Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2026

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland
Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland

Juristisch gesehen ist der Begriff „Gartenrecht“ in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.

Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.

Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff „Nachbarrecht“ bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.

Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.

Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

FAQ: Gartenrecht

Was regelt das Gartenrecht?

Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.

Was wird im Nachbarschaftsrecht noch bestimmt?

Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.

Gibt es einheitliche Bußgelder?

Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.

Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht

Gartenabfälle entsorgen

Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...

Hecke und Baum beschneiden

Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Bauen ohne Baugenehmigung

Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Wasser verschmutzen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?

Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.

Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer

Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.

In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.

Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?

Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.

Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.

Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?

Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht
Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht

Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.

Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.

Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.

Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.

Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.

Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.

Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der „Störer“ wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.

Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.

Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten

Maulwurf unter Naturschutz

Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...

Marder stehen nicht unter Naturschutz

Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...

Die Wühlmausbekämpfung

Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bienen sind gefährdete Insekten

Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...

Naturschutz Weinbergschnecke

Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...

Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?

Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen
Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen

Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:

  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
  • Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich

Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.

Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.

Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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155 Kommentare

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  1. Sa
    Am 2. April 2021 um 22:06

    Ich habe auf dem Grundstück meines früheren Lebensgefährten einen herrlichen Garten angelegt, alle Pflanzen selbst gekauft und gepflanzt (Bäume, Hecken, Rosen, Sträucher, Ziergräser, Zwiebelgewächse, Sommerblüher, Clematis….) – mit seinem Einverständnis. Ich durfte den Garten gestalten.
    Nach der Trennung wird mir verweigert, einzelne Pflanzen auszugraben um sie in meinen neuen Garten umzusetzen.
    Er sagt, alles was auf seinem Grund und Boden wächst gehöre ihm.
    Stimmt das so? Habe ich keinerlei Ansprüche, auch wenn es für mich einen hohen Sachwert plus ideellen Wert hat?

  2. Maria A
    Am 9. November 2020 um 16:44

    Guten Tag,
    wir haben ein Reihenendhaus.Im Garten am Zaun steht Ei. Sehr älter großer gesunder Baum.Dieser steht offiziell unter Baumchutz.
    Das Nachbarhaus wurde vor unserem Reihenhaus gebaut und zwar wenige Meter direkt an dem Baum.
    Seit 20 Jahren versuchen die Nachbarn von und,dass wir den Baum regelmäßig zurück schneiden.
    Wir sehen unsere Verantwortung in der Pflege des Baumes und ab und zu kommt eine Firma,die den Baum fachmännisch zurückschneiden nur so viel wie nötig und totes Holz entfernt.

    Jetzt ist es wieder soweit. Die Nachbarn verlangen,dass wir ihn zurückschneiden lassen,damit die Blätter nicht in ihre Dachrinne fallen.
    Wir möchten dies nicht,den der Baum hat keine tote Äste und zurück schneiden muss man ihn nicht.
    Wie ist hier die Rechtslage?
    Sind wir für das Dach des Nachbarn mit unserem Baum verantwortlich,der vor dem Nachbarhaus schon dort stand und unter Baumchutz steht?
    Vielen Dank
    Für eine Antwort sind wir dankbar.
    Maria A

  3. Sinfonie
    Am 6. September 2020 um 15:18

    Hallo, ich habe eine Frage? Mein Nachbar hat vor 10 Jahren 3 Bäume hinter seinem Grundstück gepflanzt, das Land gehört der Kirche., natürlich ohne Genehmigung. Er sagte zu mir: Falls dort mal gebaut wird, wäre es sein Sichtschutz. Am Anfang hat er die Bäume immer kurz gehalten. Seit 3 Jahren haben wir einen Pool, das passt ihm nicht wegen Neid. Seidem schneidet er die Bäume nicht mehr und ich liege langsam im Schatten. Kann ich die Bäume selber kürzen?

  4. Gorden
    Am 17. August 2020 um 23:05

    Ich habe ein Garten gepachtet da stehen 3 Bäume die müssen gefällt werden aber im meinem Pachtvertrag steht nichts von Baumpflege Drinne sondern nur von garten Pflege wer muss die Fällung der Bäume bezahlen

  5. Stefan
    Am 26. Juli 2020 um 19:48

    Hallo,
    das Amt schreibt uns vor eine Kirschlorbeerhecke im Außenbereich nach sechs Jahren bis ende August 2020 zu entfernen.
    Ist das rechtlich oder wie können wir da vorgehen?

  6. Zusel
    Am 27. Juni 2020 um 13:21

    Habe einen Privatgarten mit einer Fläche von 564 qm gekauft. ( also mehr als 400 qm wie die maximale Grösse eines Kleingartend sein sollte )
    Lt. Notar wird dieses als Erholungsgebiet aufgeführt.

    Wie groß kann ich hierauf bauen ?
    Kann das “ Häuschen“ eingeschossig mit Dach gebaut werden und wie hoch insgesamt darf man bauen ?

  7. Anke
    Am 25. Juni 2020 um 22:26

    Hallo und guten abend,

    ich habe ein Problem und bitte verzweifelt um Rat.
    Ich besitze ein kleines altes Reihenhaus und habe dort bisher in Frieden gelebt. Das Haus habe ich nachdem mein Vater verstorben ist, 1995 von meiner Mutter übernommen. Ich selber wohne dort seit 58 Jahren und ungefähr solange steht eine Tanne/Fichte in unserem Garten. Sie ist gesund und die Spitze und einige Äste wurden professionell eingekürzt. Die Wurzeln befinden sich natürlich auch in den Nachbargärten. Die alte Dame, die links von uns gewohnt hat, ist im vergangenen Jahr verstorben und das Haus wurde verkauft.
    Die neuen Nachbarn möchte ich hier nicht näher beschreiben, aber aus dem Wunsch, weiter in Frieden zu leben wurde nichts. Lärm, Qualm, Grillfeiern bis in die Nacht, Bauschutt im Garten, Renovierungsdreck und Lärm über viele Monate zu seltsamen Tageszeiten usw…. Nun ist der Nadelbaum der Anlass für weitere Querelen geworden. Herr Nachbar hat sich in den Kopf gesetzt, die Wurzeln müssen weg und würde diese mit der Flex wegschneiden und auch die Äste, die überhängen und wird uns alles aufs Grundstück schmeissen. Ausserdem buddelt er gerade die Wurzeln alle frei und macht Fotos davon. Sprechen kann man mit ihm nicht, da er auch einem Handwerker von uns gegenüber beleidigend und aggressiv geworden ist. Was kann ich tun? Er ist in dieses Haus mit diesem Baum bzw. den Ästen/Wurzeln eingezogen. Der Baum steht dort seit fast 60 Jahren und hat einen Stammumfang von 2,85 m.

    • Elmar S
      Am 9. Dezember 2021 um 20:40

      Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, durch ein neues BGH – Urteil vom Juni diesen Jahres.
      Selbsthilferecht des Nachbarn trotz Schädigung und nicht mehr gegebener Standfestigkeit von meinen 80 Jahre alten , 20 m hohen Fichten.
      Ich weiß nicht wie ich einen Rückschnitt an der Grundstücksgrenze verhindern kann, es wäre die Hälfte der Bäume weg.
      Ich hab eine Fristsetzung bis zum 31.1.22
      Was ist aus Ihrer Situation geworden ?
      Viele Grüße

  8. Manfred S.
    Am 2. Juni 2020 um 13:13

    Ein herzliches Hallo in die Gemeinschaft,
    mich würde interessieren ob es irgendwo geregelt wird,wie hoch Bäume in Wohngebieten wachsen dürfen.
    Wir haben vor 9 Jahren ein EFH im Münsterland/Kreis Coesfeld gekauft.
    Zu unsere Rechten Seite, also Östlich liegt ein Grundstück mit einem sehr starken Bewuchs von Bäumen, hier geht es um bis zu 20 Meter
    hohe Bäume. Darunter Kanadischer Ahorn, Weide, Walnuss und ich glaube eine Eiche.
    Dazu hat der Eigentümer, der nicht der Bewohner ist noch einige wilde Hecken im Garten.
    Durch die Höhe der Bäume wachsen einige Äste jetzt schon bis zu unserem Haus und auch im Garten wachsen die Äste mittlerweile 2 Meter bei uns rein. Der Bewohner schneidet nur das ab was ihm stört, das was uns stört lässt er wachsen, ich sollte mich an den Eigentümer wenden heißt es da von ihm.
    Das was geht schneide ich ja ab, entsorge das auch in unserer Biotonne, aber das was über 4 Meter hoch ist und rüberwächst, da komme ich nicht mehr ran.
    Da die Bäume ja schon mehr als 10 Jahre da so hoch stehen hat der Eigentümer ja sowas wie Gewohnheitsrecht, obwohl der Bewuchs direkt an der Grundstücksgrenze liegt.
    Mit reden funktioniert hier also gar nichts, daher meine Frage, muss man das alles so hinnehmen ?
    Mirgrauts ja vor dem Ahorn, der wird laut WIKI bis zu 40 Meter hoch…

  9. Heike F.
    Am 2. Juni 2020 um 8:07

    Hallo,

    Wir haben vor 2 Jahren ein Grundstück gekauft,an der Zaun Grenze steht laut der Nachbarn seit 30 Jahren eine Kastiane von einem Abstand ( ca 50 von unserem Zaun ) entfernt.
    Dieser Baum ragt mit Grössen Ästen so stark zu uns rüber das dieser Dreck so unerträglich ist .
    Mit einem guten Gespräch mit den Nachbarn fing es an ,mit einem Angebot von uns mit dem Kauf eines neuen Baumes von uns hörte es auf.
    Da neben steht ein grosser Schuppen wo ich Angst habe das die Äste durch die Stürme die wir hier an der Küste haben darauf fallen.
    Wir kann ich jetzt vorgehen an wenn kann ich ich wenden um nicht gleich ein Anwalt einschalten zu müssen, ( Behörde)
    Vielen Dank für ihre Auskunft und Hilfe

  10. Natascha
    Am 25. Mai 2020 um 12:09

    Hallo,

    Wir haben vor 2jahren einen Bungalow in einer kleinen Gemeinde auf dem Land (umgeben von Feldern und Wiesen) in Bayern gekauft. Dieser steht auf einem Eckgrundstück. Der Baum/Strauchbestand ist jetzt ca. 40 Jahre alt.
    Soviel zu den Fakten. Der seitliche Teil unseres Grundstückes geht an einer kleinen Straße (eine Fahrspur) entlang. Diese ist eine sackstrasse und dient lediglich den beiden Anwohnern um zu ihren Haus zu kommen. Auf unserer Seite ist kein Gehweg/Bordstein.

    Nun das Problem:
    Der Nachbar (Rentner) der in dieser kleinen sackstrasse quasi gegenüber unseres Gartens wohnt, beschwert sich das er immer die Straße sauber halten muss. Außerdem das die Büsche und Äste der Bäume über unseren Gartenzaun wachsen. Nichts davon betrifft seinen eigenen Garten (ein Steingarten mit wenigen Pflanzen) denn dazwischen liegt ja die Straße. Es handelt sich um herunterfallende Blüten, evtl. kleine Äste (es stehen dort keine großen Bäume) und Blätter.
    Am Ende der sackstrasse ist ein gepflasterter Parkplatz der wohl zu dem letzten Anwesen gehört. Hier wächst eine Korkenzieherweide auf unserem Grundstück und diese hat viele Äste die in ca. 3m Höhe über den Parkplatz wachsen. Er meint das dürfe so nicht sein weil sie Schmutz machen und wir hätten das zu schneiden.
    Wenn er dort kehrt, wirft er anschließend das Laub usw. über unseren Zaun zurück.

    Meine Frage:
    Was müssen wir machen und wie oft im Jahr? Und was nicht?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Auskunft!
    Mit freundlichen Grüßen
    Natascha

  11. Katrin
    Am 19. Mai 2020 um 12:45

    Hallo, ich habe vor 4 Jahren einen Bungalow auf einem 17 Meter breiten und 50 Meter langen Grundstück gebaut. Das rechte Nachbargrundstück hat in etwa die selben Maße, war jedoch bis vor ca. 3 Jahren mittig (quer) geteilt. Die hintere Hälfte war ein Gartengrundstück (Eigentum), welches an unsere Nachbarn verkauft und dann zu einem ganzen zusammengelegt wurde. Das ehemalige Gartengrundstück und die hintere Hälfte unseres Grundstückes ( ca 15 – 20 Meter) teilt eine Jasminhecke, welche lt. den Vorbesitzern des Gartengrundstückes, dort schon 30 Jahre steht. Die Hecke wurde in der Vergangenheit, durch die Nutzer der jeweiligen Gartenseite geschnitten. Seit Juni 2019 verlangt nun unsere Nachbarin, dass wir den Schnitt auch auf ihrer Seite übernehmen oder die Hecke entfernen sollen. Wir wollen beides nicht. Die Hecke steht zum überwiegenden Teil auf unserer Seite, jedoch genau an der Grundstücksgrenze. Unser Grundstück und das der Nachbarin soll „früher“ ein Grundstück gewesen sein. Wir haben das Grundstück mit Hecke gekauft und unsere Nachbarin mit dem Wissen um diese Hecke ebenfalls.
    Kann unsere Nachbarin von uns den Schnitt auf ihrer Seite verlangen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Katrin

  12. gabriele
    Am 10. Mai 2020 um 9:48

    Hallo und guten Tag,
    bevor es hier unter Nachbarn eskaliert, dachte ich ich frag einfach mal nach ……..
    Wir leben in einem Doppelhaus,
    vor Jahren schon mussten wir uns an die Gegebenheiten hier anpassen, als unser früherer Nachbar beschloss seinen Vorgarten in einen Waschbetonpark umzuwandeln.
    Mein Mann hatte damals Randsteine als Abschluss zu unserem Grundstück gesetzt.
    Das war soweit auch alles ok. Bis jetzt , zwischenzeitlich hatte unser jetziger Nachbar die Waschbetonplatten gegen Rasengittersteine ausgetauscht, immer war alles ok.
    Jetzt baut und renoviert er seit sicherlich schon einen Jahr an/ auf seinem Grundstück rum und ist inzwischen an der Grenze zu uns / und mit uns angekommen.
    Jetzt plötzlich passt sein Vorplatz höhenmäßig nicht mehr ab unsere Stellkante.
    Er ist an meinen Mann herangetreten, hat gesagt das da von der Betonstütze im Boden ein Teil abgespitzt werden muss damit seine Steine passen !!!!
    Er hat gemeint mein Mann würde das machen……….

    Jetzt hat er das gestern, wahrscheinlich mit Wut im Bauch, selbst gemacht.

    Bei uns sah es aus wie nach einer Explosion !!!!
    Keinerlei Rücksicht außer Dr Ansage ich solle die Fenster schließen.

    Alles voller Staub der ganze Vorgarten, Hof , die Straße und sogar im Keller hab ich überall weißen, hartnäckigen Betonstaub.

    Als mein Mann im Vorbeigehen sagte : du Wildsau, bald darfst du das Haus abdampfen, ist der Nachbar fast explodiert.
    Er ist später an mich herangetreten und meinem Mann ausrichten zu lassen das ER ja die Drecksarbeit meines Mannes erledigen musste.
    Ich sehe das nicht so, darum bitte ich um Hilfe bevor sich das ganze hier hochschaukelt und eskaliert……denn unser netter Nachbar bittet inzwischen jeden der vorbei läuft um Stellungnahme.
    Ich bin der Meinung wenn jemand bauliche Änderungen vornehmen möchte kann er nicht vom Nachbarn verlangen daß er die Vorlagen dazu liefert indem er Arbeit übernimmt, die für ihn nicht relevant sind ………ich kann doch sowas von niemandem verlangen.

    Jahrelang, weit über 10 Jahre war alles perfekt und nur weil es bei den baulichen Veränderungen des Nachbarn nicht passt weil der plötzlich alles “ tiefer legt“ soll mein Mann ihm zuarbeiten ???

    Ich bitte um ihre Meinung und Hilfe……..
    Mit freundlichen Grüßen Gabriele

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 15:49

      Hallo Gabriele,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Eine solche ist an dieser Stelle nicht möglich. Prüfen Sie ggf. auch mögliche Angebote von Schlichtungsstellen in Ihrer Umgebung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Nicole
    Am 9. Mai 2020 um 22:08

    Moin
    Wir bekommen einen Sichtschutzzaun ( 2 Meter hoch), mit Sichtschutzmatten. Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus ( Eigentum) in OWL und möchten einfach etwas mehr Privatsphäre drumherum. Ausserdem sind unsere Hunde dann auch entspannter weil sie dann nicht immer die Nachbarn sehen. Wir bezahlen den Zaun auch komplett selber. Die Firma die uns den aufbauen wird sagte uns, dass die Höhe in Ordnung ist und wir keine Probleme bekommen werden.
    Nun unsere Frage. Ist das mit der Höhe wirklich erlaubt? Wir möchten uns nur absichern. Da der Nachbar etwas schwierig ist.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 15:55

      Hallo Nicole,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an die örtlich zuständige Stelle. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. gabriele
    Am 9. Mai 2020 um 15:28

    Hallo und guten Tag, vor einiger Zeit haben wir unser Grundstück frisch eingefriedet, dabei musste eine Reihe randsteine einbetoniert werden. nun pflastert unser Nachbar seinen Vorgarten und muss dabei ein Stück des von uns angebrachten Beton abspitzen, das gibt natürlich mordsmäßig Staub. Jetzt hat er zu meinem Mann gemeint mein Mann sollte das Abspritzen selbst erledigen, ist das wirklich unsere Aufgabe? Wir Pflastern keinen Hof wir nehmen nur Staub und Schmutz seit vielen Monaten in Kauf. Nun meine Frage wer ist zuständig diese Arbeit zu erledigen derjenige der es braucht um seinen Hof zu pflastern oder der der seine randsteine vor Jahren setzte? wir werden deshalb nicht streiten es interessiert mich einfach, da unser Nachbar ständig darauf hinweist dass man die Arbeit auch selbst erledigen könnte. Mit freundlichen Grüßen Gabriele

  15. Ferdinand
    Am 3. Mai 2020 um 19:20

    Wir wohnen mit einer Naturstein-Terrasse in einem 2-Stockwerk-Miethaus im Erdgeschoss (Eigentumswohnung) . Über uns im 2.Stock wohnt ein Mieter mit einem Balkon, der nur eine habe Glasabdeckung für seinen Balkon hat. Auf dem Balkon hat er zwei Kübel mit Thujapflanzen, wobei eine nach und nach abdorrt.
    Beim Giesen, bzw. besonders bei Starkregen ergießt sich das Wasser zum Teil mit Erdreich herunter auf unsere Abgrenzungs-Natursteinmauer und läuft dann auf die Terrasse.
    Dies ist auch noch dadurch bedingt, dass das kleine Ablaufrohr, welches das Regenwasserin in das Fallrohr der Dachrinne leiten soll zu klein ist
    und dadurch Schmutzwasser auf unsere untenliegende Terrasse ergießt. Diese Verschmutzung und ständige Nachreinigung unserer Terrasse ist eine starke Zumutung und sollte doch nicht erlaubt sein? Ich bitte um Aufklärung wie ich dies auch gegenüber dem Wohnungseigentümer abstellen kann.
    Für Ihre Mitteilung danke ich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen F.

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