Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben„.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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133 Kommentare

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  1. Pauli A
    Am 14. Juli 2021 um 11:15

    Sehr geehrte Damen und Herren ,ich habe den Führerschein klasse 3 1978 erworben darf ich ein 125 ccm bis 11 kw A1 fahren

    Mit freundlichen Grüßen
    Pauli A

  2. M.P.
    Am 14. Juli 2021 um 0:03

    Hallo Beraterteam
    Besitze den FS aus DDR-Zeiten
    Klasse 5 seit 1979 und Klasse 2 seit 1980.
    Kann ich z.B. damit einen 125ccm Roller fahren?
    Lese es so in der Tabelle, bin mir aber unsicher.
    Beste Grüße

  3. Fromm H.
    Am 4. Juli 2021 um 9:34

    Hallo
    sicherlich ist meine Frage schon vielemals gestellt worden.
    Alte Führerscheinklassen und die A1.
    Verwirrung pur!
    Habe zwei Arbeitskollegen die haben nachweislich nie einen Motorradschein gemacht.
    Habe die Führerscheine der beiden selber angeschaut.
    Der eine machte zu DDR Zeiten 1983 den LKW Schein, in seinem vor zwei Jahren ausgestellten EU Schein kann er mit der Schlüsselzahl 79.05 also einen 125er Motorroller fahren.
    Der andere machte 1983 den Mopedschein und ´89 den PKW Schein, im umgetauschten EU Schein vor zwei Jahren, das gleiche wie bei dem Vorgänger.
    Meine Frage, kann die Führerscheinstelle Ausnahmen verhängen.
    Viele Grüße
    Holger

  4. Antonio B
    Am 29. Juni 2021 um 20:31

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

  5. Antonio B.
    Am 29. Juni 2021 um 20:28

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

    • Michael S
      Am 1. Oktober 2023 um 1:01

      Hallo Antonio B.
      Sie sollten ihre Fahrerlaubnis auf jeden Fall behalten.
      Das ist ihr Eigentum und sie haben dafür bezahlt.
      Sie entscheiden doch für sich selbst, was sie fahren möchten.
      MFG M.Simmert

  6. Kraus
    Am 30. Mai 2021 um 23:33

    Hallo Zusammen,

    ich bin als Deutsche nach Deutschland 1998 umgezogen. Mein erstes Führerschein (Auto und Motorrad) habe ich 1994 in kasachstan gemacht. In 1999 habe ich meinen Führerschein in Deutschland anerkannt (Prüfung Theorie und Praxis) bekommen. 2002 habe ich auch Motorrad bestätigt.

    Was zählt als Datum bis Grenze 1999, erste Prüfung(1994) oder in Deutschland 1999?

    Danke im voraus und viele
    Johann

  7. J. Binder
    Am 16. April 2021 um 11:50

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich mit FS-Kl- 3 (alt) ein Zugfahrzeug (6,5 t) mit Anhänger (6,5 t) fahren?

  8. Caruso
    Am 14. April 2021 um 22:18

    Hallo Ich habe meinen Führerschein klasse 3 ausgestellt am 03.06.80 Darf ich 125 ccm scooter fahren ?

  9. anne
    Am 2. April 2021 um 13:59

    ich habe einen BRD führerschein am 18.12.1980 gemacht. kann ich damit ein motorrad fahren?

  10. Thomas G
    Am 26. März 2021 um 13:20

    Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse 3 Seit 1982. Leider habe ich diesen noch nicht umschreiben lassen. Nun meine Frage:
    darf ich hiermit noch die Klasse (NEU) A Motorrad fahren?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  11. Axel F
    Am 17. März 2021 um 20:20

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 seit 1988 in der DDR gemacht, darf ich ein Motorrad 125ccm ohne diese Fahrstunden zu absolvieren, führen?
    Mit besten Dank, Axel

  12. Jan
    Am 23. Februar 2021 um 23:27

    Guten Abend,
    ich habe zwei Fragen – meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich 1992 in Sachsen erworben.
    1. Darf ich damit einen Traktor mit max. 40 km/h fahren? Natürlich nicht jeden, sondern nur einen leichten von max. 7,5 t. Wenn nein, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
    2. Darf ich an diesen (leichten) Traktor auch einen etwas schwereren Wohnwagen bzw. Bootstrailer anhängen und entsprechend ziehen? Das Gesamtgewicht bleibt immer unter 7,5t.
    Besten Dank für die Hilfe und Klarstellung
    Jan

  13. Jürgen B.
    Am 15. November 2020 um 17:35

    Guten Tag,
    ich habe gerade meinen 50. Geburtstag hinter mir und möchte mir einen Trecker (40 Kmh) mit ca. 4.500 Kg und einen Anhänger incl. Zuladung von ca. 5.000 Kg kaufen, welches dann ein Gesamtgewicht von ca. 9-10 Tonnen und 3 Achsen macht. Da ich den Trecker privat auf schwarze Nummer anmelden muss, weiss ich nicht ob ich ihn überhaupt fahren darf. Ich habe einen Kartenführerschein, wo die Klasse C1E (79) einen Tag vor meinem 50. Geburtstag abgelaufen ist, beim C1 (171) steht kein Ablaufdatum auf der Karte. Ich habe zwar auch die Klassen L und T, diese sind aber nur Land- und Forstwirtschaft gültig, oder?
    Können Sie mir bitte weiterhelfen und mich aufklären?
    Danke und schöne Grüße Jürgen B.

  14. Ronald. K
    Am 11. November 2020 um 0:52

    Ich habe noch meinen Roseren Führerschein klasse B den ich 1994 gemacht habe. Wo ich bis 7.5 tonnen Fahren darf. Bleibt das mir erhalten oder nicht

  15. Matt B.
    Am 16. Oktober 2020 um 17:21

    Zum Zwecke der Rückerlangung meines Führerscheines wollte ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren. Nach telefonischer Auskunft erhalte ich nicht mehr alle Erlaubniszusagen wie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fhrerscheines im Februar 1980, mein Geburtsjahr ist 1961. Auch muss ich eine Prüfung ablegen sowie einen Erste Hilfekurs absolvieren.
    Der Führerschein war 6 Monate eingezogen, die Strafe war gering und nun besteht seit Anfang Oktober die Möglichkeit, dass ich den Schein zurückerhalten kann. Dies wird mir jedoch durch das Straßenverkehrsamt in Herne verwehrt, da ich nicht bereit bin, eine neue Prüfung abzulegen, dies ist auch nicht im Urteil der Staatsanwaltschaft enthalten. Auch bin ich nicht bereit, auf die Möglichkeit zum Lenken eines kleinen Lkw zu verzichten.
    Mir wurde konkret gesagt, dass die alte Klasse 3, also die Erlaubnis bis zu 7,5 t Lkw, wegfällt bzw. ich hierfür eine Prüfung inklusive Erste Hilfe-Kurs machen muss. Können Sie mir hierzu nähere Angaben zusenden, was Pflicht und was Kür ist?

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