Maskenpflicht im Einzelhandel: Wo gilt sie?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 27. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ist Einkaufen in Deutschland nur noch maskiert erlaubt?

Maskenpflicht im Einzelhandel: Sie war lange umstritten und ist nun Realität.
Maskenpflicht im Einzelhandel: Sie war lange umstritten und ist nun Realität.

Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu reduzieren und gleichzeitig eine schrittweise Öffnung der Geschäfte zu ermöglichen, entschließen sich viele Bundesländer für eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Einheitliche Vorgaben für die gesamte Bundesrepublik gibt es aber auch bei dieser Maßnahme in der Corona-Krise nicht. Bürger sollten sich daher an ihrem Wohnort über die Besonderheiten informieren.

Doch welche Bundesländer schreiben aktuell eine Maskenpflicht für Supermarkt, Kaufhaus und Co. vor? Welche Folgen hat eine Missachtung der Vorschrift? Und müssen die Mitarbeiter der Geschäfte ebenfalls die Maskenplicht befolgen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Maskenpflicht im Einzelhandel

Wo besteht eine Maskenpflicht für Geschäfte und Supermärkte?

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Besteht auch auf dem Wochenmarkt eine Maskenpflicht?

Bei dieser Frage sind sich die Bundesländer uneinig. So ist zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt nicht vorgeschrieben, in Hamburg und Rheinland-Pfalz hingegen schon.

Was droht, wenn ich der Maskenpflicht in Geschäften nicht nachkomme?

In einem solchen Fall wird Ihnen wohl der Eintritt verwehrt. Sanktionen gemäß den Corona-Bußgeldkatalogen können nur  Ordnungsamt und Polizei verhängen.

In welchen Bundesländern ist die Maske beim Einkaufen Pflicht?

In  Zeiten der Corona-Krise kann ein Besuch des Supermarktes eine besondere Herausforderung darstellen. So gilt es, Abstandsregeln zu beachten, und vielerorts wird auch die Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen, beschränkt.

Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, haben sich die Bundesländer zur Einführung einer Maskenpflicht im Einzelhandel entschlossen. Ob tatsächlich alle Bundesländer entsprechende Regelungen vorsehen, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Bundesland Besteht eine Maskenpflicht im Einzelhandel?
Baden-Württembergja
Bayern ja
Berlin ja
Brandenburg ja
Bremen ja
Hamburg ja
Hessen ja
Mecklenburg-Vorpommernja
Niedersachsen ja
Nordrhein-Westfalenja
Rheinland-Pfalzja
Saarland ja
Sachsen ja
Sachsen-Anhaltja
Schleswig-Holsteinja
Thüringen ja

Ob auch die Mitarbeiter der Maskenpflicht in Kaufhalle, Einkaufszentrum und Supermarkt nachkommen müssen, variiert je nach Bundesland. So gibt es zum Beispiel in Bremen keine Verpflichtung für Mitarbeiter im Einzelhandel. Schließlich sei der Arbeitgeber für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig. Zudem kann das stundenlange Tragen einer Maske je nach Tätigkeit eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Andere Bundesländer halten hingegen auch für Angestellte an der Maskenpflicht im Einzelhandel fest.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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27 Kommentare

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  1. Kathrin
    Am 31. August 2020 um 15:38

    Jeder, der die Maskenpflicht verlangt, müsste als Strafe 8 Stunden hintereinander eine Maske tragen, aber nicht einfach so im Sitzen, sondern sich bewegen und reden dabei. Da begreift jeder, das das unmöglich ist, was hier verlangt wird.der Körper rächt sich.und die Gesundheit gibt einen niemand zurück

    • Anna N.
      Am 7. Januar 2022 um 18:06

      So ein Schwachsinn. Alle, die rumheulen, dass die Masken so „schlimm“ sind, werden hoffentlich von Chirurgen operiert, die ebenfalls KEINE Maske tragen.
      Denn das tun Chirurgen schon seit Jahrzehnten.
      Auch ich trage lange eine OP-Maske bei der Arbeit und es stört nicht!!!!!!!!!!!!!!!!

    • T Bunnenberg
      Am 20. August 2021 um 8:10

      Schreiben Sie kein dummes Zeug. Ich habe jahrelang auf dem Bau mit Chemikalien herumhantiert, und musste bei 8 Stunden schwerer Arbeit eine FFP2 Maske tragen. Hätte ich diese Maske nicht getragen, wäre ich schon lange tot.

      Wenn es keine Masken gäbe, wären viele Menschen schon lange tot.

      Mir würde es im Grunde ja nichts ausmachen, wenn Menschen wie Sie sich aufgrund Ihrer Abneigung gegen Masken mit Corona Infizieren, wenn da nur nicht das Risiko wäre, dass Sie vorher noch 5 andere Leute anstecken…

      • Nina M.
        Am 26. Oktober 2021 um 22:39

        Ich muss Ihnen voll und ganz Recht geben. Selbst Menschen mit Asthma oder gar COPD schaffen es eine Maske zu tragen. Wenn auch alles etwas langsamer damit geht. Dazu kenne ich genügend Menschen. Denn ich behandel diese Menschen regelmäßig.
        Allein das gegenseitige Tragen einer Maske zeugt von Solidarität und Respekt. Egal ob geimpft oder nicht.

  2. Kathrin
    Am 31. August 2020 um 15:16

    Wenn ich mich an diese Maskenpflicht richten würde,wäre ich schon lange tot.ich kann ja nicht 8 Stunden eine Maske tragen.das geht nur paar minuten

  3. N.
    Am 31. August 2020 um 10:46

    Bei uns ist eine ältere Dame aufgrund von Atembeschwerden durch das Tragen der Maske ohnmächtig geworden. Falls ein Schaden auftritt wer haftet dann dafür? sie beschädigte sich Ihre Jacke sich beim Fallen auf den Boden.

  4. Werner
    Am 12. August 2020 um 10:26

    Mich irritiert, dass bisher von „Mund-Nase-Schutz“ gesprochen wurde und dies auch in den entsprechenden Vorgaben steht, hier aber nur noch „Maskenpflicht“ geschrieben steht.
    Ist der „Mund-Nase-Schutz“ (also Tücher u.ä.) außer Kraft gesetzt worden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Werner
    *************************************************************

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2020 um 7:43

      Hallo Werner,

      nein, die Pflicht bezieht sich lediglich auf Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, einfache medizinische Masken, Tücher u. Ä.), nicht etwa auf Schutzmasken (z. B. FFP3-Masken). Der umgangssprachliche Begriff „Maskenpflicht“ wird jedoch auch von offizieller Seite häufig für die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, genutzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Anne
    Am 5. August 2020 um 9:51

    wie schaut das in baden-württemberg aus? mit dem bußgeld für verkäufer und ladeninhaber? wer haftet?

  6. Jutta
    Am 30. Juli 2020 um 9:01

    Guten Tag und danke für die ganzen Infos.
    Mich interessiert, ob ein Verkäufer oder Ladeninhaber Bussgeld bezahlen muss, wenn ich ohne Maske bei ihm einkaufe.
    Diese Info finde ich nirgendwo.
    Vielen Dank schon mal.
    Freundliche Grüße von
    Jutta

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2020 um 15:55

      Hallo Jutta,

      das richtet sich nach den Regelungen in dem jeweiligen Bundesland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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