Wichtige Infos zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Worauf ist zu achten?

Eine Zulassung erhält man gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung
Eine Zulassung erhält man gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung

Bei der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr oder auch Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV genannt, handelt es sich um eine neuere Bundesrechtsverordnung.  Bei dieser werden die zulassungstechnischen Bereiche aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die vorherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) übernommen und gelistet. Die bisherige Fahrzeugregisterverordnung wird daher durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Welche Vorschriften ergeben sich aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?

Aus der Verordnung ergeben sich unter anderem die Regelungen zum Zulassungsverfahren von Fahrzeugen, der Kennzeichenpflicht und dem Verkehrsregister.

Welche Unterlagen sind gemäß FZV bei der Anmeldung eines Fahrzeugs notwendig?

Wollen Sie ein Fahrzeug anmelden, müssen Sie dabei die Zulassungsbescheinigung Teil I & II, eine Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie den Personalausweis bzw. den Reisepass vorlegen.

Welche Fahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei?

Auf eine Zulassung verzichten können Sie unter anderem bei E-Scootern, motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Leichtkrafträder.

Allgemeine Informationen zur FZV

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt somit die Zulassung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Die neue Einführung der Verordnung ist erstmals am 1. März 2007 in Kraft getreten. Weitere Änderungen und Neufassungen sind in Folge entstanden, durch eine weitere Bearbeitung der Bundesrechtsverordnung. Die wichtigsten Inhalte und Regelungen werden in dem folgenden Ratgeber genauer erklärt, damit Sie wissen, wie in Zukunft bei Fragen zur Zulassung zu verfahren ist.

Einordnung der FZV in das Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht regelt die Rechtsverhältnisse des fließenden und ruhenden Verkehrs. Dabei gilt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) als eine Überordnung für die folgenden, unterschiedlichen vier Rechtsverordnungen:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Straßenverkehrsordnung ist für alle Verkehrsteilnehmer vorgesehen, ob diese nun mit einem Fahrzeug unterwegs sind oder als Fußgänger, ist dabei gleich. Die FeV ist die Fahrerlaubnis-Verordnung, welche zusammenfassend erklärt, unter welchen Bedingungen Personen Kraftfahrzeuge jeglicher Art führen dürfen (Autos, LKW, Motorrad, etc.).

Was wird in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt?

Bei der FZV ist das Hauptaugenmerk der Verordnung auf die Kraftfahrzeuge gelegt. Die Verordnung besagt somit, wann und unter welchen Umständen ein Fahrzeug im Straßenverkehr mitwirken darf bzw. dafür zugelassen wird. Die StVZO hat bislang die technischen Richtlinien vorgegeben, welche nun ebenfalls durch die FZV abgelöst werden. Auch wenn hauptsächlich dabei diese Regeln für die Kraftfahrzeuge gelten, werden bei der Verordnung (FZV) ebenfalls die Vorgaben für Fahrräder gelistet.

Inhaltlicher Aufbau der FZV

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gliedert sich in 7 Abschnitte. Jeder dieser Abschnitte führt einen thematisch passenden Bereich der FZV. Dieser untergliedert sich wiederum in einzelne Paragraphen. Im Folgenden werden die Abschnitte mit ihrem Hauptthemenschwerpunkt genannt und im Verlauf des Ratgebers wird auf einzelne wichtige Paragraphen der Abschnitte genauer eingegangen. Die FZV führt diese Abschnitte:

  • Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
  • Abschnitt 2 – Zulassungsverfahren
  • Abschnitt 3 – Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
  • Abschnitt 4 – Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
  • Abschnitt 5 – Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
  • Abschnitt 6 – Fahrzeugregister
  • Abschnitt 7 – Durchführungs- und Schlussvorschriften

Erklärungen zu den wichtigsten Paragraphen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Der § 3 im Abschnitt 1: Notwendigkeit einer Zulassung

Der Paragraph 3 der FZV zur Notwendigkeit der Zulassung besagt, dass jedes Fahrzeug, welches am Straßenverkehr teilnehmen soll, zugelassen sein muss. Die Zulassung muss beantragt und dieser Antrag muss dann vom Amt genehmigt werden. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass es sich um ein haftpflichtversichertes  Kraftfahrzeug handelt. Dieses muss ebenfalls unter die genehmigten Typen für eine Zulassung fallen oder eine Einzelgenehmigung besitzen. Nach der Prüfung des Antrages und der Genehmigung erfolgt die Zulassung durch Erhalt von einem Kennzeichen, die Abstempelung des Kennzeichenschildes und die Aushändigung der fertigen Zulassungspapiere.  Ohne diese Zulassung ist ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß angemeldet und darf sich nicht im Straßenverkehr bewegen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, welche Fahrzeuge von diesem Zulassungsverfahren nicht einbezogen sind. Wie zum Beispiel:

  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • elektronisch Mobilitätshilfen
  • Leichtkrafträder

Der § 8 im Abschnitt 2: Zuteilung von Kennzeichen

Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung ist es wichtig eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen
Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung ist es wichtig eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen

Jedem neu zugelassenen Fahrzeug wird von der zuständigen Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zugeteilt. Dies dient zur Identifikation des Fahrzeughalters im Straßenverkehr. Das Kennzeichen setzt sich aus den Unterscheidungszeichen (1 – 3 Buchstaben) für den jeweiligen Verwaltungsbezirk, wie auch der Erkennungsnummer des Fahrzeuges zusammen. Die Kombination aus den Buchstaben und Zahlen sollte den guten Sitten gemäß gewählt werden. Das bedeutet, keine Beleidigungen oder obszönen Worte auf dem Kennzeichen stehen zu haben. Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Prüfung zur Zulassung wird das Kennzeichen ausgehändigt.

Der § 18 im Abschnitt 3: Fahrten im internationalen Verkehr

Sollte eine Reise mit dem eigenen Auto, bspw. in die Nachbarländer als längerer Urlaub geplant sein, tritt § 18 FZV zur Fahrt im internationalen Verkehr in Kraft. Wenn in Deutschland das eigene Fahrzeug bereits ein ortsansässiges Kennzeichen besitzt, kann für die Reise ins Ausland und einen dortigen längeren Aufenthalt ein Antrag auf einen internationalen Zulassungsschein gestellt werden. Dieser wird dann ebenfalls nach sorgfältiger Prüfung genehmigt. Dies dürfte allerdings kein Hindernis darstellen, wenn eine intakte und ordnungsgemäße Zulassung bereits für Deutschland existiert.

Der § 23 im Abschnitt 5: Versicherungsnachweis

Die Zulassungsbehörde sichert sich nach § 23 FZV ab, indem Sie einen Versicherungsnachweis für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verlangt. Diese Bestätigung muss der Behörde erbracht werden, andernfalls ist eine Zulassung nicht möglich. Wenn ein Fahrzeug für eine Weile außer Betrieb war und wieder am Straßenverkehr teilhaben soll, ist es nötig, auch wenn schon mal ein Versicherungsnachweis vorlag, diesen erneut bei der Zulassungsbehörde vorzuzeigen. Sonst wird eine Zulassung laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht genehmigt.

Der § 30 im Abschnitt 6: Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister

Dem Zentrale Fahrzeugregister, kurz  ZFZR, liegt die Zusammenarbeit von den Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen zu Grunde. Laut Paragraph 30 FZV müssen Daten zum Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister vermerkt werden. Sobald ein Kennzeichen einem Fahrzeug zugeordnet ist, werden die angegebenen und ermittelten Daten, die der Halter teils per Antrag eingereicht hat, von der Zulassungsbehörde im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Die Daten, welche in den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zum Kraftfahrzeug zu finden sind, werden im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen. Zu diesen Daten zählen:

  • Die Fahrzeugdaten
  • Die Personendaten des Fahrzeughalters
  • Das Zulassungsdatum wie Erstzulassungsdatum oder das Umschreibedatum

Gemeldet werden die Daten immer dann, wenn eine Neuzulassung, eine Umschreibung des Eigentümers (Besitzerwechsel des Fahrzeuges) oder eine Außerbetriebsetzung stattgefunden hat. Nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) dürfen auf das Zentrale Fahrzeugregister bestimmte Personen angehöriger Behörden bzw. bestimmter Berufsgruppen zugreifen. Dazu zählen unter anderem die Zulassungsbehörden, die Bußgeldbehörden, die Polizei, Gerichte, Versicherungsunternehmen und Finanzbehörden. Privatpersonen erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Fall eine Erlaubnis, genauer in das Zentrale Fahrzeugregister zu schauen.

Tipp: Wenn Fragen und Unsicherheiten beim Ausfüllen des Zulassungsantrages aufkommen, ist es von Vorteil entweder bei der Zulassungsbehörde direkt nachzufragen oder die Abschnitte und Paragraphen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) durchzugehen. Da diese sehr detailliert ist und durch ihre zahlreichen Abschnitte und Paragraphen jegliche Informationen enthält, wird sich die zu den Fragen passende Regelung finden und die Vorangehensweise erklären.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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37 Kommentare

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  1. G. Rabe
    Am 27. Januar 2024 um 21:02

    Guten Tag
    Hätte eine Frage zwecks altem DIN Kennzeichen.
    Da ich meine Autos jedes Jahr im Sommer bzw. im Winter wechsle, nun meine Frage.
    Es handelt sich immer wieder, um eine Wiederzulassung auf den selben Halter (mich).
    Habe mein BMW nun schon seit 26 Jahren immer mit dem selben Nummernschild (altes DIN) => können sie mir irgendwann Schwierigkeiten machen, beim Wiederzulassen.
    Die nette Dame von der Zulassung sagte mal, wir lassen es kulanterweise immer zu.
    Möchte es gerne weiter behalten. Danke im voraus.

    Mfg. G. Rabe

  2. Gary W
    Am 6. Oktober 2023 um 11:14

    Hallo

    How long can I keep a UK registered vehicle in Germany before I have to register it as German and exchange licence plates?

    Is it 6 months or 12 months. I have temporary German residence.

  3. ewa
    Am 6. Januar 2022 um 23:09

    Haben sich die Regelungen zur E-Bike- und Versicherungspflicht ab Januar 2022 geändert? In welchem Gesetz kann ich das nachlesen?

  4. Tristan
    Am 12. Juli 2021 um 15:40

    Hallo,
    ich möchte ein Saisonkennzeichen so klein wie möglich. Ich habe nun 6 Zeichen plus die Monate (also 7 Zeichen).
    Wenn ich nun alle Buchstaben, Zeichen und Abstände zusammen rechne (in Normalschrift), komme ich auf ~492mm.
    Gibt es (legal) 500 x 110mm Kennzeichen?
    Gibt es eine gesetzl. vorgeschriebene Länge? Manche bieten 500mm, 490mm, 460mm?
    Gruß

  5. Reiner W
    Am 15. Februar 2021 um 22:12

    Hallo fahre einen MP 3 Roller von Piaggio 5le laut Papiere. Hab ihn über den Winter abgemeldet ( War 3 Jahre lang angemeldet auf mich und hatte zuerst hinten und vorne ein Kleinkraftrad Kennzeichen. Im Jahre 2016 kam ein neues Gesetz heraus, dass dieses Fahrzeug vorne kein Kennzeichen mehr braucht. Wollte ihn jetzt wieder mit Session Kennzeichen zulassen. Beim STVA Grevenbroich gab es ein Streit Gespräch wollten mir wieder zwei Kennzeichen verpassen. Sagte ihm , das es diese Verordnung gibt und er sich schlau machen sollte. Nach 20 Minuten meinte er ich bekomme dann doch nur eins aber das größte zweireihige was es gibt mit großer Schrift keine kleine Verengte Schrift möglich. Die Maße 340 x 200 ist lächerlich da ich dieses Schild gar nicht anschrauben kann, weil es teilweise bis in die Blinker reinreicht. Kann ich mich irgendwo beschweren oder ist das so zulässig ? Vielen Dank für ihre Nachricht.

  6. Corinna
    Am 27. September 2020 um 15:08

    Nein, leider konnte ich keinerlei Info finden über die üblichen oder vorgeschriebenen MAßE eines Autokennzeichens, also des EU-Kennzeichens. Wenn man ein Wunschkennzeichen bestellen möchte muss man nämlich bei manchen Anbietern die Maße angeben….woher soll ich wissen wieviel cm genau das Kennzeichen haben darf? Ich dachte ich finde dies Antwort HIER?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2020 um 16:51

      Hallo Corinna,
      die gesuchten Informationen finden Sie in diesem Ratgeber: Kennzeichenmaße.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Arne
    Am 29. August 2020 um 19:29

    Moin
    Ich habe mit einen linienbus gekauft und möchte diesen im Straßenverkehr nutzen als Wohnwagen im nah Bereich ist es möglich den langsam Zulassungsfrei zu bewegen.

    Gruß Arne

  8. Siopis A.
    Am 30. April 2020 um 20:39

    Hallo , habe gehört dass tüv Berichte , bzw Autos aus dem EU Raum importiert werden mit noch gültigen TÜV jetzt in Deutschland akzeptiert werden .. Genau so anders herum müsste man keinen neuen Tüv machen bei einem aus Deutschland exportierten Auto ins Eu Ausland wenn er noch gültigen tüv hätte ??? Stimmt das ??

  9. stephan b.
    Am 24. April 2020 um 9:49

    habe heute ein Selbstvermietfahrzeug zugelassen Fahrzeug hatte TÜV bis 3/22 TÜV wurde geklebt 3/21 müsste es nicht 4/22 auf nachfrage wurd mir Versichert das die In Ordnung sei. Wer kann mir den Paragrafen nennen den meinens wissen wird die HU aus 1 Jahr reduziert und nicht um 1 Jahr gekürzt. Danke für eine Antwort

  10. K.M
    Am 16. Januar 2020 um 12:33

    Hallo und guten Tag,
    ich wollte mal nachfragen, wie es in der heutigen Zeit, in der wir alle unter ständiger Lärmbelästigung leiden, möglich ist ein Auto mit solch lautem Auspuffgeräusch, dass die Kinder zu weinen anfangen zugelassen bekommt.
    Das ständige Getöse und Gedonner aus den „tollen“ Kisten ist unerträglich.
    Der zulassbare Geräuschpegel bei den KFZ’s muss unbedingt gesenkt werden.
    Danke für Ihre Antwort.
    MfG
    K.M.

  11. Andreas
    Am 3. Mai 2019 um 18:37

    Gibt es einen zeitlichen Verfall eines Änderungsnachweises nach § 19 (3) StVZO? Gibt es eine Frist, innerhalb derer ein Änderungsnachweis zur Änderung der Fahrzeugdokumente der Zulassungsstelle vorzulegen ist? Gilt diese auch für vorübergehend stillgelegte Kraftfahrzeuge? In welchen Gesetzen oder Verordnungen kann ich dies ggf. nachlesen?

    Erläuterung:
    Die Veränderung bezieht sich auf Änderungen nach §19 (4) Satz 1 StVZO, welche nicht zu einem Erlöschen der BE führen und durch eine Fachwerkstatt an einem seit Juni 2004 vorübergehend stillgelegten Motorrad durchgeführt wurden. Der ordnungsgemäße Anbau gem. § 19 (3) StVZO wurde durch eine technische Prüfstelle im August 2009 bestätigt. Anschließend wurde eine HU nach § 29 StVZO durchgeführt – Ergebnis: Keine Mängel, km-Stand 2km. In der Änderungsabnahme ist unter Bemerkungen vermerkt: „Die Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist unverzüglich erforderlich.“

    Im August 2011, km-Stand 3km und im April 2019, km-Stand 79km wurde jeweils eine erneute HU nach § 29 StVZO an dem immer noch vorübergehend stillgelegten Motorrad durchgeführt – Ergebnis jeweils: Keine Mängel. Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Änderungsabnahme von 2009 wurden jeweils zu den HUen vorgelegt. Die Untersuchungen wurden durch unterschiedliche Prüfstellen vorgenommen: KÜS, DEKRA, GTÜ.

    Erstmalig seit Juni 2004 wurde das Motorrad im Mai 2019 wieder zugelassen und erhielt eine Zulassungsbescheinigung I und II. Die Eintragung der im August 2009 vorgenommenen und nach § 19 (3) bescheinigten technischen Änderungen in diese Dokumente wurde jedoch durch die Zulassungsstelle Berlin abgelehnt, mit Verweis auf eine Frist von 18 Monaten, innerhalb derer die Eintragung hätte erfolgen müssen. Als gesetzliche Grundlage wurde durch den entscheidenden Beamten auf Nachfrage die „Zulassungsordnung“ genannt, wobei offen blieb, ob er sich auf die FZO oder StVZO bezog. Die Nachfrage, ob dies auch für stillgelegte Kraftfahrzeuge gilt, wurde bejaht.

  12. Daniel
    Am 23. Januar 2019 um 5:10

    Hallo, ich habe ein Auto mit rumänischen Nummern und möchte für 6-7 Monate in Deutschland bleiben. Wo muss ich Steuern zahlen, um in Ihr Land zu reisen, und wie lange dauert der Umlauf mit rumänischen Nummern?
    dank

  13. Petra B.
    Am 9. November 2018 um 5:16

    Wir haben einen alten Pferdehänger der normalerweise vom Pferd gezogen wird mit einer vorrichtung erweitert um ihn mit einem Traktor zu ziehen.
    Der Traktor ist ein kleiner Kubota und zugelassen. Der Pfédeanhänger soll nun mit Mist beladen zum Feld gefahren werden um ihn zu entladen. Hersteller Unbekannt und Baujahr ca 1960. (Haben ihn von einem alten Bauern gekauft) Es gibt weder eine Zulassung noch eine Betriebserlaubnis dafür. Wir haben aus Sicherheitsgründen eine Lichtanlage sowie funktionierende Blinklichter angebaut die mittels des Zugfahrzeuges funktioniert.

    Können wir denn Anhänger auf Nebenstrassen von A nach B fahren oder benötigen wir irgendeine Art von Zulassung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:48

      Hallo Petra,

      Fragen dieser Art sind am besten mit der örtlich zuständigen Zulassungsstelle zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Gerd G.
    Am 18. August 2018 um 15:52

    Ich besitze einen DDR Moped Anhänger Made Eigenbau. Sehr robust und daher noch voll funktionsfähig. Er wurde vor vielen Jahren für eine Nutzung am Rasentraktor ergänzt mit einer Pkw Anhängerkupplung.
    Nutzlast des Anhänger ist ca. 50 kg..
    Wie verhält es sich, wenn ich ihn im öffentlichen Straßenverkehr an meinen ATV (Ackerschlepper) nutzen möchte.
    Ich finde leider nichts passendes, ob man dafür eine Betriebsergebnis benötigt oder er wie ein Mofa Anhänger gesehene werden kann, wenn man nicht schneller als 25 km/h fährt.
    Würde mich sehr interessieren, wo man dazu was verbindliches finden kann.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:19

      Hallo Gerd G.,

      wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen möchten, dann sollten Sie im Regelfall auch eine Betriebserlaubnis benötigen. Hierfür können Sie sich bspw. an eine Stelle des TÜV wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. J.K.
    Am 6. August 2018 um 16:59

    Ich möchte mir einen Frontmäher, z.B. Husquvarna Rider oder ähnlich anschaffen. Diese Frontmäher haben ein Mähwerk von 90 cm bis 110 cm. Diese Maschine müsste ich entweder von zuhause 1,5 km über Ortsstraßen und eine Kreisstraße bis zur Wiese bringen. Das könnte ich einmal mit einem Hänger machen oder als Selbstfahrer. Nun würde mich interessieren, was ich als Selbstfahrer veranlassen müsste, damit ich auf diesen öffentlichen „Neben“straßen fahren darf. Ein Händler gab mir fernmündlich zur Auskunft, dass dies etwa 1.850 € kosten würde. Das erscheint mir nebenbei sehr hoch. Von anderer Seite bekam ich gesagt, dass ich ein 6 km/h Schild auf dem Fahrzeug anbringen müsste. Die Hersteller und die Händler halten sich weitgehend bedeckt. Der Mitarbeiter auf der zuständigen Zulassungsstelle hat noch die nächsten 3 Wochen Urlaub. Daher meine Frage in diesem Forum.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:22

      Hallo J.K.,

      das entzieht sich unserem Wissen, weshalb wir Sie an die zuständige Zulassungsstelle verweisen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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