Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Was bedeutet „Gewährleistung“ beim Autokauf?

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.
Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.
In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt „Gewährleistung“ beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gewährleistung bei Autokauf
Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.
Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.
Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.
Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.
Die Frage „Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?“ kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.
Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.
Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.
Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.
Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:
- Reifen
- Zahn- und Keilriemen
- Brembeläge und -scheiben
- Autobatterie
Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.
Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?
Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.
Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.
Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern
Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.
Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.
Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:
- Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Sie können den Kaufpreis mindern.
- Sie können Schadensersatz fordern.
- Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.
Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes
In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.
Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.
Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.
Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.
Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.


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Hi ihr Lieben,
Ich habe ein Auto beim Händler gekauft und nach drei Monaten hatte ich eine Panne. Ich wurde geschleppt und ließ eine Werkstatt drüber gucken.
Motorschaden wurde festgestellt- der Verkäufer sagt jetzt eine Werkstatt war dran, damit sei er aus der Gewährleistung raus.
Was kann ich tun?
Merci
Hallo Pippa g.,
wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie die Sache prüfen lassen wollen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe mir vor 2 Monaten ein Golf VI mit 139.000km gekauft. Nun nach 2 Monaten ist eine Kontolllampe angegangen. Haben es Auslesen lassen und es ist warscheinlich die Steuerkette… Haben bei dem Händler angerufen und wollten wissen wie es mit dem Auto weitergeht. Der Händler behauptet das die Steuerkette ein Verschleißteil wäre, da es ja auch von VW bekannt. Nun die frage, ist die Steuerkette ein verschleißteil oder nicht??
Hallo Lisa,
fragen Sie am besten direkt beim TÜV, Ihrer Werkstatt oder ähnlichen Stellen nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe vor einigen Tagen einen Wagen gekauft auf dem Vertrag steht aber der Händler übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie. Frage von mir kann sich der Händler somit von der gesetzlichen Gewährleistung befreien?
habe im juni18 ein chevi gebraucht beim händler gekauft. am 8.10.18 ist das relle (sicherung ) während des fahrens kaputt gegangen. samstags abend 20uhr. ist das ein gewähr schaden
Guten Tag,
von einem Autohändler habe ich einen Vertrag per Mail erhalten mit dem Wortlaut
„Der Verkäufer verkauft das Kraftfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!“
Meine Fragen sind:
a. Ist das rechtens?
b. Falls nein, wie lautet die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen?
c. Habe ich im Ernstfall Chancen vor Gericht, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe? Das Fahrzeug hätte ich schon gerne ;-)
Vielen Dank im Vorhinein für eine Auskunft!!
Hallo
ich habe im Mai Mercedes B Klasse 2006 gekauf. Das Auto hat automatik Getribe welche ist vor 3 Tage kaput gegangen. Auf diese Auto habe ich 12 Monate Gewähleistung. Meine Verkäufer (Handler) sagte: ich muss halbe Kwote von Reparatur bezahlen. Hat er Rechts?
Hallo, ich habe im Februar ein Auto beim Händler mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft und es im September wieder privat verkauft.
Kann mein Käufer die Gewährleistung des Händlers bis Februar noch übernehmen? Oder verfällt die Gewährleistung beim Autoverkauf?
Danke für die Antwort! LG Kathi
Wir haben Mitte Juni einen 4 Jahre alten Golf (35.000km) beim VW Händler gekauft mit einer zusätzlichen 12 monatigen Garantie. Seit Beginn treten in bestimmten Situationen Geräusche / Klackern auf (links einschlagen, 20 km/H und beschleunigen) Es kann im Moment aber nicht eindeutig identifiziert werden, woher die Geräusche kommen. Dazu müsste das Getriebe untersucht werden und das kostet ca 800€.
Muss der Händler im Rahmen seiner Gewährleistung / Garantie die Kosten für die weitere Untersuchung zur „Fehlereingrenzung“ selber tragen oder kann er die auf mich abwälzen ??
Ich habe am 10.08.2018 eien Dacia Duster gekauft bei dem die Hupe nicht funktioniert.Der Händler des Gebrauchtwagen sagt das es ein Schaden an der Elektiik sei und dieses nicht unter die Gewährleisting fällt.Die Fachwekstatt will für die Reparatur 150.-€ haben.
ich habe folgendes Problem:
ich habe mir am 08.01.2018 einen Audi bei Händler für 23.500 Euro gekauft.
Zum Auto: 3,0 TDI Quattro A4 Baujahr 10/2014, Kilometer 104.000 .
Da ich davor einen 2.7 TDI hatte und bei 190.000 km die Glühkerze vom 6.Zyklinder defekt wurde, diese wechseln wollte, aber nicht ging da diese festgebacken war, wollte ich so bald wie möglich alle sechs bei meinem Händler erneuern lassen. Nachdem ich das Auto vom Händler holte, erklärte mir dieser, dass er nur 5 Kerzen wechseln konnte weil die vom Zylinder 6 wieder festgebacken war. Er aber einen Test machte und mir erklärte das es auch nicht nötig sei diese zu wechseln da diese die gleichen Werte wie die neuen brachte.
Jetzt mein Anliegen: für was habe ich 1 Jahr Gewährleistung ? Für mich ist das Auto nicht funktionell !
Jetzt funktioniert ja noch die Glühkerze, aber was ist wenn diese nach dem Jahr Gewährleistung ausfällt ?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo!!
Ich habe im November 2017 einen Audi A3 Sportback Baujahr 2006 gekauft. Meine Kontrollampe vom ABS ist am dauerleuchten. Nun bin ich in der Werkstatt gewesen und es wird der Fehlercode Bremsdrucksensor angezeigt. Daraufhin wurde der Drucktastsensor ausgetauscht, aber der Fehler wird immer noch angezeigt. Nun wird davon ausgegangen, dass die Steuereinheit vom ABS-Block defekt ist. Fällt das unter die Gewährleistung?
Vielen Dank im voraus
Karin
Hallo,
wir haben im November 2017 einen gebrauchten Mercedes B170 vom Händler gekauft. Das Auto verfügt über einen Lamellendach aus Polycarbonat und ist in vier Segmente unterteilt.
Letzten Donnerstag ist ein Defekt aufgetreten das Dach lässt sich nicht mehr schließen, laut Werkstatt ist eine Führungshalter gebrochen.
Das Glasdach wurde seit November 2017 vielleicht 20 mal geöffnet, die Bedienung erfolgt elektrisch ein Bedienungsfehler ist somit ausgeschlossen.
Das Auto ist 70.000 KM gelaufen und Baujahr 2008.
Wie ist der Schaden zu bewerten, Gewährleistungsfall?
VG Paul
Hallo,
wie lange muss ich einem Gebrauchtwagen-Händler zur Reparatur eines Getriebeschadens bei meinem Ford Focus BJ 2012 158.000 KM, gekauft 5-2018, gewähren? Der Wagen ist bereits 3 Wochen in der Werkstatt, da ein Zahnrad nicht mehr bei Ford bestellt werden kann, da es nicht mehr hergestellt wird.
Hallo Klaus,
zu vertragsrechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Michael,
Teile der Bremse gelten im Regelfall als Verschleißteile, für welche dann auch häufig keine Garantie übernommen wird. Wichtig ist, was in Ihrem Kaufvertrag festgehalten wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org