LKW-Fahrerkarte beantragen: Was Sie beachten müssen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Antrag auf eine Fahrerkarte

Der Antrag auf eine Fahrerkarte muss schriftlich gestellt werden.
Der Antrag auf eine Fahrerkarte muss schriftlich gestellt werden.

Jeder LKW-Fahrer, der Fahrzeuge für den gewerblichen Transport von Personen beziehungsweise Gütern führt, ist dazu verpflichtet, eine so genannte Fahrerkarte während der Fahrt bei sich zu führen und mit dem Fahrtenschreiber zu nutzen. Diese stellt eine Karte mit einem elektronischen Chip dar, auf dem die Tätigkeitszeiten des Fahrers gespeichert werden. Der Gesetzgeber sieht für LKW-Führer allgemeine, vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten vor, die die Fahrer einhalten müssen. Die Fahrerkarte dient als Nachweis hierfür. Sie ist nicht übertragbar und enthält dementsprechend auch personenbezogene Daten des Fahrers.

Die Fahrerkarte wird auch Kontrollgerätkarte genannt, da sie durch digitale Kontrollgeräte ausgelesen wird. Sie ist fünf Jahre lang gültig. Bevor ihre Gültigkeit ausläuft, muss der LKW-Führer unbedingt eine Fahrerkarte neu beantragen, um weiter am Verkehr teilnehmen zu können. Dies ist auch der Fall, wenn sie verloren ging, ihre Funktionalität einbüßte oder gestohlen wurde. Doch viele angehende Fahrer fragen sich: Wo bekomme ich eine Fahrerkarte? Unser LKW-Ratgeber verrät es.

Im Gegensatz zu LKW-Fahrern, die eine Fahrerkarte benötigen, sobald sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen, brauchen Taxi-Fahrer für ihr Auto keine Fahrerkarte. Sie benötigen aber, um Personen gewerblich zu befördern, einen speziellen Führerschein: den Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein.

FAQ: Fahrerkarte beantragen

Wer muss eine Fahrerkarte beantragen?

Eine Fahrerkarte ist für alle Kraftfahrer vorgeschrieben, die im Zuge des gewerblichen Güterverkehrs Lkw mit einem digitalen Tachographen steuern.

Wer stellt die Fahrerkarte aus?

Bei welcher Behörde Sie die Fahrerkarte beantragen müssen, unterscheidet sich je nach Bundesland. So kann die Zuständigkeit zum Beispiel beim TÜV, der DEKRA oder den Fahrerlaubnisbehörden liegen.

Fallen für die Beantragung der Fahrerkarte Kosten an?

Die Kosten der Fahrerkarte können sich regional unterscheiden. In der Regel müssen Sie allerdings mit Ausgaben in Höhe von 40 Euro ausgehen. Diese sind in der Regel vom Fahrer zu begleichen.

Fahrerkarte: Wo sie zu beantragen ist

Für den Antrag der Fahrerkarte ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde zuständig.
Für den Antrag der Fahrerkarte ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde zuständig.

Jeder LKW-Fahrer, der gewerbliche Transporte durchführt, benötigt eine Fahrerkarte. Für den Antrag und dessen Bearbeitung ist die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde des deutschen Hauptwohnsitzes des Fahrers zuständig. Es ist oft auch möglich über Institutionen wie dem TÜV oder der Dekra eine Fahrerkarte zu bestellen.

Da der Fahrer sich ausweisen und ein Formblatt unterschreiben muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, um eine Fahrerkarte zu beantragen. Online ist es allerdings möglich, sich einen Antragsvordruck für die Fahrerkarte zu beschaffen, der schon im Vorfeld ausgefüllt werden kann. Des Weiteren kann online meist ein Termin zur Antragstellung vereinbart werden.

Die Voraussetzungen, um eine Fahrerkarte zu erwerben, sind: ein deutscher Wohnsitz und ein deutscher Kartenführerschein beziehungsweise eine entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU- oder EWR-Staaten.

Antragstellung einer Fahrerkarte: Kosten und Unterlagen

Die Kosten für den Antrag der Fahrerkarte variieren je nach Bundesland
Die Kosten für den Antrag der Fahrerkarte variieren je nach Bundesland

Die Kosten, die anfallen, um eine Fahrerkarte zu beantragen, variieren je nach Bundesland. Sie setzen sich zusammen aus einer Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt, welche stets 12 Euro beträgt und einem Verwaltungsanteil, der je nach der jeweiligen Landesgebührenordnung bestimmt wird.

Die Gesamtkosten liegen aber in der Regel zwischen 30 und 41 Euro (Stand August 2017).

Hinzu kommt eine Gebühr für das Übersenden der fertigen Fahrerkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Höhe von etwa drei bis fünf Euro.

In der Regel wird die Fahrerkarte innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zugestellt beziehungsweise ist sie dann abholbereit. Die Unterlagen, die benötigt werden, um eine Fahrerkarte vor Ort zu beantragen, sind:

  • Personalausweis oder Pass (wenn der Wohnsitz außerhalb der EU ist: zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvertrag)
  • Aktuelles Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung)
  • Kartenführerschein (wenn noch keiner vorhanden ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden)
  • Vorhandene Fahrerkarte (bei Verlängerung oder Ersatzausstellung)
Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem LKW-Fahrer als seinem Arbeitnehmer die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Ausstellung einer solchen Karte hat.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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37 Kommentare

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  1. Marinko
    Am 25. September 2019 um 10:07

    Hallo, ich wohne in Rottenburg am Neckar, ich frage mich, wo ich meine Fahrerkarte bekommen kann! Ich habe noch keinen Job als LKW-Fahrer, also hol meine Karte rechtzeitig raus! Danke

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 11:53

      Hallo Marinko,
      in Baden-Württemberg sind für die Ausgabe der Fahrerkarten TÜV und DEKRA zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Andreas
    Am 16. September 2019 um 17:29

    Hallo,
    ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter meiner GmbH in Deutschland und habe einen deutschen Führerschein und bin auch deutscher Staatsbürger.
    Ich wohne aber in den Niederlanden in Venlo und habe keinen deutschen Wohnsitz. Wo muss oder kann ich die Fahrerkarte beantragen? In Deutschland oder in den Niederlanden? Wenn in den Niederlanden wo müsste ich die dann beantragen?

    Liebe Grüße
    Andreas

  3. Maik
    Am 22. Mai 2019 um 13:57

    Wenn ich ein Freund aushelfen möchte der sein Führerschein abgeben musste, muss ich eine Fahrerkarte beantragen?
    Fahrzeug ist ein VW Crafter.
    Mach das aus reiner Freundschaft.

  4. Andreas
    Am 30. April 2019 um 22:08

    Hallo
    Ich habe an 23. 4 2019 eine Fahrerkarte beantragt,
    Da eine jetzige Fahrerkarte defekt ist
    DasEg Kontollgerät wirft sie direkt wieder heraus
    In der Firma hat man auch versucht sie auszulesen
    Was auch nicht mehr möglich war.

    Nun jetzt
    Zu mein Problem ich war bei mir auf der Gemeinde auf der Führerschein Stelle.
    Der nette Herr war sogar noch von der Polizei ?
    Nun dachte ich mir heute!
    Ruf mal an und frag mal nach
    Dieser nette Herr von der Polizei ist logischer weise in Urlaub und hat den Antrag für meine Fahrerkarte ordnungs gemäß auf sein Schreibtisch liegen

    Was muss ich tun wenn nächste Woche meine Karte nicht da ist
    Weil
    Durch fremd verschulden
    Und meine 14 Tage voll sind

    PS
    Man wird schon so bestraft genug
    Und man hört nur über die Pflichten von Fahrern und Unternehmern.
    Jetzt kommt so ein Schüttler daher der sein Job nicht macht und ich häng in der Scheisse. Wenn ich an gehalten werde
    Liebe Grüße Andreas

  5. Sascha
    Am 17. April 2019 um 22:20

    Hallo,
    Im dez 2019 wird es zeit dass ich die klasse ce verlängere.
    Habe sie jetzt 2 jahre nicht genutzt und werde sie beruflich wahrscheinlich nie wieder brauchen. Trotzdem fände ich es schändlich die klassen verfallen zu lassen, da ich sie vor knapp 5 jahren selber finanziert habe und sie für evtl weitere bewerbungen eine qualifikation darstellen.

    Kann ich ihn einfach, nur mit erforderlichen attesten, ohne module verlängern lassen?
    Brauche ich bei nichtnutzung zwingend eine neue fahrerkarte?

    Falls doch mal erforderlich könnte ich das doch nachholen oder ?

  6. Danijel
    Am 4. Februar 2019 um 9:53

    Hallo,
    ich habe ein Problem und zwar, darf TÜV meine Fahrer karte behalten in der Zeit wo ich eine neu ( Verlängerung ) mache?
    Im Bad Tölz ist so ein Fall und jetzt muss ich eine Woche Ohne Fahrerkarte Fahren bis die neue erstellt wird. Bei der Polizei Kontrolle kann ich nicht nachweißen letzte 28 Tage. Dürfen die das??? Danke

  7. Amphia
    Am 18. November 2018 um 19:46

    Hallo alle! Ich suche Hilfe. Ich habe einen europäischen Führerschein und in Deutschland gemachte Fahrerkarte. Ich lebe ständig in Berlin und habe Probleme, eine neue Karte zu bekommen. In dem, zur Ausstellung einer solchen Karte berechtigten Amt stellte ich fest, dass ich eine staatliche Annerkenung meines Führerscheins vornehmen muss, um nur eine Fahrerkarte zu erhalten. Aus diesem Grund wurde ich ins Rathaus Spandau zurückgeschickt. Dort sagte der Beamterin, dass ich keine annerkenung brauche. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich erhielt sogar Informationen von der polnischen Botschaft, dass ich keine Annerkenung brauche. Bitte sagen Sie mir was zu tun ist. Und eine direkte anforderung, eine karte an TÜV SÜD zu schicken, wurde wegen meines Wohnsitzes in Berlin abgelehnt. Ich bitte Sie um eine Erklärung, auf welcher Grundlage ein deutscher Beamter mich annerkenung verlangt

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:21

      Hallo Amphia,

      bei ausländischen EU-Führerscheinen muss nach 180 Tagen eine Umschreibung in einen inländischen EU-Führerschein erfolgen, sofern der Inhaber einen Wohnsitz angemeldet hat. Ansonsten besteht keine Fahrerlaubnis mehr. Nach der Umschreibung sollten Sie eine Fahrerkarte beantragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sönke
    Am 5. November 2018 um 10:49

    Ich brauche eine neue Fahrerkarte, meine läuft am 15.12. ab. Ich bin innerhalb der Frist zur neuen Beantragung. Heute habe ich mir den frühesten Termin meiner Lübecker Zulassung besorgt, am 27.12.
    Der LKW kann natürlich durch die Unzulänglichkeit der Behörde nicht stehen bleiben. Frage also :Darf ich ohne Karte fahren, oder wer haftet für den finanziellen Verlust im Falle eines Stillstandes des LKW?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:46

      Hallo Sönke,

      wenden Sie sich bei Fragen der Haftung an einen Anwalt, dies kann nur einzelfallabhängig beantwortet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 7. Oktober 2018 um 14:06

    2. Kommentar

    ICH habe den Führerschein der Klasse2, darf ich den LKW der meinem Sohn gehört fahren???
    für Privat oder Gewerblich fahren, oder brauche ich Zusatzmodule???

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

  10. walter s.
    Am 4. September 2018 um 15:40

    Wo in Muenchen fahrerkarte verlaengern?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:35

      Hallo Walter,

      zuständig ist entweder die DEKRA oder der TÜV Süd.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Irena G.
    Am 3. August 2018 um 0:04

    Hallo!
    Ich habe gerade festgestellt, dass meine Fahrkarte bis 18.06.2018 gueltig war …heute ist 3 August…
    Ich bin momentan in Elternzeit und habe erst jetzt bemerkt. Was muss ich unternehmen?

    Ich bedanke mich im Voraus fuer Ihre Antwort!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:25

      Hallo Irena,

      grundsätzlich gilt, dass die neue Fahrerkarte spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden muss. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde bzw. bei einer Ausgabestelle für Fahrerkarten (DEKRA oder TÜV Nord bzw. Süd).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anja
    Am 9. März 2018 um 12:26

    Hallo, ich habe beim Auslesen der Fahrerkarte festgestellt, dass Daten von bzw. Verstöße von 2014 gespeichert sind und auch bei jeden Ausdruck gedruckt werden. Ist die Karte defekt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 7:54

      Hallo Anja,

      in der Regel werden Verstöße gespeichert und tauchen auch länger auf Ausdrücken auf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sladana B.
    Am 25. Januar 2018 um 8:52

    Ich brauche Adresse fur Gießen,Hesen.Für Fahrkarte,wo kann ich diese Fahrkarte nehmen. Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 8:50

      Hallo Sladana,

      Ansprechpartner sollten die Service-Center der TÜH (Staatliche Technische Überwachung Hessen) sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jens
    Am 30. November 2017 um 12:20

    Fahrekarte verloren gegangen neu beantragen

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