Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte - andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m Höhe betrug, gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt
160 €
eher nicht
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4 m Höhe gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt
240 €
eher nicht
FAQ: LKW-Ladung und Ladungssicherung
Welche Vorschriften zur Ladungssicherung beim LKW gibt es?
Gemäß §§ 22 und 23 StVO muss bei einem LKW die Ladung so gesichert sein, dass die bei einer Vollbremsung nicht verrutscht. Zudem schreiben sowohl die StVO als auch die StVZO vor, dass Fahrer und Halter dafür verantwortlich sind, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist und das Fahrzeug nur so in Betrieb genommen wird. Dies muss auch im Rahmen der Abfahrtskontrolle geprüft werden. Mehr zu den rechtlichen Vorgaben erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Sicherung beim LKW und dessen Ladung?
Beim LKW kann die Ladung formschlüssig oder kraftschlüssig gesichert werden. Am sichersten ist in der Regel eine Kombination aus beiden. Was der Unterschied bei den Arten der Ladungssicherung ist, lesen Sie hier.
Wann gilt ein LKW als überladen?
Zu richtigen Ladungssicherung gehört auch, dass ein Fahrzeug nicht überladen wird. Wie viel zugeladen werden darf, ergibt sich aus dem Leergewicht des LKW und dem zulässigen Gesamtgewicht. Das Gewicht der Ladung wird zum Leergewicht addiert. Überschreitet der LKW mit Ladung die zulässige Gesamtmasse, gilt er als überladen. Welche Sanktionen hier drohen können zeigt die Tabelle hier.
Ladung & Ladungssicherung: Auf was LKW-Fahrer achten müssen
Ladung und Ladungssicherung im Bußgeldkatalog für LKW
Immer mehr Güter und Waren werden auf deutschen Straßen befördert, was nicht zuletzt dem wirtschaftlichem Zusammenwachsen Europas zuzuschreiben ist. Entsprechend sind immer mehr LKW, Nutzfahrzeuge und Transporter unterwegs. Damit der Warentransport möglichst sicher und reibungslos vonstatten geht, gibt es im deutschen Recht spezielle Vorschriften zur Ladungssicherung. Dabei muss sicher gestellt werden, dass die Ladung selbst bei einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung nicht verrutscht oder gar vom LKW fällt. Die Vorschriften zur Ladungssicherung gelten zugleich auch für normale PKW. Diese können Sie dem Ratgeber bzw. Bußgeldkatalog zum Thema Sicherheit entnehmen.
Doch was versteht man eigentlich unter Ladungssicherung, wer ist für die Sicherung der Ladung verantwortlich, wie sieht die Bußgeldtabelle für Verstöße gegen die Ladungssicherung aus und was sagt die Statistik über Unfallzahlen wegen fehlender oder falscher Ladungssicherung aus? Im Folgenden finden Sie die Antworten.
Was bedeutet Ladungssicherung?
Damit Versandgüter beim Transport keine Gefahr für den Verkehr darstellen und selbst auch vor Schäden geschützt werden, kommen besondere Hilfsmittel (wie beispielsweise Zurrgurte oder rutschfeste Matten) zum Einsatz. Darüber hinaus werden aber noch weitere Vorkehrungen getroffen.
Die Ladungssicherung soll verhindern, dass die Ladung weder verrutschen kann noch während der Fahrt gar verloren geht. Entsprechend versteht man unter der Ladungssicherung alle zu treffenden Maßnahmen unter dem Einsatz des notwendigen Rüstzeuges, damit das Verrutschen der Ladung durch transportbedingte physikalische Bewegungskräfte verhindert werden und somit zugleich ein sicherer Transport von Waren und Gütern ermöglicht wird.
Es gibt zwei grundsätzliche Arten, wie die Ladung im LKW gesichert werden kann:
Formschlüssige Sicherung: Ladung wird so positioniert, dass Verrutschen unmöglich ist. Gurten werden per Direkt- oder Diagonalzurren angebracht. Das kann auch per Seil, Draht oder Ketten erfolgen.
Kraftschlüssige Sicherung: Ladung wird durch Verzurren gegen den Boden der Ladefläche gedrückt und so gesichert. Unterlagen können die Reibungskraft erhöhen und so das Verrutschen zusätzlich verhindern.
Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Bei der Ladungssicherung nimmt der Gesetzgeber sowohl Fahrer, Spediteure als auch Verlader in die Pflicht. Dennoch kommt es nach Unfällen immer wieder zu Ungereimtheiten, wer welche Verantwortung trägt und wie es mit der Haftung bei Unfallschäden aussieht.
Kommt es aufgrund falscher oder vorschriftswidriger Ladungssicherung zu Unfällen, können Fahrer, Verlader und Halter (z. B. Spediteure) zur Verantwortung gezogen werden. Trotzdem ist oft unklar, wer genau haftet.
Bei der richtigen Ladungssicherung von Straßenfahrzeugen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Personen verantwortlich. Vor und während der Fahrt ist beispielsweise der Fahrer verantwortlich. Außerdem können folgende Personen haftbar sein:
Spediteur, Fahrzeughalter
Hersteller, Versender
Versandleiter, Verlader
Der LKW-Fahrer muss vor Fahrtantritt die Ladung prüfen
Eventuell ist auch der Besteller von Fahrzeugen und Hilfsmitteln, Entscheider für die Verpackung sowie der Gefahrengutbeauftragte in die Verantwortung zu nehmen.
Grundsätzlich muss der Fahrer die Ladungssicherung vor Fahrtantritt auch dann kontrollieren, wenn Dritte für die Beladung zuständig waren. Ist die Ladungssicherung nicht korrekt, kann er den Fahrtantritt verweigern.
Der Fahrer hat ebenso die Pflicht der Prüfung. Das heißt, er muss die Ladungssicherung kontrollieren, auch wenn die Beladung durch eine dritte Person erfolgte. Der Fahrer hat notfalls die Fahrt bei nicht gegebener Ladungssicherheit zu verweigern. Vor und während der Fahrt hat er folgende Pflichten:
Prüfen der Lastverteilung und Ladungssicherung vor Fahrtantritt
Prüfung und ggf. Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes
Anpassung der Geschwindigkeit/des Fahrverhaltens der Ladung/Ladungssicherung entsprechend
Er ist nicht für die Ordnungsmäßigkeit der Ausrüstung bzw. des Fahrzeugzustandes verantwortlich. Das ist in diesem Fall der Fahrzeughalter.
Laut Gesetz ist zudem der Verlader in der Pflicht, die Verantwortung für die Ladungssicherheit bei Straßenfahrzeugen nicht an den Fahrer abzugeben. Wenn keine Person innerhalb des Betriebs für die Ladungssicherung benannt wurde, muss angefangen vom Vorgesetzten bis hin zur Geschäftsführung die Verantwortung übernommen werden.
Ladungssicherheit: Das sagt die StVO
Laut § 22 StVO müssen Fahrer und Verlader „die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so verstauen und so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
Laut § 23 StVO ist der Fahrer zudem verantwortlich, „dass das Fahrzeug sowie die Ladung vorschriftsmäßig gesichert sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet. Er muss die betriebssichere Beladung der Fahrzeuge und die Ladungssicherung beachten“. Der Fahrer darf also die Fahrt nicht antreten, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Wie bereits erwähnt und wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) festlegt, ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Ladungssicherung auch dann zu überprüfen und ggf. nachzubessern, wenn Dritte für das Be- bzw. Verladen zuständig waren.
Laut § 31 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) hat aber auch der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit vorschriftswidriger Ladungssicherung weder anordnen noch zulassen.
Auch wenn sich die meisten Fahrer, Verlader oder Frachtführer über die Bedeutung der Ladungssicherheit im Klaren sind bzw. zwingend sein sollten, fehlt es in der Realität leider oftmals am Bewusstsein sowie dem nötigen Wissen – vor allem in puncto Physik. Einer der häufigsten Fehler ist, dass das Gewicht der Ladung falsch eingeschätzt wird. Klassische Ausreden wie: „Die Ladung ist so schwer und kann daher gar nicht verrutschen“ oder „Ich fahre immer sehr vorsichtig, da kann gar nicht passieren“ untermauern das. Dabei gilt:
Nicht das Gewicht sichert die Ladung vor Verrutschen, sondern die Reibung.
Allein durch den Einsatz einer rutschfesten Gummimatte wird die Ladungssicherheit enorm gesteigert.
Unfälle durch mangelnde Ladungssicherung: Statistik
Unfälle durch falsche Ladungssicherung
Exakte Statistiken oder Zahlen zu der Anzahl von Unfällen, die durch mangelnde oder fehlende Ladungssicherung hervorgerufen wurden, gibt es zwar nicht, dafür aber sehr zuverlässige Schätzungen. Nach Aussage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich in Deutschland pro Jahr rund 2.500 relevante Unfälle aufgrund von Ladungssicherungsfehlern. Dadurch entstehen Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe, die sich laut GDV auf rund 500 Millionen Euro jährlich belaufen. Hierbei handele es sich aber um eine sehr konservative Schätzung.
Erschreckend ist auch die nächste Zahl. Demnach seien rund 70 Prozent der Transporte, die eine Ladungssicherung bedürfen, nicht vorschriftsmäßig bzw. ausreichend gesichert. In 10 bis 20 Prozent dieser Fälle liegen sogar gravierende Mängel vor.
Dabei gibt es verschiedene Ursachen für die Missachtung der Ladungssicherung und Ladevorschriften:
hauptsächlich wird das bestehende Risiko unterschätzt
zudem herrscht ein chronischer Zeitmangel vor, der meist durch den intensiven Wettbewerb im Transportwesen und den damit verbundenen Kostensenkungen einhergeht
Bußgelder bei einem Verstoß gegen Ladungssicherung bei LKWs
Mit dem Bußgeldkatalog für Ladungen und Ladeeinrichtungen versucht die StVO für eine angemessene Ladungssicherung zu sorgen. Hierbei spielen die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder die Überschreitung der zulässigen Achslast eine wichtige Rolle. Bei Zuwiderhandlung gibt es je nach Schwere des Verstoßes ein entsprechendes Bußgeld und mitunter Punkte in Flensburg.
Übersicht über Verstöße gegen die StVO aufgrund von Überladung oder falscher Ladungssicherung:
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert …
… bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
… bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen mit Gefährdung: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt
Ladung oder Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert: 10 Euro Bußgeld
Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte: 20 Euro Bußgeld
Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht: 25 Euro Bußgeld
Kfz, Anhänger oder Fahrzeug-Kombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kfz überschritten war
…bei Kfz über 7,5 t oder Kfz mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als
5 Prozent: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
20 Prozent: 190 Euro Bußgeld, 1 Punkt
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
5 Prozent: 140 Euro Bußgeld, 1 Punkt
10 Prozent: 235 Euro Bußgeld, 1 Punkte
… bei Kfz bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als
20 Prozent: 380 Euro, 1 Punkt
Die Höhe vom Bußgeldbescheid wird im Zweifelsfall vom Richter festgelegt, kann aber im Vorfeld mit Hilfe des Bußgeldrechner in Erfahrung gebracht werden (ohne Gewähr).
Mehr Infos zur Ladungssicherung in Kraftfahrzeugen finden Sie in unserem Video:
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
folgende Frage stellt sich mir
fahre einen Reisebus und sage den Gästen sie sollen kein gefährliches Gepäck in die Ablage über den Sitzen geben.
Falls Sie es doch machen, wer bekomt dann das Bußgeld wegen ungesicherter Ladung, der Gast oder ich?
Wie kann denn die Polizei eine Überladung unterwegs feststellen?
Hallo,
das Fahrzeug wird bei der nächsten Waage gewogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
folgende Frage stellt sich mir
fahre einen Reisebus und sage den Gästen sie sollen kein gefährliches Gepäck in die Ablage über den Sitzen geben.
Falls Sie es doch machen, wer bekomt dann das Bußgeld wegen ungesicherter Ladung, der Gast oder ich?
Hallo Farid,
das Bußgeld bekommt der Fahrer.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org