Wofür gilt ein alter Führerschein der Klasse 4?
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
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Diese Führerscheinklassen erhalten Sie für Klasse-4-Schein

Der alte Führerschein der Klasse 4 ermöglicht es, kleinere Motorräder zu führen. Gerade für Neulinge im Straßenverkehr ist es oftmals ratsam, klein anzufangen. Doch der Erwerb dieser Führerscheinklasse ist seit einigen Jahren aufgrund verschiedener Reformen nicht mehr möglich.
Dies bedeutet nicht, dass Ihr alter 4er Führerschein heute nicht mehr gültig ist. Je nachdem, wann und wo Sie Ihren Führerschein erworben haben, erhalten Sie unterschiedliche Entsprechungen. In der DDR und der BRD wurden beispielsweise verschiedene Klassen aufgestellt.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Bestimmungen für die alte Fahrerlaubnisklasse gelten und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse 4
Welche Fahrerlaubnisklassen der Führerschein der Klasse 4 entspricht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Mithilfe der Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden.
Nein, innerhalb der EU wurde ein einheitlicher Kartenführerschein eingeführt. Daher ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen.
Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklasse 4: Tabelle
In folgender Tabelle erfahren Sie, welche aktuelle Fahrerlaubnisklassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen:
| Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
|---|---|---|
| BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| Saarland - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
| BRD - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 | AM, A1, L | L 174, 175 A1 79.05 |
| BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, L | L 174, 175 |
| BRD - nach dem 31.12.1989 | AM, L | L 174, 175 |
| DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
| DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
| DDR - nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | L 174, 175 C1 171 BE 79.06 A1 79.03, 79.05 A 79.03, 79.04 CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3) |
Alte Führerscheinklasse 4 umschreiben: Was hat es mit den Schlüsselzahlen auf sich?

Beim Umschreiben der Fahrerlaubnisklasse 4 erhalten Sie unter anderem den L-Führerschein. Ergänzt wird dieser mit den Schlüsselzahlen 174 und 175. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich landwirtschaftliche Zugmaschinen, welche bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren, und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren dürfen, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorweisen.
Dank der Schlüsselzahlen sind zudem folgende Fahrzeuge für Inhaber der Führerscheinklasse 4 erlaubt:
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm (ausgenommen sind hier Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2)
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 zwischen 1954 und 1980 in der BRD erhalten, dürfen Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse A1 fahren, solange diese den Bestimmungen der Schlüsselzahl 79.05 genügen: Ihr Leistungsgewicht muss mindesten 0,1 betragen.
Welche Quads und Traktoren dürfen mit dem Führerschein der Kl. 4 gefahren werden?
Haben Sie einen Führerschein der Klasse 4, können Sie grundsätzlich dann einen Traktor führen, wenn er zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird und bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren kann.
Wie sieht es aber bei Quads mit einem Führerschein der Klasse 4 aus? Alt ist in diesem Fall gut: Erhielten Sie Ihren „Lappen“ vor 1954, können Sie dank B-Führerschein Quads unbegrenzter Leistung fahren.
Anders sieht es bei jüngeren Scheinen aus: Ist kein Autoführerschein vorhanden, greift beim vierrädrigem Leichtfahrzeug lediglich die Klasse AM. Sie können dann mit dem 4er-Schein also Quads fahren, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum maximal 50 ccm ausmacht.


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Hallo, mit 16 Jahren (1989) habe ich die Führerscheinklasse 4 erworben. Zwei Jahre später den 3er Führerschein.
Das entspricht der heutigen Klasse B und AM. Damit ist das Fahren von zweirädrige Krafträder bis 45 kmh erlaubt. Mit der früheren Klasse 4 und 3 waren Zweiräder bis 50 kmh erlaubt. Können Sie sagen was für mich gilt?
Hallo Roswitha,
laut Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schließt der alte Führerschein der Klasse 3 auch die Klassen A1 und A ein, jedoch mit einschränkenden Schlüsselzahlen. Fragen Sie im Zweifel bei der Führerscheinstelle nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Frage:
Ich habe den Führerschein Klasse 4 am 01.09.1953 erhalten. Darf ich damit ein Auto, welches 100 km/ fährt fahren?
Das e.Go Life elektrisch angetriebenen Kfz erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Freundliche Grüße
Hallo Franz,
Ihr Führerschein entspricht unter anderem der Führerscheinklasse B, da Sie ihn vor 1954 absolviert haben. Mit der Führerscheinklasse B können Sie das von Ihnen beschriebene Auto fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe meinen Führerschein 1994
erworben. Habe die Führerscheinklassen 3,4, und 5 . Darf ich eine Simson S51 fahren?
Hallo Danny,
da die Klassen A und A1 durch Schlüsselzahlen auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt sind, gilt für Sie bei Zweirädern ausschließlich Klasse AM. Mit dieser dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
meine Lebensgefährtin hat Ihren spanischen Führerschein B1 seit 1997 für PKW, beinhaltete damals auch Ciclomotor, 50 ccm u. bis 50 km/h.
Seit 2006 ist B1 in Spanien auch nur noch zb Roller bis 45 km/h
Umgeschrieben wurde Er 2007 auf B, M u. L.
Seit 2013 ist ja aus M , AM geworden.
Da heißt es das Sie zb. Roller nur bis 50ccm und 45 km/h fahren darf.
Nun haben wir einen Kwang Yang Motor Roller von 1998 der mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angegeben ist.
Was ist nun mit den 5 km/h (50 km/h) die laut Spanischem Schein erlaubt waren.
Vieleicht beim umschreiben etwas untergegangen?
Könnte mir vorstellen das es bei einer Polizeikontrolle probleme gibt.
Vieleicht hat ja jemand einen Rat.
Danke…
mfG Georg
Hallo Georg,
laut den in Deutschland geltenden Regeln darf Ihre Lebensgefährtin mit der Klasse AM einen Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwidigkeit von 45 km/h führen. Inwiefern die spanische Regelung auch hier angewendet werden kann, ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin Moin,
Ich habe meinen alten Führerschein, der klasse 4 1984 Während einen Umzuges verloren, möchte aber gerne wieder ein Kleinkraft rad fahren, was muss ich tun? man sagte mir ,Zum rathaus gehen , Pass bild abgeben ,35 ,-euro zahlen , dann stellt das verkehrsamt , nach Überprüfung mir einen Neuen aus. ist das Richtig?
Mfg
——
Gunnar
Hallo Gunnar,
haben Sie Ihren Führerschein verloren, benötigen Sie zunächst eine eidesstattliche Erklärung – etwa von einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde – mit der Sie versichern, dass Sie das Dokument tatsächlich verloren haben. Wurde der alte Führerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt, als die, bei der Sie den neuen beantragen, so benötigen Sie in der Regel außerdem eine Karteikartenabschrift von der ursprünglichen Behörde. Diese Dokumente müssen Sie dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Dort sollten Sie sich im Vorhinein noch einmal über das richtige Vorgehen informieren. Unter Umständen sind je nach Kommune noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.
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Hallo, Sie haben da eine tolle Seite. Ich habe aber auch eine „knifflige Frage“. Ich bin 53 Jahre jung und habe noch den rosaroten Führerschein (leider bisher nicht umgeschrieben).
Ich besitze folgende Führerscheinklassen: vier (seit 26.03.1980), drei (seit 06.04.1982) und zwei (seit 06.06.1989).
Nun meine Anfrage, ist das Umschreiben des Führerscheines noch möglich, wenn ja wo und welche Unterlagen werden gebraucht? Falls ein Umschreiben nicht mehr möglich sein sollte, was darf ich mit meinem Führerschein bis 2033 noch fahren?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Hallo Bernd,
Sie können eine Umschreibung durchführen lassen. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Führerscheinstelle. Sie müssen dort Ihre alten Führerscheine, ein biotmetrisches Passbild sowie gültige Ausweisdokumente vorlegen.
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Frage: Führerschein DDR 1981 gemacht für Krad bis 50ccm³ ,mein Mann möchte diese jetzt umschreiben lassen.Weiss jemand welche Führerscheinklassen er jetzt damit erhalten würde? Neue Fahrerlaubniss wurde schon 1993 neu ertelt?
Hallo,
Informationen zum DDR-Führerschein finden Sie hier: https://staging.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/
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Hallo und einen schönen Tag : meine frage , ich bin dabei meinen Führerschein Klasse 3 u 4 umschreiben zulassen , weil ich im urlaub mit dem alten Lappen mittlerweile kein Fahrzeug mehr anmieten kann . Erworben wurde dieser am 15.12.1980 , Ich bin früher und bis dato unter anderem ein KKR gefahren 50ccm und eineHöchstgeschwindigkeit von 85 km/h BJ 1974 , das amt will mir einfach nicht die schlüsselzahl 79.05 eintragen ! Was Kann ich oder soll ich machen um die Eintragung zu erhalten . Laut Amt hätte ich meine Hercules nie Fahren dürfen .
Ich bin auch Hin und Wieder kontroliert worden , immer OHNE Beanstandung .
Mit freundlichem Gruß aus Köln
Hallo Willi,
Führerscheine der Klasse 3 und 4, die zwischen dem 1.4.1980 und dem 31.12.1988 erworben wurden, beinhalten nach der Umschreibung die Schlüsselklasse 79.05 nicht. Wenn Sie diese Schlüsselzahl erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer Fahrschule nach konkreten Möglichkeiten zu erkunden.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Ich habe seit 1985 den Führerschein 4, in der DDR ausgestellt. Seit 1993 besitze ich den Autoführerschein. Ich möchte jetzt den Führerschein A 1 erwerben. Würde da eine Praktische Prüfung ausreichen? Oder muss ich die praktische und theoretische Ausbildung absolvieren?
Viele Grüße und danke
Susanne
Hallo Susanne,
wenn Sie den Führerschein der Klasse 4 (erteilt in der DDR, nach dem 1.04.1980) umschreiben lassen, erhalten Sie in der Regel unter anderem die Fahrerlaubnisklasse A1. Allerdings gelten üblicherweise die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.05. Über Schlüsselzahlen können Sie sich hier informieren: https://staging.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe 1978 meinen Klasse 4 und Ende 1980 Klasse 3 gemacht.
Jetzt meine Frage:
Muss ich jetzt noch den Theorieteil zum neuen A Schein machen oder reicht einen einige paktische Stunden auf einem Motorrad und dann die praktische Prüfung?
Danke und Gruß,
Norbert
Hallo Norbert,
Sie besitzen aktuell die Klasse A1. Um den A-Schein zu erwerben, müssen Sie sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen absolvieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse 4 seit 27.11.1973 –das ist der Eintrag auf Seite 6 (Weitere amtliche Eintragungen) des deutschen Führerscheins auf der Seite 3 ist die Faherlaubnisklasse 3 eingetragen am 30. 8 .91 und desweiteren auf Seite 4 die Fahrerlaubnisklassen 4 und 5 und nun zu meiner Frage darf ich zum Beispiel einen 125ccm-Roller fahren was laut der DDR-Klasse 4 und dem aktuellen Bußgeldkatalog wohl geht . Da ich mittlerweile so viele unterschiedliche Ansichten gehört habe würde ich mich freuen wenn Sie mich da nun genau aufklären könnten welche Fahrzeuge ich noch im öffendlichen bewegen darf . mfG. Jürgen F.
Hallo Jürgen,
unseres Wissenstandes nach sollte dies erlaubt sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,habe 1976 einen Führerschein der Klasse-4 absolviert,diesen leider verloren.Seit 1977 lebe ich auf der Insel Langeoog und dort wird nur mit E-Karre gefahren und dieses mit Klasse 4,meine Frage wo bekomme ich einen neuen Führerschein der Klasse 4 wieder.
Hallo Wolfgang,
am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 4 besessen haben, sollte es ihr möglich sein, diesen wieder auszustellen bzw. ihnen eine Entsprechung nach neuem System auszuhändigen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org