Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2026
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Juristisch gesehen ist der Begriff „Gartenrecht“ in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.
Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.
Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff „Nachbarrecht“ bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.
Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.
Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.
Inhaltsverzeichnis:
➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
FAQ: Gartenrecht
Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.
Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.
Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.
Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht

Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...

Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?
Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.
Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer
Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.
In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.
Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?
Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.
Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.
Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?

Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.
Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.
Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.
Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.
Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.
Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.
Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der „Störer“ wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.
Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.
Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.
➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten

Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...

Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...

Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...

Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...
Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?

Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
- Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich
Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.
Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.
Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:
- Gerber, Kathrin (Autor)
- Janes, Dr. Ulrich (Autor)
- Grziwotz, Herbert (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2023-10-15 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:

(76 Bewertungen, Durchschnitt: 4,34 von 5)
Die Stadt plant eine Erneuerung der Straße mit Fahrradweg, Fußgängerweg, Renovierung der Gas-, Wasser-, Stromversorgung.
Im Rahmen dieser Arbeiten soll nun die Straßenlaterne direkt in meinen Vorgarten vor das Wohnzimmerfenster kommen.
Muß ich dem zustimmen?
Ich habe eine Frage,zwecks Efeu des Nachbarn, das meine Trennwand zerstört! Wie kann ich dagegen vorgehen?
Hallo, hier in Bayern steht mein Apfelbaum 17J und 1,5m von der Grundstücksgrenze weg. Das Nachbargebäude ist 5m hoch und ist Grenzbebauung und hat ein Pultdach. Nun hängen Äste über das Pultdach und die Äpfel rollen in seine Dachrinne und verstopfen diese. Muss ich die Äste zurückschneiden oder darf er die Äste zurückschneiden- denn das will er tun? (Soll er doch ein Rinnenschutzgitter auflegen)
Desweiteren soll ich mein Efeu wegschneiden das ebenso, an seiner Wohnhauswand die auf der Grenze sitzt, hochwächst, da es angeblich seinen Aussenputz beschädigt. Dies stimmt aber nicht, da sein Aussenputz überall abbröckelt nur nicht da wo mein wilder (nicht angepflanzer) Efeu wächst.
Für Efeu gibt es glaube ich keinen Grenzabstand der eingehalten werden muss?!
Wieso empfinden alle Nachbarn die Natur so störend? Was stimmt mit den Menschen nicht?
Hallo.
Wir wohnen in einem Haus mit gefährlicher unübersichtlicher Ausfahrt. Wir haben vor fast 20 Jahren einen Verkehrsspiegel an der Garten außer des gegenüberiegenden Garten angebracht. Mit Absprache des Eigentümers. Jetzt hat er viele Nachbarschaftsstreitigkeiten. Heute hat er ohne etwas zu sagen den Spiegel demontiert. Läuft so ein Fall unter Gewohnheitsrecht?
Unser Nachbar hat 4 Birken baume im Garten wir haben eine Doppelhaus Hälfte zusammen unsere Tochter ist dagegen erlergisch und die Autos werden immer verschmutzt kann ich diese entfernen lassen ????
Sie täten alle gut daran in eine Plattenbauwohnung zu ziehen. Diese sind sehr günstig und verhasste Natur gibt es dort ebenso wenig.
Hallo, liebe Redaktion,
mein Nachbar hat eine Öl-/Holz-Kombinations-Heizung. Im Sommer wird die Ölheizung komplett abgeschaltet, dafür macht er 300 ltr. Brauchasser alle 2 Tage mit Holzfeuer warm. Da bei uns immer ein leichter Westwind herrscht, bekommen wir fast täglich den ganzen Russdreck ab, besonders beim Anheizen, da gehen schwarze Rauchwolken aus dem Kamin und werden zu uns herübergeweht. Auch nachdem der Ofen warm ist und kaum noch Rauch austritt, riecht man das Brenngas. Ich weiß nicht an welche Behörde ich mich wenden kann.
Denn das ist eine brutale Einschränkung meiner Lebensqualität. Im Sommer am Samstag Nachmittag muss ich von meiner Terrasse flüchten, weil man das nicht aushält. Lt. Schornsteinfegermeister darf er sein Brauchwasser erhitzen wie er will und wann er will. Das sehe ich natürlich komplett anders.
Mit dem Nachbar reden bringt nichts, er weiß, dass ich eigentlich keine Handhabe dagegen habe. Aber das größte Paradoxum ist doch, Ölheizungen sollen verboten werden und solche Stinker sind weiterhin erlaubt, ja sogar gefördert (z.B. Pellets).
Hallo ..
Seit Juni wohnen wir in einem 2 Familienhaus.
Unser Vermieter (auch Eigentümer) wohnt über uns.
Wir haben eine Erschosswohnung mit einem riesigen Garten ( zur Alleinnutzung – im Mietvertrag festgehalten).
Dürfen wir ein Quickup Pool zum Aufstellen? Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung? Und
Müssen wir trotz der alleinigen Gartennutzung unseren Vermieter fragen ?
Seine Worte sind –
“ Ne das möchte ich nicht wegen den Nachbarn und dem Laub “ ! Darf er uns das verbieten ?!
Lieben Gruß Sabrina
Hallo Sabrina W.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Mietrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Nachbar hat meine Grenzmauer 3m hoch
von seiner Seite mit Gerümpel angehäuft /aufgestappelt. Lt. Nachbarrecht #11 muss ein Abstand eingehalten werden. Kann ich ihn deshalb anzeigen?
Guten Tag, Meine Frage, unser Nachbar hat vor ca.2 Jahren einen neuen Zaun gebaut.,- unsere Grundstücke haben, – da am Berg, – alle einen Hang zum nächsten Grundstück, bisher konnte man am Ende des Hanges entlang laufen, und mit dem Rasenmäher entlang fahren.
Nun hat unser Nachbar seinen Zaun soweit auf unser Grundstück (Randsteine auf unsere Seite) insgesamt ca.30 cm gesetzt so dass das nur noch sehr schwierig ist entlang zu gehen. Habe etliche mal meinen Nachbarn darauf angesprochen, aber leider mit wenig Erfolg. Nun hat er uns aber ein Angebot gemacht einen kleinen Streifen auf unserer Seite zu schachten damit wir wieder laufen können. Sie verlangen dafür von uns eine Bestätigung das wir damit Einverstanden sind…wie sollen wir uns Verhalten .Es geht doch hier um die Grundstücksgrenze!!!
Wir haben leider nur ein mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn ,in Bezug auf seine Grenzbepflanzung vereinbart,nun sind seine Pflanzen bei Weitem über 2 m hoch. Er lässt die mündliche getroffene Vereinbarung,die damals bei seiner Anpflanzung völlig außer acht.Nun die Frage falls er eine Hecke erneuert,können wir dann schriftliche Vereinbarung treffen,das die neue Hecke,die die alte Hecke ersetzt, sich an gesetzliche Vorschriften wegen der Höhe halten muss?Oder kann der Nacbar der Meinung sein,wir hätten die alte Höhe der Hecke geduldet und müssten nun auch die Höhe der neuen Hecke dulden?
Hallo,
Folgendes Problem:
Niederschlagswasser dringt von unserem bereits bestehenden, höher gelegenen Haus und Grund in den Nachbargarten ein.
Das Nachbarhaus (ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen wurde neue gebaut. Dummerweise wurde im Garten des besagten Nachbarn eine Senke (niedrigster Punkt im Umkreis von 100 m^2) erzeugt. Sind wir als Bestandshaus dann in der Verantwortung dafür zu sorgen das kein Wasser von unserem höher gelegenen Haus in Hanglage in seinen Garten eindringt?
Vielen Dank im vorraus für die Auskunft.
Viele Grüße
Sebastian
Moin,
habe folgendes Problem.
Mein Nachbar behauptet das wir für die entsorgung des rechten zaunes verantwortlich sind und auch die kosten alleine tragen müssen. Wir haben den Zaun aber nicht aufgestellt das war der vorbesitzer vom Nachbarn,zudem besteht dieser Zaun aus. Asbest Eternitplatten und diese Entsorgung wäre zu teuer. Zudem haben sie vorne ander Straße eine Hecke geplanzt wo sie meinen das wir diese ebenfalls sauber halten müssen.
Bitte helft mir hier weiter
Mit freundlichem Gruß
Sven
Seit 3-4 Jahren versuchen wir mit unseren Nachbarn eine gütliche Einigung bezüglich Grenzbepflanzung. Die gesamt Grundstücksgrenze ist mittlerweile überwuchert mit „Nachbarbäumen“. Da REDEN scheinbar nicht fruchtet, hätte ich gerne eine Anlaufstelle, wohin ich mich wenden kann und in welcher Form.
Vielen Dank
Wir wohnen in einem Haus der Jahrhu dertwende in Berlin. Bei der Sanierung und Modernisierung 2010 wurde aus dem asphaltierten Innenhof eine Rasenfläche mit 3 Blumenrabatten vom Architekten geplant und angelegt. Unter der Rasenfläche befindet sich die Tiefgarage. Die gesamte Fläche ist so groß, wie ein halbes Fußballfeld. Der Garten wird liebevoll von den Mietern, seit über 10 Jahren gepflegt. Einzig das Mähen des Rasens wird im Auftrag des Hausbesitzers von Externen durchgeführt.
Nun droht der Hausbesitzer, die drei Blumenbeete entfernen zu lassen und den Innenhof gänzlich zu begrünen.
Ist das erlaubt oder können wir etwas dagegen tun. Die Blumenbeete sind Teil des damaligen Architektenentwurfs.
Besten Dank, H
Hi,ich habe eine Frage, mein Tochter hat in ein drei Familie-Reihenhaus das mittlere Haus gekauft.Der Garten hinter dem Haus ist mit drei Zäunen
von Nachbern abgegegrenst.Den Zugang den es mal gegeben haben sollte,soll wohl ein Nachbar mit gekauft haben und hat seine Garage auf
Grenze gestellt.
Sie muss alles durchs Haus tragen was in den Garten gehört und wieder raus. Auch die Feuerwehr hat keine Möglichkeit von hinten ans Haus heran zukommen .
Ist dies alles rechtens auch Brandschutzmässig?
Vielen Dank Fred