Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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171 Kommentare

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  1. Diana
    Am 3. Juli 2020 um 22:44

    Hallo
    Bekomme ich Steuervergünstigung mit einem Schwerbehindertenausweis GdB 70 Merkzeichen RF?

    Dürfte mein Mann das Auto auch fahren, wenn ich Steuervergünstigung bekommen würde?

  2. Reiner
    Am 2. Juli 2020 um 14:31

    Anfrage:
    Habe eine Schwerbehinderung 80% grüner Ausweis, habe ich dadurch KFZ-Steuer erleichterung und wie hoch.

    Gruß Reiner

  3. Michael
    Am 22. Juni 2020 um 9:30

    Wo wird eine KFZ-Steuerbefreiung sei es komplett oder zu 50% in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen??
    Früher war es ein Stempelaufdruck, der aber seid einigen Jahren nicht mehr benutzt wird)

  4. Helga
    Am 9. Juni 2020 um 16:50

    Hallo, mein Mann ist schwer beschädigt mit dem Grad von 90% und den Merkzeichen B,G,aG. Ich als seine Ehefrau bin der Halter des Autos. Können wir KfZ- Steuerermäßigung beantragen?Vielen Dank im voraus.

  5. Ewald
    Am 7. Juni 2020 um 12:13

    Ich habe einen 50% grüner Schwerbehinderten Ausweis. Meine Frau auch das gleiche, haben ein Fahrzeug, können wir da auch welche KFZ – Steuernvergünstigung bekommen, wenn ja, wohin geht mein Antrag?
    Antwort

  6. Toni
    Am 28. Mai 2020 um 17:36

    Kann ich die Erstattung der Kfz Steuer Ermäßigung rückwirkend beantragen, das Finanzamt gibt auch nur vorläufig bescheid und kann nach verlangen. Gleiches Recht für beide Seiten oder nicht?

  7. Gertrud W.
    Am 20. Mai 2020 um 14:00

    Mein Mann ist 100% Behindert , Merkzeichen G/aG
    Ich möchte ein neues Auto kaufen das von mir gefahren wird. Für Arztbesuche usw. braucht mein Mann besonders viel Platz für die Beine-muß beim Kauf also berücksichtigt werden.
    Ist da Steuerbefreiung möglich?-Muß es dann auf meinen Mann zugelassen werden?

  8. Eberhard
    Am 4. Mai 2020 um 15:47

    Meine Frau ist 90% schwerbehindert mit Kennzeichen eG. Muss für die Beantragung der Befreiung von der Kfz-Steuer das Auto auf sie als Halter umgeschrieben werden oder erfolgt die Erteilung auch, wenn das Fahrzeug auf ihren Ehemann als Halter gemeldet ist.
    Wie lange kann rückwirkend beantragt werden ?

  9. Monika N.
    Am 20. April 2020 um 13:20

    mein Mann hat 100% Schwerbehinderung aber kein Buchstaben. können wir da auch KFZ-Steuernsparen

  10. Harald
    Am 19. April 2020 um 17:33

    Ein grüner Ausweis allein reicht meines Wissens nach nicht aus. Ich habe das Merkzeichen „G“ und mein Ausweis ist zweifarbig grün/rot.

  11. Thorsten
    Am 17. April 2020 um 10:46

    Hallo
    ich habe eine Frage da ich 80% behinderung habe wenn das Auto auf mich laufen würde , dürfte meine Frau das Auto alleine fahren

  12. Karola
    Am 5. April 2020 um 14:11

    Hallo,
    ich habe ein Schwerbehindertenausweis mit einem Schweregrad von 100 % mit der Eintragung des Buchstaben ,G.
    Jetzt meine Frage, habe ich ein Anrecht auf einen kostenloses Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr ?

    Wenn ja, bitte ich um eine Info !

    Mit freundlichen Grüßen,
    Karola

  13. Thomas
    Am 23. März 2020 um 14:43

    Wenn ich einen PKW für die täglichen Fahrten und eine Wohnmobil für meine Erholung nutze, kann ich für beide Fahrzeuge, eine Steuervergünstigung mit 100 Prozent Schwerbehindert und aG bekommen ?

  14. Gardlo m.
    Am 11. März 2020 um 14:38

    Meine Mutter sitzt im Rollstuhl. Kann nicht laufen.
    100% schwerbeschädigt.
    Der Ausweis gibt die Buchstaben G , aG, H an.
    Ich als Tochter bin immer für sie da( täglich).
    Sie selber hat kein Auto, darf ich meine Kfz Steuer
    dadurch verringern?
    Denn sonst könnte sie nie irgendwo hin kommen.

    mit freundlichem Gardlo

  15. S. Groß
    Am 11. März 2020 um 13:21

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF und GDB 50. Bekomme ich da schon eine Steuerermäßigung?

    Mit freundlichen Grüßen

    St. Groß

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