Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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171 Kommentare

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  1. Anette
    Am 17. Juli 2019 um 18:34

    Hallo, habe einen Schwerbehintenauswekß mit 100%.Habe aber keine weiteren Merkzeichen. Hab ich trotzdem Anspruch auf Steuerersparniß!?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:32

      Hallo Anette,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. GERHARD
    Am 13. Juli 2019 um 11:04

    HALLO ICH HABE 80 % mit merkzeichen G ich habe mir ein Neuwagen gekauft würde aber gerne den alten behalten da er nur wenig Wert ist !hann ich auf beide Steuer ermäßigung beantragen ?

  3. Marki
    Am 27. Juni 2019 um 18:51

    Hallo!

    Es steht ein Fahrzeugwechsel an. Bei meinem vorherigen Fahrzeug wurde ich von der KFZ Steuer komplett befreit (aG 100).
    Jetzt weiß ich nicht, ob die Behörde dies für den neuen Fahrzeugbrief automatisch weiß und ob ich es vor dem Ausstellen des Briefs noch mitteilen kann oder ob ich es nachträglich eintragen lassen muss. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

  4. Ayla
    Am 27. Juni 2019 um 14:05

    Hallo , mein Kind ist zwölf und bekommt demnächst einen Schwerbehindertenausweis. Da ich Sie des öfteren fahren muss, stellt mir sich die Frage ob ich die Steuerberfreiung auf mein Fahrzeug bekommen kann? Vielen Dank

  5. Mariusz
    Am 30. Mai 2019 um 17:02

    Guten Tag ich hab grade mein Führerschein frisch gemacht und habe 90 GdB was steht mir da zu

    Danke in voraus

  6. Thomas F.
    Am 5. Mai 2019 um 14:42

    Hallo, ich habe zur Zeit schon einen Behindertenausweis von Gdb 60 %.Habe Diabethis Typ 1und Tinitus mit Hörsturz auf beiden Ohren.
    Ich bin seit Januar auch Dialysepatient ,dort wurde mir vom Nierenarzt gesagt, der Ausweis würde sich automatisch auf 100 % steigen.
    Meine Frage wäre jetzt aber , da in meinem Ausweis kein Markenzeichen vorhanden ist.

    Gibt nes dann irgendwelche Stuerermässigungen oder KFZ Versicherungen günstiger ?
    MfG
    Thomas F.

  7. Nektarios
    Am 23. April 2019 um 13:58

    Guten Tag mein Sohn hat einen Behindertenausweiss Stufe 2 mit Merkzeichen G (Epileptiker) Er ist 5 Jahre alt . Würde ich einen Rabatt bekommen ?l es stand in seinen Unterlagen so etwas . Und wenn , wo sollte ich den Antrag schicken?

    MFG
    Nektarios

  8. Margret
    Am 22. April 2019 um 11:23

    Hallo,liebes Team.
    Seit ca 10 Jahren hatte ich einen Behindertenausweis von 70% aG.
    Hatte aber leider keinen Antrag auf Steuerbefreiung oder Vergünstigung gestellt.
    Mein neuer Auweis ist grün/orange 100GdB,Merkzeichen G u.vorne das B
    Ich benutze keine Verkehrsmittel,fahre nur Auto.
    Habe ich Anspruch auf KFZ.Befreiung?
    Danke,für Ihre Antwort.

  9. Mario.M.
    Am 11. April 2019 um 21:57

    Guten Tag
    Mein Sohn ist Autist er bekommt Merkzeichen H und B kann ich eine KFZ-Steuer Ermäßigung bekommen?

  10. Blauerose1982
    Am 18. März 2019 um 14:13

    Habe auch mal eine Frage wo trage ich denn einen Fahrer ein in dem Fell zb. Mein Schwiegervater lässt sich 50 % Steuervergünstigen, leider benutzen sein Schwiegersohn sowie seine Tochter das Auto auch um zum Arzt zu fahren und kaufen usw auch ohne seine zustimmung – leider- wo trage ich daher ein wer berechtigt ist das Auto dann zu fahren? Danke für euere Antwort

  11. Bettina
    Am 15. März 2019 um 19:03

    Habe schwerbehindertenausweis.biz 50% ohne Merkzeichen bekomme ich da A KFZ Steuer Ermäßigung? LG

  12. Rainer M.
    Am 11. März 2019 um 0:11

    Hallo,
    meine Schwiegermutter und ich leben im selben Haushalt, ich pflege sie rund um die Uhr. Sie hat 100% Behinderung wegen Gehörlosigkeit und Pflegegrad 4 ( Morbus Parkinson) und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Wie sieht es dann da aus.
    LG Rainer

  13. Ciper
    Am 10. März 2019 um 8:39

    Ich habe ein Auto auf mich angemeldet, mein Freund hat 90% Behinderung mit GB ausweis ausgestelt wir wohnen zusammen kann ich steuerermässigong bekommmen.

  14. Evelin
    Am 10. Februar 2019 um 14:49

    Ich hätte mal eine frage, mein Mann ist blind und hat einen Behinderten Ausweis vom 100 grad. Ich bin als Ehefrau die Begleitperson, Fälle aber jetzt aus für längere Zeit. Kann mein Sohn das übernehmen und was ist wegen den KFZ Steuern dann für die Zeit. Wir haben eine Befreiung von der KFZ Steuer das Auto läuft auf mein Mann.

  15. Oli
    Am 5. Februar 2019 um 21:09

    Hallo

    mit einem GdB 70 hatte ich bisher die Freifahrt mit ÖNV (Öffentlicher Nahverkehr) genutzt.
    In diesem Jahr beantrage ich die Befreiung, bzw. Ermäßigung von der KFZ Steuer.
    Ist im Zusammenhang mit Leistungsbezug SGBII (H4) eine 100% Befreiung der KFZ Steuer möglich, oder gilt dies nur bei Nutzung der ÖNV??

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

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