Für diese Kfz gilt eine Steuerbefreiung

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist an enge Vorgaben gebunden

Die Kfz-Steuerbefreiung bedeutet für manch einen Autobesitzer eine große Ersparnis.
Die Kfz-Steuerbefreiung bedeutet für manch einen Autobesitzer eine große Ersparnis.

Keine Steuern für das eigene Auto bezahlen? Für viele Fahrzeuginhaber klingt dies zu gut, um wahr zu sein. Je nach Alter und Antriebsart der Kfz fallen jährlich mitunter sehr hohe Steuerbeträge an.

Die Kfz-Steuerbefreiung ist kein Märchen – allerdings können Sie sich nur unter bestimmten Umständen von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen.

Wer erhält eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung? Welche Bedingungen müssen jeweils für die Steuervergünstigungen eingehalten werden? Und wieviel Maut müssen Sie zahlen, wenn Ihr Kfz von der Steuer befreit ist?

Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen rund um die Kfz-Steuerbefreiung.

FAQ: Kfz-Steuerbefreiung

Welche Fahrzeuge können von der Kfz-Steuer befreit werden?

Fahrzeuge, die nicht zugelassen werden müssen, sind von der Kfz-Steuer befreit und erhalten ein grünes Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit?

Es sind beispielsweise Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr und des Zolls von der Kfz-Steuer befreit. Alle Ausnahmen von der Besteuerung können § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) entnommen werden.

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?

Elektrofahrzeuge sind nicht grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit, allerdings gilt für diese ein steuerfreier Zeitraum.

§ 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG): Diese Fahrzeuge betrifft eine Kfz-Steuerbefreiung

Die Ausnahmen der Kfz-Besteuerung sind in § 3 des KraftStG festgehalten. Otto-Normal-Fahrer suchen dort allerdings vergebens nach einer Regelung, welche Ihnen die teure Steuer erspart. Gefördert werden durch Steuervergünstigungen meist Fahrzeuge, welche besonderen Aufgaben dienen.

Unter anderem gilt dies für Diplomatenfahrzeuge und Kfz, welche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Zoll oder dem Katastrophenschutz genutzt werden. Auch gemeinnützige oder mildtätige Organisationen können ihre Autos von der Steuer befreien lassen.

Steuervergünstigungen für behinderte Autofahrer

Das Kraftfahrzeugsteuer­gesetz regelt, wer eine Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer bekommt.
Das Kraftfahrzeugsteuer­gesetz regelt, wer eine Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer bekommt.

§ 3a des KraftStG hält zwei Stufen der Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Autohalter fest:

  • 100 % befreit sind Fahrzeugbesitzer, welche die Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (Blind) oder „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert“ besitzen
  • zu 50 % werden Autoinhaber befreit, welche gemäß § 145 Absatz 1 Satz 1 des neunten Sozialgesetzbuches behindert sind und dies mit dem orangenen Ausweis nachweisen können

Übrigens: Erhalten Sie Kfz-Steuervergünstigungen aufgrund einer Behinderung, darf nicht jeder das Auto auch fahren.

Lediglich Fahrten, die zur Fortbewegung oder zur Führung des Haushalts eines behinderten Menschen dienen, dürfen von anderen Fahrern absolviert werden.

Gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für alle Elektroautos?

Um Elektroautos zu fördern, wurden diese in den letzten Jahren ganz oder teilweise von der Steuer befreit. Gemäß § 3b des KraftStG kommen Besitzer von Elektroautos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, in den Genuss einer Kfz-Steuerbefreiung für zehn Jahre.

Nach Ablauf dieses steuerbefreiten Zeitraumes enden die Steuervergünstigungen für Elektroautos jedoch nicht: Sie erhalten anschließend eine Steuerermäßigung von 50 %.

Fällt bei einem von der Kfz-Steuer befreiten Fahrzeug Maut an?

Ende 2017 soll die Maut für Pkw in Deutschland eingeführt werden. Diese soll über die Kraftfahrzeugsteuer verrechnet werden. Doch was ist mit Fahrzeugen, für die eine teilweise oder vollständige Kfz-Steuerbefreiung gilt?

In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung Synonym mit einer Mautbefreiung. Dies geht aus § 2 des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen zurück:

(1) Die Infrastrukturabgabe ist nicht zu entrichten für die Benutzung von Straßen […] mit
[…]
11. Kraftfahrzeugen, die ein grünes Kennzeichen nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften führen,
12. Kraftfahrzeugen, die für schwerbehinderte Personen zugelassen sind […]“

Dank grünem Kennzeichen zur Kfz-Steuerbefreiung?

Um in Sachen Kfz-Steuer eine Steuerbefreiung zu erhalten, sind strenge Voraussetzungen einzuhalten.
Um in Sachen Kfz-Steuer eine Steuerbefreiung zu erhalten, sind strenge Voraussetzungen einzuhalten.

Das begehrte „grüne Kennzeichen“ markiert Fahrzeuge schon von weitem als steuerbefreit. In der Tat erhalten Kfz dieses Nummernschild, welche nicht zugelassen werden müssen. Daraus ergibt sich zeitgleich eine Befreiung von der Steuerpflicht.

Allerdings ist der Zusammenhang zwischen Kfz-Steuerbefreiung und grünem Kennzeichen umgekehrt, als meist angenommen wird: Steuerbefreite Fahrzeuge können in der Regel ein solches Nummernschild erhalten – nicht das grüne Kennzeichen führt zur Steuerfreiheit.

Unter anderem erhalten folgende Fahrzeuge ein grünes Schild:

  • Spezielle Sportanhänger – etwa Bootstrailer oder Pferdeanhänger
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Fahrzeuge, welche allein zu land- und fortwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden
Das grüne Kennzeichen ist mit Einschränkungen verbunden: Sie dürfen das zugehörige Fahrzeug nur zu dem Zweck verwenden, weswegen es von der Kfz-Steuer befreit wurde.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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36 Kommentare

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  1. I.B. W.
    Am 3. März 2024 um 22:37

    Guten Tag,

    ich habe eine unbefristete Schwerbehinderung von 50% und das Merkzeichen G. Seit Februar 2022 habe ich einen PKW auf mich zugelassen. Bisher habe ich die Steuerermässigung noch nicht beantragt. Kann ich dies noch Rückwirkend ab dem Datum der Zuladsung beantragen.

    Vielen Dank für eine Antwort
    I.B.W.

  2. Horst L
    Am 12. November 2023 um 18:06

    Eine Frage: ich fahre seit Jahren ein leasingfahrzeug mit den monatlichen Leasingraten jeden Monat, wir Versuchen beim Zoll eine Steuerermässigung bzw Befreiung zu bekommen, denn ich habe laut Schwerbehinderten Ausweis 100% mit aG und B für unbefristet leider hatten wir bisher keinen Erfolg..Trotzdem alles beim Leasingvertrag auf meinem Namen läuft, nur das Kennzeichen ist WOB. Vielleicht können wir eine gemeinsame Lösung für alle betroffenen Personen finden. Danke Horst l

  3. Jan
    Am 29. November 2022 um 15:02

    Hallo
    ich habe jetzt durch eine Krebserkrankung einen GdB 80 ohne Merkzeichen.
    Kann mir jemand weiterhelfen, ob mir da eine KfZ Steuer Erlass oder Ermäßigung zusteht und wie muss man soetwas beantragen.

    Danke Jan

  4. Josef
    Am 3. April 2021 um 11:11

    Ich habe bereits 50% Autosteuerbefreiung auf mein Auto.
    Nun möchte ich mir ein zweites Auto anschaffen und die Steuerermäßigung vom ersten Fahrzeug auf das neue umändern.
    Wie muß ich das beantragen.

  5. Uwe B
    Am 3. Februar 2021 um 16:03

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin 100 % Schwerbehindert mit den Merkzeichen G,aG,H und B. Da ich nicht mehr selbst Autofahren darf übernimmt dies meine Ehefrau.
    Versteht man unter Haushaltsführung auch die Beschäftigung meiner Ehefrau, die ja für unser Einkommen sorgt ? Kann ich trotzdem eine Kfz-Steuerbefreiung beantragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe B

    • Birgit
      Am 19. Dezember 2021 um 19:39

      Möchte gern einmal wissen ob ich eine Autosteuerbefreiung beantragen kann “ zwei Kinder sind Behindert und sind mit 80 % und 100 % eingestuft “ Buchstaben G / aG H Wer kann hierzu eine Aussage machen Danke im Voraus

  6. herbert
    Am 11. Juli 2020 um 21:05

    wir sind verheiratet meine frau ist 100% schwerbehindert und pflegestufe 4 hat keinen führerschein ich als ihr ehemann habe einen führerschein und 50 behinderung meine frage können wir von der kfz steuer befreit werden?

  7. Horst
    Am 9. Juni 2020 um 20:44

    Guten Tag
    Hätte eine Frage mein Auto ist minder besteuert 50%
    Darf dann damit Hänger gefahren werden ?
    Darf damit Wohnwagen für Urlaubsfahrten gefahren werden ?
    Danke im vorraus.

  8. Klaus-Peter R.
    Am 10. August 2019 um 0:20

    Moin, Moin
    Habe jetzt 90% Schwerbehinderung bekommen ohne Zusatz, kann ich Steuererleichterung beim KFZ beantragen wenn ja bei welcher Behörde, geht das auch bei der Versicherung? Danke

  9. hans
    Am 24. Juni 2019 um 17:29

    Bin schwerbehindert 100 % mit aG
    Fzg. ist auf meine Frau zugelassen, trotzdem Steuerbefreiung möglich ?

  10. Bruno
    Am 12. Juni 2019 um 18:41

    Guten Tag,
    habe folgende Frage:
    Bin 100 % unbefristet schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ rückwirkend ab 11.07.2018 heute erhalten.
    Seit dem 07.03.2019 auch den Pflegegrad 2.
    Ab wann und wieviel Kfz
    Steuermässigung kann ich wo beantragen?!
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bei Ihnen im voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Bruno

  11. Roland
    Am 28. Mai 2019 um 17:01

    Hallo ich will Kfz- Steuerbefreiungbeantragen, meine Frau ist seit 10 Jahren im Rollstuhl, 100 % Schwerbehindert hat auch aG, das Auto ist auf mich zugelassen, das Auto wird ausschließlich für Sie benutzt, es läßt sich aber nicht verhindern das auch ich mal zum Doktor muß oder in die Werkstatt, muß ich das auto trotzdem auf meine Frau zulassen, Fahren tu nur ich das Auto, danke im vorraus,

  12. Heike
    Am 8. Februar 2019 um 15:47

    Hallo ich habe mal eine Frage: Wie sind die Bedigungen für einen privaten Kranken- und Behindertenfahrdienst damit grüne Kennzeichen zugeteilt werden? Bei mir im Kreis ist es so dass es Fahrdienste gibt die solche Kennzeichen bekommen und andere wieder nicht.

  13. Siegfried
    Am 22. September 2018 um 18:28

    Hallo, heute habe ich erfahren, das ich auch ohne Merkzeichen bekommen kann. Ich habe seit Jahren einen Unbefristeten Ausweis mit 80%. Wie ist das mit dem Gleichstellungsgesetz. Ich bin 8 x an der Wirbelsäule operiert und habe trotz schmerzenden Hüfte, Beine und Füße kein Merkzeichen für Gebehinderung. ( Bei 80% )?? Wohin muß ich mich wenden, das mir gleiches wiederfährt.

    Gruß

  14. Jan B
    Am 4. September 2018 um 10:56

    Hallo,

    meine Mutter hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% erhalten, bekommt Sie da eine KFZ Steuer Ermäßigung und falls ja, wo kann Sie diese beantragen?
    Muss das bei der Neuanmeldungen eines PKWs direkt beim Straßenverkehrsamt mit angegeben werden ?

    Gruß

  15. Manuela N.
    Am 9. August 2018 um 17:51

    Hallo,
    ich habe seit Mai 2018 einen GdB von 70 für fünf Jahre, vorher waren es 50 unbefristet.
    Nun möchte ich wissen, ob ich bei der KfZ – Steuer sparen kann und wenn ja, wo beantrage ich diese?
    Vielen Dank im voraus

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