Gilt eine Helmpflicht für das Mofa in Deutschland?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. Ist das Mofa auch davon betroffen?
Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. Ist das Mofa auch davon betroffen?

Helmpflicht auf dem Mofa: Eine Frage der Fahrzeugklasse

In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Wer ohne oder mit einer ungeeigneten Kopfbedeckung erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Aber gilt diese Helmpflicht auch beim Mofa? Ab wann müssen Fahrer überhaupt einen Schutzhelm aufsetzen? Welche Rolle spielt die Bauart des Gefährts?

Gibt es Ausnahmen, die beim Mofa bezüglich der Helmpflicht zu beachten sind? Die Antworten zu diesen Fragen und alle wichtigen Informationen zum Thema erhalten Sie im vorliegenden Ratgeber.

➥ Angebote zum Thema Helm

FAQ: Helmpflicht fürs Mofa

Existiert für Mofa eine Helmpflicht?

Ja, laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren, Helme getragen werden.

Welche Vorgaben muss der Helm erfüllen?

Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen.

Was droht für das Fahren ohne Helm?

Wer auf dem Mofa ohne Helm erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Helmpflicht

VerstoßBußgeld in EuroPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen15eher nicht
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug601Hier prüfen **
... mehrere Kinder701Hier prüfen **

Die Spezifikationen des Mofas

Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. In § 21a Absatz 2 StVO steht geschrieben:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt? Hier gilt es die Bauweise des Vehikels genauer zu betrachten. Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist. Ein Mofa definiert sich dadurch, dass es maximal eine Drehzahl von 4800/min erreicht. Dabei können Mofafahrer höchstens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen.

Helmpflicht beim Moped: Innerhalb der DDR war diese auch seit Oktober 1985 vorgeschrieben.
Helmpflicht beim Moped: Innerhalb der DDR war diese auch seit Oktober 1985 vorgeschrieben.

Schon 15-Jährigen ist es erlaubt, mit einem Mofa zu fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese eine gültige Prüfbescheinigung erworben haben. Eine direkte Führerscheinklasse, wie Sie beispielsweise beim Motorrad benötigt wird, gibt es hier nicht. Unabhängig von der jeweiligen Klasse darf darüber hinaus jeder Führerscheinbesitzer mit einem Mofa fahren. Aber was ist jetzt mit der Helmpflicht beim Mofa? Im nächsten Abschnitt erhalten Sie dazu genaue Infos.

Klartext zur Helmpflicht beim Mofa

Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Das änderte sich jedoch mit dem immer reger werdenden Straßenverkehr und den zunehmenden Gefahren.

Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Leichtmofas und E-Bikes erfordern keinen Helm.

Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen. Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen. Zweiradfahrer sollten sich also gut überlegen, ob Sie die Helmpflicht beim Moped, Elektroroller, Motorroller, Mofa oder einem anderen helmpflichtigen Fahrzeug ignorieren wollen.

Welche Helme in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie u. a. in unserem Video:

Video zur Helmpflicht
Im Video: Wann besteht eine Helmpflicht?

Ausnahmefälle in Bezug auf die Helmpflicht

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich. Ein Helm muss getragen werden.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Helme:

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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45 Kommentare

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  1. S51
    Am 25. Mai 2024 um 15:02

    Guten Tag mit was für einer Strafe muss man rechnen wenn man ohne Helm und abgelaufenen Nummernschild an einer Kreuzung steht

  2. Michael / k
    Am 10. November 2021 um 11:31

    laut wikipedia :
    Pedelec bis 25 km/h gelten als Fahrrad.
    E-Bike bis 20 km/h gelten laut StVRAusnV als Leichtmofa, für diese entfällt die Helmpflicht.
    E-Bike bis 25 km/h gelten als Mofa.
    S-Pedelec und E-Bike bis 45 km/h brauchen Führerschein Klasse AM und dürfen niemals auf Fußwege oder Radwege.
    Elektrokleinstfahrzeuge sind weder Fahrrad noch Mofa noch E-Bike.

    bedeutet im klartext, das die meisten e-bikes helmpflichtig sind – und zwar richtiger helm, nicht die plastigschalen ;-)

  3. Paul s
    Am 18. November 2020 um 16:28

    Hallo, ich womlte fragen, ob es erlaubt wäre, wenn ich mein moped (40km/h) ohne motor fahren würde, also nur in die pedale treten würde, ohne helm zu fahren. Und ob der alkoholpegel von 0,0 (in der Probezeit) auch zutreffen würde. Gilt mein moped dann als Fahrrad oder gelten trotzdem die gleichen Regeln wie mit dem Moped? Lg.

  4. Daniel
    Am 14. August 2020 um 14:11

    Wie viel muss man zahlen wenn der Beifahrer kein Helm trägt und man als 15 jähriger Mofa fährt?

  5. Klaus
    Am 7. August 2020 um 11:09

    Hallo meine Frage: wenn ich ohne Helm mofa fahre und angehalten werde muss ich strafe zahlen klar.
    Aber darf ich denn wenn ich keinen helm dabei habe weiterfahren?
    Ist das bußticket ein “ Freifahrtschein nur für den Tag?“
    Klar ist das ich wenn jemand fragt natürlich auf dem direkten Weg nach Hause hin ;)
    Mfg klaus

  6. Meister Yoda
    Am 12. Juni 2020 um 17:32

    Rechtswidrig die Helmpflicht ist, Selbstschutz Sache des Individuums ist, anerkennen diese Ordnungswidrigkeit ich nicht werde!

    Den Jedi Rat darüber in Kenntnis setzen ich werde!

  7. Mr. Wasgeht Siedasan
    Am 12. Juni 2020 um 17:19

    Ich empfinde die Helmpflicht als rechtswidrig, da der Helm lediglich als Selbstschutz fungiert, und weder andere Verkehrsteilnehmer behindert noch schützt.

    Simple erklärt: Es ist ein Eingriff in die freie Entscheidung des Bürgers, alles was nur mir selber schadet, bleibt auch in meiner freien Entscheidung.

  8. Caglar
    Am 8. Juni 2020 um 12:47

    Ich bin aktuell noch in der Probezeit und wurde ohne Helm auf einem Elektroroller (Max. 50km/h) erwischt.
    Welche Strafen könnten mit drohen ? Nur die 15€ oder doch mehr wegen der Probezeit?

  9. Daniel
    Am 7. Januar 2020 um 15:44

    Hallo!

    Darf ich auf meiner Mofa (Alpha Motors Speedster S – gedrosselter 45er) jemanden mitnehmen?

    Danke!

  10. PaulchenPanther
    Am 19. September 2019 um 20:53

    Hallo,habe mir einen E scooter zugelegt, der schon länger zugelassen ist und bis 40km h fährt.
    Ich finde niegends etwas darüber, welchen Helm man nun tragen muss.Motorradhelm oder Radhelm.Auf dem S-pedelec hat man ja auch nen Radhelm auf.Motorradhelm sieht vermutlich auch komisch aus…

    • Antares
      Am 27. Oktober 2024 um 0:43

      Strassenzulassung für E-scooter nur bis 20 km/h. E-scooter die schneller fahren bekommen grundsätzlich keine Strassenzulassung und dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden. Diese E-scooter bekommen auch kein Versicherungskennzeichen. Kann man deinen E-scooter auf eine höhere Geschwindigkeit einstellen, ist dies nicht zulässig. Also keine Strassenzulassung und auch kein Versicherungskennzeichen. Wird die Drosselung durch eine Manipulation ausgehebelt erlischt die Strassenzulassung. Demnach darfst du deinen E-scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Dadurch ist deine Frage nach einem Helm irrelevant.

  11. Enjot
    Am 9. September 2019 um 12:00

    Die Beantwortung der Anfrage von Petra vom 14 Mai 2019 würde mich auch interessieren.
    Darf ein Kyburz DX2 oder DXP auch mit angelegtem Sicherheitsgurt und damit ohne Helm in Deutschland gefahren werden?
    Deweiteren auch die Benutzung des Fahrzeuges für schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen auf Gehwegen, bei Beachtung der zulässigen Geschwindigkeit (6km/h).

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:25

      Hallo Enjot,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marco
    Am 21. August 2019 um 19:18

    Hallo,
    E-Bikes oder E-Scooter bis 25 Km/h sind von der Helmpflicht befreit ( Nicht mal Fahrradhelm!).
    Wie passt das zusammen, das man auf einer Mofa (25km/h) einen Helm tragen „muss“ aber ein nebenher fahrender E-Biker keinen Helm tragen muss? Anscheinend sind die 25Km/h auf dem E- Bike nicht so gefährlich, wie die auf der Mofa. PARADOX!
    Das sollte man überdenken.

  13. Rolf
    Am 31. Juli 2019 um 8:16

    Ich habe einen E-Roller Hoechstgeschwindigkeit 20 km/h.
    Besteht eine Helmpflicht?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:57

      Hallo Rolf,
      eine Helmpflicht besteht in der Regel nur bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Max
    Am 19. Juni 2019 um 3:09

    Hallo, mich würde interessieren ob man eine Strafe bekommen würde, wenn man ein Mofa Helm an hat, aber ihn nicht verschlossen hat.

  15. Petra
    Am 14. Mai 2019 um 18:17

    Hallo, ich möchte mir einen Elektroscooter 3-Rad DX2 oder DXP kaufen, besonders auch geeignet für Senioren und sind die Königsklassen der Elektromobile. Es gibt ihn mit 20 und 25 km/h, auch weniger und mehr! Die Händler sagen mir meistens, dass man bis 25 km/h ohne Helm fahren kann. Ein anderer sagt, ja auch ohne Helm, dann aber muss ich angeschnallt sein. Was ist denn nun richtig? Und woher bekomme ich dann einen vorgeschriebenen Gurt, den man bei diesem Modell sehr gut anbringen kann. Außerdem bin ich 80% + Merkzeichen G schwerbehindert. Gibt es da nicht eine Sonderregelung, um dann auch auf dem Fahrradweg oder auf dem Gehweg, zu fahren? Dann natürlich nur ganz langsam!

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