Wann darf man hupen? Laut StVO ist dies innerorts nur zulässig, wenn eine Gefährdung vorliegt.
Nur wenig regt die deutschen Autofahrer so auf, wie die vermeintliche Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Um dem Ärger Ausdruck zu verleihen, wird hinter dem Steuer daher oft lauthals geschimpft sowie geklagt, wild gestikuliert und gerne auch mal beherzt auf die Hupe gedrückt.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird „Hupen“ allerdings nicht erwähnt, denn offiziell handelt es sich dabei um ein Schallzeichen. Diese sollen gefährdete Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeugs aufmerksam machen.
Doch wann darf ich hupen? Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts bzw. außerorts benutzt werden? Und wann müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hupen
Wann ist Hupen im Straßenverkehr erlaubt?
Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts.
Drohen für die missbräuchliche Nutzung der Hupe Sanktionen?
Ja, der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Liegt außerdem eine Belästigung vor, kann dieser Betrag auf 10 Euro ansteigen.
Kann die Verwendung der Hupe auch als Nötigung gewertet werden?
In Einzelfällen kann der Einsatz der Hupe eine Nötigung darstellen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen
Tatbestand
Verwarnungsgeld
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.
5 €
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere.
10 €
Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt
Dieses Video erklärt Ihnen den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.
Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?
Jedes Kfz muss in Deutschland über eine Hupe verfügen. Dies ergibt sich aus § 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei muss der Klang des Schallzeichens dazu geeignet sein, um gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ohne dass dabei die Gefahr besteht, diesen zu erschrecken oder andere zu belästigen.
Dies soll durch verschiedene Vorgaben zum Klang der Hupen gewährleistet werden. So darf deren Lautstärke bei einer Messung in 7 m Entfernung nicht den Grenzwert von 105 dB(A) übersteigen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch konkrete Regeln zur Verwendung der Hupe vor.
So darf die Hupe laut StVO nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen. In § 16 Abs. 1 StVO heißt es dazu:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.
Darüber hinaus ist das Hupen außerorts beim Überholen zulässig. Das Schallsignal kann dabei eingesetzt werden, um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht anzuzeigen. Verpflichtend ist dieses Vorgehen in Deutschland aber nicht und im Alltag findet es auch kaum Anwendung.
Übrigens! Wenn ein Autofahrer vor Ihnen an der Ampel den Wechsel auf Grün verpennt, dürfen Sie grundsätzlich nicht hupen. Denn hierbei handelt es sich höchstens um eine kurze Verzögerung, eine Gefährdung liegt jedoch nicht vor.
Die Hupe dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Doch muss es sich bei dem Schallzeichen zwangsläufig um einen einzelnen Ton handeln oder wäre auch eine Klangfolge möglich? Welche Vorschriften der Gesetzgeber zur Melodiehupe macht, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Unerlaubtes Hupen: Welche Strafe wird fällig?
Hupen verboten: Bei Hochzeiten und Fußballsiegen ist die Polizei oft nachsichtig.
Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält und von der Polizei zum Beispiel beim ungerechtfertigten Hupen in geschlossenen Ortschaften erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld von 5 Euro vor bzw. 10 Euro, wenn durch das Hupen jemand belästigt wurde.
Nicht selten erwägen die Geschädigten darüber hinaus eine Anzeige wegen Hupen bzw. Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen. Erfolgsversprechend ist ein solches Vorgehen allerdings nur in Einzelfällen. So entschied das OLG Düsseldorf am 18.03.1996 (Az. 5 Ss 383/95), dass eine Nötigung im Straßenverkehr nur dann vorliegt, wenn der Verkehrsteilnehmer versucht, eine Gefahrenlage herbeizuführen, welche die andere Partei in unüberwindbare Furcht versetzt.
Grundsätzlich ist innerorts das Hupen ohne Grund untersagt. Allerdings gibt es immer wieder Anlässe, bei denen die Polizei ein Auge zudrückt. Möglich ist dies zum Beispiel wenn eine Hochzeit oder eine gewonnene Weltmeisterschaft mit einem Hupkonzert gefeiert wird. Allerdings sollten es die Autofahrer hierbei nicht übertreiben, sonst können doch noch Sanktionen drohen.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
Hi!
Du sprichst mir so sehr aus dem Herzen!! Wann wird endlich RUHESTÖRUNG hinreichend geahndet?? Hupen mitten in der Nacht, Hupen nach lautstarken Verabschiedungen nach Gaststättenbesuchen, Herumlungern begleitet von stetem Herumblöken auf öffentlichen Plätzen bis in die Morgenstunden, Musik und Geplapper auf Balkonen in der Nacht und und und. Wozu haben wir in Deutschland ein Gesetz der Abend- und Nachtruhe? Es ist dafür da, dass Menschen ausgeruht auf der 8stündigen Arbeit erscheinen können. Anscheinend ist jedoch die Nachtruhe – insbesondere im Sommer und an Wochenenden – aufgehoben. Bitte um engmaschige Überwachung und hohe Ordnungsstrafen!
Hallo,ich besitze ein FS KL 3 von Jahr 1993 in Berlin.Nun möchte aber 125 er Motorroller umsteigen und fahren mit der neuregelungen.Was sind meine Rechte und Pflichten?Was muss ich nun machen?Vielen dank im voraus für Ihre Presize Hilfe.
Ich befahre täglich mit dem Fahrrad eine Straße innerorts, auf der der Radweg in einen Fußgängerweg mit „Radfahrer frei“ Zeichen umgebaut wurde. Die Bordsteine an den Einmündungen der kreuzenden Straßen sind wenn nur sperrlich abgesenkt, es stehen Pfähle gegen Falschparken im Weg, der Weg ist unübersichtlich und von Fußgängern sehr stark genuzt. Somit ist die Nutzung dieses Weges für mich sehr mühsam bis gefährlich, besonders im Dunkeln. Daher fahre ich lieber und sicherer auf der Straße.
Hier wird sehr oft gehupt und geschimpft, dass ich nicht den „ehemaligen“ Radweg nutze.
Fast täglich hupt ein vorbeifahrender Rollerfahrer, der im Gegensatz zu Autos sehr viel Platz hat an mir vorbeizufahren. Oft schreit er mich auch an.
Durch das Hupen erschrecke ich mich immer sehr und während er schimpfend an mir vorbeifährt ist es nicht leicht noch sicher auf den Verkehr zu achten. Hier gibt es immer wieder Autos, die aus den Einmündungen meine Vorfahrt missachten und ich mich konzentrieren muss und oft stark bremsen muss.
Ich fühle mich von diesem Rollerfahrer stark belästigt und gefährdet.
Was mache ich mit dieser Person??
Ein Tipp dazu den Mann und Geschehen bspw. mit Bodycam aufnehmen und bei der Polizei die Situation anzeigen (nicht erklären/nicht rechtfertigen!), aber vorerst ohne das Videomaterial zu nennen. Anzeigen lassen sich auch online in einigen Bundesländern stellen, dann können Polizisten ihnen erst mal weniger einen Strick drehen und die Schuld wird nicht ihnen gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich beziehe mich auf den Artikel des verbotes zum Hupen in Geschlossenen Ortschaften. Ich wohne in Wißkirchen, Kreis Euskirchen, auf der Marathonstraße, hier ist es durch die Huperei kaum noch erträglich. Besucher der Hausnummer 42a, vom Reiterhof, vom Fußballverein usw. lieben es täglich hier wie die irren rum zu hupen, auch teilweise Nachts, dadurch kann ich kaum noch schlafen und es stört auch meine Tiere extrem. Ich habe das Problem der Stadt Euskirchen, dem Ordnungsamt und der Polizei bereits mitgeteilt aber man wird ständig dort an die jeweils andere Behörde weiter geleitet.
Ebenfalls mache ich Film und Tonaufnamen für meinen YouTube Kanal und musste wegen der Huperei schon mehrfach unterbrechen, dadurch ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Auch habe ich empfindliche Tiere wie bereits angegeben von denen durch den Schock schon einige verstorben sind.
Da sich niemand von der Stadt drum kümmert bitte ich nun Sie etwas zu unternehmen, ansonsten sehe ich mich leider gezwungen andere Notwehr Maßnahmen zu treffen, nach dem gesetz des Staatsversagens.
Mit freundlichen Grüßen
T.
Kann mir mal einer sagen inwiefern nur 10€ gerechtfertigt sein soll? Da freut man sich total nach der Nachtschicht, wenn hier die Vollidioten einer nach dem anderen hupend durch die gegend düsen.
10€ wäre vielleicht gerechtfertigt für die Belästigung anderer Verkehrtteilnehmer (vor 60 Jahren, als das noch viel Geld war), allerdings sollte darüber hinaus noch ganz normal Ruhestörung/Lärmbelästigung und verursachter Schaden in Wohngegenden berücksichtigt werden.
Keiner zahlt mir etwas, wenn ich mir völlig übermüdet am nächsten Tag die Hand in einer Maschine abhacke oder wegen einer Nachlässigkeit ein Arbeitskollege unter dem 10-Tonnen-Kran zermatscht wird.
Ruhestörung und Lärmbelästigung werden im Allgemeinen viel zu wenig geahndet.
Das stimmt die Strafen für hupende Autofahrer sollten strenger sein, besonders wenn Passanten angehupt werde, obwohl kein gesetzlich akzeptierter Grund für das Hupen vorliegt. Diese „Kleinigkeit“ kann sehr gefährlich für Passanten werden. Auf einer Hohe zum Ausruhen auf einer Bank, hupte ein Auto im Vorbeifahren, es gab keinen Anlass dafür außer den zu Erschrecken.
Von einer Anzeige sollte nicht abgesehen werden und anderen ist zu raten, tragt eine Kamera bei euch, die solche und andere Situationen aufnimmt. Das kann sehr hilfreich sein, z. B. wenn das Kennzeichen schnell vergessen wird.
Ich wohne in Hamburg und in meinen Stadtteil wird, wurde extrem oft mehrfach am Tag nureim vorbeifahren an meinem Wohnhaus und in Nebenstraßen extrem laut vor allen Dingen rumgehupt ohne Gründe jedes Mal. Ich weiß nicht ob das normal sein soll, dass wenn ich in die Stadt gehe oder zum Einkaufen mir Ohrenstöpsel oder Kopfhörer an die Ohren machen muss, damit ich das weniger wahrnehmen muss. Ich habe unzählige Anzeigen geschrieben, unzählig Leute angesprochen, ich wurde jedes Mal angeschrien und beleidigt vom immer wieder gleichen Klientel. ich wurde ganz oft sexistisch beleidigt aufgrund dass ich eine Frau bin. gerade heute bin ich zu Rewe einkaufen und direkt extrem vor mir laut aufgehupt ist und keine normalen Hupen die Sie verwenden sondern verbotene die extrem laut sind. sie sitzen schon in ihren Autos sind schalt sicher und die Fußgänger und Radfahrer müssen diesen ganzen Scheiß ertragen.
Hi!
Du sprichst mir so sehr aus dem Herzen!! Wann wird endlich RUHESTÖRUNG hinreichend geahndet?? Hupen mitten in der Nacht, Hupen nach lautstarken Verabschiedungen nach Gaststättenbesuchen, Herumlungern begleitet von stetem Herumblöken auf öffentlichen Plätzen bis in die Morgenstunden, Musik und Geplapper auf Balkonen in der Nacht und und und. Wozu haben wir in Deutschland ein Gesetz der Abend- und Nachtruhe? Es ist dafür da, dass Menschen ausgeruht auf der 8stündigen Arbeit erscheinen können. Anscheinend ist jedoch die Nachtruhe – insbesondere im Sommer und an Wochenenden – aufgehoben. Bitte um engmaschige Überwachung und hohe Ordnungsstrafen!
Hallo,ich besitze ein FS KL 3 von Jahr 1993 in Berlin.Nun möchte aber 125 er Motorroller umsteigen und fahren mit der neuregelungen.Was sind meine Rechte und Pflichten?Was muss ich nun machen?Vielen dank im voraus für Ihre Presize Hilfe.
Ich befahre täglich mit dem Fahrrad eine Straße innerorts, auf der der Radweg in einen Fußgängerweg mit „Radfahrer frei“ Zeichen umgebaut wurde. Die Bordsteine an den Einmündungen der kreuzenden Straßen sind wenn nur sperrlich abgesenkt, es stehen Pfähle gegen Falschparken im Weg, der Weg ist unübersichtlich und von Fußgängern sehr stark genuzt. Somit ist die Nutzung dieses Weges für mich sehr mühsam bis gefährlich, besonders im Dunkeln. Daher fahre ich lieber und sicherer auf der Straße.
Hier wird sehr oft gehupt und geschimpft, dass ich nicht den „ehemaligen“ Radweg nutze.
Fast täglich hupt ein vorbeifahrender Rollerfahrer, der im Gegensatz zu Autos sehr viel Platz hat an mir vorbeizufahren. Oft schreit er mich auch an.
Durch das Hupen erschrecke ich mich immer sehr und während er schimpfend an mir vorbeifährt ist es nicht leicht noch sicher auf den Verkehr zu achten. Hier gibt es immer wieder Autos, die aus den Einmündungen meine Vorfahrt missachten und ich mich konzentrieren muss und oft stark bremsen muss.
Ich fühle mich von diesem Rollerfahrer stark belästigt und gefährdet.
Was mache ich mit dieser Person??
Ein Tipp dazu den Mann und Geschehen bspw. mit Bodycam aufnehmen und bei der Polizei die Situation anzeigen (nicht erklären/nicht rechtfertigen!), aber vorerst ohne das Videomaterial zu nennen. Anzeigen lassen sich auch online in einigen Bundesländern stellen, dann können Polizisten ihnen erst mal weniger einen Strick drehen und die Schuld wird nicht ihnen gegeben.
Das bußgeld ist noch viel zu wenig!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich beziehe mich auf den Artikel des verbotes zum Hupen in Geschlossenen Ortschaften. Ich wohne in Wißkirchen, Kreis Euskirchen, auf der Marathonstraße, hier ist es durch die Huperei kaum noch erträglich. Besucher der Hausnummer 42a, vom Reiterhof, vom Fußballverein usw. lieben es täglich hier wie die irren rum zu hupen, auch teilweise Nachts, dadurch kann ich kaum noch schlafen und es stört auch meine Tiere extrem. Ich habe das Problem der Stadt Euskirchen, dem Ordnungsamt und der Polizei bereits mitgeteilt aber man wird ständig dort an die jeweils andere Behörde weiter geleitet.
Ebenfalls mache ich Film und Tonaufnamen für meinen YouTube Kanal und musste wegen der Huperei schon mehrfach unterbrechen, dadurch ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Auch habe ich empfindliche Tiere wie bereits angegeben von denen durch den Schock schon einige verstorben sind.
Da sich niemand von der Stadt drum kümmert bitte ich nun Sie etwas zu unternehmen, ansonsten sehe ich mich leider gezwungen andere Notwehr Maßnahmen zu treffen, nach dem gesetz des Staatsversagens.
Mit freundlichen Grüßen
T.
Hallo Thorsten,
bitte beachten Sie, dass wir keine öffentliche Behörde repräsentieren. Wir haben daher keinerlei Handhabe, gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kann mir mal einer sagen inwiefern nur 10€ gerechtfertigt sein soll? Da freut man sich total nach der Nachtschicht, wenn hier die Vollidioten einer nach dem anderen hupend durch die gegend düsen.
10€ wäre vielleicht gerechtfertigt für die Belästigung anderer Verkehrtteilnehmer (vor 60 Jahren, als das noch viel Geld war), allerdings sollte darüber hinaus noch ganz normal Ruhestörung/Lärmbelästigung und verursachter Schaden in Wohngegenden berücksichtigt werden.
Keiner zahlt mir etwas, wenn ich mir völlig übermüdet am nächsten Tag die Hand in einer Maschine abhacke oder wegen einer Nachlässigkeit ein Arbeitskollege unter dem 10-Tonnen-Kran zermatscht wird.
Ruhestörung und Lärmbelästigung werden im Allgemeinen viel zu wenig geahndet.
Das stimmt die Strafen für hupende Autofahrer sollten strenger sein, besonders wenn Passanten angehupt werde, obwohl kein gesetzlich akzeptierter Grund für das Hupen vorliegt. Diese „Kleinigkeit“ kann sehr gefährlich für Passanten werden. Auf einer Hohe zum Ausruhen auf einer Bank, hupte ein Auto im Vorbeifahren, es gab keinen Anlass dafür außer den zu Erschrecken.
Von einer Anzeige sollte nicht abgesehen werden und anderen ist zu raten, tragt eine Kamera bei euch, die solche und andere Situationen aufnimmt. Das kann sehr hilfreich sein, z. B. wenn das Kennzeichen schnell vergessen wird.
Ihr Armen, euch stört immer irgendetwas.
Ich wohne in Hamburg und in meinen Stadtteil wird, wurde extrem oft mehrfach am Tag nureim vorbeifahren an meinem Wohnhaus und in Nebenstraßen extrem laut vor allen Dingen rumgehupt ohne Gründe jedes Mal. Ich weiß nicht ob das normal sein soll, dass wenn ich in die Stadt gehe oder zum Einkaufen mir Ohrenstöpsel oder Kopfhörer an die Ohren machen muss, damit ich das weniger wahrnehmen muss. Ich habe unzählige Anzeigen geschrieben, unzählig Leute angesprochen, ich wurde jedes Mal angeschrien und beleidigt vom immer wieder gleichen Klientel. ich wurde ganz oft sexistisch beleidigt aufgrund dass ich eine Frau bin. gerade heute bin ich zu Rewe einkaufen und direkt extrem vor mir laut aufgehupt ist und keine normalen Hupen die Sie verwenden sondern verbotene die extrem laut sind. sie sitzen schon in ihren Autos sind schalt sicher und die Fußgänger und Radfahrer müssen diesen ganzen Scheiß ertragen.
ja wahrscheinlich bist du ein Täter und was geht dich das an wenn andere das stört außerdem ist es nicht erlaubt