Hundehaltung in der Mietwohnung: Was Sie beachten müssen
Letzte Aktualisierung am: 9. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Eine Wohnung mieten mit einem Hund: Was darf der Vermieter bestimmen?

Viele Haushalte in Deutschland haben mittlerweile einen Hund als zusätzliches Familienmitglied. Daher ist es bei einem Umzug von besonderer Wichtigkeit, dass der fellige Freund in die neue Wohnung mit einzieht.
Insbesondere, da nicht jede Familie oder auch einzelner Hundebesitzer sich ein eigenes Haus bzw. eine Eigentumswohnung leisten kann.
Auf eine Mietwohnung mit Hund und die Erlaubnis des Vermieters, dass sie ihr Haustier auch mitnehmen können, sind die neuen Bewohner deshalb angewiesen. Doch wann genau ist eine Hundehaltung in einer Wohnung untersagt?
Wie die Rechte für Mieter bei einem Hund in der Mietwohnung sind und was generell bei der Hundehaltung in der Mietwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung
Das kommt darauf an, um welche Tiere es sich handelt. Kleintiere in üblicher Anzahl können Sie ohne Zustimmung des Vermieters halten.
Nein. Unabhängig davon, wie groß Ihr Hund ist, handelt es sich bei ihm nicht um ein Kleintier. Dazu zählen beispielsweise Nagetiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, Vögel, Fische und bestimmte Reptilien.
Ja. Wann er die Haltung eines Hundes außerdem untersagen kann, erfahren Sie hier.
Hunde in der Mietwohnung: Ist ein neues Gesetz auf dem Vormarsch?

Das Mietrecht ist entscheidend bezüglich der Frage, ob die Hundehaltung in Mietwohnungen gestattet ist. Inwiefern der Vermieter dazu bereit ist, wird meist schon bei der Wohnungssuche klar.
Besonders deutlich steht dies aber in dem jeweiligen Mietvertrag.
Daher sollte dieser sorgsam gelesen werden und der zukünftige Mieter sollte sich gegebenenfalls vorher genauestens informieren.
Auch Ausnahmen oder mündliche Absprachen sollten im Mietvertrag festgehalten werden, damit Sie als Hundebesitzer bei möglichen Diskussionen und Schwierigkeiten im Nachhinein nicht in die Bredouille kommen.
Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Wichtig ist es allerdings, dass sich der Hund leise verhält und nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell als Ruhestörung durchgehen.
Ein neues Gesetz oder eine Formularklausel, die eine grundsätzliche Haltung von Hunden in einer Mietwohnung verbietet, wird es jedoch nicht geben. Gemäß des Bundesgerichtshofs (BGH) gab es im Jahr 2013 bereits ein Urteil, das eine solche neue Bestimmung ausschließt.
Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.
Wann ist ein Verbot gegen die Hundehaltung in einer Mietwohnung von der Seite des Vermieters möglich?
Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:
- Weiter Hausbewohner
- Unmittelbare Nachbarn
- Familie und Angehörige des Mieters mit Hund
Sinn und Zweck ist es, dass die Nachbarn oder weiteren Mieter Informationen geben können, ob ein Hund sie stören würde. Wenn der Vierbeiner schon mit in der neuen Wohnung lebt, können die Personengruppen auch Auskunft darüber geben, wie er sich verhält. Ist er laut und bellt andauernd oder tritt er generell ruhig und artig auf? Nach der Auswertung kann der Vermieter eine begründete Entscheidung fällen.
Eine triftige Begründung muss allerdings vorliegen und auch eine angekreidete Ruhestörung ist zu belegen. Ohne weiteres darf ein Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht erteilt werden.
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, mit einem Hund bei dem es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, umgangssprachlich als Kampfhund bekannt, kann dies schneller vom Vermieter verwehrt werden. Hier muss nicht zwangsläufig der Prozess der Interessenabwägung stattfinden.
Denn laut Mietrecht kann im Mietvertrag von vornherein die Haltung von Kampfhunden in einer Wohnung untersagt werden. Daher sollten sich Besitzer dieser Hundearten ausreichend informieren, ob sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung ihren Hund ohne Probleme mitnehmen können.
Folgende Hunderassen fallen in Deutschland unter die Kategorie der Listenhunde:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Ein Ausnahmefall bei der Hundehaltung in einer Mietwohnung

Es gibt einige Personen die zwangsläufig auf ihren Hund angewiesen sind. Blindenhunde und Assistenzhunde sind nicht unbedingt selten und unterstützen Herrchen oder Frauchen im Leben.
Diese Hunde sind geschult darin, ihren Besitzern beizustehen und helfend an ihrer Seite zu leben. Dadurch wird der Alltag für die Personen extrem erleichtert.
Aus diesem Grund besteht hier eine Ausnahmesituation, wenn der neue Mieter in eine Wohnung zieht, in der laut Mietvertrag normalerweise keine Hunde gestattet sind. Der Vermieter muss dann für den Assistenzhund die Haltung genehmigen.
In der Regel sind gerade diese Hunde eher ruhig und fallen den Nachbarn nicht durch Bellen oder anderweitigen lautem Geräuschpegel ständig zur Last. Daher gilt in diesen Fällen und auch bei Polizeihunden, dass der Vermieter kein Verbot gegen die Haltung des Hundes in der Wohnung erzwingen kann.
Hundehaltung in der Mietwohnung: Darauf sollten Sie achten!
Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird. Viele Wohnungsanzeigen weisen schon im Voraus daraufhin, ob es ein tierfreundliches Haus ist oder ob die Hundehaltung für Mieter generell nicht gestattet wird.
Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag sorgsam prüfen. Sind die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich wasserdicht? Diese Frage sollten Sie sich stellen und daher den Mietvertrag vollständig lesen.
Bei der Mietwohnung gilt es möglichst auch darauf zu achten, dass der fellige Freund die Möglichkeit zum Auslauf hat. In der Nähe sollten sich bestenfalls ein Park befinden oder Grünflächen zum Gassi gehen.
Andernfalls kann es passieren, dass auch ein ursprünglich sehr ruhiger Hund ungehalten wird und in der neuen Wohnung turbulent und laut ist. Zudem ist es für Sie als Hundebesitzer auch vorteilhaft, wenn Sie ohne längere Fahrtwege schnell spazieren gehen können. Denn mit Ihren Fellkumpanen werden Sie mehrmals am Tag raus müssen. Eine gut gelegene Wohnung bietet daher Vorteile für Sie und die Tiere.
Wie ist die Regelung, wenn die Hundehaltung keine Erwähnung im Mietvertrag findet?

Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauch wird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden.
Sollte lediglich die mündliche Absprache mit dem Hauseigentümer oder Vermieter genügen, lassen Sie es sich sicherheitshalber noch mit einer kurzen Notiz im Vertrag bestätigen, bzw. den Zusatzvermerk per Unterschrift unterzeichnen.
Zudem spielt auch die jeweilige Situation immer eine wichtige Rolle. Je nach Wohnungsart und Anzahl der Zimmer kann es unterschiedliche Ausführungen des Vertrages geben. Bei einer Wohnungsgemeinschaft ist meist ein Hund nicht im Mietvertrag eingeplant. Anders sind die Umstände ebenfalls bei einem Mehrfamilienhaus. Sobald mehrere Parteien in dem Haus leben, kann es eher zu Schwierigkeiten und Diskussionen zwischen den Mietern kommen.
Aus diesem Grund werden in den Fällen wohl eher Ausnahmeregelungen eingehalten und gesonderte Absprachen genutzt, als es bei einem Einfamilienhaus üblich an. Im letzteren ist der Störfaktor von anderen Personen nicht so groß, daher wird es bei einem eigenen Haus weniger Komplikationen geben.


(183 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Darf eine Vermieterin verbieten, wenn ein Hund für 2 Wochen von 9:00 bis 16:00 anwesend ist?
Ich habe diesen Fall, dass wir auf den Hund einer Freundin aufpassen, weil sie auf Fortbildung ist.
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, mein Vermieter hat mir die Haltung erlaubt, die Eigentümer haben der Hausverwaltung eine Unterschriftensammlung gegen den Hund vorgelegt und behaupten das der Hund gefährlich und bedrohend ist. Der Hund ist kein Listenhund und im Haus befinden sich andere Hunde wie z. B. Ein Husky der von der Widerristhöhe meinem Hund ähnelt. Erst hat die Hausverwaltung mir die Haltung zu gestimmt jetzt versuchen sie dies zu widerrufen. Was sind meine Möglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen und danke im voraus
Nicola
Hallo,
Ich habe bei meinem Vermieter um eine Einzelfallbetrachtung gebeten, weil ich einen Hund kaufen möchte. Gibt es Mindestanforderungen an eine Einzelfallbetrachtung?
Ich habe Rasse , Größe (max 46 cm, max 20 kg), Sanftes Wesen (mit Internetlink) beschrieben. Auch unsere persönliche Eignung (schon Erfahrungen mit Hundeerziehung, ich bin nicht mehr berufstätig). Und EG-Wohnung.
Vermieter verweigert die Erlaubnis . Begründet mit Erhalten der Wohnqualität für andere Mieter, enges Treppenhaus und kleine und mittlere Wohneinheiten.
Reicht das?
Hallo Ute,
der Vermieter darf die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht pauschal verbieten. Sie können die Rechtmäßigkeit des Verbotes mit einem Anwalt prüfen. Die Umstände müssen individuell betrachtet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, darf der vermieter mir die Hunde Haltung in der Mietwohnung verbieten ??? Wir haben den Vertrag unterschrieben und uns wurde klar gesagt das kein Hund willkommen ist. Darf der vermieter uns die haltung verbieten.
Hallo Bd.,
in der Regel kann der Vermieter die Hundehaltung verbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag Mein Problem ist momentan das wir 2 häuser besitzen die zusammenstehen diese sollen nun verkauft werden .. Wir leben in dem einem Einfamilienhaus und das andere ist Vermietet an einen jungen Mann mit 2 großen Hunden soweit so gut .. neuerdings kommt jedoch zu jeder hausbesichtigung die Freundin des Mieters mit ihren beiden ebenfalls großen Hunden zu Besuch und die potenziellen Käufer dachten es sei an beide mit 4 großen Hunden vermietet .. was mein Problem ist klar kann Mann das erklären das dem nicht so ist aber ob die potenziellen Käufer das glauben ist ne andere Sache.. zudem läst sie ihre Hunde auch gerne mehrere Tage bei ihm was mir als Vermieter nicht sehr zu sagt. Was kann ich tun ich habe nichts gegen Hunde habe selber einen . Aber 4 große im Haus ist mir einfach zu viel .
Hallo Insa,
möglicherweise hilft bereits ein klärenden Gespräch. Ggf. können Sie die Hundehaltung/den Hundebesuch auch untersagen. Wenden Sie sich dazu ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bedeutet also, dass ich definitiv keinen Hund halten darf? In meinen Mietvertrag steht sowas wie „Mit Absprache“ und der Vermieter verbietet selbst einen kleinen Hund- wegen der Treppe. Die beiden Nachbarsparteien hätten absolut nichts dagegen. Zumal bin ich die meiste Zeit eh unterwegs. deswegen hätte ich am liebsten einen Hund…Ich soll mir ein Meerschwein anschaffen…. oder mir einen Hund leihen….
Hallo Melinda,
wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt, wenn Sie dagegen vorgehen möchten oder Fragen zur Rechtslage haben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag
Habe heute die begründet vom Vermieter bekommen das wir keine Katze halten dürfen
Zwecks Geruch bzw dann wollen die anderen auch welche haben
Wohnen im 2 Familienhaus ist seine Aussage rechtens? Was ist wenn ich aus Gesundheitlichen gründen , bin ich auch welche Möglichkeit habe ich?
Hallo ,
wir wohnen in einem 2 Familienhaus auf dem land das freistehend ist und über einen Garten mit 600qm verfügt.
Der Garten und eine Terrasse siind von uns direkt angemietet mit einer 120qm grossen Wohnung .
Die Wohnung über uns mit ca 200qm hat eine Firma von uns angemietet.
Der unmittlebare Nachbar hat nichts gegen unsere Hundehaltung die teils im Zwinger teils in der Wohnung statt findet.
Im den Mietverträgen v Zweckform steht folgendes : punkt 9.2 : Kl.Haustiere (Hund ,Katze )
Beide Verträge wurdenn 2014 Geschlossen
Wir sind mit einem klein Hund und einer Katze eingezogen
Dieses Jahr haben wir auf anraten und noch 3 Schäferhunde zugelegt .
Alle 3 sind noch Im Wachstum .
2 Davon schlafen im Zwinger .
Die Vermieter haben die beiden Hunde heute entdeckt . ( Haben ein sehr schlechtes Verhältnis mit denen, passieren so dinge wie unangemeldet in die Wohnung gehen , ins Haus gehen , Kaminkehrer meldet sich nicht an kommt einfach rein, Apfelbäume werden ohne Ankündigung geleert usw. )
Meine Frage … wie wird die Klausel im Mietvertrag evtl ausgelegt werden wenn es vor Gericht geht .
Sie haben mir vorhin mündlich schreihend gedroht die Fristlosekündigung zuschreiben .
Könnt ihr mir helfen ??
Um ANtwort dankbar
Hallo wir wohnen bei einer Baugenossenschaft. Wir haben die Genehmigung einen Hund zu halten, auf dem Gelände soll der Hund angeleint werden ist auch ok. Jetzt kommt ständig der Hausmeister und sagt es haben sich Mieter beschwert das wir mit dem Hund über die Grünflächen laufen und die es nicht möchten. Aber wir zahlen in der Miete die Grünflächen Benutzung mit. Und andere Mieter dürfen sogar auf den Grünflächen mit ihrem Hund spielen und laufen lassen ohne Leine. Wir fühlen uns schon Schickaniert vom Hausmeister vor allem wenn wir die Mieter fragen hat sich keiner beschwert. Wie sollen wir uns verhalten? Wir haben Angst den Hund abgeben zu müssen.
Hallo Bianka,
wenden Sie sich für eine Rechtsberatung in konkreten Fällen bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Kann einen Wohnungsbaugesellschaft Hundehaltung verbieten / erlauben indem man als Interessent vor Mietvertrag alle dort wohnenden Mieter vorher um die Unterschrift bitten muss, dass sie nichts gegen einen Hund haben?
Oder anderes herum, kann man die Wohnungskündigung erhalten wenn man einzieht und sich dann einen Hund zulegt ohne das es Beschwerden gab bezgl. des Hundes?
Hallo Susanne,
eine Kündigung wäre im Regelfall nur dann gerechtfertigt, wenn die Hundehaltung gegenüber anderer Mitbewohner unzumutbar wäre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wohne in einem 32 Parteien Haus. Bin hier seit 18 Jahren Reinigungskraft und seit 2 Jahren nach dem Tod meines Mannes Hausmeisterin .Außerdem bin ich noch im Beirat. Auf meiner Etage wohnt, mittlerweile ist sie nur noch 3 köpfig ,war aber schon 5 köpfig mit einem Schäferhund. Wir haben auf der Egentümerversammlung im Jahr 2006 beschlossen keine Hunde mehr im Block zu halten zu dürfen. Diese Familie hat sich aber trotzdem einen Schäferhund ohne Genehmigung des Vermieters angeschafft . Der Vermieter kümmert sich nicht um diese angelegt und die Hausverwaltung macht auch nicht genug durch gegenüber dem Eigentümer das der Hund wieder wegkommt .ich habe diesbezüglich schon Unterschriften gesammelt .es haben 19 von 32 unterschrieben das sie sich von dem Hunger belästigt fühlen.imfahrstuhl und in den Fluren stinkt es gewaltig nach Hund wenn das Wetter sich ändert . Der Hund kommt auch nur nachts gegen halb 12 raus . Am Tag über Haupt nicht .er wird dann in einem Zimmer eingesperrt und jaueltsich die Seele aus dem Leib. Die Nachbarin unter dieser Familie ist total mit den Nerven am Ende weil sie durch das gejauele überhaupt keine Ruhe mehr bekommt .Die Zeiten wo der Hund jauelt hat sie alle schriftlich fest gehalten und der Hausverwaltung übergeben .ich als Reinigungskraft des Objektes weiß auch nicht mehr weiter.ich wischen büschelweise Hundehaare wöchentlich zusammen die Wände sind vom Fell beschmutzt .wenn die Hündin läufg ist liegen überall die Blutfkecken .mit dieser Familie kann ich kein Wort reden .Die werden dann sehr aggressiv mir gegenüber. Morgen habe ich eine Gerichtsverhandlung weil sie mich verklagt haben .sie behaupten ich hätte Ihnen ihre Hundehaare vor die Tür gelegt. Der Hund verliert täglich Haare das Treppenhaus liegt voll davon . Was kann ich als Eigentümer Reinigungskraft Beitatsmirglied und Hausmeisterin dagegen tun ? Diese besagte Familie wohnt seit 13 Jahren im Haus und seitdem gibt es hier Ärger. Ich bin mittlerweile auch mit meinen Nerven am Ende. Die Familie ist hartz 4 Empfänger und rennt wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt.
Hallo Minika G.,
ein grundsätzliches Verbot zur Hundehaltung ist meist rechtlich schwierig. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Ggf. können Sie auch den Tierschutz/das Veterinäramt informieren, wenn tierschutzwidrige Umstände vorliegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Mein Freund und ich möchten uns einen kleinen Dackel-Mischling (8 kg, unter 30 cm) holen. In unserem Mietvertrag steht es: „Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt“.
Unsere Nachbarn haben Katzen. Ich habe letzte Woche bei der Hausverwaltung angerufen, um „einen Okay zu holen“, aber sie haben gleich geantwortet, das sie keinen Hund genehmigen werden. Wir haben dennoch das ganze noch schriftlich eingereicht, wo wir alles geklärt haben, das der Hund z.B mit meinem Freund mit in seinem Büro kann, das wir bereit sind mögliche Verunreinigungen oder Schäden zu reparieren usw.
Kann die Hausverwaltung den Hund uns einfach so verweigern? Welche Möglichkeiten haben wir?
Dank im Voraus
Sofia
Hallo Sofia,
generell dürfen Vermieter das Halten von Katzen und Hunden nicht einfach so verbieten. Hierfür müsste ein besonderer Grund hervorgebracht werden können, etwa, dass andere Vermieter dadurch belästigt werden können. Lässt der Vermieter gar nicht mit sich reden, hilft meist nur der Gang zum Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Unsere Hausordnung wurde einstimmig dahingehend verfasst, dass Hunde in dem Mehrfamilienhaus nicht erlaubt werden, außer Blindenhunde.
Nunmehr hat eine Eigentümerin, die ihre Wohnung selbst bewohnt, damals sehr darauf gepocht, in der neuen Hausordnung verfassen zu lassen, dass Hunde nicht erlaubt werden, selbst einen Schäferhund angeschafft. Es sei ihr Recht einenHund zu halten, Sie bräuchte jemanden, denn sie habe Angst und außer dem sei dies ein Therapiehund und den dürfte sie halten.
Ist das rechtens. Gilt eine Hausordnung nicht auch für Eigentümer, wobei zu erwähnen ist, dass diese Dame die treibende Kraft war, eine neue Hausordnung zu erstellen, mit dem Vermerk, dass Hunde nicht erlaubt werden.
Hallo Schneider,
in der Regel ist die Haltung bei Eigentumswohnungen erlaubt. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo hätte da leider ein Problem,
vor kurzem ist unser Hund(English Bulldog) gestorben. Die Haltung wurde vom Vermieter schriftlich im Mietvertrag gestattet (Unter Nennung unseres speziellen Hundes mit Namen, Alter, Foto). Nachdem wir Ihn nun informiert haben das wir „das gleiche Modell“ nochmals anschaffen möchten ist diese Art Hund Plötzlich zu gross?!
Welche Möglichkeiten haben wir? Abgesehen vom Weg zum Anwalt.
Dank im Voraus
Daniel
Hallo Daniel,
der Vermieter kann unter Angabe von Gründen die Hundehaltung beschränken. Um eine Rechtsauskunft zu Ihrem Fall zu bekommen, ist tatsächlich der Weg zum Anwalt anzuraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe mal eine sehr wichtige Frage zur Hundehaltung ich wohne in einem zwei Parteien Haus meine Beste Freundin wohnt unten und ich oben haben jeweils eine Katze im Haushalt und ich habe vor ca 4 Monaten einen kleinen Hund in die Familie aufgenommen bevor er ins Tierheim gekommen wäre …. Schulterhöhe des Hundes ist 24 cm… jetzt nach 4 Monaten kommt der Vermieter ich solle den Hund ins Tierheim bringen oder abgeben er möchte nicht das hier Hunde im Haus sind … hat mir ein Schreiben gegeben wo eine Frist von zwei Tagen angegeben ist ,,Hund weg oder es wird das Mietverhältnis beendet“ …. der Hund ist in der kurzen Zeit sehr anhänglich geworden und bellt auch nicht wirklich also keine Ruhestörung oder ähnliches was einen diftigen Grund für dieses Verbot wäre … was kann ich machen und wer ist im Recht Vermieter oder Mieter ? Lg
Hallo Steffi,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren konkreten Fall zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org