Wo Sie Fundtiere abgeben können
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Hund oder Katze gefunden – Was kann ich tun?

Straßentiere sind in vielen Ländern Europas ein Problem. Tierheime sind oft überfüllt. Dazu kommt, dass beispielsweise Hunde in vielen Staaten in erster Linie als Nutztiere angesehen werden, nicht als Partner und Familienmitglied. Entsprechend sorgt ein hoher Ausschuss dafür, dass mehr und mehr Hunde auf der Straße landen und von artgerechter Tierhaltung oft nicht die Rede sein kann.
In Deutschland sehen die Verhältnisse anders aus. Doch auch hier werden Kleintiere gefunden, bei denen nicht ganz klar ist, ob diese ein Zuhause besitzen oder nicht. Oft werden diese dann als Fundtiere bezeichnet.
Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Und was unterscheidet herrenlose Tiere von Fundtieren? Der vorliegende Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund. Außerdem hält er Handlungsempfehlungen bereit, denen Sie folgen sollten, wenn Sie ein Tier gefunden haben und Ihnen sein Wohl am Herzen liegt. Nicht zuletzt wird erklärt, welche besonderen Umstände bei verletzten Tieren zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fundtiere
Nein. Herrenlose Tiere wurden ausgesetzt oder hatten nie einen Besitzer.
Üblicherweise schließen Gemeinden einen Fundtiervertrag mit einem Tierschutzverein ab. Dieser kümmert sich dann um Fundtiere in der Gemeinde. Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie ein Tier finden, erfahren Sie hier.
Prinzipiell muss der Verein ein Fundtier der Gemeinde annehmen, da er einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde hat. Häufig werden solche Haustiere aber als herrenlose Tiere bezeichnet, womit eine Aufnahme nicht notwendig ist.
Herrenlose Tiere und Fundtiere – Der feine Unterschied
Viele Tierschutzvereine kritisieren den Umgang, den viele Gemeinden mit hilfsbedürftigen Haustieren pflegen. Dem geht voraus, dass bestimmte Faktoren maßgebend dafür sind, wie mit Tierfunden umgegangen wird. Die offizielle Unterscheidung zwischen Fundtier und herrenlosem Tier ist vor allem für Laien eher verwirrend, weshalb die Begriffe im Folgenden genauer betrachtet werden. So heißt es in einer rheinland-pfälzischen Regelung:
Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, ist bei aufgefundenen Katzen anzunehmen, dass es sich in der Regel nicht um ein Fundtier handelt, es sei denn, äußere Merkmale […] deuten darauf hin, dass das aufgefundene Tier noch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer hat und somit als Fundtier anzusehen ist.“
Die Formulierung „äußere Merkmale“ kann sich auf ein sichtbares Halsband, Tätowierungen und Mikrochips beziehen. Doch auch ein sehr vertrauliches Verhalten und ein guter Pflegezustand des Tieres fallen unter diesen Begriff.

Durch dieses soziale Netz fallen herrenlose Haustiere jedoch komplett. Herrenlos bedeutet allgemein: Sie sind von vornherein freilebend oder wurden von ehemaligen Haltern ausgesetzt. Dabei kritisieren vor allem Tierschützer, dass sich die zuständigen Behörden in ihren eigenen Formulierungen widersprechen und eigene Kriterien entgegen der geltenden Gesetzeslage durchsetzen.
Das Hauptproblem dabei: Fundtiere werden sehr häufig als herrenlos bezeichnet, auch wenn es klare Anzeichen dafür gibt, dass dem nicht so ist. In diesem Fall müssen sie nicht aufgenommen werden, was wiederum Kosten einspart.
Ein Blick in die verworrene Gesetzeslage
Es bleibt fraglich, ob das Handeln vieler Behörden mit den Vorgaben des Gesetzgebers zu vereinbaren ist. So steht in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG):
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Tierschützer argumentieren, dass diese Verankerung im Grundgesetz den Tierschutz zur Staatszielbestimmung macht. Folglich sollte dieser auch in den Handlungen der Verwaltung besonders berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird auch gefordert, dass Fundtiere nach §§ 960 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von der zuständigen Behörde zu versorgen sind.
Dazu kommt, dass § 3 Tierschutzgesetz es verbietet, Tiere auszusetzen, um sich ihrer zu entledigen. Es ist also bei Tieren nicht möglich, auf das persönliche „Eigentum“ zu verzichten, wie es bei unbelebten Gegenständen nach § 959 BGB legitimiert wird. Am Ende des Paragraphendschungels steht die Schlussfolgerung, dass eine Besitzaufgabe von Tieren – die dann oft als herrenlos angesehen werden – rechtlich nicht wirksam ist. Ein gefundenes Haustier ist demnach immer auch ein Fundtier, welches ein Recht auf Fürsorge durch die zuständige Behörde, beispielsweise durch Pflege im Tierheim, hat.
Gefundene Hunde, Katzen und mehr – So verhalten Sie sich richtig!
Haben Sie eine gefundene Katze oder einen Hund vor sich und Sie wissen nicht, wie sich Sie sich am besten verhalten sollen? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter:

- Fundtiere werden von den Gemeinden generell dem örtlichen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan. Je nach Ort gibt es auch zentral zuständige Fundbüros und ähnliche Meldestellen.
- Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht jedoch der ursprüngliche Besitzer auf, erhält er seinen tierischen Gefährten zurück.
- Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.
Gefährlich wird es, wenn tierische Vierbeiner zu Unrecht als Fundtiere angesehen und adoptiert werden. Dadurch wird riskiert, dass ein verzweifelt suchender Tierhalter unglücklich wird und niemals erfährt, was aus seinem früheren Begleiter geworden ist.
Hingegen kann ein eindeutig verwahrloster Vierbeiner, der auch noch am Verhungern ist, immer gefüttert werden. In einem solchen Fall ist das sogar empfehlenswert. Dabei muss nur darauf geachtet werden, nicht gleich zu viel Futter zu geben. Die leeren, kleinen Mägen verkraften das sonst nicht.
Ist ein Fundtier zutraulich genug, sollten Sie es auf folgende Merkmale hin untersuchen: Gibt es ein Halsband, eine Tätowierung oder einen Mikrochip unter der Haut? Bei Chips und Tätowierungen kann in jedem Fall ein Tierarzt oder ein Verantwortlicher im Tierheim bei der Identifikation helfen. Weiterhin gilt:
- Ob ein Fundhund oder eine -katze nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.
- Ist die Meldung nicht schon beim Tierarzt erfolgt, sollte dieser spätestens danach aufgesucht werden. Dann kann der Gesundheitszustand des Tieres genau untersucht werden. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Stadt, welcher der Fund gemeldet wurde.
- Unterstützen Sie nach Möglichkeit die Suche nach dem eigentlichen Tierhalter. Eine Möglichkeit: Aushänge mit Telefonnummer an Laternenmasten, schwarzen Brettern und Ähnlichem befestigen.

Die richtigen Maßnahmen bei verletzten Tieren
Neben verwahrlosten Tieren, die allein und ausgehungert sind, weisen manche Vierbeiner auch Verletzungen auf. In solchen Fällen sollten Sie schnell handeln, die verletzten Fundtiere behutsam auflesen und zu einem Tierarzt bringen.
Dabei kann neben der medizinischen Behandlung auch eine Identifikation erfolgen und falls möglich, der Halter kontaktiert werden.
Stoßen Sie auf verstorbene Fundtiere am Straßenrand, sollte ebenfalls eine Meldung beim Tierheim oder einer ähnlichen Institution erfolgen. Dadurch wird der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.
Sonderfall: Sie haben Haus- oder Wildtiere angefahren
Bei einem Autounfall, bei dem ein tierisches Wesen zu Schaden gekommen ist, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Sind Sie nicht zu verletzt für die Aufgabe, müssen Sie in jedem Fall die Unfallstelle absichern und anschließend die Polizei anrufen. Berühren Sie vorerst auf keinen Fall das verletzte Tier. Gerade bei Wildtieren besteht hier die Gefahr, dass das verängstigte und verwirrte Geschöpf Sie oder sich selbst verletzt. Je nach Tierart unterscheidet sich das weitere Vorgehen:
- Wildtiere: Hier informiert die Polizei in der Regel auch einen Jagdausübungsberechtigten oder Rettungsdienst. Als Betroffener sollte solange an der Unfallstelle gewartet werden, bis alle verantwortlichen Stellen eingetroffen sind. Ist nach 30 Minuten noch keine Hilfe eingetroffen, sollte mit einem wiederholenden Anruf noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen werden – lebt das Wildtier nach dem Unfall noch, sollte dies schon bei der ersten Meldung passieren.
- Haustiere: Kontaktiert die Polizei keinen Tierrettungsdienst, wird dem Unfallfahrer oft der Weg zum nächsten Tierarzt oder zur Tierklinik mitgeteilt. Dann kann der Krankentransport selbst übernommen werden, was oft der schnellste Weg ist. Auch wenn Fundtiere angefahren wurden, sollte in jedem Fall auf die zuständigen Beamten gewartet werden. So kann sich vergewissert werden, dass das hilfsbedürftige Wesen auch versorgt wird.


(91 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Mein Hund ist vor 2 Tagen weggelaufen. Jetzt habe ich sie gefunden. Im Tierheim…
Was zahle ich für Abholung?
Danke
Mit freundlichen grüßen
Meine Freundin hatte ein Hund gefunden, angebunden mit einem Seil und einer Tüte wo ein polnischer Impfausweis drinne war. Nach meinem Rat ihn sofort abzugeben sagte sie nein und sie wollte ihn erst Pflegen sprich tierarzt und dann bemerkte sie erst die Hohen kosten die beim Tierarzt rauskamen. Problem dazu beim Tierarzt erwähnte sie auf Sprachproblemen nicht das es ein Fundtier ist. Das tier wurde nun der Feuerwehr übergeben. welche Strafe könnte nun auf sie zukommen? Anmerkung dazu keine Deutsche Staatsbürgerschaft und nicht vorbestraft. Bitte um Hilfe? Danke im vorraus
Hallo Biker,
sie wird ggf. die Tierarztkosten tragen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,bei uns hat sich im Januar 2018 ein Kater angefunden, der ausgehungert und abgerissen war.Es wurde sofort die zuständige Behörde informiert, die freies Licht für den Tierschutzverein gab.Dieser kam, nahm den Kater mit und es wurde gleich gesagt, dass dieser auf Grund seines Zustandes und seines Alters eventuell wieder zurückgebracht wird.Und so geschah es ,man setzte ihn einfach im Dorf wieder aus,gab telefonisch den Hinweis,dass er über 10 Jahre,mit Parasiten besetzt,ohne
Zähne,aggressiv und nicht mehr vermittelbar sei ( der Tierverein nimmt 90.– EUR für eine vermittelte Katze.Wir haben es dann nicht fertiggebracht, dieses alte und geschwächte Tier ohne Futter zu lassen.Bisher hat die Behörde auch keinen Bescheid erlassen, ein Termin mit dem Amtstierarzt führte zu der Feststellung, dass das Tier der tierärztlichen Behandlung bedarf , es kam der Hinweis von der Behörde, das Tier einfach und immer wieder wegzujagen und der weitere Hinweis :Wer füttert wird zum Halter.Bis jetzt hat das Tier keine tierärztliche Behandlung bekommen, ist aber zahm und dicker geworden.Da eigene Katzen ,ein Alter über 7o, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorhanden sind und das Tierschutzgesetz vorsieht, das ein Zurücklassen eines Tieres strafbar ist, ist ein Behalten des Tieres nicht möglich, es würde den Erben zufallen.Können Sie uns irgendeinen Rat geben oder auch Hilfe anbieten? Das Ganze ist einfach widerlich.
MfG die Verzweifelten
Hallo Tina,
Sie können den Kater als Fundtier z. B. im Tierheim abgeben oder sich an einen anderen Tierschutzverein wenden. Kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
über weitere Infos zum Thema Tierschutz und Pflichten der Gemeinden würde ich mich freuen…
Ursula N.
Hallo Ursula,
vielen Dank für Ihr Interesse.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org