Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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83 Kommentare

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  1. michael
    Am 10. September 2020 um 12:46

    Hallo,
    Erstmal vielen Dank für diesen umfangreichen Beitrag. Eine Frage hätte ich allerdings noch. Meine Frau hat seit dem April 2014 keine KFZ Steuer gezahlt und auch keine Abmahnung oder sonstiges bekommen. Jetzt kam beim abmelden des Fahrzeugs die Rechnung vom Zollamt, mit der Forderung die gesamten 5 Jahre zurückzuzahlen. Können wir da Einspruch einlegen und auf Verjährung plädieren? Vielen Dank
    Michael

  2. Nico
    Am 14. Mai 2020 um 19:27

    Hallo habe 2015 mein kfz zugelassen und noch nie post vom Hauptzollamt bekommen zwegs steuern nun will ich mir 2020 ein neues holen und anmelden bekomme ich jetzt irgendwelche probleme?
    Da auch noch nie was abgezogen wurde

  3. Michael
    Am 21. April 2020 um 9:25

    Einige Leute in unserem Dorf haben Enduro-Motorräder welche nicht zugelassen sind. Natürlich zahlen sie auch keine Kfz-Steuer dafür. Ob die Maschinen überhaupt die notwendige Betriebserlaubnis haben bezweifle ich, da sie weder eine Lichtanlage noch Schalldämpfer am Auspuff haben. Trotzdem fahren sie fleißig auf öffentlichen Straßen und Flurbereinigungswegen, sowie quer durch den Wald.
    Ist da rechtes und was kann man da machen??

  4. Anja M.
    Am 18. Januar 2020 um 12:49

    Ich wollte heute ein KFZ anmelden. Die nette Dame sagte mir aber, dass ich Steuerschulden beim Zoll hätte. Dass ich Steuerschulden hatte, stimmt, diese sind aber mittlerweile (bereits vor drei Monaten) sogar schon doppelt gezahlt worden. Muss die Steuerschuld dann nicht schon längst gelöscht sein?

  5. Gina
    Am 18. Dezember 2019 um 21:54

    Hallo habe eine Vollstreckungsankündigung bekommen und konnte nun nur die Hälfte zahlen nur beim hauptzollamt konnte ich noch niemanden erreichen
    Den Rest kann ich erst zum 02.01 zahlen. Was kann mir nun passieren da es ja nicht komplett bezahlt ist?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:27

      Hallo Gina,

      bitte wenden Sie sich an das Zollamt, um ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren. Wir können den Sachverhalt an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Franzi
    Am 24. November 2019 um 22:47

    Hallo ich habe 2013 oder 2014 ein Auto angemeldet habe nur einmal eine Mahnung bekommen, seit dem nichts mehr. Ist es jetzt nun verjährt oder muss ich es bezahlen bevor ich ein neues anmelde. Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:15

      Hallo Franzi,

      die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt in der Regel fünf Jahre (vgl. § 228 AO). Ob jegliche gegen Sie erhobenen Ansprüche bereits verjährt sind, kann ein Anwalt klären. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Peki
    Am 14. November 2019 um 16:01

    Hallo. Habe letzte Woche einen Brief bekommen das ich die kfz Steuer von 02/2014 – 02/2015 bezahlen soll. Ich bin der Meinung gewesen das es damals abgebucht wurde.
    Leider ist das ganze 5 Jahre her und ich habe weder Kontoauszüge wo ich nachgucken kann noch bin ich bei der damaligen Bank.
    Ist eine Verjährung eingetroffen? Wenn ja was muss ich tun?

    Hrüsse

  8. Iwar
    Am 13. November 2019 um 14:16

    Hallo,
    wenn ein Ausländer aus EU mit Hauptwohnsitz in Deutschland mit einem PKW, zugelassen in seinem Heimatland in Deutschland den Wagen nutzt und von der Polizei kontrolliert wird, muss KFZ-Steuer nachbezahlen.

    Frage 1. Wie wird die KFZ-Steuer berechnet – meine ich, für welchen Zeitrum?
    Frage 2. Wird zusätzliche Strafsteuer berechnet, wenn ja, wie viel?
    Frage 3. Wird Bußgeld auferlegt und wenn ja, wie viel?

    Vielen Dank im Voraus
    viele Grüße
    Iwar

  9. vale
    Am 12. November 2019 um 12:54

    Habe ein Schreiben vom Zoll Ulm jetzt im November 2019 erhalten mit der Aufforderung die Steuern von Juni-August 2014 (=ca 40€) zu bezahlen obwohl ich dort am Lastschrift.. teilnehme und das schon seit Jahren. (Konto war damals auch gedekt laut meinen Kontoaustzügen.) Ist doch nicht mein verschulden? Und was ist mit der verjährung von 4 Jahren? (bin sagar schon bei 5J und 3Mon.) Wozu gibt es Gesetze, wenn sich nicht mal die Behörde daran hält????? Wer kann mir eine Auskunft darüber erteilen?

  10. Lila
    Am 11. November 2019 um 23:43

    Hallo ,
    Meine Bekannte hat Die KFZ Steuer in s-h nicht bezahlt und ist nun dabei es auf raten abzubezahlen , nun lebt sie in Mv also zwei völlig verschiedene Bundeslander meine Frage nun , kann sie in einem anderen Bundesland ein Auto wieder zulassen ??
    Weil sie das Auto beruflich braucht .

    Liebe Grüße

  11. Matthew
    Am 5. November 2019 um 14:54

    Hallo,
    ich mache das mal kurz und knapp.
    meine mutter wollte heute ihr neues auto anmelden und es funktionierte nicht, da sie die steuer vom jahr 2009 nicht gezahlt hat. der betrag liegt bei 600 Euro. Mahnbescheide oder ähnliches bekam sie nie.

    Meine frage ist, ob die kfz-steuer von 2009 nicht schonlängst verjährt ist? kann die anmeldestelle trotzdem nach 10 jahren, dass geld verlangen?

    Liebe Grüße

    Matthew

  12. steffen
    Am 5. November 2019 um 1:02

    Hallo,

    Besteht die Möglichkeit , dass man die Zahlungsaufforderung um ein paar Euros drücken kann.
    Denn ich habe eine Zahlungsaufforderung bekommen da wurden 3x das selbe gerechnet und das Verteilt auf 4 Jahre.

    Besteht Verhandlungsbedarf wenn ich direkt danach zahle.

    LG

  13. Harry
    Am 9. August 2019 um 13:15

    Hallo, habe mein erworbenes KfZ Zugelassen. Es kam der ganz normale Steuerbescheid.
    Nach ca 1 Monat kam ein neuer Steuerbescheid in dem steht das, dass Fahrzeug angeblich abgemeldet wurde nach knapp unter einen Monat Nutzungsdauer. Es wurden nur 23 EUR abgebucht. Verstehe das nicht. Der Wagen wurde nicht abgemeldet und ist nach wie vor zugelassen?

  14. Bianca
    Am 23. Juli 2019 um 0:45

    Hallo ;)

    Ich habe mich damals mit 18 bequatschen lassen und ein Auto auf mein Name angemeldet das war im Jahr 2006, wurde wohl auch nie bezahlt wie ich aber erst letztes Jahr erfahren habe. Ich habe nie eine Rechnung oder sonst was erhalten erst letztes Jahr als ich in eine andere Stadt gezogen bin habe ich eine Rechnung in Höhe von 6000 Euro erhalten…
    Ich weiß nicht ob die Post damals vielleicht an meine Elternhaus Adresse geschickt wurde trotz eigener Wohnung jedenfalls ist bei mir persönlich nie was angekommen. Ich habe meinen Führerschein auch erst seid 4 Jahren und noch nie ein auto angemeldet gehabt und wohl auch in naher Zukunft nicht anmelden können – 6000 Euro ne Menge Geld für mich
    gilt in dem Falle auch eine Verjährung ? Oder habe ich sonst irgendwelche Möglichkeiten aus der Nummer raus zu kommen ???

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 9:22

      Hallo Bianca,

      am besten wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Florian
    Am 7. Juli 2019 um 20:37

    Bekommt man nach der ersten Mahnung noch eine 2te ?

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