Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben„.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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133 Kommentare

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  1. Dorfner.M
    Am 18. Juli 2019 um 12:44

    Habe den Führerschein seit 98 und hätte gerne gewusst ob ich mit dem Führerschein 80 klein Krafträder fahren darf ? Geb.1956

  2. regina b.
    Am 18. Juni 2019 um 11:32

    Darf ich mit einem alten Führerschein ausgestellt am 13.08.1980 auch einen anhänger mitziehenund was darf ich noch fahren ?
    Habe ihn in der BRD gemacht. Wäre dankbar für eine antwort.

  3. Daniel
    Am 17. Juni 2019 um 20:59

    Guten Tag, ich hatte in meinem ersten Führerschein Klasse 3 – musste ihn jedoch für 9 Monate abgeben. Eine neue Prüfung musste ich nicht ablegen! Nun habe ich keinen BE eingetragen. Ist das so richtig?

  4. Kiziltas
    Am 15. Juni 2019 um 11:43

    Hallo habe meinen Führerschein 1994 gemacht. Klasse 3 ,den rosa Schein. Meine Frage lautet: kann ich auch 12 T fahren?
    Danke im voraus für die Antwort!

    Grüße aus München

  5. Ilona G.
    Am 3. Juni 2019 um 13:27

    Hallo und guten Tag,
    Ich hab im Mai 1997 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Ich wüsste gerne ob ich heute immer noch 7,5 t fahren darf. P-Schein hab ich beantragt und kriege daher den neuen Führerschein. Deshalb weiß ich jetzt nicht genau ob ich den Klein-LKW der Firma noch fahren kann.
    Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Lieber Gruß

  6. Andre
    Am 25. Mai 2019 um 13:01

    Hallo, ich habe meinen Moped Führerschein 1980 in München gemacht (noch der graue Lappen) meinen Klasse 3 Führerschein 1983. Ich fahre seit fast 40 Jahren Moped und natürlich alles mögliche bis 7,5 Tonnen . Darf ich einen Motorroller mit 125ccm fahren ?
    lg

  7. Jens P.
    Am 22. Mai 2019 um 14:26

    Hallo,

    ich habe einen Führerschein der Klasse 3m seit dem 28.09.1991 und einen der Klasse M seit 26.04.1983.
    Darf ich damit ein Motorrad bis 125 ccm (Klasse A1) fahren?

    Mit den ganzen Tabellen komme ich nicht so richtig klar.

    Vielen Dank für die Bemühungen und die Rückantwort!

    Schöne Grüße
    Jens

  8. Hülya
    Am 20. Mai 2019 um 16:08

    Hallo ich habe den Führerschein seit 1986 ..darf ich Roller 125 fahren ?

  9. Ronald
    Am 8. Mai 2019 um 21:44

    Hallo,

    ich habe einen Führerschein der Klasse 3 ausgestellt am 04.01.1985, kann ich damit einen T- Führerschein und LKW Führerschein bis 12 T ausstellen lassen??

    Gruß
    R.

  10. Christian L.
    Am 4. Mai 2019 um 17:25

    Ich habe den rosa Führerschein der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 am 31.08.1990 erhalten.
    Im Sommer werde ich 50 Jahre und wollte daher fragen, ob ich bei einem Umtausch auf den neuen EU Führerschein auch weiterhin LKWs bis 7,5 t (C1, C1E) fahren kann und ob dies unbefristet gültig (also ohne ärztliches Gutachten alle 5 Jahre) ist?

    Danke und Grüße

  11. Hans-Guido
    Am 2. Mai 2019 um 0:51

    ich habe meinen alten 3er 1992 erworben und würde gerne mal wissen wwas die maximal zahl an tonnen sein darf dass ich mit hänger führen darf bei ner zugmaschine von 7,5t ( man sagte mir mal dass es 18,5t sein darf ) und nun wollte ich wissen wie sich das verhält wen ich mein führerschein umschreiben lassewas ich da maximal an tonnen ziehen draf und wie sie sich dass gesammtgewicht verteilt

    danke schonmal im vorraus

  12. Gunter
    Am 28. April 2019 um 12:24

    Habe noch den grauen Führerschein Klasse 3 , ausgestellt 1966 .
    Welche Zweiräder darf ich damit fahren ?

  13. Claudia
    Am 27. April 2019 um 14:58

    Guten Tag,

    habe meine Klasse 3 im März 1986 (Hessen) gemacht und wegen Namensänderung durch Heirat den EU-Führerschein ausgestellt bekommen. Jetzt hat man mir bei der hiesigen Führerscheinstelle die Auskunft gegeben, dass ich die Klasse T nur auf Autrag eingetragen bekomme, ich müsse zur Gesundheitsprüfung und Kosten von ca. 200 € (zweihundert!) einkalkulieren….was soll das denn jetzt??? – Darf ich denn noch mit dem EU-Führerschein Traktor fahren (bis 40 km/h) oder muss ich tatsächlich diese Kosten auf mich nehmen??
    Dass der neue EU-Führerschein eine Gültigkeit von 15 Jahren hat, habe ich auch erst verdauen müssen…

    Danke im Voraus für Ihre Info.
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Ron
    Am 27. April 2019 um 9:46

    Hallo,
    Ich habe den rosa Führerschein, mit Klassen 1b, 3, 4, 5. Die Klasse 3 besitze ich seid 1996.
    Darf ich mit der Klasse 3 auch LKW bis 7,5 Tonnen Fahren?

    Danke für ihre Antwort.

  15. Waltraud
    Am 17. April 2019 um 15:27

    Hallo,

    ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahr 1983 gemacht. Nun habe ich meinen Großen Grauen verloren, ((Verlustmeldung) und muss mir einen neuen ausstellen lassen.
    Welche Führerscheinklassen beinhaltet die alte Kl. 3.
    Was darf ich fahren?

    LG
    Waltraud

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