Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben„.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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133 Kommentare

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  1. Uwe B.
    Am 28. April 2020 um 10:11

    Ich habe einen *alten“ Führerschein der Klasse 3 in der BRD in Jahr 1984 gemacht und bin dann 2006 in die Schweiz umgesiedelt. Dort erhielt ich dann im Austausch zu meinem grauen deutschen Führerschein einen Schweizer Palstikkarten-Führerschein, in welchem nur A1, BM, BE eingetragen wurde. (Anscheinend gem. schweizer Richtlinien ohne C1). Nun möchte in ein Wohnmobil kaufen und von 3.5t auf 4.0t auflasten. Dazu benötige ich aber den C1 Führerschein, welchen ich in meinem alten BRD-Führerschein Klasse 3 ja somit noch automatisch mit drin hatte, bevor ich in die Schweiz umgezogen bin.

    Und nun meine konkrete Frage:
    Wenn ich aus der Schweiz nun wieder nach Deutschland umsiedeln würde, bekäme ich dann in meinen neuen, dann deutschen Führerschein automatisch auch wieder C1 (gem. damaliger Klasse 3) eingetragen oder übernimmt man hier nur die aktuellen Berechtigungen A1, B, BE aus dem jetzigen schweizer Führerschein? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  2. Hape
    Am 26. April 2020 um 22:02

    Hallo,

    ich bin Baujahr 1970 und habe im Juni 1988 den Führerschein nach Klasse 3 gemacht. Wollte mir jetzt einen Roller zulegen. Möglichst 125ccm. Gibt es einen Weg, dass ich es fahren kann ohne neue Lehrstunden sondern evtl. nur durch Umschreibung auf B. Habe also noch den rosa Lappen.

    Danke.

    VG

  3. Wolfgang
    Am 22. April 2020 um 19:10

    Hallo ich habe einen Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1976. Muss ich ab dem 50. Lebensjahr auch einen Eignungstest wie beim C1 Führerschein machen.

  4. Rudi K.
    Am 19. April 2020 um 8:08

    Sorry, natürlich die frage wehre was darf ich fahren . Habe ein Mercedes Atego 7,5 T

  5. Rudi K.
    Am 19. April 2020 um 8:04

    Hallo und Guten Morgen für alle,
    Meine frage wehre:
    Ich habe ein von Alten- für neue Karten ungeschriebene Führerschein. Eintragungsdatum 01.12.88 A, BE, C1E, ML
    komme leider nicht zu recht mit der Vielfalt von Paragrafen; einer sagt max. inck. bis 12 To mit Anhänger , der andere sagt ich darf auch einer Kombination fahren wie folgt, :
    Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt
    zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t.
    Also wenn ich nach dem Tabelle gut verstanden habe, dann habe ich der CE 79
    Für ein weiterhelfenden Rat wehre ich sehr dankbar.
    Lg an Alle Rudi

  6. andreas
    Am 18. März 2020 um 21:59

    ich habe meinen führerschein 09.1980 gemacht PKW LKW und BUS darf ich nach den neuen Bestimmungen ein Leichtkraftrad bis 125ccm fahren

  7. Wolle P.
    Am 10. März 2020 um 10:33

    Führerschein erworben 01.06.67 in Niedersachsen. Ein Kleinbus zu lenken mit >9 Sitzplätzen ( VW Bulli) war normal. Bin ich heute noch dazu berechtigt ?

  8. Hans S.
    Am 27. Februar 2020 um 13:27

    Guten Tag,

    ich habe meine Fahrerlaubnis Klasse 3 im März 1986 in Bayern erhalten. Ich ging immer davon aus, dass ich damit nur Motorräder bis 50 ccm fahren dürfe. Laut Ihrer Tabelle müsste ich aber auch die Klasse A1 besitzen und damit Motorräder bis 125 ccm fahren dürfen. Ist dem so?

    Danke für die Info
    Hans S.

  9. Bernd
    Am 16. Februar 2020 um 17:43

    Hallo, ich habe meinen Führerschein seit September 1988, ich habe ein Wohnmobil mit 5,5 t, benötige ich dennoch ärztliche Gutachten oder darf ich private, nicht gewerbliche Fahrzeuge auch weiterhin fahren. Werde im August 50.
    Mein Führerschein wurde Anfang 2003 auf Checkkartenformat umgestellt.
    Gruss Bernd

  10. Thomas M.
    Am 13. Februar 2020 um 13:52

    Mein SchwiegerVater erworben am 18.05.1979 (während seiner Wehrdienst zeit ) die Klasse 3. .Dies war im Wehrdienst Pass ( welcher auch vorliegt) so bis vermerkt (unterschrieben und Gestempelt ).Die Umschreibung dessen (zur grauen Pappe) erfolgte am 28. April 1980 statt. Jetzt zu meiner Frage: Welche Regelung trifft da jetzt ein? Darf er 125er fahren oder nicht….?

  11. Sigrid R.
    Am 10. Februar 2020 um 15:40

    Guten Tag,
    ein Bekannter hat 1999 seinen Führerschein gemacht. Er hat sich beworben als Fahrer und der neue Arbeitgeber stellt fest, dass in seinem Führerschein C fehlt. Kann er jetzt C nachtragen lassen oder muss er einen LKW-Führerschein machen?

    MfG

  12. Ralf D.
    Am 5. Februar 2020 um 18:47

    Hallo liebes Team,
    ich habe mein alte Klasse 3 Führerschein im Januar 1995 erworben. Laut Führerschein sind darin unter anderem die Fahrerlaubnise B, C1 mit 171,
    Be, C1E eingetragen. Meines Wissens nach darf ich damit bis 7,5 Tonnen fahren. Wenn ich diese 7,5t privat fahren möchte, muß ich dann auch, weil ich über 50 Jahre alt bin, vohrher zur ärztlichen Untersuchung, oder kann ich die 7,5t so privat nutzen (Umzug oä.)
    2. Brauche ich für Privatfahrten bis 7,5t die 95 Schulung (alle 5 Jahre) und eine Fahrerkarte.
    3. Wenn ich mein Führerschein vor 2033 umtausche, verliere ich dann meine Fahrerlaubnis bis 7,5t automatisch, oder muß ich diese vorher extra zum weiterführen beantragen?
    Ich hoffe auf eine verständliche Antwort und bedanke mich schon jetzt für eure Mühe.
    LG, euer Ralf D aus Dortmund und ein herzliches Glück Auf.

  13. Franz K.
    Am 28. Januar 2020 um 15:22

    Hallo zusammen, ich möchte mit meinem FS beruflich als Angestellter Fahrer einen 7,5 to evtl mit Hänger fahren. Meine Frage ist: reicht dazu mein FS aus und was hat es mit „Modulen“ auf sich?
    Ich habe: A, B, C1 mit 171, BE mit 79.06, C1E.
    Vielen Dank für die Mühe, Grüße Franz

  14. Eveline K.
    Am 26. Januar 2020 um 19:20

    Habe meinen Führerschein seit 1980 und 1983 umschreiben lassen. Also klasse B, kann ich damit eine 125 Motorrad fahren. ?

  15. Dirk S.
    Am 19. Januar 2020 um 19:08

    Habe im August 1981 in der BRD Führerscheinklasse 1+3 gemacht mit folgender Beschränkung.
    „Klasse 3 gilt nur f. KFZ bis 3500 Kg zul. Gesamtgewicht.“
    Meine Frage dazu: was darf ich für einen Anhänger darf ich fahren? Bis 750 kg oder über 750kg

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