Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was bedeutet „Gewährleistung“ beim Autokauf?

Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.
Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.

Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt „Gewährleistung“ beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

FAQ: Gewährleistung bei Autokauf

Was genau bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?

Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stehen mir diese Rechte auch dann zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.

Gilt mein Gewährleistungsrecht auch bei Verschleißerscheinungen?

Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.

Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.
Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.

Die Frage „Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?“ kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.

Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.

Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.
Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.

Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:

Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.

Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?

Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.
Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.

Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern

Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.

Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:

  • Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Sie können den Kaufpreis mindern.
  • Sie können Schadensersatz fordern.
  • Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.

Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes

In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.

Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.
Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.

Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.

Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.

Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten lohnt sich eine gesonderte Garantie häufig nicht, da diese Fahrzeuge oftmals noch von der Neuwagengarantie profitieren. Die meisten deutschen Hersteller stehen zwei Jahre für bestimmte Mängel gerade und reparieren diese kostenlos. Viele asiatische Hersteller sind in diesem Zusammenhang großzügiger und geben bis zu sieben Jahre Garantie. Doch auch hier sind Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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147 Kommentare

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  1. Hartmut
    Am 9. September 2019 um 16:46

    Hallo
    Habe mir am 02.04. 2019 einen gebrauchten opel insignia beim händler gekauft, nach ca 6 Wochen hatte der wagen einen Motorschaden ,der Händler hat eine gebrauchte Austausch Maschine auf seine Kosten eingebaut und nun das nächste Problem ,die Antriebswelle vorne rechts macht Geräusche wieder zum Händler und der sagt das wäre ein Verschleiß Teil. Ist die Aussage korrekt?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:33

      Hallo Hartmut,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Peter
    Am 19. August 2019 um 13:22

    Ich habe mir bei einem Ford Händler einen neuen eco gekauft,und nach der ersten Inspektion wurde festgestellt dass der Motor ölfeucht ist.Die Inspektion wurde aber von meiner Werkstatt durchgeführt.Jetzt verzögert er die Reparatur. Was kann ich tun.

  3. David
    Am 14. August 2019 um 13:56

    Guten Tag,

    ich hab mir bei einem kleinen KFZ Händler etwas weiter von meinem Heimatsort entfernt ein Auto mit Automatikgetriebe gekauft.
    Dies ist jetzt ca. 2 Wochen her. Im Kaufvertrag ist beschrieben worden, das das Getriebe etwas ruckelt, womit ich auch einverstanden war. Nun ist das Problem, das mein Getriebe gar nicht mehr funktioniert und die Ganganzeige in meinem Tacho nur noch blinkt.
    Mein Problem ist jetzt aber, das der Händler auf den Kaufvertrag geschrieben hat „gekauft wie gesehen, ohne jegliche Garantie“. Hat das zu heissen das ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe? Soll ich mich beim Händler melden und ihm die Situation erklären?
    Der Händler selbst erscheinte mir unseriös, das Auto allerdings stand für sein Alter (BJ. 2003) noch recht gut da.

    Kann mir da bitte jemand weiter helfen? Ich bin am verzweifeln.

  4. Zeke
    Am 5. August 2019 um 18:40

    Auto Gewhährleistung?

    Hallo, meine Frage ich hab vor 6 Monaten ein Golf 5 Baujahr 2004 mit 145000 KM gekauft also am 04.01.2019 , jetz ist aber die Steuerkette am 28.06.2019 gerissen. Ich habe den Verkäufer angerufen und wollte die Gewährleistung in anspruch nehmen da jetz der Motor hin ist, er meinte ich hab Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe und nicht für die Steuerkette, und nach 6 Monate mach ich da nichts mehr meinte er aber die 6 Monate sind ja nicht rum gewessen ,nur wenn ich mich um die hälfte der kosten beteilige kommt er mir entgegen, wie bescheuert ist das den. Meine Frage an euch hätte ich gesetzlich eine Chance.

  5. Petra
    Am 3. August 2019 um 13:11

    Hallo,
    ich habe vor 8 Wochen einen Neuwagen bei einem VW Händler gekauft. Zwei erst jetzt entdecke Mängel (Regensensor funktioniert nicht und Handbremse erst sehr spät) müssen beseitigt werden. Der VW Händler meint, ich hätte keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen für die (unbestimmte) Zeit der Reparatur. Ich bin allerdings auf ein Auto für den Weg zur Arbeit angewiesen. Das kann ja tüchtig ins Geld gehen, wenn die Mängelbeseitigung beispielsweise 14 Tage dauert.
    Ist die Aussage des Händlers korrekt?
    Danke schon mal für eure Antworten.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2019 um 15:35

      Hallo Petra,

      ob Sie einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen haben, können wir nicht beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann und darf Ihre Situation genauer einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jens
    Am 30. Juli 2019 um 10:37

    Ich habe im Oktober 2018 ein Kfz beim Händler gekauft. Bei der Probefahrt ist mir aufgefallen, dass die Kupplung sehr spät kommt.
    Da ich Angst hatte, dass die Kupplung evtl. verschließen sei, machte ich den Verkäufer darauf aufmerksam. Er erklärte sich bereit, diesen „Mangel“ im Vertrag aufzunehmen (KUPPLUNG KOMMT SEHR SPÄT) und bei einem evtl. Kupplungsschaden die separat erworbene Gebrauchtwagenversicherung greifen würde.
    Nun, nach 12.000km, ist die Kupplung defekt und muss erneuert werden. Die Gebrauchtwagenversicherung greift in diesem Fall nicht, da es hierbei um ein Verschleißteil handelt.
    Muss nun der Verkäufer für diesen Schaden haften oder muss ich den Schaden selbst begleichen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:03

      Hallo Jens,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Öz
    Am 30. Juli 2019 um 8:08

    Hallo
    Ich habe ein Auto gekauft
    opel astra j 2010 84000 km
    Kauf Datum 13 06 2019
    Nach 40 tage haben wir Probleme
    Das Auto fehlt Wasser müssen wir im Autobahn anhalten Und mit ADAC Abgeschleppt zu Opel service
    Laut opel Kühlwasser Behälter richtig schwarz mit öl
    Zylinder Kopf Dichtung Wasser Pumpe defekt und zusätzlich Automatik Getriebe schaltet nicht ab vierte gang.
    Wir haben noch gebraucht wagen Garantie abgeschlossen für Motor und Getriebe
    Ich habe Händler angerufen er sagte sie haben Garantie rufen sie garantie an erklären sie mit
    Von uns gibt kein garantie brauchen sie uns nicht anrufen
    Wie haben jetzt viele kosten Wasserpumpe gilt nicht für Garantie arbeit kosten gesamt fast 2000 tausend Euro
    Meine frage wenn ich Anwalt gehen kriege die ganze kosten von Händler wider zürück ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 13:52

      Hallo Öz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Vale.M
    Am 25. Juli 2019 um 16:41

    Wenn der Käufer des KFZ’s selbst Hand anlegt bzw. am Motor des KFZ‘s rumbastelt oder in eine Werkstatt abgibt, ohne den Verkäufer davon zu informieren oder abzusprechen, und möchte das KFZ nach 3 Monaten wieder zurück geben und verlangt nach Schadensersatz…. die Frage dazu: Muss der Verkäufer dafür haften, bzw. den Schadensersatz zahlen und das KFZ zurücknehmen? Oder ist der Käufer gegen den Kaufvertrag vorgegangen?

  9. BÜBEL
    Am 17. Juli 2019 um 16:50

    Habe vor ca 6 Wochen einen Renault clio für 1900 EU gekauft. Baujahr 2001 mit 80000 km. Die ersten 3wochen war ich laufend beim Händler weil Abs u. Service immer leuchtete. Jetzt habe ich ein seltsames Geräusch gehört und hab es nochmals zum Händler gebracht. Festgestellt wurde Antriebswelle rechts u. links. Auspuff mitteldämpfer u. Auspuffgummi. Das Fahrzeug ist um die defekten Stellen vollständig voll schmieren. Sieht ein jeder der hinsieht. Mein Händler muss das auch gesehen haben. Jetzt behauptet er das sind Verschleißteile ich muss die Reparatur selber zahlen.

  10. Hussam
    Am 16. Juli 2019 um 22:15

    Hallo
    Ich habe mien Auto vor 3 Monaten gekauft von Autohändlern und hat gesagt Alles in Ordnung aber die Klimaanlage funktioniert nicht .die kosten muss Autohändler bezahl
    LG

  11. Tomasn
    Am 13. Juli 2019 um 18:43

    Habe Gebrauchtwagen mit 34000km Laufleistung gekauft.Bei 44000 wurde festgestellt das die Steuerkette gewechselt werden muss.Fällt die Reparatur in die Gewährleistung des Händlers?

  12. e.lenz
    Am 8. Juli 2019 um 20:46

    Hallo,

    wenn eine Freundin den Gebrauchtwagen, den ich mir ausgesucht habe, für mich bei einem KFZ-Händler kauft, dieser eine Gewährleistung per Gesetz geben muss, und ich als Fahrerin und Besitzerin Mängel im 1. halben Jahr feststelle, ist die Gewährleistung an das Auto, oder an die Kaufende gebunden?
    Anders gefragt, muss meine Freundin sich dann bei dem Verkäufer wegen des Mangels melden.
    Weitere Frage, wenn meine Freundin mir den Wagen dann unmittelbar verkauft, per eigenem Kaufvertrag, würde die Gewährleistung des Händlers mit übergehen auf mich?
    Oder kann ich meine Freundin beauftragen das Auto für mich zu kaufen, wenn ich nicht da bin? Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus?
    Danke für prompte Antworten.

  13. Norbert
    Am 5. Juli 2019 um 7:51

    Moin, ich hab da mal eine Frage, gehören Türschlösser zu Verschleisteilen ?
    Habe gerade vor 3 Tagen einen gebrauchten Daihatsu Cuore 1.0 Plus Ez 6/ 2005 Km 173000 von einem Händler gekauft, wobei angeblich die Türschlösser mit einem anderen Schlüssel gehen sollten.
    Aber die Beifahrertür läßt sich weder mit dem Reservezündschlüssel noch mit dem anderen Schlüssel auf – oder zu schließen,

    Vieleb Dank

  14. Michael
    Am 3. Juli 2019 um 16:34

    Hallo.
    Ich habe mir vor fünf Monaten ein Opel Astra Twin Top Cabrio gekauft. Zwei Monate nach dem Kauf funktionierte der schließmechanismus nicht mehr richtig und ich kann nun das Dach nicht mehr öffnen. Bei kauf funktionierte das Dach problemlos.
    Der Händler sagt elektronische Bauteile seien von der Gewährleistung ausgenommen und weigert sich den Schaden zu beheben. Ist er im Recht ?
    Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:40

      Hallo Michael,

      wir können dies und dürfen dies nicht pauschal beurteilen. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt, der Sie zu den Details Ihres Kaufvertrages und Ihres Falles allgemein besser beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Beatriz
    Am 25. Juni 2019 um 18:16

    Guten Tag,
    Ich habe ein Auto gekauft, Mercedes Viano (2008)in ein Autohaus und Sie sagten uns, dass das Auto sehr alt ist und sie können uns keine Garantie geben. Nach 2 Monaten hat das Auto ein Problem mit dem Temperatursensor. Sollten wir eine Garantie haben? Wie können wir es beanspruchen? Ist es möglich, dass dieser Fehler von der Garantie abgedeckt werden kann?

    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 10:02

      Hallo Beatriz,

      bitte beachten Sie, dass wir Ihren Fall nicht beurteilen können und dürfen. Sie könnten sich zur Beratung an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, dieser kann Sie eingehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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