Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025
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Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Die Frage, ab wann genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sorgt immer wieder für Streitigkeiten vor Gericht. So halten sich wacker die Gerüchte, dass bereits eine Kreuzung oder eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Schließlich würde jemand, der mit dem Auto auf die neue Straßen einbiegt, ohne weiteres Schild nichts von dem auf dieser Strecke geltenden Tempolimit wissen.
Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Zwar braucht es nicht immer ein separates Schild, um die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben zu markieren. Dennoch gibt es diesbezüglich Erklärungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Auf diese werden wir zunächst eingehen, bevor wir uns weiteren Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrem Ende widmen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.
Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden, auf dem angegeben ist, für welche Strecke das Tempolimit besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.
Wann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird durch ein Ortseingangs- bzw. ein Ortsausgangsschild gekennzeichnet.
Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?
Im Anhang der StVO sind vier Anlagen, welche die Verkehrszeichen angeben und erklären, die auf den deutschen Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Zeichen aufgeführt, durch welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann, sondern auch erläutert, wann es dafür kein explizites Schild gibt.
Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Für den ersten angesprochenen Punkt bedeutet dies: Ist ein Streckenverbotszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzen Ziffern), so ist für diesen Fall darunter auch eine Meter- oder eine Kilometeranzahl angegeben. Nach dieser Streckenangabe endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass es ein weiteres Verkehrszeichen dafür gibt.
Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. Die Aufhebung derselben wird in der Regel nicht durch ein separates Zeichen markiert. Stattdessen wird gesunder Menschenverstand vorausgesetzt: Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits.
Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Beginn einer neuen. So gilt, sofern nicht durch ein explizites Zeichen anders angegeben, grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h für alle Kfz-Typen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts liegt, je nach Kfz, bei 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?

Natürlich gibt es dennoch Verkehrszeichen, die das Ende einer solchen Beschränkung angeben. In der Anlage 4 Abschnitt 7 „Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“ der StVO sind diese Zeichen aufgeführt. Schilder, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sind die folgenden Zeichen:
- Zeichen 278: Dies ist ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand, grauen Ziffern und fünf quer darüber verlaufenden Balken. Die Ziffern geben jene Beschränkung an, die mit diesem Zeichen endet.
- Zeichen 282: Ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand und ebenfalls fünf Querbalken. Diese Beschilderung markiert das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden.
Verschiedene Verkehrszeichen die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, haben wir nachfolgend zusammengestellt:





Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?
Wie in der StVO vorgeschrieben endet gemäß deutschem Verkehrsrecht ein Tempolimit erst dann, wenn es durch eine Beschilderung explizit oder implizit (vorher wurde eine Streckenangabe oder eine Gefahrenstelle angegeben) gekennzeichnet ist. Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.


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Hallo zusammen,
hätte mal eine Frage: wenn ein 30 km/h Schild + Baustelle aufgestellt wurde, aber es seit fast 2 Wochen keine Baustelle dort ist,
muss man sich daran immer halten, obwohl es offensichtlich ist, dass das Schild vergessen wurde?
Vielen Dank.
bin auf der landstraße und es ist 70km/h per schild vorgegeben. 100m später folgt ein vorfahrtszeichen Schild an einer kreuzung und gleich danach werde ich geblitzt, ist hier die 70km/h nun nicht mehr gültig? wie ist es geregelt außerorts?
Hallo Konax,
Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. „Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was gilt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Autobahn-ähnlichen Bundesstraße mit zwei Streifen pro Richtung und einer Trennplanke bzw nur einer durchgezogenen Linie, die die Fahrtrichtungen trennt, die kein Tempolimit ausgeschildert haben? Wenn ich aus einer seitlichen Kurve drauf fahre, darf ich einfach losdüsen?
Oder: Was, wenn 200m vor der Einfahrt für Fahrer auf der Straße ein 100km/h Schild steht, das ich beim Auffahren aus meiner Perspektive nie zu sehen bekomme?
Ich habe das hier dazu gefunden, aber langsam weiß ich nicht mehr was gilt.
autoirrtum.de/tempolimit-zweispurige-bundesstrassen/
Der Artikel verweist auf die StVO:
gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Landstraße ausserorts darf man 100 kmh fahren, dass ist mir klar. Wenn aber ein Schild mit 70 kmh aufgestellt ist, gelten dann die 70 kmh oder nur bei Nässe? Oder darf man auch dann 100 kmh fahren?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Kann man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben bei folgender Situation?:
Landstraße zunächst Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf 70 km/h – kurz danach Aufhebungsschild (also 100 km/h zulässig) – dann leerer Pfosten – plötzlich bald danach ein Schild mit 50 km/h. Zwischen dem Aufhebungsschild unf 50-er Schild sind wenige 100 m (300-400 vielleicht). Für einen Ortsunkundigen ist so ein Sachverhalt regelrecht eine Falle, weil man eine Vollbremsung hinlegen muss.
Hebt eine am Boden aufgzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung das vorherige Schild auf
Liebe Redaktion,
aktuelle Situation:
Außerorts Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wegen Baustelle.
Dann das Ortseingangsschild ca. 20m dahinter.
Dort beginnt aber auch erst die eigentliche Baustelle.
Wer ist „stärker“?
Der Orsteingang, also direkt wieder 50km/h, oder die Beschränkung auf 30km/h vorher bis die Baustelle zuende ist?
Gibt es generell irgend welche Regelungen, die sich widersprechende Schilder stärker oder schwächer machen, wenn diese nahe beieinander stehen?
Vielen Dank!
LG
Hallo zusammen,
könnt ihr mich Bitte aufklären, wie es jetzt mit nach jeder Kreuzung und Einmündung ist?
Also stimmt das nicht, dass nach Kreuzungen oder Einmündungen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist? Weil ich generell, wenn ich vor einer Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hatte, danach wo kein Schild mehr ist, wieder 50 km/h fahre, wie man es so gelernt hat.
VG aus Berlin
Hallo liebe Mitleser.
Ich habe auch mal eine Frage, die mir in dem Zusammenhang auf der Seele brennt.
Folgender Sachverhalt: Autobahnkreuz, hier generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Kurz nach der Autobahnauffahrt, ausserhalb der Autobahn, eine Baustelle. Hier wurde die Geschwindigkeit auf 80 reduziert wegen Baustellenausfahrt. Soweit alles verständlich. An einem Sommerabend, gegen 20 Uhr bin ich diese Strecke gefahren. Die Baustelle komplett einsehbar, kein Fahrzeug oder Bauarbeiter auf der Baustelle. Dadurch, das ich auf die Baustelle gesehen habe, habe ich die Geschwindigkeitsreduzierung nicht beachtet. Geblitzt wurde ich dann mit 103 km/h. Jetzt meine Frage: Hätte das Schild, das die Geschwindigkeit wegen der Baustelle reduziert (80km/h), nicht aufgehoben werden müssen, sowie die Gefahr nicht mehr besteht?
Ich habe mal einen konkreten Fall: Bei uns ist eine Kreisstraße für Asphaltierungsarbeiten gespert. Die Straße müßte aber, um in südliche Richtung zu gelangen, gequert werden. Es sind ausschließlich Absperrbarken und Hinweissschilder aufgestellt, das Anlieger bis zur Baustelle in die, an die Kreisstraße grenzenden Straßen einfahren dürfen. Es gibt keinerlei Umleitungsschilder. Die Baustelle endet auf einer Seite an einer Kreuzung zu einer Bundesstraße. Diese Bundesstraße soll wohl auch als Umleitung genutzt werden, wie gesagt: keinerlei Umleitungsschilder. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt in Richtung Süden ca. 50m vor der Kreuzung zur Baustelle. Nun sind aber, in Richtung Süden, weitere Schilder aufgestellt worden, über sage und schreibe 5km. Diese Schilder sind offensichtlich der Baustelle zuzuordnen. Nun gibt es aber in diesem Bereich von 5km diverse Einfahrten und Kreuzungen hinter denen kein Schild steht. Allerdings steht nach diesen 5km ein Schild, welches diese Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. Es kann doch nicht sein, das 1tens solche eine Beschränkung, die defacto keinen Sinn hat, über so eine Strecke richtig sein kann und 2tens jeder, der aus diesen Einfahrten und Kreuzungen auf die Bundesstraße abbiegen unter Generalverdacht gestellt wird. Ich habe in der Fahrschule gelernt, ist aber auch schon 40 Jahre her, daß ALLE Beschränkung durch drei Faktoren aufgehoben sind. 1. durch ein entsprechendes Schild, 2. durch eine Kreuzung bzw. Einmündung, 3. wenn der Grund für die Behinderung offensichtlich vorbei ist. Hat sich da was geändert?
Gruß
Guten Tag, eine spannende Sachlage. Bei uns steht die Kombination grünes Ortsschild mit 50 km/H (in einer unübersichtlichen Kurve). Das ist ja kein Gefahrenzeichen. Wie lange gilt dann das Limit? Gilt es auch nach Ende des grünen Ortsbereichs (nur Ortsschild auf der anderen Straßenseite)?
Muß es aufgehoben werden?
Bin mal gespannt was da als Antwort kommt.
Lieben Gruß und danke für die Infos.
Hallo, ich würde mal gerne wissen, ob es richtig ist, dass nach einem Kreisverkehr die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?
Hallo Lukas,
gemäß eines Urteils des OLG München (Az.: 24 U 252/09) hebt ein Kreisverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Und innerhalb geschlossener Ortschaften nicht oder wie?
Am 5.3 vor der Regeländerun bin ich innerorts 52 kmh auf einer 30ger zone gefahren sprich 22kmh zu viel mit welchen urteil muss ich rechnen
Es gab nur ein Autobahnschild am Eingang zum Bus, es dauert etwa 50 cm. ist es unbegrenzt
Hallo,
Ist es richtig, dass wenn ein 30er Schild innerorts (Ort AA) mit einem Warnhinweis für Schule von 07:00 – 17:00 Uhr steht und der Ort AA endet mit dem Ortseingangsschild des Ortes BB, dass hier dann 50 km/h erlaubt sind?
Gruß