Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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171 Kommentare

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  1. Falko D
    Am 12. Dezember 2020 um 0:23

    Ich habe auf Grund von einem Herzinfarkt und zwei Krebsoperationen innerhalb von drei Jahren an einer Stimmlippe, die Stimme fast verloren und bekam einen Behindertenausweis auf 50% ausgestellt. Nach weiteren fünf Jahren wurde erneut ein bösartiger Tumor am Kehlkopf festgestellt, der von außen mit Entfernung der Lymphknoten und einem Luftröhrenschnitt entfernt wurde.(gönne ich keinem). Die Stimme war fortan fast weg. Das heißt, ich kann weder bis heute bei einem Unfall um Hilfe rufen oder telefonieren, um einen Termin o.ä. zu vereinbaren oder mit Kindern und Verwandten zu telefonieren Ich bekam dann einen Ausweis 80% ausgestellt. Dann begann das Rätselraten, was sind die 80% überhaupt wert? Ein Mensch, der noch Sprechen und sich lautstark bei Gefahr bemerkbar machen kann, ist eindeutig im Vorteil, oder sehe ich das verkehrt? Deshalb begreife ich und nicht nur ich, diese Regelung mit den Merkzeichen absolut als Schwachsinn !!!
    H – Hilflos
    Merkzeichen Bl – Blind
    Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

  2. S.Rösner
    Am 24. November 2020 um 9:16

    Guten Morgen,

    kann die Steuer auch Rückwirkend erlassen werden? Wenn ja wieviel Jahre? Danke für die Hilfe!

  3. Gabriele
    Am 12. November 2020 um 18:07

    Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis 50%, und einen grünen Ausweis.. Ist eine Kfz Steuerermäßigung möglich..
    MfG

  4. Thomas R
    Am 8. November 2020 um 13:33

    Habe den grünen Ausweis mit Grad 100 ohne Buchstaben.Bin wegen Dialysepflicht Rentner.Welche Vergünstigung Kfz kann ich geltend machen???

  5. Kristina N.
    Am 3. November 2020 um 12:19

    Ich bin zu 100% schwerbehindert, ohne Merkzeichen. Steht mir eine KFZ Steuerbegünstigung zu?

    Vielen Dank, im voraus!

  6. Bauer
    Am 12. Oktober 2020 um 9:10

    ? kann ich mit 90 Prozent schwerbehinderung ermaesssigung der Kfz Steuer beantragen?und wo muss ich den Antrag stellen?Danke für ihre Hilfe

  7. Gisela E
    Am 11. Oktober 2020 um 19:00

    Hallo, mein Mann hat den Grad der Behinderung von 90% mit den Merkzeichen B, G, aG.
    Ich, als seine Ehefrau, bin der Halter des Autos und fahre es auch. Können wir KfZ- Steuerermäßigung beantragen?
    Vielen Dank im Voraus

  8. Tia
    Am 24. September 2020 um 18:43

    Besteht auch irgendeine Möglichkeit eine Ermäßigung zu bekommen, wenn man einen GdB von 60% aber kein Merkzeichen hat?

    • Linkenheil, U
      Am 4. Juli 2024 um 10:01

      Besteht auch irgendeine Möglichkeit eine Ermäßigung zu bekommen, wenn man einen GdB von 60% aber kein Merkzeichen hat?

    • Roland S
      Am 1. August 2022 um 13:04

      Ich habe einen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen mit GDB 80. Kann ich eine Ermäßigung bekommen?

  9. zörner d.
    Am 18. August 2020 um 15:34

    Habe einen Schwehbehinderten Außeis zu 100% ohne Buchstaben von was kann ich befreit werden.

  10. Maria L.
    Am 13. August 2020 um 22:23

    Ich habe einen Grad der Behinderung von 60 % mit dem Vermerk RF kann ich damit eine Kfz Steuerersparnis bekommen ( beantragen) Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

  11. Werner
    Am 16. Juli 2020 um 17:26

    Ich habe einen grünen Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen Behinderungsgrad 50
    habe ich da trotzdem das Recht auf KFZ Steuervergünstigung ?

  12. Robert
    Am 16. Juli 2020 um 16:45

    Ich habe diverse Beeinträchtigungen, die zu einem Gesamtbehinderungsgrad von 100 % führen.
    Unter anderem habe ich links ein künstliches Knie, mir wurden links 2 Zehen amputiert wegen chronischer Osteitis und ich habe ausgeprägte Neuropathie in beiden Beinen. Krebs hab ich noch obendrauf. Eigentlich verfüge ich über ausreichend Beeinträchtigungen am Gehapparat, bekomme aber kein Merkzeichen G.
    Das empfinde ich als Willkür, weil ich andere Menschen kenne, die deutlich weniger Probleme beim Gehen haben und trotzdem Merkzeichen G haben.

  13. dietmar
    Am 16. Juli 2020 um 11:59

    Habe seit 2020 einen Schwehrbeschädigten Ausweiß 100% ,ohne ein Buchstaben habe eine Knochenmaktranplantion bekommen ,kann ich vonder Kfz Steuer oder andere sachen befreit werden.

  14. Linett
    Am 14. Juli 2020 um 16:14

    Hallo ich habe eine schwerbehinderung von 70% Halter ist aber mein Mann kann man da auch Antrag auf Vergünstigungen der Kfz Steuer beantragen MfG

  15. Franz.
    Am 11. Juli 2020 um 22:20

    Ich bin zu 50% Schwerbehindert mit grünem Ausweis. Ist Steuerermäßigung möglich ? LG !
    Ohne Merkzeichen

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