Wann darf man hupen? Laut StVO ist dies innerorts nur zulässig, wenn eine Gefährdung vorliegt.
Nur wenig regt die deutschen Autofahrer so auf, wie die vermeintliche Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Um dem Ärger Ausdruck zu verleihen, wird hinter dem Steuer daher oft lauthals geschimpft sowie geklagt, wild gestikuliert und gerne auch mal beherzt auf die Hupe gedrückt.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird „Hupen“ allerdings nicht erwähnt, denn offiziell handelt es sich dabei um ein Schallzeichen. Diese sollen gefährdete Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeugs aufmerksam machen.
Doch wann darf ich hupen? Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts bzw. außerorts benutzt werden? Und wann müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hupen
Wann ist Hupen im Straßenverkehr erlaubt?
Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts.
Drohen für die missbräuchliche Nutzung der Hupe Sanktionen?
Ja, der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Liegt außerdem eine Belästigung vor, kann dieser Betrag auf 10 Euro ansteigen.
Kann die Verwendung der Hupe auch als Nötigung gewertet werden?
In Einzelfällen kann der Einsatz der Hupe eine Nötigung darstellen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen
Tatbestand
Verwarnungsgeld
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.
5 €
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.
10 €
Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt
Dieses Video erklärt Ihnen den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.
Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?
Jedes Kfz muss in Deutschland über eine Hupe verfügen. Dies ergibt sich aus § 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei muss der Klang des Schallzeichens dazu geeignet sein, um gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ohne dass dabei die Gefahr besteht, diesen zu erschrecken oder andere zu belästigen.
Dies soll durch verschiedene Vorgaben zum Klang der Hupen gewährleistet werden. So darf deren Lautstärke bei einer Messung in 7 m Entfernung nicht den Grenzwert von 105 dB(A) übersteigen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch konkrete Regeln zur Verwendung der Hupe vor.
So darf die Hupe laut StVO nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen. In § 16 Abs. 1 StVO heißt es dazu:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.
Darüber hinaus ist das Hupen außerorts beim Überholen zulässig. Das Schallsignal kann dabei eingesetzt werden, um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht anzuzeigen. Verpflichtend ist dieses Vorgehen in Deutschland aber nicht und im Alltag findet es auch kaum Anwendung.
Übrigens! Wenn ein Autofahrer vor Ihnen an der Ampel den Wechsel auf Grün verpennt, dürfen Sie grundsätzlich nicht hupen. Denn hierbei handelt es sich höchstens um eine kurze Verzögerung, eine Gefährdung liegt jedoch nicht vor.
Die Hupe dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Doch muss es sich bei dem Schallzeichen zwangsläufig um einen einzelnen Ton handeln oder wäre auch eine Klangfolge möglich? Welche Vorschriften der Gesetzgeber zur Melodiehupe macht, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Unerlaubtes Hupen: Welche Strafe wird fällig?
Hupen verboten: Bei Hochzeiten und Fußballsiegen ist die Polizei oft nachsichtig.
Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält und von der Polizei zum Beispiel beim ungerechtfertigten Hupen in geschlossenen Ortschaften erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld von 5 Euro vor bzw. 10 Euro, wenn durch das Hupen jemand belästigt wurde.
Nicht selten erwägen die Geschädigten darüber hinaus eine Anzeige wegen Hupen bzw. Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen. Erfolgsversprechend ist ein solches Vorgehen allerdings nur in Einzelfällen. So entschied das OLG Düsseldorf am 18.03.1996 (Az. 5 Ss 383/95), dass eine Nötigung im Straßenverkehr nur dann vorliegt, wenn der Verkehrsteilnehmer versucht, eine Gefahrenlage herbeizuführen, welche die andere Partei in unüberwindbare Furcht versetzt.
Grundsätzlich ist innerorts das Hupen ohne Grund untersagt. Allerdings gibt es immer wieder Anlässe, bei denen die Polizei ein Auge zudrückt. Möglich ist dies zum Beispiel wenn eine Hochzeit oder eine gewonnene Weltmeisterschaft mit einem Hupkonzert gefeiert wird. Allerdings sollten es die Autofahrer hierbei nicht übertreiben, sonst können doch noch Sanktionen drohen.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
Fast jeden Freitag, Samstag und Sonntag werden wir von Hochzeitskolonnen lautstark belästigt. Nicht wenige dieser Leute hängen zudem aus dem Fenster eines fahrenden Autos, um Aufnahmen zu machen oder eine Fahne zu schwenken. Manche blockieren einfach die Kreuzung, damit auch jedes dazugehörende Fahrzeug den Anschluss halten kann. Was können dagegen tun?!
Ich bin fast jeden Tag mit dem Fahrrad unterwegs ,mein Nachbar überholt mich oft, und HUPT ganz laut , wenn er mich überholt.
Ich habe ihn oft aufgefordert ,es zu unterlassen. Er läßt es aber nicht.
Wie kann ich mich wehren ?
Gerd K
Es gibt so Situationen, die einen dermaßen aufregen.
Es ist richtig, dass nicht Nachts (ausser bei Gefahr) gehupt werden sollte. Fußgänger, Fahrradfahrer anhupen geht gar nicht.
Allerdings habe ich in der Nachbarschaft einen Autofahrer, der immer direkt vor seinem Haus steht (gesunder Mann, Grundstück mit Auffahrt)
auf einer gut befahrenen Hauptstraße mit BVG Verkehr und Querstraße direkt daneben. Fahrradfahrer müssen das Auto auf der Straße überholen. Er fühlt sich im Recht, nur weil es nicht verboten ist. Er kann überall parken obwohl Grundstück mit Auffahrt und der Rest der Welt muss das so hinnehmen.
Wenn ich könnte, würde ich da dauerschleife hupen. Ich würde bestraft werden und er, der alle behindert, hat das Recht auf seiner Seite.
Verrückte Rechtssprechung…
Jeden Tag, fährt einer, um 7.20 uhr an unserem Haus vorbei und hupt 2x stark laut. Das geht jetzt seit 3 Jahren so. Der Autofahrer macht das, um mich zu nötigen, es ist ein Politiker von den Grünen, er hat was gegen mich, weil ich ihn nicht gewählt habe. Unser Schlafzimmer liegt auf der Straßenseite. Durch das Hupen sind aber auch alle anderen Nachbarn betroffen da es auch Samstag und Sonntag ist. Was kann man dagegen tun?
Unsere Nachbarn nerven total.Jedesmal, wenn einer von denen kommt hupen die drei oder viermal hintereinander, um zu signalisieren….ich bin da.Es gibt solche Nervtöter!!!! Und diese menschen halten sich für so wichtig….
Was nicht zu verstehen ist: innerhalb geschlossener Orte ist das grundlose Hupen verboten, aber Schließanlagen mit Hupe an Autos sind genehmigt, auch wenn jemand in der Nacht nach Hause kommt. Dieses müsste auch verboten werden
Weltmeisterschaft geht noch.
Aber Hochzeit Huperei NEİN das sollte wirklich verboten werden.
Ob Unter der Woche oder am Wochenende hat niemand das Recht andere der art zur Beleastigen. Schön das sie heiraten aber wieso Andere mit Huperei beleastigen?
Bei uns auf der Strasse geht das drei viermal die Woche so zu ist wirklich unertreaglich.
Das muss unterbunden werden hohe Geldstrafen wirken vielleicht.
Ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen, aber bevor man den Bußgeldkatalog an irgendetwas anpassen kann, sollte zuerst einigen Polizisten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog beigebracht werden.
Begründung:
In meiner Stadt (name wird bewusst nicht genannt um Straftatentouristen fern zu halten) scheint den Beamten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog ein Fremdwort zu sein. Denn wenn man nicht AKTIV anzeigt, wird der Bußgeldkatalog hier nur als Wackelfußunterlage verwendet.
Selbst wenn die Beamten zu einem Einsatz, egal welchen Vergehens, zu einem Perfektem Zeitpunkt eintreffen und mit eigenen Augen und Ohren, die Ruhestörung (von teils bis zu 100 dB um 3Uhr Nachts!) den Vandalismusschaden, den Drogenkonsum oder sogar die Betrunkene Autofahrt (hierzu gleich mehr) sehen und hören, wird NICHTS!!! aber absolut GARNICHTS!!! Unternommen. Es wird lediglich der Zeigefinger erhoben, leicht damit gewinkt und gesagt „oh duzi duzi du, bitte nicht nochmal machen ja? Ok danke“
Der Betrunkene Autofahrer hat den Vogel bei mir abgeschossen. Atemalkohol wurde mit 0,9 gemessen. Jedoch wurde der Betrunke NICHT VON DEM WEITERFAHREN ABGEHALTEN!!!
Wie man unschwer erkennen kann sollten vor anpassungen, die Beamten mit dem Bußgeldkatalog überhaupt vertraut gemacht werden.
In unserer Nachbarschaft wohnt jemand, der jeden Tag hupt. Wenn er nach Hause kommt, wird kurz gehupt, wenn er wegfährt, wird kurz gehupt. Wenn er will, dass jemand rauskommt, weil er was ins Auto laden will, wird gehupt. Wenn er auf jemanden wartet, wird gehupt. Immer kurz, aber manchmal abends nach 23 Uhr gerne schonmal 8 x oder öfter. Auch mitten in der Nacht hupt er, damit ihm jemand die Tür aufmacht. Jeden Tag wird kurz gehupt, einmal, zweimal oder öfter. Letztens habe ich ihn abends aus dem Fenster aufgefordert, endlich damit aufzuhören, aber das war ihm egal. Er hat kurz darauf wieder gehupt. Dann hat sich eine Nachbarin auch aus dem Fenster beschwert. Er hat wieder gehupt. Was kann man dagegen tun?
Am schönsten ist es immernoch als Fahranfänger, an einer grün werdenden Ampel zum Anfahren den Schleifpunkt zu suchen und erstmal mit Schreck abzuwürgen, weil ein Sonderling direkt dahinter das Fahrschulauto sieht und aus Hass über die Wartesekunde hupt….
Die 10 € sind wirklich ein Witz!
Wir haben einen Kasper hier der meint es gehe völlig in Ordnung wenn er Nachts um 02:30 Uhr, oder Sonntags morgens um 6:00 Uhr mehrfach hupt, um anzuzeigen dass er da ist und seine Verabredung jetzt runter kommen kann, obwohl die Türklingel gerade mal 5 Meter entfernt ist!
Es ist nun endlich Zeit, die Lärm Belästigung durch sinnloses bzw aggressives Hupen zu ahnden und das bitte mit empfindlichen Strafen. Welcher Polizist steigt denn aus um eine Verwarnung von 5! Euro auszusprechen. Der Schaden für die an den Brennpunkten wohnenden Menschen ist hoch…. Ist gewiss wichtiger als. G e n d e r n.
Ein Bußgeld von EUR 5,00 empfinde ich als Witz. Der Bearbeitungsaufwand, Papierkosten und Personal liegt um ein Vielfaches höher. Da sollte endlich mal eine Anpassung stattfinden. Die Gesetze stammen aus dem letzten Jahrhundert.
Was mich extrem nervt, das die Ordnungsbehörden einfach nichts mehr verfolgen.
Ich wohnte in einer ruhigen Seitenstraße. Hier muss ich mir 365/24 immer wieder gehupe anhören, weil die Autofahrer zu faul sind, auszusteigen und zu klingeln.
Seit einem Jahr fährt nun auch noch ein Bus durch unsere schmale Straße. Der Bus an sich ist nicht das Problem, sondern die Hupkonzerte die die Busfahrer geben, wenn Mal wieder ein Autofahrer einen vermeintlich „freien“ Parkplatz ergattert hat, der aber im absoluten Halteverbot liegt. Es ist ja nicht nur die Geräuschbelästigung, sondern dazu kommt noch die Geruchsbelästigung, da der Busfahrer den Motor nicht abstellt.
Wozu Gesetze, wenn immer mehr Ausnahmen gemacht werden?
Veronie. Was haben sie konkret gegen gendern?
Da es normalerweise Autofahrer und nicht Autofahrerinnen sind, die Hupkonzerte von sich geben oder Hupen um Passanten bzw. sind es eher Passantinnen oder schmächtigere Männer, zu erschrecken, ist es eher sinnvoll hier ebenso zu gendern und somit die verkehrten Machtverhältnisse hervorzuheben und anzuklagen. Die Polizei bzw. Polizisten nehmen solche die ihr Recht einfordern und gegen das Hupen klagen, auch nicht für voll – sagen wir nicht für männlich genug.
Grüsse
„..mindestens 25 Jahre alt sein,
seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren…“
Fast jeden Freitag, Samstag und Sonntag werden wir von Hochzeitskolonnen lautstark belästigt. Nicht wenige dieser Leute hängen zudem aus dem Fenster eines fahrenden Autos, um Aufnahmen zu machen oder eine Fahne zu schwenken. Manche blockieren einfach die Kreuzung, damit auch jedes dazugehörende Fahrzeug den Anschluss halten kann. Was können dagegen tun?!
Ich bin fast jeden Tag mit dem Fahrrad unterwegs ,mein Nachbar überholt mich oft, und HUPT ganz laut , wenn er mich überholt.
Ich habe ihn oft aufgefordert ,es zu unterlassen. Er läßt es aber nicht.
Wie kann ich mich wehren ?
Gerd K
Es gibt so Situationen, die einen dermaßen aufregen.
Es ist richtig, dass nicht Nachts (ausser bei Gefahr) gehupt werden sollte. Fußgänger, Fahrradfahrer anhupen geht gar nicht.
Allerdings habe ich in der Nachbarschaft einen Autofahrer, der immer direkt vor seinem Haus steht (gesunder Mann, Grundstück mit Auffahrt)
auf einer gut befahrenen Hauptstraße mit BVG Verkehr und Querstraße direkt daneben. Fahrradfahrer müssen das Auto auf der Straße überholen. Er fühlt sich im Recht, nur weil es nicht verboten ist. Er kann überall parken obwohl Grundstück mit Auffahrt und der Rest der Welt muss das so hinnehmen.
Wenn ich könnte, würde ich da dauerschleife hupen. Ich würde bestraft werden und er, der alle behindert, hat das Recht auf seiner Seite.
Verrückte Rechtssprechung…
Bitte doch mal dein Rathaus, dort ein Parkverbot aufzustellen. Das permanente und ständige Überholen ist ja eine Gefährdung des Gegenverkehrs.
Jeden Tag, fährt einer, um 7.20 uhr an unserem Haus vorbei und hupt 2x stark laut. Das geht jetzt seit 3 Jahren so. Der Autofahrer macht das, um mich zu nötigen, es ist ein Politiker von den Grünen, er hat was gegen mich, weil ich ihn nicht gewählt habe. Unser Schlafzimmer liegt auf der Straßenseite. Durch das Hupen sind aber auch alle anderen Nachbarn betroffen da es auch Samstag und Sonntag ist. Was kann man dagegen tun?
Unsere Nachbarn nerven total.Jedesmal, wenn einer von denen kommt hupen die drei oder viermal hintereinander, um zu signalisieren….ich bin da.Es gibt solche Nervtöter!!!! Und diese menschen halten sich für so wichtig….
Was nicht zu verstehen ist: innerhalb geschlossener Orte ist das grundlose Hupen verboten, aber Schließanlagen mit Hupe an Autos sind genehmigt, auch wenn jemand in der Nacht nach Hause kommt. Dieses müsste auch verboten werden
Weltmeisterschaft geht noch.
Aber Hochzeit Huperei NEİN das sollte wirklich verboten werden.
Ob Unter der Woche oder am Wochenende hat niemand das Recht andere der art zur Beleastigen. Schön das sie heiraten aber wieso Andere mit Huperei beleastigen?
Bei uns auf der Strasse geht das drei viermal die Woche so zu ist wirklich unertreaglich.
Das muss unterbunden werden hohe Geldstrafen wirken vielleicht.
Ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen, aber bevor man den Bußgeldkatalog an irgendetwas anpassen kann, sollte zuerst einigen Polizisten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog beigebracht werden.
Begründung:
In meiner Stadt (name wird bewusst nicht genannt um Straftatentouristen fern zu halten) scheint den Beamten der Umgang mit dem Bußgeldkatalog ein Fremdwort zu sein. Denn wenn man nicht AKTIV anzeigt, wird der Bußgeldkatalog hier nur als Wackelfußunterlage verwendet.
Selbst wenn die Beamten zu einem Einsatz, egal welchen Vergehens, zu einem Perfektem Zeitpunkt eintreffen und mit eigenen Augen und Ohren, die Ruhestörung (von teils bis zu 100 dB um 3Uhr Nachts!) den Vandalismusschaden, den Drogenkonsum oder sogar die Betrunkene Autofahrt (hierzu gleich mehr) sehen und hören, wird NICHTS!!! aber absolut GARNICHTS!!! Unternommen. Es wird lediglich der Zeigefinger erhoben, leicht damit gewinkt und gesagt „oh duzi duzi du, bitte nicht nochmal machen ja? Ok danke“
Der Betrunkene Autofahrer hat den Vogel bei mir abgeschossen. Atemalkohol wurde mit 0,9 gemessen. Jedoch wurde der Betrunke NICHT VON DEM WEITERFAHREN ABGEHALTEN!!!
Wie man unschwer erkennen kann sollten vor anpassungen, die Beamten mit dem Bußgeldkatalog überhaupt vertraut gemacht werden.
In unserer Nachbarschaft wohnt jemand, der jeden Tag hupt. Wenn er nach Hause kommt, wird kurz gehupt, wenn er wegfährt, wird kurz gehupt. Wenn er will, dass jemand rauskommt, weil er was ins Auto laden will, wird gehupt. Wenn er auf jemanden wartet, wird gehupt. Immer kurz, aber manchmal abends nach 23 Uhr gerne schonmal 8 x oder öfter. Auch mitten in der Nacht hupt er, damit ihm jemand die Tür aufmacht. Jeden Tag wird kurz gehupt, einmal, zweimal oder öfter. Letztens habe ich ihn abends aus dem Fenster aufgefordert, endlich damit aufzuhören, aber das war ihm egal. Er hat kurz darauf wieder gehupt. Dann hat sich eine Nachbarin auch aus dem Fenster beschwert. Er hat wieder gehupt. Was kann man dagegen tun?
Grundloses Hupen sollte mit mindestens 500€ bestraft werden. Welchem „Honk“ es nicht passt, soll doch bitte in den Urwald zurück gehen… Uga aga Tröt!
Danke….ich bin voll deiner Meinung….
Am schönsten ist es immernoch als Fahranfänger, an einer grün werdenden Ampel zum Anfahren den Schleifpunkt zu suchen und erstmal mit Schreck abzuwürgen, weil ein Sonderling direkt dahinter das Fahrschulauto sieht und aus Hass über die Wartesekunde hupt….
Die 10 € sind wirklich ein Witz!
Wir haben einen Kasper hier der meint es gehe völlig in Ordnung wenn er Nachts um 02:30 Uhr, oder Sonntags morgens um 6:00 Uhr mehrfach hupt, um anzuzeigen dass er da ist und seine Verabredung jetzt runter kommen kann, obwohl die Türklingel gerade mal 5 Meter entfernt ist!
Es ist nun endlich Zeit, die Lärm Belästigung durch sinnloses bzw aggressives Hupen zu ahnden und das bitte mit empfindlichen Strafen. Welcher Polizist steigt denn aus um eine Verwarnung von 5! Euro auszusprechen. Der Schaden für die an den Brennpunkten wohnenden Menschen ist hoch…. Ist gewiss wichtiger als. G e n d e r n.
Ein Bußgeld von EUR 5,00 empfinde ich als Witz. Der Bearbeitungsaufwand, Papierkosten und Personal liegt um ein Vielfaches höher. Da sollte endlich mal eine Anpassung stattfinden. Die Gesetze stammen aus dem letzten Jahrhundert.
Was mich extrem nervt, das die Ordnungsbehörden einfach nichts mehr verfolgen.
Ich wohnte in einer ruhigen Seitenstraße. Hier muss ich mir 365/24 immer wieder gehupe anhören, weil die Autofahrer zu faul sind, auszusteigen und zu klingeln.
Seit einem Jahr fährt nun auch noch ein Bus durch unsere schmale Straße. Der Bus an sich ist nicht das Problem, sondern die Hupkonzerte die die Busfahrer geben, wenn Mal wieder ein Autofahrer einen vermeintlich „freien“ Parkplatz ergattert hat, der aber im absoluten Halteverbot liegt. Es ist ja nicht nur die Geräuschbelästigung, sondern dazu kommt noch die Geruchsbelästigung, da der Busfahrer den Motor nicht abstellt.
Wozu Gesetze, wenn immer mehr Ausnahmen gemacht werden?
Veronie. Was haben sie konkret gegen gendern?
Da es normalerweise Autofahrer und nicht Autofahrerinnen sind, die Hupkonzerte von sich geben oder Hupen um Passanten bzw. sind es eher Passantinnen oder schmächtigere Männer, zu erschrecken, ist es eher sinnvoll hier ebenso zu gendern und somit die verkehrten Machtverhältnisse hervorzuheben und anzuklagen. Die Polizei bzw. Polizisten nehmen solche die ihr Recht einfordern und gegen das Hupen klagen, auch nicht für voll – sagen wir nicht für männlich genug.
Grüsse
Hallo Jutta,
kurze Google „recherche“
„..mindestens 25 Jahre alt sein,
seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren…“