Fußgänger angefahren: Verhaltensregeln, mögliche Strafe & Co.
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
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Zu den Pflichten der Fußgänger und Autofahrer im Straßenverkehr

Beinah täglich wird in Deutschland ein Fußgänger angefahren. In den meisten Fällen gehen diese Unfälle aber glimpflich aus und niemand wird ernsthaft verletzt. Allerdings sind Fälle bekannt, in denen nach einem Unfall mit einem Fußgänger ein bitterer Rechtsstreit entfachte, weil nicht klar war, wer wie zu reagieren hatte. Wie sollten sich Fußgänger verhalten, wenn sie die Straße überqueren? Wann müssen sie dem Verkehr Vorfahrt gewähren?
Sowohl für Fußgänger wie auch für Autofahrer gilt der § 1 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass alle Teilnehmer des Straßenverkehrs ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen müssen. Weiter steht geschrieben, dass das eigene Verhalten keinen anderen gefährden oder schädigen darf.
Der § 25 beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Verhalten von Fußgängern. Dieser Paragraph stellt klar, dass Fußgänger nur in besonderen Ausnahmen auf der Fahrbahn gehen dürfen, ansonsten ist in jedem Fall der Gehweg zu nutzen. Die Straße darf hingegen nur genutzt werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.
Die StVO legt fest, dass nur auf der Fahrbahn gegangen werden darf, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der linke Fahrbahnrand genutzt werden.
Weiter heißt es, dass eine Fahrbahn bzw. die Straße auf dem kürzesten Weg zu überqueren ist. Dafür dürfen nur Kreuzungen und Einmündungen genutzt werden. Aber auch der Kraftfahrer hat einige Pflichten, die es zu beachten gilt. So regelt der § 26 Abs. 1 StVO, dass Fußgänger an Überwegen Vorrang haben. Darüber hinaus muss beim Abbiegen und im Haltestellenbereich Rücksicht auf die Fußgänger genommen werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fußgänger angefahren
Die Schuldfrage richtet sich danach, wer welche Verkehrspflichten verletzt und so den Verkehrsunfall verursacht hat. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer können einen solchen Unfall verschuldet haben.Mitunter tragen sogar beide Unfallbeteiligten eine Teil- oder Mitschuld.
Hat der Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen und beispielsweise den Vorrang am Zebrastreifen missachtet, kann der Fußgänger u. U. Schmerzensgeld für ihm entstandene Schäden verlangen. Der Geldbetrag kann jedoch geringer ausfallen, wenn der Fußgänger den Unfall durch eigenes Fehlverhalten mitverursacht hat.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gegebenenfalls wird er wegen (fahrlässiger) Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen.
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Die Schuldfrage beim Fußgängerunfall
Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger und eine Person wird angefahren, so stellt sich schnell die Frage, wer eigentlich Schuld hatte. Mit dieser Frage setzten sich auch immer wieder Gerichte auseinander, sodass es mittlerweile eine Vielzahl an Rechtsprechungen gibt. Einige Urteile sollen hier aufgegriffen werden.
Kommt es zu einem Unfall an einem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, so entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fußgänger nicht einfach loslaufen darf und auf das Anhalten des Autofahrers setzen darf.
Überquert der Fußgänger an einer nicht vorgesehenen Stelle die Straßen, so hat dieser zu warten, denn die Autos haben Vorfahrt, auch dies entschied der BGH. Es ist dem Fußgänger zwar erlaubt, in Etappen zu überqueren, also immer eine Fahrbahn nach der anderen, allerdings darf dieser nicht einfach wieder zurückgehen.
Der Fahrer ist hingegen verpflichtet, nicht nur die Fahrbahn zu beobachten, sondern auch den Fußgängerweg und das Gelände daneben.

Hält sich der Fußgänger nicht an die oben genannten Regelungen, so kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. Gleiches gilt, wenn der Autofahrer seinen Pflichten nicht nachkam. Dem Kraftfahrer kann mindestens eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs oder alkoholisiert war.
Vom Auto angefahren: Ist mit Schmerzensgeld zu rechnen?
Ob jemand, der von einem Auto angefahren wird, mit Schmerzensgeld rechnen kann, hängt sehr vom Einzelfall ab. Haben Fußgänger eine Teilschuld, kann dadurch das Schmerzensgeld erheblich geschmälert werden.
Hat sich allerdings der Autofahrer schuldig gemacht und den Fußgänger verletzt, steht der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Dabei kommt es auf die Schwere der Verletzung und die Folgen an – eine pauschale Aussage zum Schmerzensgeld kann nicht gemacht werden. Führt ein Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, sollte die Polizei hinzugezogen werden.
Fußgänger angefahren: Mit dieser Strafe ist zu rechnen
Wird ein Fußgänger angefahren, kann die Strafe nicht generell festgelegt werden. Es kommt darauf an, wer an diesem Verkehrsunfall Schuld hatte oder ob beide Parteien eine Teilschuld trifft.
Wird der Fußgänger verletzt und hat keine Schuld an dem Verkehrsunfall, kann der Kraftfahrer wegen Körperverletzung vor Gericht landen. In diesem Fall droht eine Freiheits– oder Geldstrafe. Darüber hinaus kann der Fußgänger dann auf zivilrechtlichem Wege Schmerzensgeld verlangen.
Aber auch Fußgänger können bestraft werden, wenn diese einen Verkehrsunfall provozieren. In diesem Fall haftet der Fußgänger dann alleine für die Schäden.
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Hallo ich hätte eine frage, bei einer übersichtlichen Strecke, ein Bus hielt an der hatlestelle an und ich überholte den bus links, von der rechten seite, 30 cm vor dem still stehenden bus, kam ein Mann rausgesprungen (rennend) um auf die andere seite zu gelangen er hat auch keine sekunde auf meine Seite geschut, da war ich ca. Auf der höhe von der hälfte vom Bus am überhollen mit 50 kmh in einer 50er zone, ich konnte eine Kollision nicht verhindern da ich keine chance hatte ihn zu sehen und dazu war er auch am rennen, wie sieht die rechtlage da aus?
Grüsse aus der Schweiz.
Gestern bin ich ganz normal am Bürgersteig gegangen da ich zu unseren Rathaus musste.Da der Bürgersteig nicht Grad breit genug wa muss man halt immer aufpassen.da aber ich ein Hindernis überquerte der sich am Bürgersteig befindet bin ich halt an der Bürgersteig Kannte gegangen als Plötzlich mich ein Autofahrer erfasste mit sein Rechten Seitenspiegel am linken Arm. Der Spiegel brach ab .Der Autofahrer verlangte 50€ für den Schaden oder Polizei.Ich wa halt noch geschockt und gab ihn die 50€ aber am gleichen Tag bin ich zur Polizei Dienststelle gegangen und hab eine Unbekannte Anzeige der Person gemacht . Wer hat da eigentlich schuld?
Hallo André,
wer in dieser Situation der Schuldige ist, bedarf ausführlicher Klärung, zu der wir hier nicht imstande sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich war gerade dabei von einer Straße über einen gehweg in die parklücke rechts zu fahren die am gebäude der Bäckerei steht. Ich habe nach vorne erst geschaut da war nix dann den schulterblick weil dort ein schüler war. Gerade als ich nun in die parklücke einparken wollte war ja schon auf dem gehweg sah ich nur ein älteren Fahrradfahrer plötzlich. Ich versuchte zu Bremsen es ging aber nicht. Sein fahrrad wurde beschädigt und mein Auto vorne.
Ich würde heute auf dem Parkplatz in Dülmen von einem PKW/SUV angefahren. Als ich mein Auto abgestellt habe, ging ich mit meiner 1,5 Jahre alt Tochter auf dem linken Arm über Parkplatzfläche. Ein von rechts kommenden linksabbiegenden PKW habe ich vorbeigelassen und als ich weiter lief, kam von vorne ein PKW, der links abgebogen hat, so scharf, dass er mich am linken Ellbogen getroffen hat, wo meine Tochter saß. Er fuhr weiter bis er parken könnte. Nach dem er geparkt hat, habe ich ihn angesprochen. Er zeigte an, es mitbekommen zu haben und dass ich besser aufpassen soll und noch besser auf mein Kind, damit meinem Kind nichts passiert. Ich habe gesagt es reicht mir jetzt und ich hole die Polizei zur Klärung. Stellen sie Mal vor, er war keiner Schuld sich bewusst. Er wollte erst weiter einkaufen gehen, habe ich gesagt ..gehen sie, ist dann die Fahrerflucht. Er blieb erst dann bei uns oder anders gesagt… wir sind zur Wache gelaufen, die ist 50m vom Parkplatz entfernt. Als ich dem Polizisten erklärt habe, wie es war, hat er bestätigt dass der Fahrer auf dem Parkplatz aufzupassen hat. Ich würde gefragt ob ich verletzt wäre. Der Mann ca. 58 Jahre hat nicht mal eingesehen und sich bei uns nicht entschuldigt, nur auf Anweisung von einem Polizisten mir seine Hand mit leichten Grinsen im Gesicht gegeben. Ist das richtig geregelt gewesen von der Polizei? Der Mann hätte mich plattfahren können mit einem Kind auf der Arme, wenn nicht schneller gelaufen wäre. Seine Nichteinsicht zeigt doch, dass er uns gesehen und zum Teil extra gemacht hat. Oder sehe ich das falsch?
Hallo Schaaf,
Aussagen über die Intention des Fahrers können wir nicht treffen. Sie können ggf. Anzeige erstatten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Vater wurde beim übergueren der Straße von einem Auto angefahren. Die Ampel für Fußgänger war grün in der Mitte war eine Verkehrsinsel mein Vater ist 2sekunden zu früh losgelaufen weil die 2. Ampel noch rot war beim betreten wird ihm die Schuld für den Unfall auferlegt. Die Vollkasko Versicherung von dem Autofahrer will einen Autoschaden von 800Euro von meinem Vater. Mein Vater ist 62Jahre alt und ist im normaler Schrittgeschwindigkeit lt Videoauswertung 2sekunden zu früh losgelaufen. Hat er wirklich alleine Schuld?
Hallo Elis,
das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren ,
mein jüngerer Bruder wurde gestern von einem Auto erfasst als er die Straße überqueren wollte (30zone). Vor 1 Stunde wurde er operiert , wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus , wer ist Schuld ? Laut meinem Bruder fuhr die Autofahrerin auch keine 30 km-h sondern eindeutig schneller. Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kerem Kocaman
Hallo Kocaman
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Einen Anwalt können Sie hingegen mit den Details Ihres Falles betrauen.
– Die Redaktion
Mein Mann stand an der Fußgängerampel und während er die Grünphase für Fußgänger anforderte, kam ein Auto von der Fahrbahn ab und erfasste meinen Mann. Der trug ein leichtes Schädel Hirn Trauma, wurde horizontal über den Kopf genäht und brach sich den linken Arm, der schon operiert wurde. Der 20 jährige Unfallgegner sagte aus, ihm wäre schwarz vor Augen geworden mit kurzer Bewusstlosigkeit. Was droht dem Unfallverursacher. Ach ja, er wohl auch noch einen Führerschein auf Probe. Und kann mein Mann Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Er lag 6 Tage im Krankenhaus und ist noch min 4-6 Wochen krank geschrieben.
Ein Bekannter hat gestern auf einem durch Ampeln geregelten Zebrastreifen einen Mann angefahren. Dieser ist jedoch bei Rot darüber gelesen und würde vom Auto erfasst und vorerst auf die Windschutzscheibe und anschließend 5 m geschleudert und erlitt schwere körperliche Verletzungen so dass er vom Notarzt erstbetreut werden musste. Mein Bekannter hatte bei dem Vorfall grünes Licht an der Ampel gehabt und hatte ihn aufgrund der schlechten Sicht zu spät wahrnehmen können und den Unfall nicht mehr abwenden können.
Laut Polizei trägt mein Bekannter keine Schuld. Wer haftet für die Schäden?
Hallo Maria,
bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich kenne jemanden, der mir sehr nahe steht, der Heute ein Kind angefahren hat. Diese Person ist wohl nur 30 gefahren, aber hatte schlechte Sicht durch die Sonne. Dem Kind geht es Wohl relativ gut. Es konnte schon am Unfallort wieder laufen und hat „nur“ eine Platzwunde am Kopf.
Ist in diesem Fall, mit Strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
Hallo Pasqualle,
welche strafrechtlichen Konsequenzen hier zu erwarten sind, lässt sich schwer sagen. Wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie umfassend beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wurde vor 7 Monaten mit über 21 geblitzt habe dann vor 3 Monaten eine Fahrradfahrerrin angefahren auf dem Gehweg die plötzlich angefahren kam. Und 3 Tage später habe ich ein Brief für ein aufbauseminar bekommen wegen dem Blitzer. Was erwartet mich jetzt wegen dem Unfall ?
Also mir fällt auf das Fußgänger völlig selbstverständlich und ohne zu schauen den Zebrastreifen oder Straßen überqueren, was ich teilweise sehr ärgerlich finde. Aber auch Radfahrer in Einbahnstraßen denken oft nicht mit und reagieren gereizt wenn es mal eng wird da auch noch Autos zu beachten sind die links und rechts parken.
Grundsätzlich hat man es in den Citys mit Trödlern an Ampeln und unfassbaren Schleichern zu tun die den fließenden Verkehr ausbremsen und aus falscher Freundlichkeit Vorfahrt zu Lasten des nachkommenden Verkehrs gewähren….
Das stimmt nicht ganz. FußgängerInnen haben zwar keine Vorfahrt aber dennoch Vorrang auf Zebrastreifen. AutofahrerInnen dürfen nicht einfach über einen Zebrastreifen fahren ohne vorher geschaut zu haben ob Menschen am Straßenrand queren wollen. Generell gilt es mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Zebrastreifen heranzufahren. Das ist in der StVo nachlesbar.
Auch in Einbahnstraßen dürfen Autos keine Fahrräder überholen, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5m nicht gewährleistet werden kann. Hier muss man bedenken, dass auch die Fahrradfahrenden einen Abstand zur parkenden Autos am Rand halten müssen.
Generell finde ich ist hier die Frage ob man als AutofahrerIn nicht sowieso in der privilegierten Rolle steht ein Fahrzeug zu fahren, welches schneller ist und ebenso sicherer zb wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Kurz hinter RadfahrerInnen warten oder FußgängerInnen über die Straße lassen, kostet wenig Zeit und macht den Straßenverkehr wesentlich weniger stressig für diejenigen, die nicht dieses Privileg besitzen.
Bei Zebrastreifen ist es nunmal so, dass der Übergang gewährt werden muss. Wenn man für Fußgänger nicht hält an der Stelle, nimmt man ihnen die „Vorfahrt“.
Deswegen kann ich durchaus verstehen, dass Fußgänger wie selbstverständlich über den Zebrastreifen gehen, sie nutzen eben ihre „Vorfahrt“, was ganz normal für Autos and Vorfahrtsstraßen ist.
Fußgänger haben keine Vorfahrt!
Der Autofahrer hat ihnen zwar das überqueren zu ermöglichen, was aber nicht bedeutet, dass man ohne auf den Verkehr zu achten einfach auf die Straße läuft! Dies ist ziemlich dumm…
Ein Autofahrer könnte kurz abgelenkt sein und ein solches Verhalten würde Schlimme Folgen für den Fußgänger haben.
Fahren sie auch einfach an einer Kreuzung, an der sie Vorfahrt haben ein, wenn sie erkennen, dass ein anderer PKW ihre Vorfahrt nicht beachtet?
Mir sind mal zwei Männer an einer Einmündung regelrecht vor das Auto gesprungen. Ich wollte von einer Seitenstraße rechts in eine Hauptstraße einbiegen. Blick nach rechts und links und dann direkt aufs Gas. Ein Fußgänger stand plötzlich vor dem Auto obwohl ich schon seit dem stehen an der Einmündung relativ weit in der Hauptstraße stand. Glücklicherweise ist nichts passiert, wer wäre allerdings, im Falle eines Unfalls schuld gewesen? Ich habe ca. 3 Sekunden bevor die Männer vor dem Fahrzeug standen noch nachgesehen und schon standen sie vor meinem Auto, wohingegen sie ja auch hinter meinem Wagen passieren könnten.
Kommt es zu einem Unfall an einem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, so entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fußgänger nicht einfach loslaufen darf und auf das Anhalten des Autofahrers setzen darf.
Es ist kein Freischein für Fußgänger, dass Sie einfach den Zebrastreifen überqueren können. Der Fußgänger muss selber auch darauf achten mit dem Autofahrer Blickkontakt aufnehmen und auch warten, dass dieser anhält.
Die Informationen sind sehr hilfreich.
Ich hab in der Fußgängerzone gehalten wollte etwas abholen ein Bus Kamm von hinten und ist nicht vorbei gefahren links genug Platz er ist hinter mir stehn geblieben Lichthupe und hat gewarte nach kurzem warten wollt ich raus fahren beim raus fahren ist mir ein Park Kontroller (Strafzettel) vors Auto geschprungen und halt halt geschrihen ich bin stehen geblieben sie ist an die Beifahrerin Scheibe gekommen da hab ich ihr gesagt ich Park das Auto da 5 m von der Fußgängerzone beim los fahren weis ich nicht was sie machen wollte wollt die das Auto fest Halter oder wie hab ich ihr Fuß mit dem hinter reifen überfahren
Hallo Erol,
bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Ich hatte mir was zu essen gekauft und bin dann über den Drive in rausgefahren mit Schrittgeschwindigkeit . Ich bin ca einen halben Meter über dem fusgängerweg stehen geblieben und hab geschaut ob Fußgänger von links oder rechts. Ich hab nach links geschaut da war alles frei und dann als ich nach rechts geschaut hab, stand eine Frau da mit ihrem Hund und meinte ich solle besser schauen. Jedoch hatte ich keinen richtigen Überblick auf die rechte fusgängerseite deshalb tastete ich mich heran. Die Frau schlug auf meine fensterscheibe ein und droht mir. Die Frau wurde nicht fahrlässig körperlich verletzt. Droht irgendeine Strafe für mich? Es gab zu dem Zeitpunkt keine Zeugen. Die Frau hatte mein nummernschild notiert und drohte mir immer weiter von wegen ich werde noch sehen.
Hallo Nemanja B.,
unter Umständen können Sanktionen auf Sie zukommen. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
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