Wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden

Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährdung im Straßenverkehr

Nimmt man die Definition „Gefährdung“ als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer „Gefährdung“ führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei „lediglich“ um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird „Gefährdung“ in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.

FAQ: Gefährdung

Ist gesetzlich definiert, wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt?

Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.

Was kann im Straßenverkehr als Gefährdung gelten?

Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen bei einer Gefährdung im Straßenverkehr?

Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Video: Die Definition von Gefährdung im Straßenverkehr

Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.
Wann handelt es sich um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Die Antwort finden Sie im Video.

Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.

Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder

Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.

Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Anderen die Vorfahrt nehmen
  • Gefährliches Überholen
  • Fußgängerüberwege missachten
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
  • Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben

All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:

Gefährdung gemäß StGB
Gefährdung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    • infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
  4. Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Delikte mit und ohne Gefährdung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.

Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.

Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.

Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.

Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.

Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.

Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Video: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Wann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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128 Kommentare

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  1. Alanna
    Am 16. April 2019 um 16:50

    Hallo,
    ich bin etwas zu schnell gefahren und als ein Fußgänger die Straße überqueren wollte, musste ich etwas heftiger bremsen. Sonst ist aber nichts passiert. Aber dieser Fußgänger fing an mich zu beschimpfen und sagte, er würde mich anzeigen.
    Kann er mich anzeigen?
    Danke für eine Antwort,
    Alanna

  2. Kevin
    Am 25. März 2019 um 17:24

    Hallo…. Ein schönen guten tag
    Ich hab volgendes Problem ich bin aus gesundheitlichen Gründen während der Fahrt mit dem Auto ohnmächtig geworden andere Verkehrsteilnehmer haben es gesehen und Polizei und Krankenwagen gerufen ich war auch 2 Tage in der Klinik die Beamten dachten erst ich hätte Alkohol oder Drogen intus gehabt was aber nicht der Fall war es wurde nichts festgestellt jetzt stellt sich mir die Frage was kommt noch auf mich zu was für eine Strafe habe ich zu erwarten. Es kam zu Keim Unfall und es wurde niemand verletzt. Aber trotzdem ist es doch Gefährdung des straßenverkehrs….. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen MFG kev.

  3. Matthew
    Am 13. März 2019 um 9:48

    Mir ist folgende im Nachhinein ganz Blöde Situation passiert.
    Auf einer Landstraße habe ich an einer Ampel beim Anfahren auf die Linke Spur ausgeschert etwa 5 Fahrzeuge überholt und bin im letzten Moment wieder auf die “geradeaus Spur” gezogen (relativ knapp vor den Linksabbiegern und dem LKW auf der Geradeaus Spur… aber ohne jemanden zum bremsen zu nötigen.
    Ich musste danach nur selbst stark bremsen, weil der Verkehr vor mir stockte…

    Das diese Aktion ziemlich blöd war ist mir bewusst.
    Was könnte mir hier zu Lasten gelegt werden, wenn der LKW Fahrer Anzeige erstatten sollte?
    Danke

  4. Sven
    Am 18. Februar 2019 um 11:35

    Hallo

    Ich bin mit meiner Familie schoppen gewessen, auf den nachhause weg ist und ein Fahrzeug sehr dich aufgefahren und hat die ganze zeit mich geträngt, habe ihn einer Ortschaft fast ein fussgänger übersehen wenn meine Frau nichts gesagt hätte da es zu dunkel war, bin aus der Ortschaft wider rausgefahren, das andere Fahrzeug hat nicht aufgehört, ich habe so kurtze Bremser gemacht, das er abstand halten sollte, hat er aber nicht gemacht, habe ich weitere Bremser gemacht, immer so schüb weisse, dann habe ich im Rückspiegel gesehen, der er auf einmal schneller wird und auf mich draufgefahren ist, haben auch gleich Polizei gerufen aber der andere stellt sich stur, hat er nicht gemacht und so, jetzt habe ich nochmals zur Polizi gehen müssen, wegen aussage, da ist mir gesagt worden, Ich wäre schuld, solle Schuldbekennung unterschreiebn aussage verweigern. was kommt da auf mich zu.

  5. Phil
    Am 8. Februar 2019 um 16:32

    Hallo,
    ich habe auf der Ecke bei einer Kreuzung direkt bei der Ampel auf dem Bürgersteig gehalten, um einen Kollegen dort schnell einzusammeln. Mein Auto stand größtenteils auf dem Bürgersteig, dennoch mussten abbiegende Autos ein wenig um mich herum manövrieren. Eines hielt neben mir an und der Beifahrer brüllte etwas. Ich habe es aber nicht verstanden. Er hat sich dann mein Nummernschild angeguckt und vermutlich gemerkt. Ich habe dort ca. 1 Minute gestanden schätze ich. Womit müsste ich gegebenenfalls nun rechnen?

  6. Sommer
    Am 23. Januar 2019 um 22:37

    Hallo,
    ich habe Diabetes Typ 1 und gestern beim fahren in einen Unterzucker gekommen. Laut Zeugenaussagen mehrmals in den Gegenverkehr geraten, wobei kein Unfall passiert ist. Jemand hat wohl die Polizei informiert. Also diese dazu kam hatte ich schon angehalten und Gegenmaßnahmen gemacht. Jetzt hab ich eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung. Was steht mir jetzt bevor? Ist mein Führerschein weg?

  7. Alexander
    Am 21. Januar 2019 um 17:33

    Guten Tag,

    als ich heute von einem Parkplatz auf die Hauptstraße unseres Ortes abbiegen wollte, habe ich ein von links kommendes Auto übersehen. Ich habe eigentlich aufmerksam nach links geschaut, konnte dort allerdings kein Auto sehen. Der Fahrer des Autos hat gehupt und musste ausweichen, sowie ich auch. Allerdings sind wir nicht kollidiert.
    Ich bin einige hundert Meter weiter geradeaus gefahren, bis ich wenden konnte. Als ich nochmals dort vorbei gefahren bin, war das Auto weg und somit konnte ich mich nicht entschuldigen, oder rechtfertigen.
    Kann auf Basis dieser Sachlage jegliche Konsequenz folgen ?

  8. Salvatore L.
    Am 5. Januar 2019 um 21:30

    Hallo

    Ich bin heute in einer Straße reingefahren wo nur Taxis rein fahren dürfen. Ca.20 meter weiter war dort eine Straße wo nur Fußgänger gehen dürfen. Ich bin in die Straße, wo die Einfahrt verboten war außer für taxen, reingefahren und so hat mich der Polizist angehalten. Er meinte das ich schnell unterwegs war . Jedoch hat er keine Beweise meiner Meinung nach und Fußgängern oder Autos habe ich nicht gefährdet. Mit was kann ich rechnen .

    Danke

  9. Mert
    Am 25. November 2018 um 6:34

    . Hallo team, da ich ein technisches defekt wohl mit meiner Elektronik hatte sind meine us Lichter beim einbiegen ins McDonald’s drive-in an gewesen. ich wurde von der Polizei angehalten. nach dem ich beim mc drive war. Die Lichter wahren wohl zuvor an und nach dem ich aufgehalten worden bin aus. Der Beamte hat alle knopfe gedruckt bis sie angegangen sind. Der Motor war aber aus. Die haben das Fotografiert und eine Strafanzeige erstattet. Was kommt auf mich zu ? Die Beamten meinten 90 euro und ein Punkt aber das ist Quatsch ich hab nicht bemerkt das sowas im fzg möglich ist und als Beamte mussen sie mit normalerweise eine Mängel karte geben oder? Da ein Nebelscheinwerfer kaputt gegangen ist gingen beide Nebellichter nicht mehr. Ich hab da kein us modul verbaut und kodiert.

  10. T.
    Am 24. November 2018 um 3:57

    Guten Tag
    Ich wurde heute von der Polizei angehalten, weil ich blaue LED’s als Standlicht verbaut hatte und ich damit gefahren bin, habe sie bei der Kontrolle aber gleich ausgebaut und durch normale Birnen getauscht. Ich wusste nicht das man das nicht darf. Was kommt auf mich zu wenn ich den Bußgeldbescheid bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen
    T.

  11. Mantonius
    Am 8. November 2018 um 14:55

    Ich bin an einer Kreuzung links abgebogen und bin vor einem einem überquerenden Passanten in die rechte Fahrbahnseite abgebogen. Stellt dies einen Strafbestand dar?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:06

      Hallo Mantonius,

      beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ömer
    Am 19. Oktober 2018 um 0:13

    Hallo,

    Mein Führerschein wurde mir für Sekundenschlaf am steuer für 3 Monate vom Gericht aus entzogen.
    Habe eine Neuverteilung beantragt.
    Meine frage ist, was passiert mit meinen alten Punkten, bleiben die oder werden die gelöscht ?
    Lg

  13. Corinna
    Am 4. Juli 2018 um 20:37

    Hallo,
    Ich habe anscheinend einem Radfahrer die Vorfahrt genommen, daraufhin musste er stark bremsen, es ist aber niemanden etwas passiert o.ä. Er hat mich angezeigt. Jedoch habe ich keinen Radfahrer wahrgenommen noch wäre mir bewusst dass ich einem Radfahrer die Vorfahrt genommen hätte. Die Polizei war hier und mir von der Anzeige mitgeteilt und gesagt das wären 70€ Strafe und ein Punkt. Jetzt meine Frage, kann ich einspruch einlegen und meine Sicht der Dinge schildern oder lohnt es sich nicht, oder kann die Strafe sogar höher ausfallen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:07

      Hallo Corinna,

      ein Anwalt kann Ihnen eine Rechtsberatung anhand der Fallakte geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mumin Z.
    Am 2. Juni 2018 um 13:14

    Folgender Maßen, ich wrufe gestern Abend von der Polizei angehalten, weil ich links rechts gefahren bin ohne zu blinken, der Herr Polizist gab mir einen Strafzettel wo drauf stand Ordnungwidriges überholen er hat dann noch was mit MPU erzählt sollte es nochmal vorkommen. Meine Frage ist was hab ich jetzt als Strafe zu erwarten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:40

      Hallo Mumin,

      die Sanktionen hängen davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird und ob Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Marie
    Am 13. März 2018 um 17:12

    Hallo, in unserer Straße gibt es einen sehr breiten Bürgersteig, der sehr gerne als Parkplatz genutzt wird und entsprechend fahren manche darauf, als wären sie auf der Fahrbahn. Bin aus dem Hof raus, begebe mich Richtung Bürgersteig, da fährt eine ältere mit (für mich mit viel zu schneller Geschwindigkeit) auf dem Bürgersteig entlang, um ihr Fahrzeug abzustellen. Ich muss an dieser Stelle sagen, es war sehr knapp, wäre ein Kind aus dem Hof hinaus gerannt, wäre es sehr wahrscheinlich zu einem Unfall gekommen. Das passiert hier leider immer wieder und wenn man die Menschen darauf anspricht, wird oft pampig reagiert, mit der Begründung „hier parkt doch jeder“! Seit wann darf man in Deutschland auf dem Bürgersteig stehen?! Was sollten wir als Nachbarn am besten unternehmen? Danke im Voraus.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:27

      Hallo Marie,

      das Parken auf dem Gehweg ist nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Wenden Sie sich an die Polizei, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen und Maßnahmen abzustimmen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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