Welche Leistungen eine Gebrauchtwagengarantie beinhaltet

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verschiedene Modelle einer Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie deckt Mängel ab, die über einen festgelegten Zeitraum nach Erwerb des Gebrauchtwagens auftreten.
Die Gebrauchtwagengarantie deckt Mängel ab, die über einen festgelegten Zeitraum nach Erwerb des Gebrauchtwagens auftreten.

Bei der Anschaffung eines Autos wird nicht immer ein Neuwagen gekauft, häufig wird ein gebrauchtes Fahrzeug erworben. Gerade dann ist es wichtig, sich mit einer möglichen Garantie für das Kfz auseinanderzusetzen, um sich bei auftretenden Mängeln nicht in hohe Unkosten zu begeben.

Dabei stellen sich Fragen wie: „Gibt es auf Gebrauchtwagen überhaupt eine Garantie?“, „Ist eine Gebrauchtwagengarantie auch privat möglich?“ oder „Welche Gewährleistung greift beim Gebrauchtwagen im Fall der Fälle sonst?“. Der folgende Ratgeber soll Ihnen drei Möglichkeiten vorstellen und die wichtigsten Fragen rund um die Gebrauchtwagengarantie beantworten.

Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen:

  • Herstellergarantie
  • gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
  • Gebrauchtwagengarantie

Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren. In der Regel ist sie zwei bis drei Jahre gültig oder richtet sich nach dem Kilometerstand des Fahrzeugs. Einige Hersteller bieten gegen Aufpreis sogar eine Neuwagengarantie-Verlängerung an. Die Herstellergarantie umfasst auch Durchrostungsschäden. Diese Garantie kann bis zu 12 Jahren laufen.

FAQ: Gebrauchtwagengarantie

Wann besteht eine Gebrauchtwagengarantie?

Gesetzlich sind nur Händler beim Gebrauchtwagenkauf zu einer Garantie verpflichtet. Bei Privatpersonen wird hingegen meist ein Haftungsausschluss vereinbart.

Was gilt es beim Inhalt einer Gebrauchtwagengarantie zu beachten?

Die wichtigsten Punkte, die bei einer für den Gebrauchtwagen gewährten Garantie zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Mängel deckt die Gebrauchtwagengarantie ab?

Für welche Bauteile die Garantie gilt, können Sie unserer Auflistung entnehmen. Diese finden Sie hier.

Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen

Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Dabei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt aufweist.

Bei einem Autokauf von einer Privatperson findet sich meist ein „vollständiger Gewährleistungsausschluss“ als Klausel im Kaufvertrag. Diese Klausel entbindet den privaten Verkäufer von der Gewährleistung. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen“ deckt den Gewährleistungsausschluss ab. Hat der Verkäufer allerdings arglistig Mängel verschwiegen, haftet er trotzdem.

Die Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Allerdings steht der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hatte.

Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler. Diese gesetzliche Gebrauchtwagengarantie wird Sachmängelhaftung genannt und bietet Vorteile für jeden privaten Käufer bei einem kommerziellen Anbieter.

Die Gebrauchtwagengarantie: Welche Leistungen sind enthalten?

Eine Garantie bei Gebrauchtwagen kann auf drei verschiedenen Wegen bestehen.
Eine Garantie bei Gebrauchtwagen kann auf drei verschiedenen Wegen bestehen.

Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oft diese Gewährleistung beim Autokauf an. So ist sie bereits teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Ein Vorteil der Garantie gegenüber der Sachmängelhaftung ist, dass sie in der Regel auch Mängel abdeckt, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.

Gleichwohl müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten voll oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf durchzulesen und enthalten auch Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also sein, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen.

Vorteile der Händlergarantie für Gebrauchtwagen

Eine Garantie lohnt sich in vielerlei Hinsicht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung. Wie erwähnt, stehen die exakten Rechte und Pflichten in den jeweiligen Garantiebedingungen.

Vorteile der Garantie:

  • kann länger als die Sachmängelhaftung laufen
  • deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bekannt waren
  • Garantiereparatur kann ggf. von einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers erledigt werden
  • schränkt die Sachmängelhaftung nicht ein, die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt

Eine Gebrauchtwagengarantie kann auch privat abschlossen werden. Bei einem Verkauf unter Privatpersonen bietet sich solch eine „private Händlergarantie“ an. Sie ist etwa vom Automobilclub ADAC ab rund 190 Euro für eine Dauer von einem Jahr erhältlich. Vor dem Abschluss ist ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich sinnvoll, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis zu ermitteln.

Garantie beim Gebrauchtwagenkauf – das sollten Sie beachten

Was aber sollte eine Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung grundsätzlich beinhalten? Egal, ob es sich um eine Gebrauchtwagen-Händler-Garantie handelt oder Sie privat eine Garantie abgeschlossen haben, folgende Inhalte sollten beachtet werden:

  • Vorweg: Es existieren keine einheitlichen Kriterien für eine Gebrauchtwagengarantie.
  • Es kann nicht jeder Gebrauchtwagen mit einer Garantie versehen werden, oft gilt eine Altersgrenze von neun bis zehn Jahren.
  • Selbstverständlich müssen alle Mängel, die unter die Garantie fallen, vor dem Abschluss einer Garantie-Versicherung behoben worden sein.
  • Treten nach Abschluss Mängel auf, dürfen diese nicht selbstständig behoben werden. Zuerst müssen die garantiepflichtigen Schäden gemeldet werden.
  • In einer Gebrauchtwagengarantie sind die Leistungen und Pflichten individuell gestaltet. In der Regel werden im Reparaturfall die vollständig Arbeitskosten ersetzt, die Ersatzteilkosten und Materialkosten anteilig.
  • Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  • Defekte und Schäden aus Unfällen, durch Verschleiß, unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen sind gewöhnlich nicht abgedeckt.

Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich ist immer ratsam. Sie können viel Geld sparen und die Leistungen auf Ihren Gebrauchtwagen anpassen.
Ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich ist immer ratsam. Sie können viel Geld sparen und die Leistungen auf Ihren Gebrauchtwagen anpassen.

Inwieweit sich eine für Gebrauchtwagen gewährte Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.

Zusätzlich kann sich eine Gebrauchtwagengarantie lohnen, da eine Garantie für jeden aufgetretenen Mangel gilt und somit der Käufer auch nach den ersten sechs Monaten abgesichert ist. Allerdings ist dabei genau auf den Leistungsumfang zu achten, damit die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung hinterher hinkt. Es lohnt sich ein Gebrauchtwagengarantie-Test bzw. der Vergleich.

Im Verkauf unter Privatpersonen wird im Kaufvertrag meist ein Gewährleistungsausschluss festgehalten, sodass der Verkäufer auftretende Mängel nicht reparieren muss, sofern er diese nicht arglistig verschwiegen hat.

Abschließend können Sie der folgenden Auflistung entnehmen, welche Teile von einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden sollten:

  • Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung
  • Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke
  • Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile
  • Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz
  • Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel
  • Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
  • Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader
  • Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter
  • Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
  • Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern
  • Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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63 Kommentare

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  1. Helena
    Am 7. Juni 2020 um 4:36

    Hallo,
    habe heute das Auto gekauft und festgestellt, dass der linke Scheinwerfer undicht ist und wasser von innen sich gebildet hat. Sind die Scheinwerfer auch in der 1 Jährige Garantie mit drin?
    Gruss

  2. Rene
    Am 4. Mai 2020 um 18:44

    Is der händler auch zur Garantie, reperatur verpflichtet, im meinem fall das Türschloss auf der fahrerseite wenn ich den defekt erst 6 wochen nach dem Kauf bemerkt habe?

  3. Ben
    Am 26. März 2020 um 23:31

    Hi,

    Ich habe in 06/2019 einen Audi A4 Avant Bj 2008 bei einem gewerblichen Autohändler gekauft. Nun, 02/2020 stellte ich bei regnerischen Wetter fest, dass das Panoramadach undicht/ defekt ist.

    Meine Frage: Fällt solch ein Schaden unter die Sachmängelhaftung oder bleib ich in dem Fall auf den Kosten sitzen.

    Vielen Dank.

  4. Daniela F.
    Am 10. März 2020 um 13:03

    Hallo,
    ich habe am 29.02.2020 einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Dieser verliert täglich Öl in einem größeren Kreis unter dem Motorraum.
    Ich habe jetzt im Internet von einer Sachmangelgarantie durch den Händler gelesen, weiß aber nicht wirklich was ich jetzt machen muss.
    Wäre sehr dankbar für Ratschläge.

    Viele Grüße,
    Daniela

  5. Marianne D.
    Am 22. Februar 2020 um 18:34

    Ist eine Garantievereinbarung der GGG Gebrauchtwagen-Garantie Gesellschaft gueltig wenn der Inhaber des Fahrzeuges im Ausland wohnt bzw. Belgien und der Verkaeufer des Gebrauchtwagens eine falsche Adresse unter Land angegeben hat : DE 04671 anstatt B-4471 . Auf verschiedene Nachfragen habe ich leider keine Antwort ,weder vom AutohausLux noch von der GGG Gesellschaft erhalten. Der Kaeufer des Fahrzeuges versteht kein Deutsche . Mit besten Gruessen

  6. L.
    Am 29. Dezember 2019 um 10:17

    Guten Morgen,
    ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem ein paar Auskünfte geben.
    Ich habe einen Gebrauchtwagen (vor 3 Wochen) bei einem Händler gekauft.
    Beim Kauf schien alles in Ordnung zu sein. Jetzt nach kürzester Zeit treten viele Mängel auf.. Wie z. B. Motorkontrollleuchte, Tür lässt sich nichtmehr schließen, Turboladerdruck zu niedrig.
    Vor einer Woche wurde die Spureingestellt und der Mechaniker meinte das Auto hatte einen größeren Unfall, obwohl ich es UNFALLFREI verkauft wurde.
    Habe ich irgendeine Chance oder kann ich nichtmehr dagegen vorgehen?

    Vielen Dank im Vorraus
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Michael K.
    Am 20. Dezember 2019 um 22:16

    Gehört eine nicht funktionsfähige sitzheitzung auch zu sachmängel?
    Habe den wagen seit 5 Monaten

  8. Thomas J.
    Am 20. Dezember 2019 um 8:38

    Guten Morgen,

    kurze Frage meinerseits, fällt ein defektes LED Rücklicht, welches nur als ganzes Element gekauft und ersetzt werden kann, unter die Garantie?
    Ich habe die Garantie direkt vom Autohaus und es ist keine externe abgeschlossene Versicherung.

    Besten Dank im Voraus
    Thomas

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 17:51

      Hallo Thomas,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an den Händler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jakub
    Am 16. Dezember 2019 um 11:17

    Hallo Bussgeldkatalog.org,

    meine Frage lautet:
    Darf ein Autohändler, während der Sachmängelhaftung einen Defekt über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln ?

    Beim betreffenden Fahrzeug fing die Abgaskontrollleuchte bereits am ersten Tag nach dem Kauf zu leuchten an.
    Den Defekt konnte der Händler wochenlang nicht finden/beseitigen, bis ich die Überprüfung durch eine Vertragswerkstatt veranlasst und bezahlt habe.
    Schliesslich reparierte der Händler das Fahrzeug, wobei er die von mir bezahlte Gebrauchtwagengarantie in Anspruch genommen hat.
    Diese hat ca. 50% der Kosten übernommen, den Rest, nach eigener Aussage, der Händler.
    Sehe ich es falsch, oder hat sich der Händler hier falsch verhalten ?

    Als ich die Rechnung für die Überprüfung bei der Versicherung eingereicht habe, wurde eine Erstattung mit der Begründung, der vertraglich festgelegte Maximalbetrag für die betroffene Komponente (Motor) sei bereits mit der Reparatur ausgeschöpft worden, abgelehnt.

    Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:30

      Hallo Jakub,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung durchführen. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Müller
    Am 14. Dezember 2019 um 11:37

    Wir haben uns im August 2019 einen gebrauchten Skoda Roomster mit einer Gebrauchtwagen Garantie gekauft. Am 10.12.2019 ist das AGR Modul kaputt gegangen. Die GGG lehnt die Kostenübernahme gemäß Paragraph 2 ab.,ist dies rechtens. Vielen Dank

  11. Daniel
    Am 3. September 2019 um 19:18

    Hallo,
    ich habe mir zu Beginn des Jahres einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass sich innen im Fußraum des Autos Wasser sammelt. Fällt eine Reperatur/Wartung unter die Sachmängelhaftung?

  12. Quang
    Am 13. August 2019 um 13:35

    Hallo,

    meine Mutter hat sich im Mai einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
    Nun erscheint im Display die Meldung „Motorstörung – Volle Motorleistung…“.
    Da das Fahrzeug bei einem Händeler gekauft wurde und diese Meldung innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, bin ich der Meinung, dass der Händler für die Beseitigung des Mangels verantwortlich ist bzw. in der Bewesipflicht ist.
    Das Problem hierbei ist nur, dass das Auto bei einem Händler gekauft wurde, der 350 km entfernt ist.
    Nun meine Frage: kann der Mangel auch in einer anderen Werkstatt behoben werden und die Rechnung vom Händler begleichen lassen?

    Danke vorab für die Unterstützung!

  13. Nathalie
    Am 7. August 2019 um 20:00

    Hallo,
    kann ich im Fall eines Garantieanspruchs zu einer Werkstatt meiner Wahl gehen, oder muss ich zu der Werkstatt gehen, zu der mich der Händler schickt?

  14. Jenny
    Am 17. Juli 2019 um 16:33

    Hallo,ich habe letztes Jahr im November einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.Im Kaufvertrag steht eine Garantie von 6 Monaten drin.
    Jetzt muss ich das Getriebe wechseln und die Seitenschweller haben Rost.
    Mir wurde von einer anderen Werkstatt gesagt ,das die Garntie trotzdem 1 Jahr lang geht,da diese Defekten Teile nicht nach so kurzer Zeit schon so gravierend sein können.
    Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll,weil ich denke das sie der Händler quer stellen wird wenn ich mit diesen Argumenten komme.
    Was kann ich nun machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:27

      Hallo Jenny,
      welche Ansprüche Sie gegenüber dem Verkäufer haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann anhand des Vertrages eine Einschätzung abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Zahn
    Am 27. Juni 2019 um 12:40

    Hallo ich habe im 28.November einen Gebrauchtwagen gekauft.Diesen aber erst am 11.Januar beim Händler abgeholt.Ab wann zählt die Gewährleistungsgarantie?Ab Kaufdatum oder übergabedatum?
    Danke im voraus

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