Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (358 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

171 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Dagmar L.
    Am 2. Mai 2018 um 17:29

    Hallo,
    mein Bruder ist schwerbehindert und liegt im Wachkomma in einem Heim. Nun sagt seine Lebensgefährtin, dass sie eine Steuerbefreiung für sein Auto beantragt hat. Unterlagen dazu haben ich noch nicht gesehen. Das Auto gehört zum Firmenvermögen, die Lebensgefährtin ist nicht als Fahrerin und auch nicht in den Versicherungsunterlagen eingetragen, sie fährt täglich mit dem Auto. Frage: Kann sie überhaupt eine Steuerbefreiung für das Auto beantragen oder liegt hier bereits eine Straftat vor?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:37

      Hallo Dagmar L.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. ganni
    Am 16. April 2018 um 21:49

    Hallo, ich bin zu 60% Schwerbehindert und habe ein G im Ausweis.
    Kann ich damit nur ein Auto steuerermäßigt betreiben oder auch zwei? Beide sind auch mich zugelassen und werden ausschließlich von mir bewegt.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 12:46

      Hallo Ganni,

      das unterscheidet sich von Autohersteller zu Autohersteller. Ob eine Mehrfachnutzung des Rabatts möglich ist, müssen Sie deshalb bei der jeweiligen Stelle erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Eggy
    Am 13. April 2018 um 14:34

    Hallo,
    ich habe 50% Schwerbehinderung mit Kennzeichen G.
    Kann ich für meinen Wagen, Lieferwagen mit LKW-Zulassung, der aber als Wohnmobil ausgebaut ist, eine Steuerermäßigung beantragen?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe
    Eggy

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:37

      Hallo Eggy,

      eine Steuervergünstigung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug für Fahrten genutzt wird, die mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen. Ob dies auch für Wohnmobile gilt, ist uns nicht bekannt. Hierzu kann Ihnen die zuständige Behörde Auskunft erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. GernotG.
    Am 7. April 2018 um 10:35

    Hallo, ich habe 70% GdB und den Buchstaben G im Schwerbehindertenausweis.
    Ich habe ein PKW auf mich angemeldet, meine Frau fährt damit zur Arbeit , zum Einkaufen, mich zum Arzt und manchmal benutzte ich das Fahrzeug selber. Nun meine Frage; kann ich die 50% Steuervergünstigung in Anspruch nehmen und was bedeutet für die Haushaltsführung?
    Bitte um eine Antwort auf ja oder nein, da ich mich mit den Auslegungen der Gesetzte nicht auskennen.

    MFG Gernot

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 14:45

      Hallo GernotG.,

      mit einem großen G im Schwerbehindertenausweis haben Sie die Möglichkeit einen Antrag bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts zu stellen, damit die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Carmen H.
    Am 4. April 2018 um 9:28

    Kostenlose Befördung gibt es nicht für öffentliche Verkehrsmittel die Wertmarke kostet um die70Euro im Jahr

  6. Jürgen P.
    Am 1. April 2018 um 23:05

    Ich habe eine Steuerbefreiung auf für mein PKW. Was ist wenn der Fahrer des PKW keine Berechtigung hat meinen Pkw zu fahren und ein Unfall baut.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:37

      Hallo Jürgen,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich bei einer mit der Steuerbefreiung nicht konformen Nutzung des Fahrzeugs um Steuerhinterziehung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Canni
    Am 14. März 2018 um 14:49

    hallo, habe seit neustem einen schwerbehindertenausweis 100%

    meine frage, muss ich mich entscheiden zwischen kfzsteuerbefreiung oder öffentliche verkehrsmittel nutzen
    oder geht auch beides?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:33

      Hallo Canni,

      leider müssen Sie sich entscheiden. Wenn Sie die Ermäßigung bei der Kfz-Steuer beanspruchen wollen, dann müssen Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten und umgekehrt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Christina
    Am 10. März 2018 um 9:07

    Da, deine Tochter minderjährig ist steht die Haushaltsführung und damit auch dein Weg zur Arbeit unmittelbar in Verbindung. Hier greift auch die Versorgungspflicht deines Kindes bis zum 18 LJ oder bis zum 26 LJ.
    Meiner Meinung nach ist das keine Steuerhinterziehung.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:02

      Um sicherzugehen, sollte in jedem Fall vorab beim Hauptzollamt nachgefragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Sascha L.
    Am 8. März 2018 um 19:34

    Hallo,

    meine Tochter (2,5 Jahre alt) hat Anspruch auf Kfz. – Steuerbefreiung. Diese Info (Schwerbehindertenausweis) hat sie „erst“ Januar 2018 erhalten. Beantragt wurde dieser Juni 2017. Gültig / Anerkannt ist die Behinderung rückwirkend von Mai 2016.
    Nun habe ich die Frage, ob die Kfz – Steuer Rückwirkend (in diesem Fall bis Mai 2016) erstattet wird?
    Und dann habe ich noch einen Sohn (10 Jahre alt). Wenn ich die Steuerbefreiung beantrage, ist mir bewußt, dass das Fahrzeug einzig und allein für Fahrten benutzt werden darf, die zur Fortbewegung oder der Haushaltsführung meiner Tochter dienen. Fahrten für meinen Sohn, zum Beispiel zum Arzt oder zum Training sind dann tabu?
    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die zwei Fragen kurz beantworten könnten.
    Besten Dank.

    LG Sascha

    • Doris Holzer-K.
      Am 15. Januar 2019 um 14:34

      Hallo,

      ich finde diese Regelung höchst ungerecht! Ich selbst habe 3 Kinder, eines davon mit den Merkzeichen G B H 70%, kann aber keine Kfz Steuervergünstigung in Anspruch nehmen, weil ich die anderen Kinder dann nicht damit befördern darf?! Wie unfair ist das denn? Sollen die dann hinterher laufen? Wenn ich mir 2 Autos leisten könnte, eines für die Kinder ohne und eines für das Kind mit Behinderung, bräuchte ich ja keine Vergünstigung. Musste ich jetzt mal loswerden. Ich verstehe nicht, warum das so familienfeindlich geregelt ist. LG Doris

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:56

      Hallo Sascha,

      die Fahrten dürfen dann in der Tat nur der Fortbewegung oder Haushaltsführung Ihrer Tochter dienen. Fahrten zum Training Ihres Sohnes würden nicht hierunterfallen.
      Zur Frage nach der Rückwirkung erkundigen Sie sich am besten direkt beim Hauptzollamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Rudolf S.
    Am 21. Februar 2018 um 20:30

    Habe GdB 100 % -Merkzeichen aG :Habe heute ein Kfz auf meinem Namen angemeldet.Frage : Muß ich
    Kfz-Steuer entrichten oder kann ich einen Antrag auf Befreiung (Hauptzollamt ) stellen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 9:08

      Hallo Rudolf S.,

      beim Merkzeichen aG entfällt die Kfz-Steuer in der Regel automatisch. Das bedeutet, dass Sie eigentlich keinen solchen Antrag stellen brauchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 20. Februar 2018 um 17:44

    Hallo Kara,

    Sie dürfen das Fahrzeug einzig und allein für Fahrten benutzen, die zur Fortbewegung oder der Haushaltsführung Ihrer Tochter dienen. Wenn Sie zum Training fahren, hat das nichts mit Ihrer Tochter zu tun – solche Fahrten sind verboten. Aus diesem Grund wird Ihnen nun Steuerhinterziehung vorgeworfen. Es droht eine Geldstrafe oder in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 20. Februar 2018 um 17:03

    Hallo Deckert,

    das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 19. Februar 2018 um 13:04

    Hallo Dominik,

    in der Regel verhält es sich so, dass der Wagen zunächst auf die behinderte Person zugelassen ist und eine Umschreibung erst später erfolgt, um Missbrauch zu vermeiden. Diesbezüglich bestehen von Händler zu Händler unterschiedliche Vorgaben – dies sollte erfragt werden, bevor eine Umschreibung erfolgt und es etwaige Komplikationen gibt.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. staging.bussgeldkatalog.org
    Am 12. Februar 2018 um 12:44

    Hallo Kamil,

    bitte wenden Sie sich bei solchen Fragen direkt an einen Autohändler von Audi.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. s. reinhard
    Am 7. Februar 2018 um 15:19

    ich habe einen schwerbeschädigten ausweiss mit 50% Behinderung aber ohne zeichen. bin gehbehindert.habe ich Anspruch auf eine Ermäßigung der Kfz steuer

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 15:32

      Hallo Reinhard,

      für eine Ermäßigung benötigen Sie die im Text genannten Merkzeichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar