Welche Leistungen eine Gebrauchtwagengarantie beinhaltet
Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Verschiedene Modelle einer Gebrauchtwagengarantie

Bei der Anschaffung eines Autos wird nicht immer ein Neuwagen gekauft, häufig wird ein gebrauchtes Fahrzeug erworben. Gerade dann ist es wichtig, sich mit einer möglichen Garantie für das Kfz auseinanderzusetzen, um sich bei auftretenden Mängeln nicht in hohe Unkosten zu begeben.
Dabei stellen sich Fragen wie: „Gibt es auf Gebrauchtwagen überhaupt eine Garantie?“, „Ist eine Gebrauchtwagengarantie auch privat möglich?“ oder „Welche Gewährleistung greift beim Gebrauchtwagen im Fall der Fälle sonst?“. Der folgende Ratgeber soll Ihnen drei Möglichkeiten vorstellen und die wichtigsten Fragen rund um die Gebrauchtwagengarantie beantworten.
Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen:
- Herstellergarantie
- gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
- Gebrauchtwagengarantie
Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren. In der Regel ist sie zwei bis drei Jahre gültig oder richtet sich nach dem Kilometerstand des Fahrzeugs. Einige Hersteller bieten gegen Aufpreis sogar eine Neuwagengarantie-Verlängerung an. Die Herstellergarantie umfasst auch Durchrostungsschäden. Diese Garantie kann bis zu 12 Jahren laufen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gebrauchtwagengarantie
Gesetzlich sind nur Händler beim Gebrauchtwagenkauf zu einer Garantie verpflichtet. Bei Privatpersonen wird hingegen meist ein Haftungsausschluss vereinbart.
Die wichtigsten Punkte, die bei einer für den Gebrauchtwagen gewährten Garantie zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Für welche Bauteile die Garantie gilt, können Sie unserer Auflistung entnehmen. Diese finden Sie hier.
Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen
Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Dabei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt aufweist.
Bei einem Autokauf von einer Privatperson findet sich meist ein „vollständiger Gewährleistungsausschluss“ als Klausel im Kaufvertrag. Diese Klausel entbindet den privaten Verkäufer von der Gewährleistung. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen“ deckt den Gewährleistungsausschluss ab. Hat der Verkäufer allerdings arglistig Mängel verschwiegen, haftet er trotzdem.
Die Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Allerdings steht der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hatte.
Die Gebrauchtwagengarantie: Welche Leistungen sind enthalten?

Eine Garantie für Gebrauchtwagen ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch bieten Händler oft diese Gewährleistung beim Autokauf an. So ist sie bereits teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Ein Vorteil der Garantie gegenüber der Sachmängelhaftung ist, dass sie in der Regel auch Mängel abdeckt, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.
Gleichwohl müssen in der Gebrauchtwagengarantie vom Anbieter keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten voll oder teilweise abgedeckt sind, oder wie hoch die Selbstbeteiligung an der Reparatur ist, steht in den Garantiebedingungen. Die Bedingungen sind vor dem Autokauf durchzulesen und enthalten auch Informationen darüber, wie lange bei dem Gebrauchtwagen die Gewährleistung gilt oder welche Pflichten an diese geknüpft sind. Es kann also sein, dass trotz Gebrauchtwagengarantie weitere Kosten für Sie anfallen.
Vorteile der Händlergarantie für Gebrauchtwagen
Eine Garantie lohnt sich in vielerlei Hinsicht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung. Wie erwähnt, stehen die exakten Rechte und Pflichten in den jeweiligen Garantiebedingungen.
- kann länger als die Sachmängelhaftung laufen
- deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bekannt waren
- Garantiereparatur kann ggf. von einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers erledigt werden
- schränkt die Sachmängelhaftung nicht ein, die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt
Eine Gebrauchtwagengarantie kann auch privat abschlossen werden. Bei einem Verkauf unter Privatpersonen bietet sich solch eine „private Händlergarantie“ an. Sie ist etwa vom Automobilclub ADAC ab rund 190 Euro für eine Dauer von einem Jahr erhältlich. Vor dem Abschluss ist ein Gebrauchtwagengarantie-Vergleich sinnvoll, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis zu ermitteln.
Garantie beim Gebrauchtwagenkauf – das sollten Sie beachten
Was aber sollte eine Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung grundsätzlich beinhalten? Egal, ob es sich um eine Gebrauchtwagen-Händler-Garantie handelt oder Sie privat eine Garantie abgeschlossen haben, folgende Inhalte sollten beachtet werden:
- Vorweg: Es existieren keine einheitlichen Kriterien für eine Gebrauchtwagengarantie.
- Es kann nicht jeder Gebrauchtwagen mit einer Garantie versehen werden, oft gilt eine Altersgrenze von neun bis zehn Jahren.
- Selbstverständlich müssen alle Mängel, die unter die Garantie fallen, vor dem Abschluss einer Garantie-Versicherung behoben worden sein.
- Treten nach Abschluss Mängel auf, dürfen diese nicht selbstständig behoben werden. Zuerst müssen die garantiepflichtigen Schäden gemeldet werden.
- In einer Gebrauchtwagengarantie sind die Leistungen und Pflichten individuell gestaltet. In der Regel werden im Reparaturfall die vollständig Arbeitskosten ersetzt, die Ersatzteilkosten und Materialkosten anteilig.
- Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
- Defekte und Schäden aus Unfällen, durch Verschleiß, unsachgemäße Reparaturen oder fahrlässige Handlungen sind gewöhnlich nicht abgedeckt.
Lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Inwieweit sich eine für Gebrauchtwagen gewährte Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.
Zusätzlich kann sich eine Gebrauchtwagengarantie lohnen, da eine Garantie für jeden aufgetretenen Mangel gilt und somit der Käufer auch nach den ersten sechs Monaten abgesichert ist. Allerdings ist dabei genau auf den Leistungsumfang zu achten, damit die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung hinterher hinkt. Es lohnt sich ein Gebrauchtwagengarantie-Test bzw. der Vergleich.
Im Verkauf unter Privatpersonen wird im Kaufvertrag meist ein Gewährleistungsausschluss festgehalten, sodass der Verkäufer auftretende Mängel nicht reparieren muss, sofern er diese nicht arglistig verschwiegen hat.
Abschließend können Sie der folgenden Auflistung entnehmen, welche Teile von einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden sollten:
- Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung
- Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke
- Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile
- Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz
- Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel
- Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
- Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader
- Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter
- Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer
- Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern
- Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen


(201 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Fahrten zur meiner neuen Arbeitsstätte (40km ein Weg) möchte ich mir einen Gebrauchtwagen zulegen.
Ist es heute noch sinnvoll einen Diesel zu kaufen?
Können Sie mir beim Kauf behilflich sein(Auto begutachten)? Was würde eine Beratung für mich kosten?
Ich interessiere mich für ein Fahrzeug in Laatzen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
Hallo Oliver,
hierbei handelt es sich um ein Missverständis. Wir begutachten selber keine Fahrzeuge, sondern bieten lediglich Ratgeber zu diesem Thema an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org