Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was bedeutet „Gewährleistung“ beim Autokauf?

Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.
Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.

Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt „Gewährleistung“ beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

FAQ: Gewährleistung bei Autokauf

Was genau bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?

Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stehen mir diese Rechte auch dann zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.

Gilt mein Gewährleistungsrecht auch bei Verschleißerscheinungen?

Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.

Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.
Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.

Die Frage „Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?“ kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.

Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.

Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.
Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.

Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:

Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.

Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?

Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.
Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.

Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern

Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.

Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:

  • Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Sie können den Kaufpreis mindern.
  • Sie können Schadensersatz fordern.
  • Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.

Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes

In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.

Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.
Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.

Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.

Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.

Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten lohnt sich eine gesonderte Garantie häufig nicht, da diese Fahrzeuge oftmals noch von der Neuwagengarantie profitieren. Die meisten deutschen Hersteller stehen zwei Jahre für bestimmte Mängel gerade und reparieren diese kostenlos. Viele asiatische Hersteller sind in diesem Zusammenhang großzügiger und geben bis zu sieben Jahre Garantie. Doch auch hier sind Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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147 Kommentare

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  1. Franz-Josef
    Am 28. Februar 2022 um 16:23

    Ich habe vor knapp sieben Monaten einen Renault bei einem Gebrauchtwagen Händler gekauft.
    Heute hat sich bei einem Besuch bei einer Renault Werkstatt herausgestellt das dieser einen Motorschaden hat. Und zwar hört der Benziner sich an wie ein Trecker im Standgas. Der hat keinen Öldruck im Motorblock. Kosten belaufen sich auf 1000 € plus minus. Ich habe den Händler angeschrieben der spricht von Träumen der Kunden und für sowas hätte er keine Zeit. Und schreibt mir ich solle mich bei einem Anwalt beraten lassen bevor ich ihm schreibe. Dann hat er im Kaufvertrag angegeben der Wagen hätte keinen Schaden. Dem ist aber nicht so denn er erzählte das der Wagen einen Heckschaden hatte. Welches man auch erkennen kann. Das der Motor nicht rund läuft konnte man bei der Probefahrt hören und ein Bekannter von mir ist ein ausgelernter Meister im KFZ Gewerbe. Dieser bestätigte mir das irgendwas nicht passt. Letzt wird es immer schlimmer und der Händler sagt mir eine Gewähleistung würde nicht in Frage kommen. Dann hat er angegeben im Kaufvertrag das Motorschäden Getriebeschäden bzw Sachmangelhaftung ausgeschlossen sei. Ich habe das nur unterschrieben mit dem Vermerk u.V. Was kann ich jetzt tun???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2022 um 12:50

      Hallo Franz-Josef,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Torsten
    Am 5. Februar 2022 um 20:46

    Guten Tag. Ab wann gilt die Gebrauchtfahrzeug (in diesem Fall: Motorrad)-Garantie. Verkäufer sagt: “ ab Vertragsabschluss“ – da ein Mangel behoben werden musste, konnte ich das Fahrzeug erst später abholen. Für mich wäre es abgesehen davon sowieso logisch, dass der Garantie-Zeitraum erst ab ÜBERGABE gilt. Was stimmt? Wo findet man den dazu passenden § ?
    Vielen Dank!

  3. Egzon
    Am 7. Dezember 2021 um 18:24

    Hallo , ich habe vor eine monat eine Auto gekauft von Händler, nach eine woche einspritzdüse ist kaputt gegangen im autobahn. Jetzt seit 3 wochen auto steht im reparature bei händler aber gibts andere defekte noch , ist es möglich eine rückgabe für das auto?

  4. Jürgen S
    Am 4. November 2021 um 16:33

    Ich habe im März dieses Jahres einen Volvo XC60 (Mietwage/ Vorführwagen) von einem Händler in Bonn gekauft.
    Jetz habe ich festgestellt das zum Radwechsel (Winterräder) der Adapter zum entfernen der Sicherung der Radmutter fehlt.
    Der Verkäufer meldet sich per mail nicht zu meiner Nachfrage nach dem passenden Adapter.
    Rückfragen bei meiner VOLVO Werstatt hat ergeben, das diese gesicherte Mutter nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen ist.
    Wie sieht es in diesem Fall mit der Gewährleistung des Verkäufers aus wenn er den Adapter nicht liefern kann.
    Bei der Übergabe war nicht bekannt, das die Räder mit einer solchen Sicherung versehen waren.
    Ger erwarte ich dazu von Ihnen freundlicherweise eine Information.
    Danke im Voraus,
    Jürgen S

  5. Jacqueline
    Am 8. Oktober 2021 um 4:46

    Hallo,

    Ich habe Mitte August einen Gebrauchtwagen gekauft, nach 4 Wochen und 3 mal nutzen der Klima, bemerkte ich das sie brummt.
    Jetzt hat das Autohaus geguckt, sie sagen es ist der Klimamotor, dieser kostet 500€, nun soll ich 200€ zuzahlen , trotz Gewährleistung und Garantie.

    Ist das Rechtens?

    Ich habe das Auto bar bezahlt mit knapp 6000€, daher kamen sie mir damals preislich entgegen.

    Das Autohaus sagt das ist der Grund für den eigenartig.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2021 um 12:22

      Hallo Jacqueline,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an den Händler oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. R Klaus
    Am 24. September 2021 um 17:31

    Habe vor vier Monaten einen Renault Senic gekauft baujahr 2013,wir waren im Juni im Urlaub auf der Autobahn lösten sich rechts und links die zwei Teile die zum Kotflügel gehören. Das rechte Teil hatte ich auf der Autobahn verloren, jemand brachte mir das Teil hinterher, einen Tag später fuhr ich zu einer Renault Werkstatt dort erfuhr ich das das vom Vorgänger sein muß, was kann ich gegen meine Werkstatt bzw gegen den Verkäufer unternehmen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2021 um 12:24

      Hallo Klaus R.,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an die Werkstatt oder den Verkäufer. Kontaktieren Sie ansonsten ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dominika S
    Am 1. September 2021 um 23:35

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr einen VW Polo gebraucht gekauft. Wenige Monate später ist mir ein verbrannter Geruch (riecht wie Popcorn) aufgefallen. Der kam gelegentlich. Zu dem quietschen die Bremsen gelegentlich beim Bremsen. Ich wandte mich damit an das Autohaus, man gab mir einen Termin zur
    Untersuchung des Autos. Ich fuhr wieder mir meinem Auto zu diesem Autohaus. Dort wurde mein Auto nicht wirklich „untersucht“. Der Mechaniker saß sich nur ins Auto und ist mit meinem Auto über mehrere Kilometer gefahren. Da konnte er keine seltsamen Gerüche und kein Quietschen fesstellen. Hat dann auch nicht weiter nachgeschaut. Seine Aussage war, dass so lange er es nicht selbst hört /riecht und nicht weiß von wo es kommt, dann kann er nichts machen und hat nicht einmal hinter die Räder oder Motorhaube geguckt. Jetzt ist nun meine Frage, ob eine Garantie bei Gebrauchtwagen auch beinhaltet, dass man auf eine genaurer Untersuchung bestehen kann.
    Denn es quietscht und riecht immer noch und zu dem schleift es auch noch.
    LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 12:41

      Hallo Dominika S.,

      grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenn dazu keine näheren Informationen im Kaufvertrag aufgeführt sind, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andreas F
    Am 13. August 2021 um 13:22

    Hallo,
    habe vor kurzem einen Jahres-Wagen beim Ford-Händler in Süddeutschland gekauft und ihn dann Richtung Heimat gefahren (ca. 600 KM).
    Der Wagen hatte vor dem Verkauf von Ford eine neue Windschutzscheibe erhalten.
    Auf der Fahrt vom Händler in die Heimat tauchte plötzlich ein Riss in der Frontscheibe auf.
    Ich habe daraufhin unmittelbar den Händler angerufen und Ihm meine Vermutung eines Spannungsrisses mitgeteilt.
    Nachdem ich dem Händler einige Bilder des Schadens zugemailt hatte, bestätigte diese, dass es sich dabei um ein Spannungsriss handeln würde.
    Er bot mir an Ihm den Wagen zu bringen und er würde die Scheibe tauschen.
    Er würde Kosten über meine Versicherung laufen zu lassen und die Selbstbeteiligung von 150€ auf Kulanz zu übernehmen.
    1. Sollte ich seinem Vorschlag folgen, müsste ich 1200 KM (Hin und Rückfahrt) fahren und eine Übernachtung einplanen, d.h. min. 2 Arbeitstage
    2. Da meine Versicherung eine Werkstattbindung hat, hätte der Schaden nicht in seiner Werkstatt behoben werden dürfen.
    3. Da es zum einen nicht ging (Werkstattbindung) und für mich zu einem unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet hatte, schlug ich dem Händler vor sich zumindest an der Selbstbeteiligung zu beteiligen oder diese zu übernehmen.
    Nach Aussage des Händlers wäre die Scheibe nicht Bestandteil der Gewährleistung und da hätte ich einfach Pech.
    Natürlich kann man in viele Teile des Autos nicht hineinschauen. Ich glaube auch, dass der Händler den Wagen vor dem Verkauf eingehend geprüft hat.
    Allerdings scheint es so, dass die Scheibe unsachgemäß eingebaut wurde.
    Besteht hier nicht eine Gewährleistungspflicht?

  9. Ella F
    Am 12. August 2021 um 12:19

    Mein Mann hat im Juli ein Auto bei einem Händler gekauft. Statt einem Kaufvertrag gab es nur eine Rechnung. Am 7ten August haben wir das Auto abgeholt. Mit dem Auto sind wir nicht weit gekommen. Als wir nach dem tanken losgefahren sind, wurde direkt angezeigt dass ein Motorschaden vorliegt. Wir sind zurück zum Händler gefahren und haben das Auto da gelassen. Heute am 12.08 hat mein Mann den Händler angerufen und gefragt ob das Auto fertig ist. Das Auto ist nicht fertig, weil die wohl ein Spezial Werkzeug benötigen. Der Händler hat kein Datum genannt um das Auto abzuholen. Zudem hat er gesagt, dass es 3 Tage braucht bis dieses Spezial Werkzeug ankommt. Was denken Sie darüber? Haben Sie vielleicht einen Rat?
    Ich danke Ihnen schon im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Ella F

  10. Melanie P
    Am 29. Juni 2021 um 16:56

    Ich habe mein Auto vor 1 1/2 Monaten bei einem Händler gekauft. Der aber das Auto für einen Freund verkauft hat. Jetzt ist die Nradtsroffanlage defekt. Es sind Späne im kraftstofffilter. Der Kaufvertrag läuft auf die Privatperson die Gewährleistung auf den Händler. Wegen dem hohen Kilometerstand übernimmt die Gewährleistung nur 40 Prozent. Was kann ich gegen den Händler tun.

  11. Vasiliki
    Am 26. Mai 2021 um 15:18

    Guten Tag,

    ich habe im Dezember 2020 ein Gebrauchtwagen ( VW Polo 2007 127.000 km) bei einem Händler gekauft. Nach vier Monaten (April 2021) bin ich auf der Autobahn liegen geblieben. Nachdem der ADAC zu Hilfe kam wurde es in eine von mir gewünschte Werkstatt (VW Werkstatt) gebracht woraufhin Fachleute mir sagten was am Auto nicht stimmt. Die 3 Zylinderkopfdichtung und im schlimmsten Fall sei es der Motor. In dieser Zeit als das Auto in der Werkstatt stand habe ich den Händler informiert und ihm alles auch schriftlich geschildert. Nach langem hin und her sagte er mir telefonisch es sei die ZKD er machte uns ein Kostenvoranschlag von 1000€ und den Rest würde er aus Kulanz übernehmen. Als ich mich aber etwas mehr informierte hieß es, er stehe in der Beweispflicht und das der Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit beim Kauf schon vorlag und er für den Schaden aufkommen müsste. Als ich persönlich dahin gefahren bin und ihn darauf aufmerksam gemacht habe, das ich in den ersten 6 Monaten Recht auf Gewährleistung habe stritt er das nur ab und sagte mir plötzlich das die Ventile kaputt bzw. verbrannt wären und es nicht nur die ZDK ist.

    Ich bin etwas verzweifelt, da der Händler sich Quer stellt.
    Kann mir jemand helfen und sagen wie ich da im Recht bin ?
    Muss ich wirklich 1000€ bezahlen ?

  12. johannes
    Am 3. April 2021 um 19:52

    hey,
    ich hab leider gar nichts dazu gefunden.
    wie sieht es denn mit der gewährleistung für motorräder aus ist das sie selbe wie beim auto ?
    Also spreche vom kauf von Neu oder gebrauchten von einem Händler.

    viele grüße
    johannes

  13. Farzad M
    Am 29. März 2021 um 13:37

    Hallo,

    Ich habe mir im Juli 2020 einen Honda Jazz BJ 2005 gekauft, beim Händler und vor 3 Monaten gelbe motorkontrollleuchte blickt und geschaltet. Dieses Auto hat 12 Monate Gewährleistung. Soll ich selbst die kosten übernehmen oder Händler?

    Danke im voraus

  14. Ronja
    Am 6. März 2021 um 19:24

    Hallo!
    Ich habe mir einen Opel Corsa F als Gebrauchtwagen beim Opelhändler gekauft. Das Autodach wurde vom Autohaus foliert. Da die Folie unsauber angebracht wurde, haben ich dieses bemängelt. Die Aussage des Verkäufers, es wird ausgebessert.
    Nun habe ich das Auto zu Hause und die Folie ist einfach mit Resten überlebt wurden und sieht echt „stümperhaft“ aus, als ob der Lehrling es mal versuchen durfte…..
    Desweiter sind noch mehrere Mängel wie Blasen und Risse in der Folie entdeckt worden.
    Meine eigentliche Frage.Habe ich ein Recht auf Erneuerung der Folie, da sie nicht ausgebessert werden kann. Dadurch würde es nur schlimmer aussehen.
    Liebe Grüße Ronja

  15. Valentino
    Am 6. Februar 2021 um 13:27

    Hallo, ich habe da mal eine Frage ich habe vor 6 Monaten ein Auto über einen Autohaus finanziert. Dieses Auto wurde mir als unfallfreies Auto verkauft und zeigte keine technischen Mängel weder bei der Probefahrt noch bis jetzt. Jedoch haben mich Freunde darauf aufmerksam gemacht das meine Frontschürze eine andere Farbe hat.
    Mir ist das nicht aufgefallen doch beim näheren hinschauen merkte ich das es viel dunkler ist als das restliche Auto.
    Das Auto ist Metallic grau und die Frontschürze eher nur ein grau.
    Es handelt sich um ein Ford Kuga St Line.
    Ich war extra bei Ford weil ich dachte das die seriöser sind und verpflichtet sind jemanden mitzuteilen wenn da was lackiert oder repariert wurde.

    Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen kann und ob sich da überhaupt etwas machen lässt.
    Gibt es da überhaupt irgendeine Möglichkeit.

    Danke schonmal :)

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