Führerscheinklasse T: Infos zum Traktorführerschein

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Führerschein Klasse T

Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors
Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors

Den Traktorführerschein können Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren machen. Der Führerschein der Klasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt. Diese Fahrerlaubnis unterliegt allerdings auch einigen Beschränkungen, welche die erlaubten Fahrzeuge, auf bestimmte eingrenzen. Neben dem Mindestalter und dem Verwendungszweck der Fahrzeuge ist so auch eine maximale Höchstgeschwindigkeit festgelegt.

Über Voraussetzungen für den Führerschein für einen Traktor informieren wir Sie im folgenden Artikel. Doch zunächst beantworten wir Ihnen die Frage, unter welchen Umständen es möglich ist, einen Traktor ohne Führerschein zu fahren.

FAQ: Traktorführerschein

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Dieses hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab. Liegt diese bei maximal 40 km/h ist der Erwerb der Führerscheinklasse T ab 16 Jahren möglich. Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Treckern sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

Welche Klassen sind beim Traktorführerschein eingeschlossen?

Absolvieren Sie die Führerscheinprüfung der Klasse T, erhalten Sie gleichzeitig auch die Klassen AM und L eingetragen.

Wann erhalte ich den Traktorführerschein bei der Umschreibung?

Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T in der Regel nur, wenn Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.

Traktor ohne Führerschein fahren?

Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.
Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen, aufgrund derer es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren. Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der Fahrer gar keinen Führerschein besitzt und über keine dahingehende Ausbildung verfügt. Jedoch ist hier eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig.

Zudem gehören Traktoren laut Verkehrsrecht zu den wenigen Fahrzeugtypen (zu denen auch selbstfahrende Zugmaschinen zählen), die auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen – jedenfalls wenn Sie aufgrund ihrer Bauart nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit fahren können.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 4 Abs. 1 ) benötigt man für „Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (…) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h“ keinen Führerschein.

Fällt ein Traktor in diese Kategorie, darf er also auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.  Zu bedenken ist jedoch, dass die wenigsten Traktoren über eine Höchstgeschwindigkeit von nur 6 km/h verfügen. Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen ist es auch nicht mehr zulässig, einen Traktoren so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne Führerschein in den allermeisten Fällen nicht gefahren werden darf.

Erlaubte Fahrzeugklassen mit dem Traktorführerschein

Somit ist es doch angebracht, eine Fahrerlaubnis aus der Fahrerlaubnisklasse T zu erwerben. In der Ausbildung erlernt man die notwendigen Regeln zur Straßenbenutzung, und ist so in der Lage, den Traktoren auf großen Straßen und in gefährlichen Situationen ohne Unfälle zu steuern. Während das Fahren eines Traktors auf einem großflächigen Privatgrundstück kaum Gefahren birgt, sieht dies auf öffentlichen Straßen schon wieder ganz anders aus; hier kann sogar eine Geschwindigkeit von 6 km/h böse Folgen haben. Wer also regelmäßig einen handelsüblichen Traktoren fahren will, kommt nicht um den Führerschein T herum.

Mit einem Traktorführerschein können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
  • Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden
  • Anhänger dürfen angekoppelt werden
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, welche die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.

Traktorführerschein mit 15?

Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.

Die Frage, ob man den Traktorführerschein mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist – diese wird jedoch kaum erteilt.

Wenn die Eltern eines Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, für die der Besitz eines Traktorführerscheins notwendig wäre, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Doch nur in Ausnahmen wird dieser bewilligt.

Es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird; die MPU muss der Antragssteller selbst bezahlen. Zumindest mit der Ausbildung kann man aber schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse T

Um einen Traktorführerschein zu erwerben, muss der Antragsteller ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, sofern er nicht aufgrund einer Sondergenehmigung schon mit 15 die Erlaubnis für die Anmeldung in der Fahrschule erhalten hat. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. So ist der Vorbesitz eines anderen Führerscheins nicht notwendig. Möglicherweise verlangt die Fahrschule einen Sehtest.

Ein Führerschein der Klasse T ist unbefristet gültig; er muss nie erneuert werden. In den Traktorenführerschein der Klasse T ist der Führerschein AM und L eingeschlossen.

T-Führerschein: Kosten und Lerninhalte

Die Kosten für den T-Führerschein variieren
Die Kosten für den T-Führerschein variieren

Die Kosten für die Fahrschule variieren. Zudem hängen die Kosten für den T-Führerschein auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab, weswegen nur eine Fahrschule im Vorfeld eine angemessene Prognose erstellen kann. Vorgeschrieben für den Führerschein der Klasse T sind 24 Theoriestunden, die die Grundlagen behandeln, woran sich 12 Stunden anschließen, in dem das Wissen ausgebaut wird. Wer bereist einen Führerschein besitzt, der benötigt weniger Stunden für die Grundlagen.

Zum theoretischen Teil kommen die praktischen Fahrstunden – deren Anzahl ist abhängig von den Fortschritten und Wünschen des Auszubildenden.

Zu den Kosten für die einzelnen Stunden kommt schließlich auch noch die Gebühr für die Prüfung. Für den Erwerb des Traktorführerscheins ist sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung notwendig. Ein Traktorführerschein kostet inklusive der Prüfung insgesamt etwa 1000 Euro. Starke Abweichungen sind aber möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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184 Kommentare

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  1. Ruslan
    Am 17. Oktober 2018 um 21:30

    Hallo erstmal
    Ich (12) denke andauernd daran einen Traktorführerschein zu machen.
    Wir selber haben einen Garten ( Baumstück ) wo ein Trecker net schaden könnte!
    2 Fragen: Ab wieviel Jahren darf ich am öffentlichen Verkehr teilnehmen u d welchen Führerschein brauche ich?
    LG: Ruslan

  2. M.
    Am 15. Oktober 2018 um 22:33

    Hallo,

    ich bin trotz einiger Internetrecherche verwirrt bzw. nicht ausreichend aufgeklärt. Darf ich mit 40 Jahren, mit 1995 gemachtem Führerschein L 174 (durch Erwerb von Klasse 1B) und 1996 gemachtem Führerschein T/S 181 (durch Erwerb von Klasse 3) folgende Kombination fahren: Traktor 25km/h 3,5to zl. Gg. mit zweiachsigem Drehschemelanhänger 25km/h und 4to zl. Gg auflaufgebremst.
    Ich lese zwar bei den Führerscheinklassen, das „Ankuppeln von Anhängern“ sei erlaubt, doch werden die Anhänger nicht näher beschrieben.

    Besten Dank für Aufklärung.

  3. Melvin
    Am 11. Oktober 2018 um 16:35

    Moin,

    Ich bin erst 16 und habe den Führerschein Klasse T erworben und Frage mich nun, wo vermerkt ist, dass ich nur 40 km/h fahren darf, weil ich den Vermerk nirgendwo finde.

  4. sascha
    Am 23. August 2018 um 7:26

    Hallo zusammen,

    ich bin momentan im Besitzt der Führerscheinklasse B. Ich möchte jetzt noch zusätzlich den Führerschein T erwerben. Kann mir jemand sagen was hier auf mich zukommt Prüfungen etc.? Muss hier die Theorie nochmals komplett durchgekaut werden? Fahrschulstunden?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 13:59

      Hallo sascha,

      informieren Sie sich am besten direkt bei einer Fahrschule in Ihrer Region.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Madeleine
    Am 14. August 2018 um 1:11

    Hallöchen,
    ich bin Momentan 14 werde aber in den nächsten Wochen 15. Die theoretische Prüfung für die Klasse-T darf ich ja 3 Monate vor meinem 16 Geburtstag ablegen Richtig?

    Da wir einen großen Landwirtschaftlichen Betrieb haben und nur Trecker besitzen die mindestens auf 50km/h angemeldet sind , dürfte ich so einen Trecker auch für die praktische Fahrprüfung nehmen?
    Also dürfte ich einen 50km/h trecker Mut zur Fahrprüfung nehmen ?
    Viel grüße Madeleine

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 13:28

      Hallo Madeleine,

      korrekt, die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse abgelegt werden. Mit dem Führerschein der Klasse T dürfen Sie Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h führen. Welcher Traktor verwendet werden kann, sollte mit dem Fahrlehrer bzw. Prüfer abgesprochen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. H. Tim
    Am 23. Juli 2018 um 17:02

    Servus ich hätte mal da eine frage. Die frage wär muss bei der Sondergenehmigung der Klasse T1 ab 15 ein Elternteil wirklich schwer Krank sein oder normal Krank sein? Reicht es nicht aus das mein Vater und meine Mutter viel Arbeiten und sie dann keine Zeit haben. Ps: wir haben nur 16ha

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:47

      Hallo H. Tim,

      fragen Sie am besten direkt bei der Führerscheinstelle nach, wie Ihre Aussichten sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Linus
    Am 20. Juli 2018 um 23:12

    Hallo,
    Ich bin 15 1/2 und wollte fragen, ob ich schon jetzt mit den theoretischen Stunden für den Führerschein der Klasse T anfangen kann, damit ich diesen an meinem 16. Geburtstag schon habe.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 12:10

      Hallo Linus,

      ja, im Regelfall sollte dies möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alex
    Am 1. Juli 2018 um 23:05

    Hallo, mein Sohn ist 15 J. und hat L-Schein mit Sondergenehmigung, darf er auch auf ein Oldtimertreffen fahren?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:18

      Hallo Alex,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Behörde, welche die Sondergenehmigung ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mario
    Am 1. Juli 2018 um 11:12

    Hallo liebes Team,
    Habe eine Frage zum Führerschein Klasse CE.
    Dieser ist gültig bis zum 15.05.2019.Mit diesem Schein darf ich auch die Klasse T fahren. Wenn Klasse CE ungültig ist,ist dann auch Klasse T weg,oder kann ich umschreiben.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 8:42

      Hallo Mario,
      in der Regel sind die restlichen Führerscheinklassen von der zetilichen Beschränkung der Lkw-Klassen nicht betroffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dennis
    Am 8. Juni 2018 um 12:54

    Hallo,

    ich hab folgende Frage, ich hab meinen Führerschein 2015 gemacht.
    Nun hat mein Vater einen Traktor und einen Hänger, darf ich den mit Klasse B fahren.
    Darf ich den auch beladen?
    Oder gilt hier wieder die Regelung nur bis 3.5 Tonnen insgesamt?

    Freundliche Grüße

    Dennis

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:08

      Hallo Dennis,

      im Führerschein der Klasse B ist die Klasse L enthalten. Mit dieser dürfen Sie Traktoren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h führen. Mit Anhänger dürfen Sie jedoch nur 25 km/h schnell fahren. Das Gesamtgewicht des Zuges darf maximal 40 t betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Leonhard
    Am 3. Juni 2018 um 20:48

    Hallo, ich bin 15 Jahre alt und besitze eine 25 Kmh Mofaprüfbescheinigung und wollte fragen, ob ich den einen Traktor mit max. 25kmh fahren darf.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:54

      Hallo Leonhard,

      dafür würde ein Traktor-Führerschein benötigt, den man ab 16 Jahren erwerben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stefanie
    Am 20. Mai 2018 um 17:54

    Ich bin 13 und wollte fragen ab wann ich den T-Führerschein machen darf und Traktor fahren darf.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:44

      Hallo Stefanie,

      das Mindestalter für den Führerschein der Klasse T liegt bei 16 Jahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen jedoch nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In bestimmten Fällen ist das Fahren schon früher mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, diese wird jedoch nur in seltenen Fällen erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Elke
    Am 19. Mai 2018 um 9:20

    Unser Sohn macht derzeit den Führerschein Klasse T.
    Gilt die Theorieprüfung auch für die Klasse B, wenn er diese im Anschluss noch macht? Welche zeitlichen Richtlinien gibt es?
    Die Theorieprüfung ist angeblich 1 Jahr gültig, heißt man muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres ablegen. Aber das würde nur funktionieren, wenn die theoretische Prüfung von T auch für B gültig ist.
    Danke für eine Antwort!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:16

      Hallo Elke,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt; fragen Sie am besten bei einer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. MartinK
    Am 1. April 2018 um 18:31

    Was würde passieren wenn ich mit einem Traktor 50km/h fahre obwohl ich mit meinem Führerschein Klasse T unter 18 Jahren nur 40km/h fahren dürfte?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:25

      Hallo Martin,

      Sie dürfen nur gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fahren. Anderenfalls ist mit Sanktionen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Claudia
    Am 18. März 2018 um 11:58

    Hallo aus Köln,

    mein Sohn, 16 Jahre möchte den T Führerschein in Leer im Urlaub machen. In der Fahrschule sagte man,
    das er eine Genehmigung vom „Heimat“ Straßenverkehrsamt bräuchte, weil Stadtbetrieb ein anderer ist
    als Landbetrieb. Ist das richtig? Gibt es eine Verordnung?
    Freue mich auf Antwort
    Herzliche Grüße
    Claudia

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:45

      Hallo Claudia,

      Ansprechpartner ist hier die Fahrerlaubnisbehörde. Erkundigen Sie sich bitte dort. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die gesetzliche Grundlage für Führerscheinangelegenheiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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