Mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren: Bestimmungen
Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist die Führerscheinklasse 5 heute wert?

Inhaber alter Führerscheinklassen sind sich heutzutage oft unsicher, welche Fahrzeuge sie mit ihrer Fahrerlaubnis überhaupt fahren dürfen.
Im Zuge mehrerer Führerscheinreformen änderten sich nicht nur die erlaubten Fahrzeugarten je Führerscheinklasse, auch die Namen der einzelnen Führerscheine wurden angepasst.
Ein Führerschein der Klasse 5 erlaubte in der BRD früher beispielsweise das Führen von landwirtschaftlichen Maschinen samt Anhänger.
Doch was ist, wenn die 5er Führerscheinklasse in der DDR erworben wurde? Und wie haben sich die Befugnisse der Besitzer alter Klassen im Laufe der Reformen verändert? In diesem Ratgeber dreht sich alles um den alten Führerschein der Klasse 5.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse 5
Die aktuellen Entsprechungen der Klasse finden Sie in dieser Tabelle.
Erhebliche Unterschiede gibt es insbesondere zwischen dem BRD und dem DDR-Führerschein, da beide Staaten die Führerscheinklasse 5 erteilten. Zudem wurden die Berechtigungen im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, sodass sich auch dadurch Abweichungen ergeben.
Ja, bis 2033 müssen alle Autofahrer zum Kartenführerschein wechseln. Die Fristen, um den Führerschein umzuschreiben, hängen dabei entweder vom Geburtsjahr oder dem Jahr des Führerscheinerwerbs ab.
Tabelle: Diese Fahrerlaubnisklassen bekommen Sie für die alte Führerscheinklasse 5
Je nachdem, wo und wann alte Klassen erworben wurden, entsprechen sie unterschiedlichen aktuellen Führerscheinen. Dies gilt bei einem Führerschein der Klasse 5 besonders: Haben Sie diesen in der DDR erworben, dürfen Sie damit heutzutage deutlich mehr Fahrzeuge führen, als mit seinem Pendant aus der BRD.
Folgende Tabelle zeigt Ihnen auf, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bekommen, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 umschreiben lassen:
| Wann und wo erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
|---|---|---|
| BRD - vor dem 1.01.1989 | AM, L | L 174, 175 |
| BRD - ab dem 1.01.1989 | L | L 174 |
| DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
| DDR - zwischen dem 1.12.1954 un dem 31.03.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
| DDR - ab dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
Wenn Schlüsselnummern alte Klassen begleiten: Die Führerscheinklasse 5 im Detail
Insbesondere beim DDR-Führerschein sind die aktuellen Entsprechungen des Scheins an eine Reihe von Schlüsselnummern gekoppelt. Diese beschränken oder erweitern die Befugnisse des Führerscheininhabers.
Eine gute Kenntnis der Bestimmungen dieser Schlüsselnummern ist von bedeutender Wichtigkeit: Fahren Sie beispielsweise mit einem Kfz, welches aufgrund einer solchen Nummer nicht in Ihrem Führerschein eingeschlossen ist, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer entsprechend hohen Geldstrafe geahndet werden.
Lkw, Motorrad, Roller, Anhänger: Was dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren?

In der BRD galt der 5er Führerschein als Landwirtschaftsschein. Inhaber können somit landwirtschaftlich genutzte Maschinen führen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h beträgt.
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler dürfen mit dem Führerschein der Klasse 5 gefahren werden. Dank der Schlüsselzahl 174 dürfen Sie auch einachsige Anhänger an ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug kuppeln, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine beträgt 35 km/h.
- Die Kombination wird mit maximal 25 km/h gefahren.
Inhaber einer 5er DDR-Führerscheins dürfen unter anderem folgende Fahrzeuge zusätzlich führen:
- Autos mit Anhängern über 750 kg Gesamtmasse
- Lkw mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen
- Traktoren
Reicht ein alter Führerschein der Klasse 5 für Quads aus?
Rund um die alten Klassen kreist am häufigsten die Frage nach der Erlaubnis, mit den beliebten Quads zu fahren. Hier gilt dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ein besonderes Augenmerk: Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 vor 1989 in der BRD erworben, dürfen Sie damit Quads fahren, welche:
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
- einen Hubraum von maximal 50 ccm
vorweisen können.
Besitzen Sie hingegen einen DDR-Führerschein der Klasse 5, können Sie Quads unbegrenzter Leistung fahren. In diesem Fall verfügen Sie nämlich faktisch über einen B-Führerschein.


(38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Der alte Klasse 5 – Führerschein, vor 1989 gemacht, berechtigte auch zum Fahren von Leicht-Pkw mit einem Leergewicht von 350 kg und 50 ccm Hubraum ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir haben damals nach und nach verschiedene solcher Leichtautos gehabt. Die fuhren dann etwa 50 bis 55 km/h, bei günstigen Bedingungen auch mal knapp über 60 km/h. Im Zuge der Umstellung auf die Klasse AM ist die Höchstgeschwindigkeit dann auf 45 km/h beschränkt worden. Dürfen wir nun nicht mehr unser altes (schnelleres) Leichtauto fahren?
Hallo Kalle,
die Führerscheinklasse AM berechtigt ausschließlich zum Fahren von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Wenn Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen nicht entspricht, dürfen Sie es mit dem AM-Führerschein nicht fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org