Handy am Steuer: In der Probezeit ein A-Verstoß
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2025
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Die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“

Seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer verboten. Dies gilt nicht nur in der Probezeit, sondern immer und für jeden.
Durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs fallen nun seit dem 19. Oktober 2017 für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit
Grundsätzlich ist das Telefonieren beim Fahren nicht verboten, allerdings nur, wenn Sie das Mobiltelefon zu diesem Zweck nicht aufnehmen müssen.
Neben einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, muss der Fahranfänger Probezeitmaßnahmen fürchten, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Begehen Sie in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, führt dies dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.
Bußgeldkatalog Handy am Steuer
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | eher nicht |
Bußgeldrechner Handy am Steuer
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein entsprechendes Verbot verankert:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. (§23 Asb 1a StVO).
Dieses Verbot erstreckt sich allerdings nicht nur auf das Telefonieren am Steuer, sondern beinhaltet eben alle Aktionen mit dem Handy, für welches es aufgenommen werden muss. Dazu zählen also auch SMS schreiben, Anrufe und die Uhrzeit checken und Anruf wegdrücken. Soll das Handy als Navigationsgerät genutzt werden, muss eine Halterung bzw. Freisprechanlage genutzt werden. Schon das bloße in der Hand halten des Handys führt zum Bußgeldbescheid.
Nutzen Fahrer im Auto eine Freisprechanlage oder die Sprachfunktion des Handys, ist mit keinen Sanktionen zu rechnen. Angesichts der steigenden Unfallzahlen, weil Fahrer mit dem Handy beschäftigt waren, ist eine Freisprechanlage eine sinnvolle Anschaffung, zumal sie in der Regel günstiger als ein Bußgeld von 100 Euro ist.
Im Folgenden erklären wir, wie es Fahranfängern ergeht, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt
Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit: A- und B-Verstöße
Ordnungswidrigkeiten werden im Bußgeldkatalog nach A- und B-Verstößen kategorisiert. Jenachdem fällt die Strafe milder oder höher aus.
Zu typischen A-Verstößen zählen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise:
- Überholen um Überholverbot
- Rotlichtverstoß
Zu B-Verstößen zählen unter anderem:
- Kennzeichenmissbrauch
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung anderer beim Abbiegen
So gilt auch die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ in der Probezeit als A-Verstoß und hat damit Konsequenzen für die Probezeit.

Während A-Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar führen, ist bei B-Verstößen erst einmal nur das Bußgeld zu zahlen und ggf. der Punkt auf dem Punktekonto zu verkraften. Genaueres dazu erfahren Sie im Folgenden.
Handy am Steuer in der Probezeit: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?
Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß, bei welchem mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen ist.
In diesem Fall kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme am Aufbauseminar.
Wurde der Fahranfänger anschließend zum zweiten Mal mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, führt dieses Verhalten zu einer Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Darüber hinaus wird ein zweiter Punkt auf dem Konto vermerkt und die Buße ist erneut zu zahlen. Unter Umständen wirft die Bußgeldstelle dem Fahrer Beharrlichkeit vor und verhängt zusätzlich ein Fahrverbot.
Führerscheinentzug durch das Telefonieren am Steuer in der Probezeit?
Befindet sich ein Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit, kann der Verstoß „Handy am Steuer in der Probezeit“ weitreichende Konsequenzen haben.
Kommt es nach den beiden A-Verstößen erneut zur Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“, wird die Fahrerlaubnis und damit der Führerschein entzogen. Lassen sich Fahranfänger also mehrmals mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischen, kann dies zum Führerscheinentzug führen. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle von Beharrlichkeit ausgehen und ein Fahrverbot verhängen.
Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Wird dies allerdings missachtet, fällt ein Bußgeld von 55 Euro an. Auch dieses Vergehen wird als A-Verstoß gewertet.




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Guten Tag,
ich wurde während meiner Probezeit Rot-geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Wenige Monate später wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt und musste 60 Euro bezahlen + 1 Punkt.
Gestern wurde ich geblitzt, Außerorts mit 27km/h zu viel. (70 km/h waren erlaubt, ich bin direkt nachdem ich geblitzt
worden bin zu den Kollegen gefahren die den Blitzer aufgestellt haben um zu fragen wie viel km/h ich zu schnell unterwegs war.)
Jetzt mache ich mir große Sorgen ob ich meinen Führerschein entzogen bekomme, mit MPU und mehrere Monate Fahrverbot. So wie ich das Verstanden habe dürfte mein Führerschein eigentlich nicht entzogen werden oder?
Danke im voraus an die Redaktion!
Hallo Rafail,
Sie dürften noch Glück haben. Der Führerschein wird in der Probezeit erst entzogen, wenn Sie drei A-Verstöße gesammelt haben, wobei zwei B-Verstöße als ein A-Verstoß gelten. So wie Sie es beschreiben, haben Sie nun zwei A-Verstöße (Rote Ampel und Geschwindigkeitsverstoß). Das Handy am Steuer ist ein B-Verstoß. Sie sollten also zukünftig besser auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hab mal eine frage ich wurde in meiner probezeit angehalten wegen telefonieren und musste Bußgeld bezahlen und habe einen Punkt bekommen . Seit Januar bin ich aus der probezeit laut meinen Führerschein. Da wollte ich mal fragen ob das wirklich so ist oder automatisch durch den Punkt verlängert wurde und ich noch garnicht aus der probezeit bin ?
Hallo Zimmermann,
beim Handy am Steuer handelt es sich um einen B-Verstoß. Wenn Sie keinen weiteren Verstoß begangen haben, sollte Ihre Probezeit nach zwei Jahren beendet sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Ich wurde letztens mit Handy am steuer angehalten.
Ich hatte es in der Hand, da es so lange geklingelt hat bis ich es ausgemacht habe. In dem kurzen Moment bin ich leicht nach rechts gezogen, aber habe direkt wieder das auto gerade gehalten und dann ging schon das Blaulicht hinter mir an, überholte mich und ich sollte folgen.
Der Polizist forderte Führerschein und Fahrzeugpapiere wie normal, er meinte ich wäre gegen den Bordstein gefahren und Papa würde sich freuen da ich die Felgen kaputt fahren würde weil ich am Handy war. Wohlgemerkt als ich nach dem Szenario nachgeschaut habe war nichtmal ein Kratzer weder an der Felge noch am Reifen und ich denke bei 50kmh merkt und hört man auch wenn man gegen den Bordstein fährt.
Etwas dazu gesagt hab ich in dem Moment auch nicht, da ich noch einen leichten schock hatte da ich auch das erste mal Angehalten wurde.
Als nächstes meinte der Polizist nach dem Blick auf den Führerschein das ich ja noch in der Probezeit sei und das wohl eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar fällig wird und das ein teurer Spaß wird in höhe von etwa +450€.
Er wollte mein Handy sehen und hat sich Modell und Marke aufgeschrieben und meinte ich solle es in Zukunft lassen, was ich natürlich auch lassen werde ist klar.
Was man dazu sagen muss ich habe mir noch nie vorher irgendetwas zu schulden kommen lassen, weder A noch B Verstöße. Nichtmal geblitzt wurde ich in jeglicher Hinsicht.
Meine Frage ist jetzt, hat der Polizist nur geblufft um Angst zu machen oder ist es doch möglich das ich ein Aufbauseminar aufgebührt bekomme? Rein rechtlich müsste ich ja nur 60€ und einen Punkt bekommen, da es ja nur ein B-Verstoß ist und der erste Verstoß.
Liebe Grüße
Hallo Sebastian,
in der Regel handelt es sich beim Verstoß Handy am Steuer um einen B-Verstoß, der, wie Sie richtig aufführen, ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Üblicherweise ist hier nicht mit einem Aufbauseminar zu rechnen, wenn keine weiteren Verstöße vorliegen. Dennoch müssen Sie hier den Bußgeldbescheid abwarten. In diesem sollten alle Sanktionen aufgeführt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich kenne eine Person, die wirklich sehr unverantwortlich Auto fährt.Sie stellt eine Gefahr für sich und für andere dar. Sie ist noch in der Probezeit, hat bereits Unfallflucht begangen und wurde mehrfach geblitzt, z.B. einmal mit 22 km/h zu viel (innerorts) und 51 km/h zu viel (außerorts). Außerdem hat sie bereits Besuch von der Polizei bekommen, weil jemand dachte, sie sei betrunken Auto gefahren und sich das Kennzeichen gemerkt hat. Mir hat sie erzählt, sie sei am Steuer eingeschlafen; das auch mehrfach. Ich weiß auch mit Sicherheit, dass sie alkoholisiert Auto gefahren ist, nur wird sie nie erwischt. Hinzu kommt, dass sie neulich in ein Taxi gefahren ist. Sie sagt, sie sei eingeschlafen, ich vermute, sie hat, wie so oft, wieder Handyvideos am Steuer gedreht. Sie macht regelmäßig Life-Videos auf Facebook und Snapchat während sie fährt und andere Autos überholt.
Ihre Eltern habe ihr schon öfter das Auto weggenommen, es ihr aber immer wieder zurückgeben.
Einmal hat sie, als ihr das Auto weggenommen wurde, ein Auto ihres Vaters geklaut, ist damit losgefahren und hat einen Unfall gebaut. Sie ist mit dem Auto, dass sehr stark beschädigt war, zu uns nach Hause gefahren und hat es einfach hier stehen gelassen.
Einmal ist sie mit ihrem Auto liegengeblieben, weil sie nicht getankt hat.
Bis jetzt hat sie nur einen Monat Fahrverbot bekommen und hat ihren Führerschein schon wieder zurückbekommen.
Müsste sie ihren Führerschein nicht schon längst verloren haben?
Muss ich jetzt darauf hoffen, dass sie von der Polizei erwischt wird?
Kann ich irgendetwas tun?
Sie fährt wirklich wie eine Wahnsinnige!
Hallo Tanja,
Ihnen steht es immer frei sich an die zuständigen Behörden zu wenden und Verstöße dort anzuzeigen. Da wir keine Rechtsberatungen durchführen, empfehlen wir Ihnen den Rat eines Anwalts einzuholen, da dieser die Situation beurteilen kann und Sie entsprechend berät.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin moin wurde geblitzt mit 12 kmh zu schnell und dazu das Handy am Steuer habe ein Bescheid bekommen das beides gesehen wurde muss ich zum aufbauseminar? So wie ich es gelesen habe nur wenn ich 21 zu schnell gefahren wäre. Was ist wenn ich nun noch mal geblitzt werde?
Hallo Sascha,
mit 12 km/h zu schnell folgen keine Probezeitmaßnahmen. Allerdings stellt das Handy am Ohr einen B-Verstoß dar. Sollten Sie erneut mit dem Handy erwischt werden, wird Ihre Probezeit verlängert. Sollten Sie erneut unter 21 km/h geblitzt werden, stellt dies ebenfalls keinen A-Verstoß dar. Außer dem Verwarnungsgeld sollten keine anderen Konsequenzen folgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hey ich bin noch in der probezeit und wurde mit dem handy erwischt in der hand!
was passiert mir jetzt wegen meinem Führerschein?
Hallo Jessica,
in der Regel zieht der Verstoß Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Da es sich jedoch um einen B-Verstoß handelt wird die Probezeit üblicherweise nicht verlängert. Kommt allerdings ein weiterer Verstoß hinzu, kann dies durchaus geschehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Wieso steht hier auf der Seite, dass es sich bei Handy am Steuer um einen A-Verstoß handelt, aber hier antwortest du, dass es ein B-Verstoß ist.
Was ist denn jetzt richtig?