Mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren: Bestimmungen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist die Führerscheinklasse 5 heute wert?

Ihr Führerschein der Klasse 5 mag alt sein - gültig ist er dennoch.
Ihr Führerschein der Klasse 5 mag alt sein – gültig ist er dennoch.

Inhaber alter Führerscheinklassen sind sich heutzutage oft unsicher, welche Fahrzeuge sie mit ihrer Fahrerlaubnis überhaupt fahren dürfen.

Im Zuge mehrerer Führerscheinreformen änderten sich nicht nur die erlaubten Fahrzeugarten je Führerscheinklasse, auch die Namen der einzelnen Führerscheine wurden angepasst.

Ein Führerschein der Klasse 5 erlaubte in der BRD früher beispielsweise das Führen von landwirtschaftlichen Maschinen samt Anhänger.

Doch was ist, wenn die 5er Führerscheinklasse in der DDR erworben wurde? Und wie haben sich die Befugnisse der Besitzer alter Klassen im Laufe der Reformen verändert? In diesem Ratgeber dreht sich alles um den alten Führerschein der Klasse 5.

FAQ: Führerscheinklasse 5

Wozu berechtigt die Führerscheinklasse 5?

Die aktuellen Entsprechungen der Klasse finden Sie in dieser Tabelle.

Warum unterscheiden sich die Berechtigungen?

Erhebliche Unterschiede gibt es insbesondere zwischen dem BRD und dem DDR-Führerschein, da beide Staaten die Führerscheinklasse 5 erteilten. Zudem wurden die Berechtigungen im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, sodass sich auch dadurch Abweichungen ergeben.

Ist die Gültigkeit des 5er-Führerscheins begrenzt?

Ja, bis 2033 müssen alle Autofahrer zum Kartenführerschein wechseln. Die Fristen, um den Führerschein umzuschreiben, hängen dabei entweder vom Geburtsjahr oder dem Jahr des Führerscheinerwerbs ab.

Tabelle: Diese Fahrerlaubnisklassen bekommen Sie für die alte Führerscheinklasse 5

Je nachdem, wo und wann alte Klassen erworben wurden, entsprechen sie unterschiedlichen aktuellen Führerscheinen. Dies gilt bei einem Führerschein der Klasse 5 besonders: Haben Sie diesen in der DDR erworben, dürfen Sie damit heutzutage deutlich mehr Fahrzeuge führen, als mit seinem Pendant aus der BRD.

Folgende Tabelle zeigt Ihnen auf, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bekommen, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 umschreiben lassen:

Wann und wo erteilt?EntsprechungenSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.01.1989AM, LL 174, 175
BRD - ab dem 1.01.1989LL 174
DDR - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, TC 172
BE 79.06
DDR - zwischen dem 1.12.1954 un dem 31.03.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
DDR - ab dem 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06

Wenn Schlüsselnummern alte Klassen begleiten: Die Führerscheinklasse 5 im Detail

Insbesondere beim DDR-Führerschein sind die aktuellen Entsprechungen des Scheins an eine Reihe von Schlüsselnummern gekoppelt. Diese beschränken oder erweitern die Befugnisse des Führerscheininhabers.

Eine gute Kenntnis der Bestimmungen dieser Schlüsselnummern ist von bedeutender Wichtigkeit: Fahren Sie beispielsweise mit einem Kfz, welches aufgrund einer solchen Nummer nicht in Ihrem Führerschein eingeschlossen ist, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer entsprechend hohen Geldstrafe geahndet werden.

Beispiel: Die Schlüsselnummer 79.03 begrenzt die Fahrerlaubnis für einen A-Führerschein auf dreirädrige Kraftfahrräder (z. B. Trikes). Fahren Sie damit also ein gewöhnliches, leistungsstarkes Motorrad, begehen Sie eine Verkehrsstraftat.

Lkw, Motorrad, Roller, Anhänger: Was dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren?

Ist Ihnen Ihre Führerscheinklasse 5 zu alt, können Sie Ihren Schein umschreiben lassen.
Ist Ihnen Ihre Führerscheinklasse 5 zu alt, können Sie Ihren Schein umschreiben lassen.

In der BRD galt der 5er Führerschein als Landwirtschaftsschein. Inhaber können somit landwirtschaftlich genutzte Maschinen führen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h beträgt.

Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler dürfen mit dem Führerschein der Klasse 5 gefahren werden. Dank der Schlüsselzahl 174 dürfen Sie auch einachsige Anhänger an ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug kuppeln, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine beträgt 35 km/h.
  • Die Kombination wird mit maximal 25 km/h gefahren.

Inhaber einer 5er DDR-Führerscheins dürfen unter anderem folgende Fahrzeuge zusätzlich führen:

  • Autos mit Anhängern über 750 kg Gesamtmasse
  • Lkw mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen
  • Traktoren

Reicht ein alter Führerschein der Klasse 5 für Quads aus?

Rund um die alten Klassen kreist am häufigsten die Frage nach der Erlaubnis, mit den beliebten Quads zu fahren. Hier gilt dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ein besonderes Augenmerk: Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 vor 1989 in der BRD erworben, dürfen Sie damit Quads fahren, welche:

  • eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
  • einen Hubraum von maximal 50 ccm

vorweisen können.

Besitzen Sie hingegen einen DDR-Führerschein der Klasse 5, können Sie Quads unbegrenzter Leistung fahren. In diesem Fall verfügen Sie nämlich faktisch über einen B-Führerschein.

Übrigens: Ein Quad kann ebenfalls als landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen werden – damit dürfen Sie meist Anhänger bis zu 450 kg Gesamtmasse ziehen. Allerdings muss das Fahrzeug dafür eine zugelassene Anhängerkupplung vorweisen. Auch der landwirtschaftliche Nutzen des Quads muss nachgewiesen werden.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

24 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kalle
    Am 28. September 2016 um 10:55

    Der alte Klasse 5 – Führerschein, vor 1989 gemacht, berechtigte auch zum Fahren von Leicht-Pkw mit einem Leergewicht von 350 kg und 50 ccm Hubraum ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir haben damals nach und nach verschiedene solcher Leichtautos gehabt. Die fuhren dann etwa 50 bis 55 km/h, bei günstigen Bedingungen auch mal knapp über 60 km/h. Im Zuge der Umstellung auf die Klasse AM ist die Höchstgeschwindigkeit dann auf 45 km/h beschränkt worden. Dürfen wir nun nicht mehr unser altes (schnelleres) Leichtauto fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 9:34

      Hallo Kalle,

      die Führerscheinklasse AM berechtigt ausschließlich zum Fahren von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Wenn Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen nicht entspricht, dürfen Sie es mit dem AM-Führerschein nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar