... bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde
30 €
90 €
... mehr als 3 Stunden je angefangene weitere Stunde
60 €
180 €
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung
... bis zu 15 Minuten
30 €
90 €
... mehr als 15 Minuten je angefangene weitere Viertelstunde
60 €
180 €
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit
... bis zu 1 Stunde
30 €
... bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde
30 €
90 €
... über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde
60 €
180 €
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht
250 €
... Kontrolle dadurch erschwert
75 €
Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht
bis zu 500 Euro
bis zu 1.500 €
Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Wer Lenk- und Ruhezeiten gemäß des Bußgeldkatalogs für LKW nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen
Auch wenn viele LKW-Fahrer sowie Unternehmer die Lenk- und Ruhezeiten am liebsten abändern oder gar ganz streichen würden, werden vom Gesetz her die Fahrzeiten geregelt. Die Grundlage bildet hierfür das Arbeitszeitgesetz, welches durch die in ihm enthaltenen Regelungen die Arbeitnehmer schützt und zugleich die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt.
Als weitere Rechtsgrundlage sind in Deutschland neben der EU-Verordnung 561/2006 auch die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz zu nennen.
Im folgenden Abschnitt werden wir Ihnen aufzeigen, für wen Lenk- und Ruhezeiten gelten, warum es diese in Deutschland überhaupt gibt, wie lange gefahren werden darf und welche Strafen der Bußgeldkatalog bei Missachtung vorsieht.
FAQ: Lenk- und Ruhezeiten
Für wen gelten die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten?
Vorgeschrieben sind die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die bei der gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung zum Einsatz kommen.
Wo sind die Lenk- und Ruhezeiten geregelt?
Die Vorschriften für Bus- und Lkw-Fahrer ergeben sich vor allem aus der EU-Verordnung 561/2006. Darüber hinaus spielen aber auch die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle.
Was droht bei einem Verstoß gegen die geltenden Lenk- und Ruhezeiten?
Bei einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben müssen häufig sowohl der Fahrer als auch der verantwortliche Unternehmer mit einem Bußgeld rechnen. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände und Sanktionen liefert diese Tabelle.
Weiterführende Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten:
Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, die für die gewerbliche Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden. Entsprechend müssen diese Fahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein, welches alle relevanten Parameter wie Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit oder technische Daten lückenlos aufzeichnet. Während der Arbeitszeit besteht für das Fahrpersonal die Pflicht, das EG-Kontrollgerät zu betreiben.
Seit dem 1. Mai 2006 dürfen in neu zugelassenen Kraftomnibussen/Omnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen und Nutzfahrzeugen (LKW) zum Transport von Waren und Gütern mit o. g. zulässigen Gesamtgewicht (3,5 t) nur noch digitale Kontrollgeräte verbaut werden. Ein modernes EG-Kontrollgerät wird über eine Fahrerkarte betrieben und ist der Nachfolger des bisherigen analogen Kontrollgeräts. Eine Umrüstung alter Tachographen ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Die Polizei sowie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) treten im Rahmen der Lenk- und Ruhezeiten als Kontroll- und Aufsichtsorgan in Erscheinung und dürfen die LKW-Lenkzeiten/LKW-Fahrzeiten überprüfen.
Weshalb gibt es Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten?
Durch die in der EU-Verordnung 561/2006 festgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten soll vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Denn gerade bei Fahrern von LKW, Omnibussen und Co. wird das Unfallrisiko signifikant erhöht, wenn die Arbeitszeit deutlich überschritten und der Transporter in einem übermüdeten Zustand geführt wird. Die Übermüdung tritt dabei infolge mangelnder oder falsch geplanter Pausen ein.
Für den Arbeitnehmer, in diesem Fall der Kraftfahrer, stellen diese Vorschriften daher ein wichtiges Instrument zum Schutz dar. Denn das verpflichtende Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten trägt dazu bei, dass der Wettbewerb harmonisiert wird, da die Zeiten für alle Transportunternehmen eine verbindlich einzuhaltende Vorschrift sind.
Darüber hinaus sind in den Lenk- und Ruhezeiten (besonders für LKW) zwei Aspekte verankert, die zu einer besseren Beachtung der Vorschriften beitragen sollen. Dabei handelt es sich um:
mehr Flexibilität für Unternehmer und Fahrer bei der Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
eine Erhöhung der Ruhezeiten für das Fahrerpersonal und damit einhergehend mehr Freizeit
Die Infografik zeigt, welche Tageslenkzeit, welche Lenkzeitunterbrechung, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit Lkw-Fahrer einhalten müssen:
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)
Lenk- und Ruhezeiten im Detail
Für Berufskraftfahrer gelten die Fahrzeit betreffend ganz bestimmte und strenge Regeln bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten im LKW. Es darf also nicht nach Lust und Laune gefahren werden. Zu unterscheiden sind dabei die Lenkzeit und Lenkzeitunterbrechung, die Tageslenkzeit, die Tagesruhezeit sowie die wöchentliche Lenkzeit. Wodurch sich diese auszeichnen und was durch die Vorgaben genau geregelt wird, wird im Folgenden geklärt.
Lenkzeit und Lenkzeitunterbrechung
Für LKW-Fahrer gelten vorgeschriebene Pausen der Lenk- und Ruhezeiten
Die maximale Lenkzeit ohne Fahrtunterbrechung darf 4,5 Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach dieser Lenkzeit muss der Fahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten am Stück einlegen. Während der Pause darf der Fahrer weder eine Fahrtätigkeit noch andere Arbeiten ausführen. Die Lenkzeitunterbrechung dient ausschließlich der Erholung.
Die Erholungsphase kann als Beifahrer aber durchaus im fahrenden Fahrzeug absolviert werden. Wartezeiten (beispielsweise bei der Be- oder Entladung des LKW oder der Grenzabfertigung) zählen als Lenkzeitunterbrechung, vorausgesetzt die voraussichtliche Dauer ist im Vorfeld bekannt. Die gleiche Regelung gilt für die Zeiten auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine im fahrenden LKW.
Alternativ zur 45 Minuten-Pause am Stück, kann die Lenkzeitunterbrechung auf 15 Minuten und später auf 30 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig hierbei ist allerdings, dass weder die Summe der Teillenkzeiten die 4,5 Stunden-Grenze, noch die Teilunterbrechungen die 15 bzw. 30 Minuten-Grenze unterschreiten. Beim Splitting der Lenkzeitunterbrechung ist zudem eine spezielle Reihenfolge einzuhalten, welche die EU-Verordnung 561/2006 für die Lenk- und Ruhezeiten vorschreibt: Nach der einer kurzen Fahrtunterbrechung (15 Minuten) hat eine lange (30 Minuten) Unterbrechung zu folgen – nicht umgekehrt.
Lenkzeitunterbrechungen dürfen Fahrer jedoch nicht der täglichen Ruhezeit (siehe Tagesruhezeit) anrechnen.
Tageslenkzeit
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche ist jedoch eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden gestattet.
Als Lenkzeiten sind solche Zeiten zu verstehen, die tatsächlich mit der Fahrertätigkeit zugebracht werden. Dabei gehört auch das vorübergehende Stehen des LKW zur Lenkzeit, wenn dies der allgemeinen Anschauung zufolge zum Fahrvorgang gehört. Demnach sind auch verkehrsbedingte Aufenthalte an Ampeln, Kreuzungen, in Staus, an Bahnschranken oder Wartezeiten an einer Grenze der Lenkzeit zuzurechnen.
Dagegen gehören Fahrpausen, auch wenn sie kürzer als 15 Minuten ausfallen, nicht zur Lenkzeit, wenn diese aus anderen als den eben genannten Gründen stattfinden und der Fahrer die Möglichkeit hat, seinen Platz hinter dem Steuer zu verlassen. Als Beispiel kann hierfür eine Vollsperrung ohne Ausweichmöglichkeit aufgeführt werden. Aber auch wenn es bei einem Reisebus an einer Grenze zu einer zeitaufwendigen Überprüfung eines jeden einzelnen Passagiers kommt, ist die Lenkzeit gemäß der Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten davon nicht betroffen.
Tagesruhezeit
Die Tagesruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Der 24-Stunden-Zeitraum muss nicht mit dem Kalendertag identisch sein.
Die Tagesruhezeit kann bis zu dreimal innerhalb einer Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. In diesem Fall spricht man von einer reduzierten Tagesruhezeit. Die verkürzte Zeit muss bei den Lenk- und Ruhezeiten nicht nachgeholt werden.
Genau wie bei der Lenkzeitunterbrechung kann die Tagesruhezeit in zwei Teile aufgeteilt („Splitting“) werden. Der erste Teil muss jedoch einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden, der zweite Teil dagegen einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen. Diese Reihenfolge ist verbindlich einzuhalten. Darüber hinaus spielt es rechtlich keine Rolle, wo der Kraftfahrer seine Nachtruhe macht. So kann der Kraftfahrer seine Ruhezeit beispielsweise auf 9 Stunden verkürzen, um zu Hause zu nächtigen, oder aber auch während einer Tour in der Schlafkabine des LKW übernachten.
Wochenlenkzeit
Die Wochenlenkzeit darf laut LKW-Bußgeldkatalog nicht überschritten werden
Die wöchentliche Lenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Als Grundlage dient eine Woche mit sechs Arbeitstagen, von denen maximal zwei Arbeitstage 10 Stunden, die restlichen vier Arbeitstage 9 Stunden andauern dürfen.
Die Gesamtlenkzeit während zwei aufeinander folgender Wochen darf jedoch in der Summe die 90 Stunden nicht überschreiten. In diesem Fall spricht man von der Doppelwochen-Lenkzeit. Wird demnach die Lenkzeit in der ersten Woche voll ausgenutzt, darf die Lenkzeit in der zweiten Woche nur noch höchstens 34 Stunden betragen. Als Woche (Kalenderwoche) ist dabei der Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr definiert.
Wochenruhezeit
Die Lenk- und Ruhezeiten definieren zudem eine wöchentliche Ruhezeit, die üblicherweise mindestens 45 Stunden beträgt. Allerdings lässt sich die Wochenruhezeit auf 24 Stunden verkürzen, solange innerhalb von drei Wochen ein Ausgleich der Zeit erfolgt. Zudem ist auch in der Vor- und Folgewoche die reguläre Wochenruhezeit einzuhalten.
Dabei ist zu beachten, dass Lkw-Fahrer die wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringeng dürfen. Grund dafür ist das seit 2017 geltende Kabinenschlafverbot.
Lenkzeit und Ruhezeiten: Bußgeldkatalog und Haftung bei Verstoß
Wenn ein Fahrer gegen die höchstzulässigen LKW-Lenkzeiten bzw. -Ruhezeiten laut EU-Verordnung 561/2006 verstößt, so kann nicht nur gegen ihn selbst ein Bußgeldbescheid verhängt werden. So kann auch gegen das Unternehmen, bei dem der Fahrer ein Beschäftigungsverhältnis hat, oder gegen die im Unternehmen handelnden Personen vorgegangen werden. Wie hoch das Bußgeld in einem solchen Fall für die Beteiligten ausfällt, verrät die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Zudem ist per Gesetzt bestimmt, dass auch Unternehmer, Spediteure, Verlader sowie Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer, Reiseveranstalter und Fahrvermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vereinbarten Zeitpläne für die Beförderung nicht gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten verstoßen. Wenn vom Verlader beispielsweise ein Liefertermin vorgegeben wird, der nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten zu realisieren ist, droht ihm im Falle der Feststellung eines Verstoßes ein Ermittlungsverfahren.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
Hallo,
ich fahre einen Iveco mit zGG von 7,5t. Ich fahre damit „Baustellen“ an wo ich das Material auch mit verarbeite. Nun bin ich nach der sog. Handwerkerregelung nicht zur Verwendung des Fahrtenschreibers verpflichtet. Bin ich nun durch die Handwerkerregelung auch von den Lenk- und Ruhezeiten befreit? Sollte ich diese nun doch nachweisen müssen, wie erfolgt dann die Dokumentation ohne den Fahrtenschreiber?
Guten Tag,
unser italienische Fahrer von LKW hat am 13.04.2018 eine Straßenkontrolle wegen Nachsicherungsmaßnahmen der Ladung gehabt.
Er hat sofort das erledigt und könnte weiterfahren.
Am 27.06.2018 hat der Fahrer ein Bußgeldbescheid vom Polizeipräsidium Rheinpfalz von € 88,50 wegen S 22 Abs. 1, S 49 StVO; S 24StVG; 102.1 Bkat bekommen und er hat sofort bezahlt.
Am 26.03.2019 hat er noch ein Bußgeldbescheid von € 153,50 vom Bundesamt für Güterverkehr bekommen wegen Ordnungswidrigkeit nach S 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Fahrpersoanlgesetz – S 23 Abs. 2 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung – Artikel 34 Absatz 3 VO (EU) Nr. 165/2014.
Ist diese Bußgeldzu spät eingegangen? Wie sit die Verjährungsfrist??
Danke.
Liebe Grüße aus Italien!
Hallo.
Ich habe vor 35 Tagen mein Lenkzeit um 13 Minuten leider überschritten. Seitdem bin ich icht mehr LKW gefahren, da ich am Meniskus operiert werden musste. Meine Frage lautet:
Wird diese Überschreitung angerechnet, wenn ich morgen von der BAG kontrolliert werden würde oder wie wird das von der Fahrerkarte ausgelesen, wenn ich so lange nicht gefahren bin?
Danke im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
Meine Fragen.
Wird Beifahrerzeit als Arbeitszeit gewertet?
Als Beispiel: Zwei Fahrer im gewerblichen Güterverkehr wechseln sich beim Fahren an einem Tag ab. Wie lange darf die Arbeitszeit mit Be-/Entladen für beide Fahrer maximal dauern?
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Wolte mal fragen wie sieht es mit der wochenent ruhezeit aus bin vor 14tagen am Samstag gefahren und soll jetzt wieder fahren was aber eigentlich nicht möglich ist wegen der 45st Ruhezeit giebt es da regeln weil man meint zu mir man darf es ohne Probleme bloß das klaub ich nicht
hier meine Frage:
ich habe nach 2Std. meine erste Pause von 19min. gemacht. Meine zweite Pause, nach weiteren 2Std. mit einer länge von 28min. Macht zusammen 47min. Beim losfahren ist meine Fahrzeit wieder auf null gesprungen. Beim auslesen meiner Fahrerkarte wurde dann ein „schwerwiegender Verstoss“ angezeigt da diese Pausen nicht anerkannt wurden (wenn auch sichtbar). Somit wäre ich „Ohne“ Ruhepause weitere 3std. gefahren. Liegt das an dem Digigerät? ( erste Generation)
aus der Ferne lässt sich leider nur schwer beurteilen. Es scheint jedoch wahrscheinlich, dass ein Fehler vorliegt. Dies sollte von einem Fachmann überprüft werden.
Wir wissen schon, dass die 45 Std. Pause nicht im LKW verbringen dürfen werden. Gibt es aber wirklich schon nach 30 Stunden eine Geldstrafe (angeblich 80 € pro Stunde bis 45 Stunden)? Ich habe darüber keine Infos gefunden, aber wir haben das so gehört.
Hi zusammen,
eine Frage, hatte diese Woche eine Baustelle in Frankfurt mit Nachtentladung. 17Uhr losgefahren, 310km einfache Strecke. Aber natürlich voll im Stau gelandet und aufgrund der Uhrzeit auch keine Chance irgendwo einen Parkplatz zu finden… Also erst nach 4:45 Fahrzeit die 45min Pause an der Baustelle gemacht. Was würde mich das im Fall der Fälle kosten?
Hallo, ich fahre selten in einen abgeschlossenen Industriepark mit Fahrerkarte, öfters auch mit LKW mit Werksnummer (keine Zulassung außerhalb des IP). Dazwischen können (arbeitsbedingt) auch Lücken von bis zu 2 Monaten sein. Durch Fehler bei der Bedienung sind vor ca. 6 Monaten „Strafen“ in Höhe von 11.500€ aufgelaufen (z. B. 48 h Fahren ohne Pause, ca. 3 Wochen Arbeiten ohne Pause etc.). Im IP ist das ohne Belang, aber wie lange kann rückwirkend eine Strafe verhängt werden, wenn ich doch mal nach „außerhalb“ fahren müßte ?
hi
ich habe im vorletzte woche
am montag 11 stunde und 10 minute gefahre wegen stau
dinstag normal
mittwoch 10,30 min
donnerstag 9.15 min
freitag normal
im nächste woche montag 10.30 min
wie viel strafe bezahle ich wenn kontrollieren
danke
die zulässige Tageslenkzeit beträgt 9 Stunden, zweimal pro Woche darf diese aber auf 10 Stunden erhöht werden.
Bei einer Überschreitung von bis zu einer Stunde beträgt das Bußgeld 30 Euro. Bei einer Überschreitung über 2 Stunden beträgt es 60 Euro und für jede weitere angefangene halbe Stunde kommen noch einmal 60 Euro dazu. Allerdings gibt es im zweiten Fall auch noch ein Bußgeld für das Unternehmen in Höhe von 180 Euro.
Hallo,
ich fahre 3 mal die Woche einen 3,5t mit max. 50km zwischen den 3 Filialen, bei einer Arbeitszeit von ca. 7,5 std..
Dort entlade bzw. belade ich das Fahrzeug. Wie verhält es sich dabei mit den Lenk u. Ruhezeiten, führen eines Fahrtenbuch.
Müssen DPD od. UPS Fahrer bei den häufigen Stopp´s auch ein Fahrtenbuch führen?
Danke
Gruß Holger
die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, die für die gewerbliche Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden. Laut Fahrpersonalverordnung müssen Paketfahrer nach 4,5 Stunden eine 45-minütige Pause einlegen und dürfen maximal 9 bis 10 Stunden pro Tag fahren.
Hallo,
ich fahre einen Iveco mit zGG von 7,5t. Ich fahre damit „Baustellen“ an wo ich das Material auch mit verarbeite. Nun bin ich nach der sog. Handwerkerregelung nicht zur Verwendung des Fahrtenschreibers verpflichtet. Bin ich nun durch die Handwerkerregelung auch von den Lenk- und Ruhezeiten befreit? Sollte ich diese nun doch nachweisen müssen, wie erfolgt dann die Dokumentation ohne den Fahrtenschreiber?
Hallo R. Albert,
in unserem Artikel zur Handwerkerregelung können Sie Details zu Ihrem Anliegen nachlesen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
unser italienische Fahrer von LKW hat am 13.04.2018 eine Straßenkontrolle wegen Nachsicherungsmaßnahmen der Ladung gehabt.
Er hat sofort das erledigt und könnte weiterfahren.
Am 27.06.2018 hat der Fahrer ein Bußgeldbescheid vom Polizeipräsidium Rheinpfalz von € 88,50 wegen S 22 Abs. 1, S 49 StVO; S 24StVG; 102.1 Bkat bekommen und er hat sofort bezahlt.
Am 26.03.2019 hat er noch ein Bußgeldbescheid von € 153,50 vom Bundesamt für Güterverkehr bekommen wegen Ordnungswidrigkeit nach S 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Fahrpersoanlgesetz – S 23 Abs. 2 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung – Artikel 34 Absatz 3 VO (EU) Nr. 165/2014.
Ist diese Bußgeldzu spät eingegangen? Wie sit die Verjährungsfrist??
Danke.
Liebe Grüße aus Italien!
Elena
Frage wenn ich die Ruhrzeit auf 9 Std verkürzt habe darf ich sie am nächsten Tag nochmal auf 9 Std verkürzen oder muss ein Tag dazwischen liegen
Gilt die Handwerkerregelung auch für Fahrzeuge über 7,5t.
Hallo.
Ich habe vor 35 Tagen mein Lenkzeit um 13 Minuten leider überschritten. Seitdem bin ich icht mehr LKW gefahren, da ich am Meniskus operiert werden musste. Meine Frage lautet:
Wird diese Überschreitung angerechnet, wenn ich morgen von der BAG kontrolliert werden würde oder wie wird das von der Fahrerkarte ausgelesen, wenn ich so lange nicht gefahren bin?
Danke im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
Hallo an die Redaktion
Meine Fragen.
Wird Beifahrerzeit als Arbeitszeit gewertet?
Als Beispiel: Zwei Fahrer im gewerblichen Güterverkehr wechseln sich beim Fahren an einem Tag ab. Wie lange darf die Arbeitszeit mit Be-/Entladen für beide Fahrer maximal dauern?
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo zusammen
Wolte mal fragen wie sieht es mit der wochenent ruhezeit aus bin vor 14tagen am Samstag gefahren und soll jetzt wieder fahren was aber eigentlich nicht möglich ist wegen der 45st Ruhezeit giebt es da regeln weil man meint zu mir man darf es ohne Probleme bloß das klaub ich nicht
Gr kati
Hallo Zusammen,
hier meine Frage:
ich habe nach 2Std. meine erste Pause von 19min. gemacht. Meine zweite Pause, nach weiteren 2Std. mit einer länge von 28min. Macht zusammen 47min. Beim losfahren ist meine Fahrzeit wieder auf null gesprungen. Beim auslesen meiner Fahrerkarte wurde dann ein „schwerwiegender Verstoss“ angezeigt da diese Pausen nicht anerkannt wurden (wenn auch sichtbar). Somit wäre ich „Ohne“ Ruhepause weitere 3std. gefahren. Liegt das an dem Digigerät? ( erste Generation)
Liebe Grüsse aus dem Schwabenland
Elke
Hallo Elke,
aus der Ferne lässt sich leider nur schwer beurteilen. Es scheint jedoch wahrscheinlich, dass ein Fehler vorliegt. Dies sollte von einem Fachmann überprüft werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Zusammen,
Wir wissen schon, dass die 45 Std. Pause nicht im LKW verbringen dürfen werden. Gibt es aber wirklich schon nach 30 Stunden eine Geldstrafe (angeblich 80 € pro Stunde bis 45 Stunden)? Ich habe darüber keine Infos gefunden, aber wir haben das so gehört.
Vielen Dank im voraus.
Hallo Zoltán,
momentan sind Bußgelder von 500 bis 1.500 Euro im Gespräch. Die Summen können sich jedoch noch ändern. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://staging.bussgeldkatalog.org/kabinenschlafverbot/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hi zusammen,
eine Frage, hatte diese Woche eine Baustelle in Frankfurt mit Nachtentladung. 17Uhr losgefahren, 310km einfache Strecke. Aber natürlich voll im Stau gelandet und aufgrund der Uhrzeit auch keine Chance irgendwo einen Parkplatz zu finden… Also erst nach 4:45 Fahrzeit die 45min Pause an der Baustelle gemacht. Was würde mich das im Fall der Fälle kosten?
Hallo Nadine,
die jeweils fälligen Sanktionen können Sie der Tabelle unter dem Reiter „Bußgeldkatalog“ entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich fahre selten in einen abgeschlossenen Industriepark mit Fahrerkarte, öfters auch mit LKW mit Werksnummer (keine Zulassung außerhalb des IP). Dazwischen können (arbeitsbedingt) auch Lücken von bis zu 2 Monaten sein. Durch Fehler bei der Bedienung sind vor ca. 6 Monaten „Strafen“ in Höhe von 11.500€ aufgelaufen (z. B. 48 h Fahren ohne Pause, ca. 3 Wochen Arbeiten ohne Pause etc.). Im IP ist das ohne Belang, aber wie lange kann rückwirkend eine Strafe verhängt werden, wenn ich doch mal nach „außerhalb“ fahren müßte ?
Hallo Peter,
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten verjähren bei vorsätzlichem Handeln erst nach zwei Jahren, bei fahrlässiger Begehung nach einem Jahr.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hi
ich habe im vorletzte woche
am montag 11 stunde und 10 minute gefahre wegen stau
dinstag normal
mittwoch 10,30 min
donnerstag 9.15 min
freitag normal
im nächste woche montag 10.30 min
wie viel strafe bezahle ich wenn kontrollieren
danke
Hallo Chriss,
die zulässige Tageslenkzeit beträgt 9 Stunden, zweimal pro Woche darf diese aber auf 10 Stunden erhöht werden.
Bei einer Überschreitung von bis zu einer Stunde beträgt das Bußgeld 30 Euro. Bei einer Überschreitung über 2 Stunden beträgt es 60 Euro und für jede weitere angefangene halbe Stunde kommen noch einmal 60 Euro dazu. Allerdings gibt es im zweiten Fall auch noch ein Bußgeld für das Unternehmen in Höhe von 180 Euro.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich fahre 3 mal die Woche einen 3,5t mit max. 50km zwischen den 3 Filialen, bei einer Arbeitszeit von ca. 7,5 std..
Dort entlade bzw. belade ich das Fahrzeug. Wie verhält es sich dabei mit den Lenk u. Ruhezeiten, führen eines Fahrtenbuch.
Müssen DPD od. UPS Fahrer bei den häufigen Stopp´s auch ein Fahrtenbuch führen?
Danke
Gruß Holger
Hallo Holger,
die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, die für die gewerbliche Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden. Laut Fahrpersonalverordnung müssen Paketfahrer nach 4,5 Stunden eine 45-minütige Pause einlegen und dürfen maximal 9 bis 10 Stunden pro Tag fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, Kann LKW Fahre 45Std. pauze in LKW machen.
Danke
Hallo Cirba,
Sie dürfen die gesamte Wochenruhezeit von 45 Stunden leider nicht im Lkw verbringen, da die Gefahr besteht, dass Sie dennoch arbeiten könnten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe gestern um 06.00 Uhr begonnen mit fahren.
Durch lange Wartezeiten und schlechten Verkehr bin ich erst um 23 Uhr zum stehen gekommen.
Schichtzeit also von 17 Stunden…. Habe dann Pause gemacht bis 09.00 Uhr morgens.
Was erwartet mich für eine Strafe wenn ich kontrolliert werde ??
danke
gruß chris
Hallo Chris,
die Sanktionen bei der Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit können Sie der Tabelle unter dem Reiter „Bußgeldkatalog“ entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org