Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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83 Kommentare

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  1. Jan
    Am 7. Juni 2019 um 8:40

    Bei mir als Azubi darf ich nicht mit dem Konto ins Dispo gehen und nun kommt die kfz steuer für diese mein konto nicht ausreichend gedeckt ist. Wie hoch fallen bearbeitungskosten an wenn eine rückbuchung erfolgt? Betrag der Steuer 66€

  2. Arnonym
    Am 27. Mai 2019 um 22:24

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren für einen Bekannten ein Pkw auf meinen Namen angemeldet.
    Aufgrund immer wiederkehrenden „Problemen“ mit der Nichtzahlung haben wir kein Kontakt mehr.

    Mein Problem: ich verfüge weder den Fahrzeugbrief, noch habe ich Zugriff auf die Kennzeichen.

    Wie kann ich in diesem Fall ohne die notwendigen Gegenstände das Pkw abmelden?

    Vielen Dank im Vorraus
    Grüße aus Duisburg

  3. Heidi S.
    Am 6. Mai 2019 um 13:15

    Hallo ich habe eine Frage zwecks Kfz Steuer,
    Mein Mann hat mich heute Morgen so geschockt das ich mich nun an Sie Wende.
    Wir haben eine Tochter mit Behinderung und Sie hat eine Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G,B und H.
    Das Merkzeichen H wurde am 9.5.2015 aus dem Ausweis aufgehoben da sich der Zustand unserer Tochter etwas gebessert hat.Wir müssten deshalb auch keine Steuer auf unseren VW Bus bezahlen.Nun kam mein Mann heute zu mir und sagte ob ich beim Zoll in Schweinfurt anrufen könnte, da er vergessen hätte es zu melden das das Merkzeichen H aus dem Ausweis raus kam und er eigentlich schon seit Mai 2015 wieder KFZ Steuer auf unser Auto hätte zahlen müssen.Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich davon absolut nichts wusste .Ich dachte er hätte das 2015 alles geregelt.Da die Autoangelegenheiten schon immer mein Mann gemacht hat hab ich davon nichts wissen können.Nun sollte ich beim Hauptzollamt für Ihn anrufen und denen das mitteilen.Ich hab gesagt das soll er mal selber machen er hat uns ja auch die Suppe eingebrockt.Er hat aber jetzt eine Mail an den Zoll geschrieben mit der Entschuldigung das er es versäumt hat Ihnen das mitzuteilen und ihm bitte eine Rechnung der Kfz Steuer zusenden sollen.
    Meine Frage isr das denn so einfach ?
    Ich meine vier Jahre. Die vom Zoll sind ja auch nicht von gestern.Habe vorhin im Internet gelesen das dies Steuerhinterziehung ist man mit einer saftigen Geldbuße rechnen muss und man dann vorbestraft sei.Ist das wirklich so.
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
    MfG
    Heidi S.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:11

      Hallo Heidi S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten und Ihre Situation auch nicht aus der Ferne beurteilen können und dürfen. Wir raten Ihnen aber, sich im Ernstfall in Ihrer Situation Unterstützung von einem Anwalt einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Leif
    Am 19. April 2019 um 23:19

    Frage: wie lange habe ich Zeit die Kfz Steuer zu begleichen,wenn diese nicht vom Konto,mangels Dekung,abgebucht werden konnte..und was kann in den nächsten Tagen für Schritte ,Behörtlicher seits auf mich zukommen ?

  5. Klaus
    Am 18. April 2019 um 9:59

    Guten Tag,
    Das Hza hat bei meinem Fahrzeug die Steuern von Lkw auf Pkw geändert und einmal rückwirkend und einmal für’s kommende Jahr über 1000€ zu viel vom Konto abgebucht.
    Nach der amtlichen Vermessung habe ich einen Bescheid bekommen das es aufgrund der größeren Ladefläche im Verhältnis zum Fahrgastraum bei der Lkw Zulassung bleibt und ich das zu viel bezahlte Geld zurück bekomme.
    Mein Konto war aber dadurch überzogen, kann ich die Überziehungszinsen für den zu unrecht abgebuchten Betrag einfordern?
    Gruß

  6. Peter
    Am 10. März 2019 um 15:51

    Hallo
    Wo kann ich (man) nachlesen wie Hoch der Zusatzgewinn durch Mahngebühren die durch nicht rechtzeitig gezahlte KFZ-Steuern vom Zoll / Finanzamt entstehen. Die Mahngebühren liegen bei mir bei 8 Euro zzgl. Porto. Wenn ich davon ausgehe das nur 10% der Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig Zahlen, sind das mehrere Millionen Euro im Jahr. Betriebsfeste, Ausflüge, Kurzurlaub oder Diätenerhöhungen? Wo bleibt das Geld?

  7. K.
    Am 5. Februar 2019 um 19:12

    2013 wurde mein Fahrzeug entstempelt womöglich besteht noch restschulden bei der Steuer würde gerne jetzt ein neues Fahrzeug anmelden geht das so ohne weiteres oder muss ich erst die Rest schuld begleichen Verjährung?

  8. Birgit H.
    Am 29. November 2018 um 23:40

    Guten Tag, ich habe ein Problem, was mich schon nicht mehr schlafen lässt. Mein Auto würde in der Waschanlage heftig demoliert, die Kofferraum Klappe würde von diesem Wischmopp ,der das Auto eigentlich waschen soll so verbogen, das ich eine neue Heckklappe kaufen müsste. ( Heckscheibenwischer, der vom Betreiber der Waschanlage mit Folie umwickelt wurde und die Lappen sind daran hängen geblieben und haben die Kofferraum Klappe nach oben gezogen. Versicherung weigert sich zu zahlen und Anwalt hatte auch keinen Erfolg gehabt. Ich müsste zum TÜV und habe alles selber bezahlen müssen,neue Kofferraum Klappe und Einbau.
    Jetzt wäre am 26.11.2018 die Autosteuer fällig gewesen. Ich habe mich ca. 3 Wochen zuvor an das Zollamt gewandt und denen den Fall geschildert. Ich bat um Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer. 2 Raten bei 135,00 Euro. Ich habe meinen Behindertenausweis mit 90 % Schwerstbehinderung und Fotos des demolierten Autos mitgeschickt. Jetzt ist es ja repariert und hat neuen TÜV.
    Leider wurde mir Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer verweigert. Ich bin Halter des Fahrzeugs. Ich weiß, ich hätte Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen können,das hilft mir kurzfristig aber auch nicht. Ich kann echt nachts kaum noch schlafen, weil ich Angst vor den Konsequenzen habe. Am 28.12. 2018 kann ich die 135Euro in einer Summe bezahlen. Bis dahin will sich die Zollbamte, die für die Steuer nicht gedulden. Ich habe alles versucht. Kann ich nicht eine Ausnahme haben,auf Grund der Behinderung? Ich hätte gern die Meinung der Redaktion gewusst. Ich hoffe,Sie können mir mit einem Rat helfen?!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 14:45

      Hallo Birgit H.,

      leider können wir Ihnen da nicht wirklich weiterhelfen. Wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung, diese gibt es auch kostenlos (z. B. von Kommunen oder der Caritas), und verweisen Sie auf die Dringlichkeit des Falls.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Steffi
    Am 7. November 2018 um 0:56

    Hallo, wir haben ja November 2018 und wir wollen jetzt das alte Fahrzeug (was im Januar 2014 angemeldet wurde) Abmelden und das neue dann Anmelden. Wie läuft das dann mit der Jährlichen Steuer?

  10. M.f
    Am 6. November 2018 um 12:22

    Hallo undzwar hab ich meinen Wagen vor drei Monaten angemeldet hab auch einen Bescheid für die Steuern bekommen jedoch hab ich sie jetzt noch nicht gezahlt
    Was könnte passieren ,sollte ich einen Unfall machen ? Bin ich trotzdem versichert

  11. Lang
    Am 19. Oktober 2018 um 14:53

    Mich schreibt der Zoll an ich möge für meinen verstorbenen Vater, für ein Fahrzeug Steuern zahlen, was ich nicht habe. Ich habe weder Papiere, noch weiß ich um was es sich handelt. Leider begreift es beim Zoll in Magdeburg niemand das es kein Fahrzeug mit dem Kennzeichen(welches der Zoll im Brief mitgeteilt hat) gibt. Mein verstorbener Vater hätte wohl schon ewig dafür Steuern bezahlt.
    Wie kommt man aus diesem Kreislauf heraus?

  12. Jasmin
    Am 17. Oktober 2018 um 21:58

    Hallo, und zwar hab ich das Problem das normal im September /August meine KFZ Steuer fällig gewesen wäre . Ich habe weder eine rückbuchung noch eine Mahnung oder sonstiges bekommen.? Wie verhalte ich mich korrekt ?

  13. Jenny
    Am 8. Oktober 2018 um 12:37

    Guten tag, habe leider total vergessen, wegen krankheit die Steuern zu zahlen. Nun wurde der Wagen entwertet. Muss ich den Wagen nach dem ich die offene Forderung bezahlt habe, wieder neu anmelden? Ich kenne mich damit nicht aus.

  14. Ells
    Am 17. September 2018 um 12:31

    Heute ist vom Zollamt ein Schreiben gekommen,dass seit 2014 die Steuer für mein Kraftrad nicht abgebucht wurde.
    Das Zollamt hat die Einzugsermächtigung und auch die Kontodaten sind korrekt, wie im Schreiben auch erwähnt wird.

    Jetzt soll ich einen Gesamtbetrag von über 400 EUR bezahlen obwohl die Summe nach meiner Rechnung nicht hinkommen kann.

    Wie und was kann ich dagegen unternehmen vor allem da ja die Summe überhaupt nicht korrekt ist.

  15. Dominik
    Am 2. September 2018 um 18:03

    Hallo,

    ich habe das Problem das am 10ten das geld abgebucht werden soll für die Steuer, jedoch bekomme ich 15ten erst gehalt und komme mit den Monat mit der Rechnung nicht mit. Gibt es eine Möglichkeit diese 5 tage später die Steuer zu zahlen? würde mich über Hilfe freuen und sehr Bedanken.

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