Bußgeldkatalog Luxemburg: Geschwindigkeit, Promillegrenze & Überholen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann wird ein Bußgeld in Luxemburg fällig?

Auch aus Luxemburg kann ein Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden.
Auch aus Luxemburg kann ein Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden.

Das Großherzogtum Luxemburg grenzt an Deutschland, Belgien und Frankreich und wird somit oft von Urlaubern aus der Bundesrepublik durchfahren, wenn noch fernere Ziele erreicht werden sollen. Die Reise wird oft mit einem Auto oder Wohnmobil angetreten.

Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich die Durchreisenden vorab mit den Verkehrsregeln des Landes vertraut machen um keine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg zu riskieren. Von zu hoher Geschwindigkeit bis zum Überschreiten der Promillegrenze lauern einige Bußgeldfallen im Großherzogtum.

In unserem Ratgeber informieren wir Sie umfassend über die verkehrsrechtlichen Grundlagen in diesem Nachbarland. Sie erfahren außerdem, welche Strafen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg drohen, wenn Sie die Verkehrsregeln missachten.

Bußgeldkatalog von Luxemburg

Welches Tempolimit gilt in Luxemburg auf der Autobahn?

Für Pkw liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei 130 km/h. Bei Nässe erlauben die Verkehrsregeln allerdings höchstens Tempo 110.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog von Luxemburg vor?

Die Sanktionen für einige Verkehrsverstöße haben wir in dieser Bußgeldtabelle zusammengestellt.

Kann ich mich vor der Zahlung der Bußgelder drücken?

Durch das EU-Vollstreckungsabkommen können Geldsanktionen innerhalb der gesamten EU durchgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Fahren in Luxemburg

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg

VerkehrsordnungswidrigkeitBußgeld in Euro
Alkohol am Steuerab 145
20 km/h zu schnellab 50
ab 50 km/h zu schnellab 145
Rotlichtverstoß145
Parkverstoßab 25
Nicht angeschnalltab 145
Handy/Tablet am Steuer145

(Stand 03/2023)

Bußgeldkatalog Luxemburg: Geschwindigkeitsvorschriften

Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen. Ein Unfall wegen Missachtung des Tempolimits ist schnell passiert. Nicht selten kommen dabei auch Personen zu Schaden.

Der Bußgeldkatalog in Luxemburg sieht für Temposünder Geldbußen vor.
Der Bußgeldkatalog in Luxemburg sieht für Temposünder Geldbußen vor.

Daher ist dieses Thema überall auf der Welt wichtig, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. In Luxemburg wird dabei in mehreren Fahrzeugklasse unterschieden: Pkw, Gespann, Motorrad, Wohnmobil bis 7,5 t zGG und Wohnmobil über 7,5 t zGG.

Für diese gelten jeweils unterschiedliche Geschwindigkeitsbestimmungen. Innerorts gilt allerdings für all diese Fahrzeuge das Tempolimit vom 50 km/h. Auch außerorts sind die Unterschiede nicht gravierend:

Für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile gilt Tempo 90 als Limit. Gespanne und schwere Wohnmobil dürfen hingegen maximal mit 75 km/h gefahren werden. Beide sind auch auf der Autobahn eingeschränkt: 90 km/h sind hier die Obergrenze.

Alle übrigen Kfz dürfen mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h die Autobahn passieren. Doch Vorsicht: Bei Nässe reduziert sich das Tempolimit auf 110 km/h. Halten sich Fahrer nicht an diese Vorgaben, drohen Strafen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg.

Die Bußgelder im Großherzogtum weichen von denen in Deutschland ab. In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog bei 20 km/h zu schnell beispielsweise ein Bußgeld ab 50 Euro vor. Wird richtig gerast und es kommt zu einer Geschwindigkeitsübertretung jenseits der 50 km/h, drohen mindestens 145 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland würde dieser Verstoß mit 240 Euro oder mehr sanktioniert werden.

Auch Alkohol führt in Luxemburg zum Bußgeld

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Finger vom Alkohol lassen, das versteht sich von selbst. Auch weil Alkohol schon ab einem Promillewert von 0,3 die Reaktionsfähigkeit mindert, gilt in Deutschland für Fahranfänger in der Probezeit eine Grenze von 0,0.

Gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg findet dort keine Unterscheidung in Altersklassen oder bezüglich der Fahrerfahrung statt. Hier gilt für alle Kfz-Fahrer eine Promillegrenze von 0,5. Wird ein Fahrer mit einer größeren Alkoholkonzentration am Steuer erwischt, hat dies ein Bußgeld ab 145 Euro zur Folge.

Gibt es eine Maut in Luxemburg?

In Deutschland schon seit Jahren diskutiert, scheint die Pkw-Maut nun beschlossene Sache. Viele europäische Länder haben bereits eine Nutzungsgebühr für die Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. In Luxemburg ist die Straßennutzung allerdings gebührenfrei. Sie müssen hierfür also keine zusätzlichen Reisekosten einplanen und können das Geld lieber in die Sehenswürdigkeiten des Landes investieren.

Weitere Verstöße gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg

Gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg wird ein Rotlichtverstoß mit 145 Euro sanktioniert.
Gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg wird ein Rotlichtverstoß mit 145 Euro sanktioniert.

Neben Alkohol am Steuer oder Verstößen gegen das Tempolimit gibt es noch weitere Verkehrsregeln in Luxemburg, die unbedingt beachtet werden sollten. So dürfen Sie dort beispielsweise nur in ausgewiesenen Zonen parken.

Stellen Sie den Wagen unerlaubt an einem anderen Ort ab, erwartet Sie ein Bußgeld ab 25 Euro. Wer während des Autofahrens nicht auf das Telefonieren verzichten möchte und mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 145 Euro gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg.

Auch die Gurt- bzw. Anschnallpflicht wird von den luxemburgischen Behörden sehr ernst genommen. Wird diese missachtet, so schlägt dieser Verstoß mit mindestens 145 Euro zu Buche. Hier ist das Bußgeld also deutlich teurer als in Deutschland.

Ampeln dienen in allen Ländern auf der Welt dazu, den Verkehrsfluss zu regeln. Sie geben klar vor, wer wann fahren darf. Schaltet die Lichtanlage auf „Rot“, muss gehalten werden.

Wird diese Vorgabe missachtet und ein Rotlichtverstoß begangen, so wird dies mit mindestens 145 Euro gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg sanktioniert.

Zum Überholen gibt es im Großherzogtum eine Besonderheit: An Kreuzungen ohne Verkehrsregelung ist der Überholvorgang generell verboten. Zudem besteht eine generelle Warnwestenpflicht, auch für Motorradfahrer und es gibt eine Winterreifenpflicht.

Sprittourismus: Da es sich im Großherzogtum sehr billig tanken lässt, kommen nicht selten Kfz-Fahrer nur mit diesem Ziel kurzzeitig in das Land. Allerdings definiert die Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) eine Höchstmenge an Treibstoff, die mitgeführt werden darf. Wird gegen diese verstoßen, kann dies gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg sanktioniert werden.

Wie wird ein Bußgeld aus Luxemburg vollstreckt?

Oft erfahren Verkehrssünder erst viel später davon, dass Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt wurden. In der Regel wird dies mit Zustellung eines Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids mitgeteilt.

Doch wie verhält es sich, wenn der Verstoß in einem anderen Land geschehen ist? Hierbei ist erst einmal wichtig, ob dieses Mitglied in der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Luxemburg gehört als Mitbegründer schon seit 1958 zu diesem Zusammenschluss.

Bußgelder können EU-übergreifend vollstreckt werden, wenn eine Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wird. Entsprechende Bestimmungen sind in einer Verordnung festgehalten, die von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.

Erhalten Sie also einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, sollten Sie diesen nicht einfach ignorieren. Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann den Bescheid auf mögliche Fehler überprüfen und Sie hinsichtlich eines Einspruchs beraten.

Übrigens: Die luxemburgischen Behörden sind berechtigt, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg vor Ort zu vollstrecken. Begehen Sie also beispielsweise einen Rotlichtverstoß, kann das entsprechende Bußgeld von 145 Euro direkt eingefordert werden.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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26 Kommentare

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  1. Jean-Pierre
    Am 26. Dezember 2017 um 2:33

    Meiner Meinung nach verstößt die Ver-
    teuerung d. Bußgelder (doppelt,dreifach
    und mehr),mit der Begründung:Berufs-
    kraftfaher,Berufsverkehr,gg.den Grundsatz
    der Gleichbehandlung (auch im Strassen-
    verkehr). Immer öfter kommt noch mit einer windigen Begründung die Gewinn-
    abschöpfung hinzu (EU-Land abhängig).
    Das Stinkt doch nach Abzocke! Jean-Pierre

  2. Jean-Pierre
    Am 26. Dezember 2017 um 2:15

    Geschwindigkeitsverstoß mit LKW 42t GG.
    18,3 km/h über Gebot.
    Tarif: 145,- E,hier:290,-E weil,Schwerlast-
    verkehr,Berufskraftfahrer,ist das so,
    korrekt? Wenn ja,warum?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 11:45

      Hallo Jean-Pierre,

      bei Fragen zu Sanktionen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden vor Ort. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jeff R
    Am 1. Dezember 2017 um 10:15

    Ich bitte sie dringend diesen Artikel zu verbessern. Die Bussen stimmen so nicht.

    korrekt ist: ab 1km/h zu schnell 49 euro
    ab 16km/h zu schnell innerorts 145euro.
    ab 21km/h ausserorts zu schnell 145 euro
    +50% zu schnell -> Gerichtsverhandlung ! (Was innerorts bereits bei 76km/h passiert)

    handy am steuer kostet auch 145euro.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:59

      Hallo Jeff,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Tabelle und Text entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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