Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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171 Kommentare

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  1. Burkhard H.
    Am 15. Juli 2018 um 5:21

    Meine Frage ;
    bin 60 Jahre alt und besitze ein Schwerbehindertenausweis mit 60% und den Buchstaben ( G,B )
    welche Steuerbefreiung Kfz habe ich?
    Habe schon allerdings seit vielen Jahren schon die Schwerbehindertenausweis mit 60% mit ,G,
    Jetzt bekomme ich 60% ,G, mit ,B, dazu, wie sieht es da aus mit der Kompletten Befreiung von
    Kfz steuern?
    Gruß
    B.H.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 10:52

      Hallo Burkhard,

      mit dem Merkzeichen G ist eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 Prozent möglich, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten. Das Merkzeichen B hat keine Auswirkungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Heike W
    Am 12. Juli 2018 um 15:12

    Ich habe das gleiche Problem und darf jetz mein Mann damit fahren bezw zum tanken Arbeit oder Urlaub oder nicht komme da irgendwie nicht mit

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:56

      Hallo Heike,
      grundsätzlich kann das steuervergünstigte Fahrzeug von der schwerbehinderten Person oder zu Zwecken, welche in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Florian
    Am 10. Juli 2018 um 15:02

    Hallo,

    nach dem Tod meines zu 100% Kfz-Steuerbefreiten Großvaters steht das angemeldete Auto noch in der Garage und wird nicht bewegt (aber angemeldet).
    Muss die Familie jetzt mit einer Kfz-Steuernachzahlung rechnen, wenn das Auto jetzt verkauft oder stillegt wird?
    Gibt es Fristen zu beachten?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 10:49

      Hallo Florian,

      ist das Auto noch angemeldet, hätten Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug zu fahren. Da der Befreiungsgrund erloschen ist, könnte mit Nachzahlungen zu rechnen sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dies genau klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Konrad
    Am 4. Juli 2018 um 16:08

    Warum nehmen Sie das an????
    Die Redaktion sollte sich eigentlich vorurteilsfrei zu Fragen äußern!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:56

      Hallo Konrad,

      in der Regel wird das Familienfahrzeug auch für andere Fahrten genutzt, daher unsere Annahme.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jacobsen
    Am 4. Juli 2018 um 15:01

    Guten Tag unsere Tochter hat 75 Prozent und h,g und b im Ausweis stehen.
    Wir würden also das Auto auf die zulassen.
    Da sie minderjährig ist und wir sie fahren müssen wie sieht es aus wenn sie zum Kindergarten gebracht wird und danach mein mann zur Arbeit und zurück fährt? Er macht das ja dann in Verbindung nach dem Kind befördern und verdient ja dann auch den Lebensunterhalt.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:46

      Hallo Jacobsen,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Behörde, inwieweit solche Fahrten zulässig sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alexander H.
    Am 3. Juli 2018 um 19:47

    Moin,
    ich habe heute bescheid bekommen das mein GDB auf 60 heraufgesetzt wurde mit einem G.
    Ich habe besitze ein Auto was aus persönlichen Gründen auf meinen Bruder angemeldet ist!
    Versicherungsnehmer und alleinige Fahrer bin aber ich.
    Wie sieht es dort mit einer anteiligen KFZ Steuerbefreiung aus?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:54

      Hallo Alexander,

      das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein, damit eine Steuerermäßigung möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Peter D.
    Am 22. Juni 2018 um 14:49

    Hallo,
    mein Mann besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit 90 %.
    Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente und eine Schwerbehinderung von 30 %.
    Unser KFZ ist auf meinen Namen angemeldet.
    Meine Frage lautet: Bekäme mein Mann evtl. eine höhere KFZ-Steuerermäßigung als ich, oder
    gibt es da keinen Unterscheid?
    Sonst würden wir das KFZ ummelden.
    Wie hoch wäre die Steuerermäßigung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra D.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:40

      Hallo Petra D.,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Katharina
    Am 22. Juni 2018 um 12:54

    Mein Mann ist 80 % Schwerbehindert. Steht ihm die Steuervergünstigung zu ?

    • Walter L.
      Am 10. Dezember 2018 um 21:04

      Habe eine Fibromyalgie mit einem chronischen Schmerzsyndrom und ebenfallsArthrose in Knie Schulter Gelenken in 80%sowie Nackenmuskulatur

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:35

      Hallo Katharina,

      das kommt auf die Art der Behinderung an – zu finden oben im Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Asma
    Am 19. Juni 2018 um 10:27

    Hallo mein Mann fährt einen Auto ,aber unsere Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis mit grad 80 , merkzeichen B,GundH , können wir das Auto auf unseren Sohn anmelden ,und was für Unterlagen braucht man

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:21

      Hallo Asma,
      bei einer Schwerbehinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Befreiung oder Minderund der Kfz-Steuer zu erhalten. Hierfür ist der „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einzureichen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass das Auto in diesem Fall nicht durch andere Personen gefahren werden darf, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Edgar
    Am 12. Juni 2018 um 12:47

    Hallo liebe Redaktion,
    ich habe soetwas gelesen und nicht recht verstanden… Wenn ich eine Steuerbefreiung beantrage, (100% aG) muss ich dann das Fahrzeug irgendwo vorführen..? Ich bin rechtsseitig Oberschenkel-amputiert und habe mir einen Smart gekauft, der in der Mitte keine sone Konsohle hat. So das ich die Prothese nach rechts rüberstellen kann und fahre mit dem linken Fuß….. ohne irgendwelche Umbauten… Funktioniert prima… Wenn ich jetzt aber die Befreiung beantrage…, muss ich dann das Auto irgendwo Vorführen? Muss der Wagen dafür umgebaut sein? Schreibt irgendwer vor das man mit rechts fahren muss?
    LG
    Edgar

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:54

      Hallo Edgar,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. lin
    Am 6. Juni 2018 um 11:46

    Hallo,
    mein Sohn(13Monate) hat einen Behindertenausweis mit 100% dazu die Merkmale G,B,H AG, kann ich dann für das Auto die Kraftfahrzeugsteuer Befreiung beantragen? Muss er dann immer im Auto anwesend sein, da ich noch zwei weitere Kinds habe?

    Liebe Grüße und Danke für ihre Hilfe,

    Lin

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:54

      Hallo Lin,

      auch Kinder mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ können die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Fahrzeug auf das Kind angemeldet wird. Beachten Sie außerdem, dass nur Fahrten erlaubt sind, die im Zusammenhang mit der
      Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Kindes stehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marianne
    Am 16. Mai 2018 um 16:18

    Hallo.
    Meine Tochter (7 Jahre) hat nun einen Schwerbehindertenausweis bekommen mit den Kennzeichen G B und H. Grad der Behinderung ist 100 Prozent.
    Ich nutze mein Auto natürlich um sie zu Ärzten, Sport, Therapie, Schule etc zu fahren, aber auch für den Einkauf und alles mögliche was in einer Familie so anfällt. Natürlich auch für meinen Sohn – ohne Behinderung.
    Wenn ich nun auf die Wertmarke für die Bahn verzichte, kann ich dann für mein Auto die Kfz-Steuer sparen oder doch nicht weil das Auto auf meine Tochter zugelassen sein müsste?
    Ich verstehe es einfach nicht….
    Danke für die Hilfe.
    Marianne

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 16:30

      Hallo Marianne,

      in der Regel entfällt die Steuererleichterung, wenn das Fahrzeug auch zu Zwecken genutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stelle, um abzuklären, welche Regeln bei Minderjährigen gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Marianne
      Am 16. Mai 2018 um 16:21

      Ach so, vergessen, mein Mann fährt natürlich auch ab und an mit meinem Auto.
      Wir leben aber auch zusammen. Alle vier :-)
      Manchmal fährt er damit auch zur Arbeit.

  13. norbert
    Am 14. Mai 2018 um 4:48

    Hallo, ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung (60% G) bei meinem Pkw eine Steuervergünstigung um 50%
    darf ich bei diesem Fahrzeug meinen Wohnwagen anhängen und damit in den Urlaub fahren oder wäre dies schon eine Steuerhinterziehung?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:35

      Hallo Norbert,

      eine Steuervergünstigung ist nur dann rechtens, wenn das Fahrzeug für Fahrten genutzt wird, die mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der betreffenden Person stehen. Ob dies auch für Wohnmobile gilt, ist uns nicht bekannt. Erkundigen Sie sich dazu am besten bei Ihrer zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Constanze M.
    Am 11. Mai 2018 um 7:11

    Hallo,
    ich würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Auto meines Vaters fahren zu dürfen – er ist auch zu 100 % befreit – ich die Kfz Steuer zahle, er aber der Halter bleibt?
    Vielen Dank.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:33

      Hallo Constanze,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt gemäß § 3a KraftStG Folgendes: Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.“

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Rolf W.
    Am 9. Mai 2018 um 17:16

    Habe 70%GdB und Merkzeichen RF.
    Würde ich KFZ Steuervergünstigung bekommen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:08

      Hallo Rolf,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine komplette Befreiung mit den Merkzeichen H, Bl und aG möglich. Eine Steuerermäßigung ist für die Merkzeichen G und Gl möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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