Wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden

Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährdung im Straßenverkehr

Nimmt man die Definition „Gefährdung“ als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer „Gefährdung“ führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei „lediglich“ um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird „Gefährdung“ in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.

FAQ: Gefährdung

Ist gesetzlich definiert, wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt?

Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.

Was kann im Straßenverkehr als Gefährdung gelten?

Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen bei einer Gefährdung im Straßenverkehr?

Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Video: Die Definition von Gefährdung im Straßenverkehr

Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.
Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.

Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.

Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder

Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.

Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Anderen die Vorfahrt nehmen
  • Gefährliches Überholen
  • Fußgängerüberwege missachten
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
  • Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben

All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:

Gefährdung gemäß StGB
Gefährdung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    • infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
  4. Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Delikte mit und ohne Gefährdung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.

Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.

Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.

Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.

Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.

Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.

Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Video: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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128 Kommentare

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  1. Thorge J.
    Am 24. Juli 2020 um 15:11

    Guten Tag

    Letzte Woche schneiten zwei Polizisten bei mir rein und meinten, nach Zeugenaussagen hätte ich den Verkehr gefährdet, da ich rechts überholt habe auf der Autobahn. Der Fahrer vor mir hat das Rechtsfahrgebot missachtet oder ist unwesentlich schneller als der noch mit einigem Abstand rechts vorrausfahrende LKW gefahren. Ich gab zu überholt zu haben, doch keine Gefährdung dargestellt zu haben. Gerechtfertigt wären 100 Euro und 1 Punkt. Doch was erwartet mich jetzt? Habe eine Vorladung zum Polizeikommissariat erhalten? Sollte ich da lieber nicht hingehen und meine Aussage zurückziehen? Wehr Ehrlichkeit scheinbar doch nicht „am löngsten“? Bei sofortigem Zugeben sollte eigentlich ein Entgegenkommen zu erwarten sein. Wie gesagt gab es keine Gefährdung und es waren zwei Zeugen dabei. Bin Ersttäter habe keine Strafen oder Punkte außer paar Blitzer.
    Lg

  2. Robert J.
    Am 26. Juni 2020 um 8:28

    Hallo,
    Ich bin heute als Radfahrer in einer beidseitig durch Bordsteinen begrenzten Fahrbahn überholt worden. Mit wenigen cm Abstand zum Fahrzeug hatte ich Angst um mein Leben. Der uneinsichtige Fahrer bestätigte mir, dass er dies bewusst in Kauf genommen habe.
    Gibt es Erfahrungen hierzu, wie und ob eine Anzeige erfolg hat?

    MFG Robert

  3. Steven
    Am 16. Juni 2020 um 16:33

    Hallo, ich habe im Januar jemanden innerorts überholt und danach ist mir das Heck weggerutscht und es kam zum Unfall (nu sachschaden). Jetzt wird mir eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Mit was für einer Strafe darf ich rechnen da ich noch in der Probezeit bin.?

  4. Marcel
    Am 28. Mai 2020 um 18:49

    Hallo

    Ich habe heute eine seltsame Situation beobachtet. Auf einer Straße innerorts war stau weil viel verkehr war und eine Kreuzung mit ampel den verkehr Regelt. Der Bürgersteig geht quasi fließend in die Straße über, der Bordstein ist relativ niedrig. Ein Fahrer eines BMW X5 war der stau wohl zu viel, ist ca 50 meter auf der gegenspur an den stehenden Autos vorbei, als im dann jemand endgegend kam fuhr er weiter mit hoher Geschwindigkeit über den Bürgersteig, an einem belebten Bäcker vorbei , um dann auf die linksabbiegerspur zu halten, als dan die ampel auf grün schaltete Fuhr er in einem Affenzahn weiter Gradeaus. War diese verhalten gefährdung ?

  5. Maiko
    Am 19. April 2020 um 22:19

    Habe aus einer Straße (Innerorts) kommend (Gedanke woanders) ein Stopschild übersehen, habe aber jedoch an der Einmündung zur Hauptstrasse kurz gehalten und wollte diese nach rechts Einfahren. Dabei schätze ich einen von links kommenden Trecker von der Entfernung noch so ein, dass ich meinen Abbiegevorgang umsetzte. Leider ergab meine zuvor eingeschätzte Entfernung des Treckers einen Fehler, da dieser dann doch einen Bremsvorgang zu mir einleiten musste und genügend Abstand noch zwischen uns war. Ein Unfall ist zum Glück nicht geschehen und ein kurzes Entschuldigunghandzeichen von mir nach hinten zum Trecker setzte unsere jewilige ungebremste Fahrt einfach fort. Welche Strafe kann ich dennoch erwarten, falls er mich anzeigt? Habe dem Beteiligten ja aufgrund meiner Fehleinschätzung zur Entfernung seine Vorfahrt genommen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
    MfG
    Maiko

  6. Leni
    Am 14. März 2020 um 20:31

    Guten Tag,

    Ich würde vor ein paar Monaten mit 0.82 Promille kontrolliert – es ist die erste Mal.
    Ich habe ein Beschluss der Amtsgericht bekommen, worüber es steht dass ich die für mich grünes Licht abstrahlende Lichtzeichenanlage mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überführte. Gilt das als „Gefährdung im Straßenverkehr“ ?
    Ich habe das Bußgeldbescheid noch nicht bekommen, aber mein Führerschein würde mir entzogen

    Danke !

  7. Daniel B.
    Am 10. März 2020 um 15:46

    Hallo,

    Ich wurde nach § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr angezeigt weil mir was als Beifahrer Rausgeflogen ist ( Es war eine leichte konfettirolle). Ich habe noch kein schreiben und dergleichen erhalten wurde aber von der Polizei gebeten eine Aussage zu geben und der Fahrer des PKWs genauso ( er Soll in 4 Tagen aussagen) oder mir einen Anwalt zu holen. Jetzt wurde Ich angezeigt und weiß nicht genau was mich erwartet und ob Ich mir einen Rechtsbeistand holen soll oder einfach den Sachverhalt schildern? Genauso bin Ich nicht vorbestraft und habe nur einen Punkt in Flensburg, aus der Probezeit bin Ich auch raus. Ich war Beifahrer nicht Fahrer in dem Fall. Vielen Dank im Voraus.

  8. Semi
    Am 23. Dezember 2019 um 13:58

    Schönen guten Tag,

    Ich hätte da eine Frage,
    mir würde mein Führerschein sichergestellt, da ich einen Unfall verursacht habe.
    Ich fuhr mit höher Geschwindigkeit (30er Zone) in einer Kurve und konnte dabei mein Auto nicht unter Kontrolle halten und fuhr in einem parkenden Auto rein.
    Das Auto schob ich auf den Bürgersteig und dabei ist eine Straßenlaterne kaputt gegangen.
    Es ist jetzt ca 3 Monate her und ich hab immer noch kein Antwort vom Staatsanwalt.
    Mir würde gesagt wegen Paragraph 315 c wird dein Führerschein sichergestellt habe direkt ein Anwalt eingeschaltet für Verkehrsrecht.
    Was kann mir höchstens drohen ?
    Bitte um Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    Semi

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 15:57

      Hallo Semi,

      nach § 315c StGB kann eine Geld- oder bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe drohen. Zudem kann es bei einer Verurteilung zum Enzug der Fahrerlaubnis kommen (zzgl. 3 Punkte in Flensburg) oder alternativ einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot (zzgl. 2 Punkte).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Leonard
    Am 11. November 2019 um 0:51

    Schönen Guten Tag,

    Ich hätte eine Frage,

    Ich bin auf einer mir fast unbekannten Straße auf eine Kreuzung zu gefahren und bin rechts abgebogen, habe die Kontrolle, dabei verloren und stand quer auf der Straße. Das hat die Polizei gesehen und mich angehalten und mir 200 und eine Anzeige ausgeschrieben. Was genau werfen Sie mir vor ?

    Wettersituation: es war nass und meine Reifen sind neu, daher konnte ich nicht reagieren.

  10. Vahdett
    Am 24. September 2019 um 9:51

    Hey,
    ein Autfahrer hat mich gestern ganze Zeit Therapiert und ich wollt ihm hinterhfahren und ihm sagen wie Asozial sein verhalten ist. hab ihn in der Ortschaft überholt und er wurde langsamer und ich darauf hin auch, zuvor hat er mir so oft den Weg abgeschnitten das es seiner meinung nach zu Kontakt gekommen ist, Die Polizei die das aufgenommen hat sagte das, dass eine Gefährdung des Starßenverkehrs ist

  11. Christina
    Am 22. September 2019 um 21:47

    Hallo, ein Pferd läuft frei auf einer Kreisstrasse. Ich komme als erstes auf die Gefahrenstelle zu. Darf ich dann den Verkehr aufhalten?
    LG
    Christina

  12. Mihaela
    Am 13. Juli 2019 um 17:07

    Hallo, was kann ich für mich erwarten?:Ich fahre das Auto an einer Kreuzung von 50 km / h auf eine 30 km / h Straße.
    Straße 30 km / h haben Ampel für Fußgänger, während, wenn ich auf dieser Straße erschien ein Radfahrer vorbei das rote Licht passieren wollte, und ich hörte ich auf einmal an Ort und Stelle Passage zu schaffenz.
    Ich erwähne, dass ich mich in der zweijährigen Probezeit der Erlaubnis befinde

  13. Uwe
    Am 10. Juli 2019 um 14:32

    Ich wurde heute in einer engen Sackgasse von einem Heizöltankwagen am weiterfahren behindert. Obwohl ausreichend Platz am Fahrbahnrand(Parkplätze) vorhanden war, hielt der Fahrer mitten auf der Straße, so das an ein vorbeifahren nicht zu denken war.
    Als er meiner Aufforderung, seinen Tankwagen umzuparken nicht nach kam und stattdessen den Heizölschlauch ausrollte, rief ich die Polizei.
    Der herbeigerufene Beamte meinte, man könne den Pumpvorgang nicht unterbrechen und ich müsse halt warten. 30 Minuten später konnte ich
    unter hämischen Grinsen und Gesten(Stinkefinger) seitens des Tankwagenfahrers weiterfahren.. Rechtslage?

  14. Mario
    Am 3. Juni 2019 um 16:00

    Gefährdung beim rückwärts fahren gegen ein anderes Auto gefahren die Polizei sagt es kommt auf mich zu ein Bußgeld und ein Punkt ich frage mich nur gerade ob es ein b oder ein a Punkt ist

  15. Janina
    Am 28. Mai 2019 um 9:20

    Hallo,
    Ich habe heute eine rote Ampel zu spät gesehen, bin aber gerade noch rechtzeitig angehalten. Dabei ist gerade ein Fußgänger über die Straße gelaufen. Es ist nichts passiert. Als ich dann weitergefahren bin hat mich ein Polizist angehalten. Er meinte ich wäre zu dem noch zu schnell gefahren, 70km/h laut seiner Aussage und hätte mein Handy in der Hand gehabt. Was allerdings nicht stimmt. Womit muss ich jetzt rechnen?

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