Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: Führerscheinklasse 3
Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.
Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben„.
In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.
Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?
Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.
Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle
Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:
- Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
- Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?
Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:
| Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
|---|---|---|
| BRD - vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| BRD - nach dem 1.01.1989 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, L 175 |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 | AM, L | L 174, L 175 |
Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.
Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:
- Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
- Motorräder und Trikes
Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?
Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.
Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.
Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen
Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.
Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.
Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.
Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“
Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.
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Hallo, meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich im 08/1992 gemacht.
Da ich nun den Job wechsel ist die Frage welchen Lieferwagen darf ich damit fahren, bis zu welcher Größe.
Früher habe ich auch einen Anhänger mit ziehen können, darf ich das noch?
Aber das wichtigste ist, darf ich einen 2 achsigen Wohnwagen ziehen und worauf muss ich achten. Als Alternative würden wir auch ein Wohnmobil kaufen wollen. Welche Beschränkungen gibt es hier zu, evtl soll dies 3 Achsen haben.
Wie ist das mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu verstehen. Sorry, das ist alles so verwirrend.
An wen kann man sich wenden, wer kann einem an seinem Wohnort vernünftig Auskunft geben?
Danke
Hallo,
Ich habe meinen Führerschein im April 1999 gemacht und mit dem Führerschein extra in 1998 schon begonnen, damit ich noch den quasi alten bekomme, womit ich über 3,5 Tonnen fahren darf. Das stand auch richtig im alten Führerschein..
2012 hatte ich den Führerschein für ein paar Monate weg und als ich einen neuen ausgestellt bekommen habe, habe ich nur B, M, L und T/S 181 auf dem Schein!
Laut Führerscheinstelle habe ich damals auch keine 7 Tonnen fahren dürfen.. das ist doch absolut Quatsch!
Wie komme ich zu meinen richtigen Einträgen..?
Hallo ich habe meinen Führerschein klasse 3 im Dez. 1999 in Thüringen bekommen. Darf ich eine Zugmaschine mit einachsigen aufliegen fahren? Zugmaschine wiegt 6,5 Tonnen. Und gilt ein einachser aufliegen auch auch als Anhänger? Mfg. Tino
Hallo habe eine Frage Führerschein klasse 3 ausgestellt am 19.12.1970. Am 16.04.2005 habe ihn Umschreiben lassen auf einen Euro Führerscheinkarte. Hier sind eingetragen A1/B/C1/BE/C1E/M/L/ T/S
Sind hier Einschränkungen wenn ich gewerbliche Fahrten mache.
Hallo, ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz und habe damals den alten ausweis abgeben müssen. Damals hatte ich nur vor, 1 Jahr zu bleieben und habe daher akzeptiert, dass man die Klassen reduziert (mit dem Hinweis, dass ich ihn zurück bekäme, wenn ich wieder nach Deutschland gehe).
Jetzt bin ich aber in der Schweiz zunächst sesshaft geworden. Gibt es eine Möglichkeit die alten Klassen wieder zu bekommen? Müsste ich dafür wieder nach Deutschland ziehen? Gibt es einen Trick, oder eine Grauzonenlösung?
Ich würde nämlich ungern die Führerscheinkategorieren extra nochmal machen müssen.
Vielen Dank für Hinweise.
lg, Sven
Hallo Stephan
An dieser Antwort wäre ich auch sehr interessiert. Hast Du bereits nähere Informationen dazu bekommen? Irgendwie weiss da niemand Bescheid. Ich lebe weiterhin in der Schweiz, aber hätte trotzdem gerne wieder alle Klassen zurück.
Hätte ich den Führerschein doch damals nicht so leichtfertig weggegeben (ich dachte, ich bin eh nach 1 Jahr zurück in Deutschland).
lg, Sven
ich habe meinen Klasse 3 Führerschein am 14. April 1994 bestanden und bin in der Zwischenzeit mehrere Jahre einen LKW mit 7,49t mit einem Tandemanhänger gefahren. Weigere mich seit Jahren meinen Führerschein in die Karte umschreiben zu lassen, da ich schwere Einschränkungen befürchte. Habe keine Fahrerkarte und keine Module und möchte zukünftig auch nicht unbedingt erneut einen LKW steuern.
1.Frage:
Was ist aber ,wenn ich meine derzeitige Arbeit aufgebe und wieder zurück auf den „Bock“ steigen will? Ist das mit der Karte und Modulen dann noch möglich?
2.Frage:
Will mit meinem VW T5 (2200kg, Leergewicht) und einem Wohnanhänger ca. 2000kg in den Urlaub fahren, darf ich das? Denn der T5 würde noch einiges an Zuladung durch Gepäck und Passagiere zunehmen?
Danke und LG. Mirko M.
Was bedeutet „Auf Antrag T“ ?
Hallo,
ich habe 1993 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Darf ich damit einen Roller mit 125 ccm fahren?
Danke für die Antwort
Nein, du musst den B196 dafür machen ?
Ist aber nicht schlimm
Hallo zusammen. Ich lese mich jetzt schon Ewigkeiten von Seite durch, jedoch nicht viel schlauer geworden. Zum Problem
Ich habe meine Auto Führerschein am 30.04.98 in Luxemburg gemacht. Also logischerweise Klasse 3?
Im August 2012 habe ich den alten rosa Lappen in Deutschland in den schicken neuen EU-Schein tauschen lassen. In Punkt neun steht B MSL und bei T/S steht die Schlüsselzahl 181.
Das Problem, das ich nun habe, ist, was kann ich nun alles fahren?
Wenn ich so lese, könnte ich ja auch einen kleinen LKW bis 7,5 T fahren!? Die Gedanke, die ich hab, gehen nämlich in Richtung Camper/Wohnmobil. Bei 3,5 ist man schnell begrenzt und man müsste eine C Schein, sprich LKW Schein machen.
Ich hoffe, einer kann mir da mal Licht ins Dunkele bringen.
Danke im Voraus.
Hallo, welche Motorrad kann ich mit Führerschein Klasse B (A1 ist dabei) von 09.07.1979 fahren?
Mfg,
Bobby
Behält der Führerschein der alten Kl. 3, erteilt 1967,seine Gültigkeit, auch wenn er mal kurz entzogen wurde?
Hallo zusammen!
Ich habe einen Führerschein Klasse drei von 1982.Kann ich damit eine 125er Vespa fahren,oder muß ich nochmal zur Fahrschule?
Beste Grüße an alle.
Hallo, habe meinen Führerschein im November 83 bekommen. Bis 12 to durfte ich fahren, aber nur bis 23.09.2015. Was kann/muss ich tun, um auch wieder 12 Tonnen fahren zu dürfen? Danke!
Hallo, ich bin vor 13 Jahren in die Schweiz ausgewandert und musste meinen Führerschein dementsprechend umtauschen. Ich habe meinen Führerschein im Oktober 1988 gemacht. Nun möchte ich wieder zurück nach Deutschland und würde gerne wissen ob ein Besitzstand meines alten Führerscheins gültig ist. Soll heissen ob ich wieder LKW fahren kann mit 7.5 Tonnen . Danke für die Antwort
Hallo liebe Redaktion,
meinen Führerschein Kl.3 habe ich 1995 in der BRD erworben. Nun haben die LKW Klassen C, C1E und CE Befristungen in der Gültigkeit nach deren Ablauf eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wenn ich nun Privat- oder Beruflich ein Fahrzeug LKW bis 7,5t oder Gespann bis 12t bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 7,5t hat fahren möchte / muss – darf ich das oder muss ich zuerst einen Checkup nachweisen? Bisher habe ich meinen Rosa-Lappen noch nicht umschreiben lassen.
Was darf ich, was nicht – mit / ohne Umschreibung?