Handy am Steuer: In der Probezeit ein A-Verstoß

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“

Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?
Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?

Seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer verboten. Dies gilt nicht nur in der Probezeit, sondern immer und für jeden.

Durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs fallen nun seit dem 19. Oktober 2017 für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit

Darf ich während der Fahrt telefonieren?

Grundsätzlich ist das Telefonieren beim Fahren nicht verboten, allerdings nur, wenn Sie das Mobiltelefon zu diesem Zweck nicht aufnehmen müssen.

Wie wird Handy am Steuer in der Probezeit sanktioniert?

Neben einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, muss der Fahranfänger Probezeitmaßnahmen fürchten, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Kann ich durch Handy am Steuer in der Probezeit meinen Führerschein verlieren?

Begehen Sie in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, führt dies dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €eher nicht

Bußgeldrechner Handy am Steuer

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein entsprechendes Verbot verankert:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. (§23 Asb 1a StVO).

Dieses Verbot erstreckt sich allerdings nicht nur auf das Telefonieren am Steuer, sondern beinhaltet eben alle Aktionen mit dem Handy, für welches es aufgenommen werden muss. Dazu zählen also auch SMS schreiben, Anrufe und die Uhrzeit checken und Anruf wegdrücken. Soll das Handy als Navigationsgerät genutzt werden, muss eine Halterung bzw. Freisprechanlage genutzt werden. Schon das bloße in der Hand halten des Handys führt zum Bußgeldbescheid.

Nutzen Fahrer im Auto eine Freisprechanlage oder die Sprachfunktion des Handys, ist mit keinen Sanktionen zu rechnen. Angesichts der steigenden Unfallzahlen, weil Fahrer mit dem Handy beschäftigt waren, ist eine Freisprechanlage eine sinnvolle Anschaffung, zumal sie in der Regel günstiger als ein Bußgeld von 100 Euro ist.

Im Folgenden erklären wir, wie es Fahranfängern ergeht, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.

Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit: A- und B-Verstöße

Ordnungswidrigkeiten werden im Bußgeldkatalog nach A- und B-Verstößen kategorisiert. Jenachdem fällt die Strafe milder oder höher aus.
Zu typischen A-Verstößen zählen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise:

  • Überholen um Überholverbot
  • Rotlichtverstoß

Zu B-Verstößen zählen unter anderem:

So gilt auch die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ in der Probezeit als A-Verstoß und hat damit Konsequenzen für die Probezeit.

Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.
Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.

Während A-Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar führen, ist bei B-Verstößen erst einmal nur das Bußgeld zu zahlen und ggf. der Punkt auf dem Punktekonto zu verkraften. Genaueres dazu erfahren Sie im Folgenden.

Handy am Steuer in der Probezeit: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?

Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß, bei welchem mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen ist.

In diesem Fall kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme am Aufbauseminar.

Wurde der Fahranfänger anschließend zum zweiten Mal mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, führt dieses Verhalten zu einer Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Darüber hinaus wird ein zweiter Punkt auf dem Konto vermerkt und die Buße ist erneut zu zahlen. Unter Umständen wirft die Bußgeldstelle dem Fahrer Beharrlichkeit vor und verhängt zusätzlich ein Fahrverbot.

Führerscheinentzug durch das Telefonieren am Steuer in der Probezeit?

Befindet sich ein Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit, kann der Verstoß „Handy am Steuer in der Probezeit“ weitreichende Konsequenzen haben.

Kommt es nach den beiden A-Verstößen erneut zur Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“, wird die Fahrerlaubnis und damit der Führerschein entzogen. Lassen sich Fahranfänger also mehrmals mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischen, kann dies zum Führerscheinentzug führen. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle von Beharrlichkeit ausgehen und ein Fahrverbot verhängen.

Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Wird dies allerdings missachtet, fällt ein Bußgeld von 55 Euro an. Auch dieses Vergehen wird als A-Verstoß gewertet.

Probezeitverlängerung als Konsequenz? Die Antwort im Video

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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95 Kommentare

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  1. Melissa
    Am 25. Mai 2018 um 16:03

    Hallo,
    Ich wurde im Februar 2018 mit dem handy am Steuer erwischt. (Es war ein kurzes anheben und drauf schauen 1sec.) Nun meinte der Polizist, nachdem ich ihm sagte ich sei noch in der Probezeit, ich müsse 100€ zahlen mit 1 Punkt rechnen und ein aufbauseminar machen. (Keine Probezeitverlängerung) nach 1 Monat bekam ich dann mein Bußgeldbescheid wo die Rechnung enthalten war und die Anmerkung auf 1 Punkt. Da stand nix von einer Probezeitverlängerung noch von einer Nachschulung. Das war das erste mal das ich mir was zu schulden hab kommen lassen. Kein A noch B Verstoß.
    Also überwies ich die 100€ + 30€ verwaltungsgebühren (die sowas von Absurd sind) und nahm dies so hin. Haben von jedem gehört, wenn ich eine Nachschulung hätte machen müssen, würde es in diesem Bescheid dabei stehen. (04.10.18 wäre ich aus der Probezeit)

    Jetzt 3 Monate später, bekomm ich ein Brief mit der Vollen Ladung. Nachschulung + Verlängerung. Und dann verlangen sie tatsächlich nochmal 30€ verwaltungsgebühren!!!

    Ich frage mich da wo meine Rechte sind und ob das alles überhaupt so Rechtens ist. Ich bin Schülerin, ich kann nicht jedes mal für 2 Blätter 30€ dahinwerfen.
    Können sie mir da weiterhelfen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:12

      Hallo Melissa,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Andrea F.
    Am 23. Mai 2018 um 21:32

    Hallo liebe Redaktion von Bußgeldbescheid! Meine Tochter wurde am 01.02.18, einen Tag vor Ablauf ihrer Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt. Es folgte eine Verwarnung mit einem Bußgeldbescheid von 25.00 €. Kein Hinweis auf einen höheren Betrag oder einen Punkt in Flensburg. Nun, am 14.05.18 kam ein schreiben der Kreisverwaltung, dass sie auf Grund des Vergehens von 01.02. an einem aufbausemjnar teilnehmen muss und die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird. Unser Anwalt sagt, wir hätten dagegen keine Handhabe, da wir keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben haben. Müssen wir das nun tatsächlich so hinnehmen??? Das wäre sehr ärgerlich?

    Liebe Grüße von einer besorgten Mutter!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 15:17

      Hallo Andrea F.,

      da uns die genauen Umstände nicht bekannt sind, können wir Ihnen keine pauschale Antwort geben. Ggf. sollten Sie einen anderen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jonas
    Am 14. Mai 2018 um 12:24

    Hallo ! Wie sieht es denn rechtlich aus wenn ich nichts am Handy mache, sondern es nur in der Halterung zurecht rücke ? Bei meiner Halterung gibt es 2 ,Bügel‘ die das Handy dazwischen einklemmen. Die lockern sich mit der Zeit etwas, gilt es denn auch als Benutzung des Handys am Steuer wenn ich nur die ,Bügel‘ wieder was mehr zusammendrücke ? Das Handy an sich nutze ich ja nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:44

      Hallo Jonas,

      die Verwendung eines Handys ist mithilfe technischer Zusatzausrüstungen erlaubt, solange das Smartphone nicht angefasst wird und nur eine kurze und beiläufige Blickzuwendung nötig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nico h.
    Am 11. Mai 2018 um 16:48

    Hallo Leute ich habe einen wichtige Frage :(
    Ich würde heute rausgezogen mit dem handy in der Hand Ich bekomme 100€ Strafe und 1 Punkt ..muss ich jetzt ein aufbauseminar machen ? Ich habe mir bis jetzt nichts zu Schulden kommen lassen :(((

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 16:06

      Hallo Nico,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Fabian
    Am 7. Mai 2018 um 13:51

    Hallo zusammen, ich wurde vor etwa einem Jahr (1 Monat vor Probezeitende) mit 24 minus 3 Km/h Toleranz geblitzt. Ergebnis: Ein großes Loch im Geldbeutel plus Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Nun wurde ich heute angehalten weil ich ein Handy in der Hand hielt, womit habe ich nun zu rechnen? 21 km/h ist ein A-Verstoß und das Handy auch oder?
    Danke schon mal!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2018 um 16:32

      Hallo Fabian,

      in der Tat handelt es sich um einen A-Verstoß, wenn Sie während der Fahrt das Handy bedienen oder auch nur in der Hand halten. Ein 2. A-Verstoß würde mit einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Necip J.
    Am 17. April 2018 um 17:40

    Hallo ,

    Ich würde heute leider mit Handy am Steuer von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und bin in der Probezeit..
    Gelesen habe ich dass dies ein Punkt im A-Verstoß sein soll..
    Nun zu meinem Problem , ich habe bereits 3 A Verstöße nur habe ich nach meinem 3ten A Verstoß das Bußgeld bezahlt und nie wieder was gehört (womöglich wurde mein erster Punkt gelöscht da dieser 3 Jahre her ist )

    Und heute Eben das Problem mit dem Handy in der Hand was wird auf mich zukommen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:57

      Hallo Necip J.,

      in der Regel erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Bc
    Am 24. März 2018 um 19:38

    Hallo hab mal eine frage

    Was passiert wenn man mit dem Handy am Ohr geblitzt wird? (ungefähr 15 kmh zu viel innerorts)
    Dies allerdings noch in der Probezeit?
    Mit was muss man rechnen?

  8. Florian
    Am 23. März 2018 um 23:29

    Hi,

    und zwar wurde ich in einer 30er Zone mit max 47 kmh geblitzt. Bin noch in der Probezeit und war am Handy. Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2018 um 9:02

      Hallo Florian,

      erst Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h gelten als A-Verstoß und ziehen die typischen Probezeitmaßnahmen nach sich (beim 1.Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre, Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar). Liegt die gefahrene Geschwindigkeit darunter, ist die Sache in der Regel mit einem Bußgeld erledigt. Das Handy am Steuer wird hingegen als A-Verstoß eingestuft und zieht die entsprechenden Konsequenzen nach sich.

      Scheinbar handelt es sich in diesem Fall um eine Tateinheit, das bedeutet, dass 2 Delikte zur gleichen Zeit begangen wurden. In einer solchen Situation hat die zuständige Behörde meist einen größeren Ermessensspielraum, was die Festsetzung der Sanktionen betrifft. Üblicherweise wird der schwerwiegende Verstoß in Gänze geahndet, während der leichtere anteilig angerechnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Janina D.
    Am 13. März 2018 um 10:10

    Hallo ich bin noch ein Jahr in Probezeit und wurde heute mit dem Handy am Steuer angehalten. Der Polizist hat nicht von einem Aufbauseminar gesprochen sondern nur von einem Bußgeld von 130 Euro. Muss ich trotzdem mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:24

      Hallo Janina D.,

      dies gilt als A-Verstoß. In der Regel folgen das Aufbauseminar und die Verlängerung.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Svenja
    Am 28. Februar 2018 um 20:23

    Hallo,
    Ich bin in der Probezeit im Dezember 2017 wegen Handy am Steuer angehalten worden. Habe mich direkt informiert und überall und auch auf dieder Seite gelesen, dass es sich dabei um einen B-Verstoß handelt. Jetzt habe ich die Aufforderung zu einem Aufbauseminar erhalten und finde jetzt nur noch die Info, dass es ein A Verstoß wäre, jedoch keine Hinweise auf eine Änderung zum Jahreswechsel oder ähnliches.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:57

      Hallo Svenja,

      die Änderung fand im Oktober 2017 statt. Seitdem ist dies ein A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Luisa
    Am 28. Februar 2018 um 18:12

    Ich bin in der Probezeit:
    Ich würde mit dem Handy am Steuer geblitzt, und bin 12km/h zu schnell gefahren.
    Jedoch wurde ich zuvor noch nie geblitzt bzw es liegt sonst bisher kein Verstoß vor.
    Wird die Probezeit verlängert und muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

    bitte um eine Antwort

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:03

      Hallo Luisa,

      ja, das ist richtig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Zimmermann
    Am 28. Februar 2018 um 16:48

    Guten Tag
    Ich hab folgende Probleme für mein Kollege
    Der wurde mit Handy erwischt aber seine Situation war so
    Das Handy ging an automatisch und hat Einfach kurz getippt aber der war stehen im rote Ampel.
    Dann kam der Polizei(Motorrad) und hat gesagt du hast das Handy in der Hand und du hast an dein Ohr gehalten aber der Kollege hat den Beamte 2 mal gesagt gucken Sie mein Handy ich hab nicht telefoniert.
    Der Beamte hat es abgelehnt.
    Was passiert ?
    Zweite Problem ist der wurde bei rote Ampel erwischt( stand ebeim Brief ) und aber der wollte nicht hatte seine kleine Bruder bei sich der hat Asthma und hatte das Gerät nicht dabei
    Das ist alles in eine Woche passiert
    Welche Folgen hat es? Der ist in Probezeit und er weis es wird verlängert und Führerschein abgibt aber wie lange

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 14:54

      Hallo Zimmermann,

      das Handy am Steuer ist ein A-Verstoß. Bei zwei A-Verstößen muss der Führerschein noch nicht abgegeben werden, es ergeht zunächst nur eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst beim dritten A-Verstoß ist der Führerschein weg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Pie
    Am 27. Februar 2018 um 18:23

    Hallo,

    wurde vor ein Monat mit dem Handy erwischt, meine erste frage ist, ist es ein A- verstoß oder B- Verstoß.
    habe nämlich schon mehre punkte durch schnell fahren, verlängerte Probezeit und habe somit schon 2 A-verstoße und habe Angst mein Führerschein zu verlieren. und habe schon 3 Punkte in Flensburg in der Probezeit mit dem handy am Steuer sind es 4 Punkte.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 13:16

      Hallo Pie,

      wie Sie dem Text entnehmen können, handelt es sich um einen A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Erhan
    Am 22. Februar 2018 um 19:44

    Hallo ,

    Ich habe Mitte 2013 meine Führerschein erhalten und wurde 3 mal bei Verkehrsstössen erwischt. Somit wurde mein Führerschein entzogen (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und MPU) Die MPU habe ich Ende 2016 bestanden. Jedoch habe ich restprobezeit bis November diesen Jahres. Ich wurde am 15.10.2017 mit Handy erwischt (liegt bei Anwalt) evtl. habe ich die Möglichkeit da raus zu kommen weil ich die Tat nicht begangen haben. Leider wurde ich heute ebenfalls mit Handy am Steuer angehalten. Womit muss ich rechnen ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2018 um 17:48

      Hallo Erhan,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Sollten Sie jedoch einen juristischen Rat benötigen, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Kevin
    Am 13. Februar 2018 um 17:54

    Hallo ich würde heute mit Handy am Steuer erwischt und habe nur noch 20 Tage Probezeit. Meine Frage ist nun ob ich mit einem aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit rechnen muss? Ich bin vorher noch nicht aufgefallen also habe keine A oder B Verstöße.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 15:45

      Hallo Kevin,

      das Handy am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Beim ersten A-Verstoß müssen Sie mit einer Teilnahme am Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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