Was Besitzer zur Maulkorbpflicht für Hunde wissen müssen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Warum gibt es einen Maulkorbzwang?

Die Maulkorbpflicht gilt unter anderem für American Staffordshire Terrier in Deutschland.
Die Maulkorbpflicht gilt unter anderem für American Staffordshire Terrier in Deutschland.

Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für sein eigenes Haustier. Daher müssen sich auch die Besitzer von Hunden an Regeln halten, insbesondere wenn diese sich in der Öffentlichkeit aufhalten.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme, gerade in Bussen und Bahnen, ist daher sehr wichtig. Diesbezüglich gibt es Richtlinien, dass Hundemaulkörbe getragen werden müssen.

Neben der Einhaltung der Leinenpflicht ist es außerdem eine Vorschrift, dass der Hund einen Maulkorb trägt. Wie genau die Maulkorbpflicht in Deutschland ist und was bei dem sogenannten Beißkorb für den Hund zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Ob ein Maulkorb für Hunde in anderen Ländern ebenfalls notwendig ist, lesen Sie hier ebenfalls.

FAQ: Maulkorbpflicht

Gibt es eine Maulkorbpflicht für Hunde in Deutschland?

In Deutschland existiert keine einheitliche Regelung zum Tragen eines Maulkorbs für Hunde; die Vorschriften variieren je nach Bundesland oder teilweise sogar je nach Gemeinde. Das Gleiche gilt für die Leinenpflicht.

Was gilt bei Kampfhunden?

Häufig findet eine Maulkorbpflicht bei Hunderassen Anwendung, die als besonders aggressiv oder gefährlich gelten. Solche Hunde werden als Kampf- oder auch Listenhunde bezeichnet. Welche Rassen dazugehören, lesen Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ein Maulkorb erfüllen?

Auch wenn Maulkörbe Mensch und Tier in der Umgebung des Hundes schützen sollen, dürfen sie dem Vierbeiner auf der anderen Seite nicht schaden. Er darf beispielsweise nicht am Hecheln, Atmen oder Trinken gehindert werden. Weiterhin darf ihm der Maulkorb keine Verletzungen zufügen, da dies gegen den Tierschutz verstoßen würde.

Dazu dienen Maulkörbe für Hunde

Insbesondere an viel belebten Orten, wie den öffentlichen Verkehrsmitteln, sollte der eigene Hund einen Maulkorb tragen. Bei der Hektik in einem Bus oder einem Zug, mit den zahlreichen Menschen, können Tiere schnell gestresst sein. Ebenfalls ist für viele Hunde diese Situation ungewohnt und aus diesem Grund sehr beängstigend.

So können generell ruhige und sonst artige Hunde nach Menschen schnappen oder sich gegen andere Tiere beißend versuchen zu verteidigen. Die Maulkorbpflicht in der Bahn ist daher essentiell. Neben Kindern, die geschützt werden, sichert der Beißkorb für Hunde, dass Verletzungen oder Krankheiten, wie die Tollwut, nicht übertragen werden.

Gut zu wissen: Wenn Hunde einen Maulkorb tragen, dann muss dieser auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Tier darf nicht am Atmen, Hecheln oder Trinken gehindert werden. Zugleich darf der Maulkorb das Tier nicht verletzen oder an der üblichen und normalen Bewegung hindern. Lediglich das Zubeißen oder nach Personen und anderen Hunden zu schnappen soll verhindert werden.

Der Maulkorb für den Hund: Wie sind die Regelungen in Deutschland?

Hunde müssen einen Maulkorb und eine Leine tragen, wenn Sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.
Hunde müssen einen Maulkorb und eine Leine tragen, wenn Sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.

Ob und wo in einer Stadt oder auf dem Land eine Maulkorbpflicht herrscht, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Teils können sogar einzelne Gemeinden Richtlinien aufstellen, ob in der jeweiligen Region in der Öffentlichkeit ein Maulkorbzwang besteht.

Meist entscheidet die Verwaltungsbehörde über Leinenpflicht und die Maulkorbverordnung. Häufig ist es so, dass Listenhunde, umgangssprachlich besser bekannt als Kampfhunde, einer Maulkorbpflicht unterliegen.

Einige Sondergenehmigungen gibt es für bestimmte Städte, beispielsweise wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich zwar um einen Listenhund handelt, dieser dennoch sehr friedliebend ist.

Generell steht allerdings die Sicherheit an erster Stelle, wodurch meist ein Maulkorb und eine Leine getragen werden muss.

  • In Berlin besteht für Hundehalter von Kampfhunden die Pflicht, dass die Tiere zu jeder Zeit in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen sowie mit einem Maulkorb von den Herrchen ausgestattet sind.
  • Dagegen besagt die Hundehalterverordnung in Brandenburg, dass ein Maulkorb für kleine Hunde sowie für jede andere Größe und Rasse Pflicht ist. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden dürfen Hunde nur mit einem geeigneten Maulkorb hinein.
  • In Bayern gibt es je nach Gemeinde unterschiedliche Verordnungen bezüglich der Maulkorbpflicht. Generell ist gemäß des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 18 Abs. 2) eine Anordnung für ein Maulkorb erlaubt, unabhängig davon welcher Größe und Rasse die Hunde angehören. In Nürnberg und München müssen Listenhunde, die über sechs Monate alt sind, ein Maulkorb in der Öffentlichkeit tragen.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt dies sogar für bestimmte Terrierarten, die als besonders bissig und somit gefährlich eingestuft werden. Generell ist daher eine Maulkorbpflicht in NRW vorgeschrieben. Sogar auf Hundeauslaufflächen müssen bestimmte Hunde einen Beißschutz tragen, sofern nicht nachgewiesen ist, dass das Tier ungefährlich ist.

Diese Hunderassen gelten in Deutschland als Listenhunde

Hunde, welche als gefährlich eingestuft werden, sind meist unter der Bezeichnung Kampfhunde bekannt. Bestimmte Rassen zählen zu diesen Listenhunden, die je nach Bundesland variieren können.

In den meisten Regionen werden allerdings die folgenden Hundearten als eher gefährlich eingestuft:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Für Rottweiler besteht eine Maulkorbpflicht in Bayern, Brandenburg, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Denn in diesen Bundesländern gilt die Hundeart als eine solche, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besitzt.

Die Pflicht für einen Maulkorb kann entfallen, sofern der Hundebesitzer einen Nachweis eines positiven Wesenstests des Tieres vorlegen kann. Ansonsten muss sich der Halter an bestimmte Auflagen halten, die ein Besitzer eines Listenhundes zu erfüllen hat. Dazu gehört auch, dass der Hund stets an der Leine zu führen ist, insbesondere dann, wenn Besitzer inklusive Hund in der Öffentlichkeit unterwegs ist.

In Brandenburg gilt die Hunderasse Dobermann als potentiell aggressiver als andere Hunde. Aus diesem Grund besteht hier auch für den Dobermann eine Maulkorbpflicht. Die Halter der Hunde müssen sich darum bemühen einen passenden Beißkorb zu organisieren und diesen sowie eine Leine ständig an ihrem Tier anzulegen, sofern sie sich in der Öffentlichkeit und unter vielen Menschen befinden.

Die Maulkorbpflicht in Österreich

Österreich ist für viele deutsche Urlauber ein beliebtes Reiseziel. Gerade da Hundebesitzer problemlos mit ihrem eigenen Auto in das Nachbarland fahren können und ihren besten vierbeinigen Freund ohne Schwierigkeiten mitnehmen können, ist die Region als Urlaubsort so vorteilhaft.

Ob Leinenzwang besteht und ein Maulkorb mitgeführt und vom Hund getragen werden muss, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Daher bietet es sich an, dass Sie sich noch vor der Reise über den ortsansässigen Tourismusverband erkundigen, ob die Utensilien vonnöten sind.

Sicherheitshalber sollten Beißkorb und Leine jedoch auf der Reise immer mitgeführt werden. Denn in Österreich gilt für die meisten Parks und Gehwege eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Gerade an öffentlichen Plätzen ist das Prozedere eine Voraussetzung für eine gegenseitige Rücksichtnahme.

Ein Maulkorb für Hunde sind in einigen Bundesländern Pflicht.
Ein Maulkorb für Hunde sind in einigen Bundesländern Pflicht.

Die Sicherheitsmaßnahmen auf Spielplätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln haben daher auch in diesem Land Vorrang.

Die Maulkorbpflicht in der Schweiz

In der Schweiz werden die Maulkorbpflicht und der Leinenzwang ebenfalls je nach den Kantonen unterschiedlich geregelt. Verschiedene Richtlinien, je nach Gemeinde, sind hier genau wie in den deutschen Bundesländern üblich. Das Tragen eines Maulkorbes und das Führen von Hunden an der Leine gelten zumindest für bestimmte Hunderassen.

Als Listenhunde gelten hier beispielsweise Bullterrier, die einer Maulkorbpflicht unterliegen. Gerade in Zürich gibt es strenge Vorgaben bezüglich der Kampfhunde. Die Besitzer müssen die Bullterrier an der Leine führen und immer einen Beißkorb anlegen.

Die Tierhalter werden in anderen Kantonen nicht so stark kontrolliert. Daher sollten sich Reisende und Besucher mit Hunden in der Schweiz vorher ausreichend informieren, ob für das jeweilige Gebiet eine strenge Pflicht und Regeln existieren. So kann der Urlaub gut vorbereitet werden und es passieren keine unerwarteten Komplikationen.

Schon gewusst? Wenn Sie mit einem kleinen Hund in die Schweiz reisen, (Schulterhöhe unter 30 cm) ist es möglich, das Tier in einer Reisetasche in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu transportieren. Die Reisetasche sollte allerdings ausreichend Platz und Bequemlichkeit für die Fellkumpanen bieten.

Ein Vorteil ist diese Art in Bus und Bahn mit einem Hund zu reisen, da sich so eine zusätzliche Fahrkarte sparen lässt.

Die Maulkorbpflicht in Italien

Ein Maulkorb für einen Hund sollte jeder Tierhalter besorgen.
Ein Maulkorb für einen Hund sollte jeder Tierhalter besorgen.

Wer für einen Kurztrip und eine längere Reise in das allseits beliebte und sonnige Land Italien unterwegs ist, möchte gern seinen Vierbeiner mitnehmen. Dadurch muss das fellige Familienmitglied nicht in einer ungewohnten Umgebung oder Hundepension bleiben und kann Teil des Reiseabenteuers werden.

Die Mitnahme ist auch durchaus möglich und außerdem einfacher, wenn dieser Urlaub mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt wird. Allerdings sollten Hundebesitzer darauf achten, dass stets und ständig die Leine sowie ein Maulkorb dabei sind.

Denn auch in Italien gibt es feste Bestimmungen und eine Maulkorbpflicht in einigen Regionen. Für die öffentlichen Verkehrsmittel gilt auch hier: Maulkorb und Leine sind notwendig und unerlässlich.

Bei Nichteinhaltung können Kontrolleure bzw. die Polizei im schlimmstenfalls ein Bußgeld verlangen. Sind der Maulkorb und die Leine vorhanden und werden vom Hundehalter auch eingesetzt, kann sich dadurch der Fahrkartenpreis sogar reduzieren.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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45 Kommentare

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  1. Stephan B.
    Am 12. Oktober 2022 um 6:02

    Man kann Hunde genauso wenig verallgemeinern wie Menschen, es sind ALLES Individuen und NEIN, nicht jeder Hund neigt zum beißen und fast alle sind sehr wohl berechenbar wenn man sich ein busschen auskennt und Einfühlungsvermögen hat. Unser nun 12jähriger Eurasierrüde (unkastriert) hat noch NIE in seinem Leben irgendjemandem (weder Hund noch Mensch) etwas getan!!! Er schmust mit jedem der es mag, ist also im Gegensatz zu vielen Menschen ein Philantrop! Er hat einen super positiven Wesenstest, fünf bestandene Begleithundeprüfungen (wegen der Höhe unserer Hundesteuer) und ist ein Engel in Hundegestalt! Trotzdem wird er mit unverträglichen über einen Kamm geschoren und muss teilweise einen Maulkorb tragen. Auch liegen bei uns wesentlich mehr Glasscherben auf den Bürgersteigen als Hundekot! Mich kotzen die Verallgemeinerungen an…sorry! Wir nehmen auch Rücksicht auf Radfahrer, Jogger und Menschen die uns mitteilen, dass sie Angst vor Hunden haben. Hier ist Konversation sehr wichtig!!!
    Der Mensch ist das WESENTLICH gefährlichere „Tier“!!!

    • Homer S.
      Am 5. Juli 2023 um 12:50

      @Stephan B.

      Sie nehmen die Statistik aber sehr persönlich. Das bestimmte Rassen als besonders gefährlich gelten (sei es durch den Halter oder den Hund selbst) ist statistisch häufig durch Studien und andere Aufzeichnungen (Polizei, Krankenhäuser) belegt. In einem solchen Fall kann eine Verallgemeinerung und die daraus resultierenden Maßnahmen (z.B. Maulkorb) Leben retten – denn ein kleines Kind hätte bei einem Angriff kaum eine Chance.
      Das was Sie beschreiben ist Ihre empirische Erfahrung mit Ihrem Hund. Ähnlich wie beim Menschen kann sich diese auch plötzlich eines Tages komplett umkehren, denn auch in Hunde-Köpfe lässt sich leider nicht hineinblicken. Insofern ist es doch schön, dass mit Ihrem Hund bisher alles zu klappen scheint, aber schließen Sie bitte nicht von dieser Momentaufnahme und Ihrem Hund auf andere Tiere dieser Rassen – denn das ist im Gegensatz zu den statistischen Belegen dann sehr wohl eine Verallgemeinerung.

  2. Manu
    Am 3. Oktober 2021 um 16:01

    Wir haben schon immer Rottweiler meine Kinder sind mit diesen groß geworden und haben nicht einen Kratzer von diesen und haben immer von klein an mit diesen gespielt, Spaziergänge unternommen, baden gewesen….! Es ist immer davon abhängig wie diese erzogen sind.Ich habe auch jetzt eine 6monatige Rottweiler Hündin die mehr Erziehung hat als manch anderer kleiner…. und nur weil die Menschen durch Medien alle über einen Kamm scheren……und größtenteils garnichts über die Rasse wissen wird Angst geschürt. Am vergangen We waren wir an der Küste unterwegs eine ältere Dame streichelte ganz versonnen unsere Hündin beobachtete den Umgang mit den Kindern kraulte sie hinter den Ohren und war komplett begeistert von ihr bis Sie nach der Rasse fragte und wir erzählten das sie eine junge Rottweiler-Hündin ist.

  3. stern
    Am 15. März 2021 um 1:51

    der Staat hat kein Interesse weil hunde generell ihren Besitzer schützen wurden. die Wohnung ist dann n nicht einfach betreten. dafur muss eim Zeitungsbericht her, um gesetzte zu machen. es ist oft fraglich. unser Hund würde einem mensch niemals was antun. gegen andere hunde ja aber weil nicht selber Opfer zu werden. sie sind liebevolle wesen, behandeln auch andere liebevoll. sie leiden unter diesen diskrieminierung. hunde sind laut Gesetz ein Gegenstand. eine waffe, vor der sie angst haben. sie sind Wesen mit hrz und seele , behandle sie auch respektvoll. schrib j.

  4. Hundehalterin
    Am 1. Januar 2021 um 22:04

    Ein Maulkorb ist für einen Hund KEINE Strafe und auch KEINE Belastung, wenn er gut passt, ausreichend groß zum Hecheln und Trinken ist und das Anziehen und Tragen vor dem „Ernsteinsatz“ gut trainiert wurde. Es gibt maßgefertigte Maulkörbe für JEDE Kopfform. Es gibt absolut keinen Grund, seinen Hund nicht an einen Maulkorb zu gewöhnen. Das Problem ist eben gerade nicht immer am anderen Ende der Leine. Ein einfaches Beispiel: Der Hund wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt und muss unter großen Schmerzen behandelt werden. JEDER Hund kann einen Menschen (oder einen anderen Hund) schwer verletzen, wenn er sein eigenes Wohlergehen oder Leben in Gefahr sieht. Die große Anzahl an Menschen und Hunden auf engem Raum, wie sie in vielen Gegenden Deutschlands gegeben ist und der gegenseitige Respekt gebietet die Maulkorbpflicht für jeden Hund an stark belebten öffentlichen Orten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Es gibt keine Nachteile, nur Vorteile. Assistenzhunde, die ihre Aufgabe nur erfüllen können, wenn sie keinen Maulkorb tragen, müssen natürlich ausgenommen werden.

    • Valentina V
      Am 30. September 2021 um 1:49

      Sie widersprechen sich selbst. Wenn ein Hund unter bestimmten Umständen eine Person beißen kann, dann sollten ALLE Hunde im Maulkorb sein, sogar Assistenthunde. Und wenn man immer noch einen Hund erziehen können, so dass er nicht beißen Menschen (wie Assistenthunde), dann lassen man vom Tragen eines Maulkorbs von gut erzogenen Hunden befreien. Maulkorb verursacht dem Hund Unannehmlichkeiten. Denn der Mund eines Hundes ist ein Kommunikationsmittel. Ein Hund kann zum Beispiel während des Spiels einen anderen Hund oder eine Person beißen. Das ist völlig normal. Der Hund ist von Natur aus in der Lage, die Kraft des Bisses zu kontrollieren.

      • Shlomo B.
        Am 10. April 2023 um 1:02

        „Der Hund ist von Natur aus in der Lage, die Kraft des Bisses zu kontrollieren.“ Ich gebe Ihnen recht! Mein Bullterrier beißt zwar, aber immer nur ganz behutsam. Das Maul ist eben ein Kommunikationsmittel!

  5. Kim
    Am 16. September 2020 um 8:36

    Ganz richtig ist DER Artikel nicht. In Österreich ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden (Bitte nicjt mit Bundesland verwechseln, jedes Dorf ist eine Gemeinde) Meist ist es aber so, daß der Hund ENTWEDER Leine, oder Beißkorb haben muß. In Wien MUß ein Listenhund, Staff und Co, beides tragen, außer in einer Hundezone. Dort darf der Hund aber nur hinein wenn er verträglich ist. Die Listen sind aber wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden. Jaja es ist alles sehr kompliziert.

  6. Rolf W.
    Am 6. Juli 2020 um 8:03

    Wenn ich mir die größtenteils ‚rassistischen‘ Kommentare gegen Hunde ansehe wird mir von der Ahnungslosigkeit und Ignoranz der Protagonisten übel. Der Charakter jedes Hundes beginnt am Ende der Leine. Würde vorschlagen, dass man den Kindern et alea, welche nicht mit Hunden zurecht kommen auch einen Maulkorb verordnet.
    Habe selbst eine Rottweiler Hündin, welche Everyone’s darling ist. Muss teilweise entscheiden wer mit ihr laufen darf. Gottseidank wohne ich in Baden-Württemberg in einem demokratischen und liberalen Bundesland welches nicht rassistisch ist.

  7. Sven
    Am 11. Mai 2020 um 15:56

    Mein kleiner Mischlingshund der 12 Jahre alt ist, Größe etwa wie ein Jack Russel hat von Geburt an schiefe Pfoten und vorallem Probleme mit der Luft da er öfter röchelt dem kann ich in BVG und S-Bahn Berlin doch kein Maulkorb ummachen, zumal es für ihn aufgrund der flachen Nase keinen gibt.
    Was kann ich in diesem Fall tun, leider haben die wenigsten Fahrer/innen der BVG Verständnis dafür.

  8. Karsten H.
    Am 13. März 2020 um 14:00

    Hallo
    Muss mein 6 Monate alte Malinois Hündin, sie soll in der Sicherheit mal tätig sein, auch ein Maulkorb tragen?

  9. Jana
    Am 16. Januar 2020 um 9:47

    Gibt es auch eine Verordnung was es für ein Maulkorb sein muss?
    Es gibt ja mittlerweile verschiedene Materialien wie Leder, Biothane, Draht etc.
    Wirklich sicher scheint mir bei einem Hund der beißabsichten hat nur der Drahtkorb.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 16:40

      Hallo Jana,

      hierzu ist uns an dieser Stelle nichts bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Detlef
    Am 11. Dezember 2019 um 9:41

    Ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen G und B, mir wurde ein Assistentzhund zugesprochen.
    Kniescheiben, Rippen, Schulter und Schlüsselbein zertrümmert. Nervenabriss linker Arm und Bein, keine funktionierende Bandscheibe….
    Jetzt bin ich auf den Bus zum Arzt und Krankenhaus mehrmals in der Woche angewiesen.
    Der Hund trägt am Arbeitsgeschirr beidseitige reflektierende Aufschriften „Assistentzhund„ und muss u.a. gefallene Sachen aufheben, wozu ich nicht in der Lage bin oder im Falle eines Neurologischen Anfalls mich warnen und falls keine Hilfe eintrifft sich neben mich so abzulegen um mich vor weiteren Verletzungen durch Gaffern und Pokémon Jägern zu schützen. Er wurde als passiver Assistentzhund ausgebildet, darf mich auch ohne Leine auch ohne Anfall nicht verlassen und wird nur bei Hilfe seinen Platz auf den Arbeitsbereich des Rettungsdienstes erweitern. Er darf nicht einmal pinkeln gehen.

    Warum werde ich mit dem Hund aus dem Bus geworfen, wegen fehlendem Maulkorb. Der Labrador hat 3 Pässe, für seine gesamte Ausbildung und wurden vorgezeigt.
    Folge: mit 80% Gehbehinderung 5 km nach Hause laufen um dann meinen Weg zum Arzt ohne Begleitung fortzusetzen, wovon die Krankenkasse informiert wurde. Welche Handhabe gibt es für einen passiven Arbeitshund, der zu dumm zum bellen ist.

  11. Nicole
    Am 19. November 2019 um 16:17

    Ich bin heute mit meinem American Bulldog und mein Kollege mit unserer American Stafford mix Hündin gegangen. Leider habe ich echt scheisse gebaut und beide Hunde ohne Leine laufen lassen. Ausserdem liefen wir auf dem Rückweg über einen Spielplatz wo keine Kinder waren sonst wäre ich nie da lang gegangen. Jetzt habe ich wahnsinnige Angst das man uns die Hunde wegnimmt. Geht das so einfach? Ohne das man 1 Bußgeld verhängt?

  12. Jochen L.
    Am 12. Juni 2019 um 20:41

    Hallo…

    Selbstverständlich muss der Schutz Aller (Mensch und Tier) gewährleistet werden.
    Meiner Meinung nach sollte eine Art „Hundeführerschein“ eingeführt werden, da es KEINE gefährliche Hunderassen gibt,
    sondern lediglich unwissende, verantwortungslose Menschen, die nicht in der Lage sind sich um einen Hund oder welches Lebewesen auch immer, zu kümmern.

    Durch diesen sollte geprüft werden, ob diejenige Person,
    die sich einen Hund zulegen möchte, egal welche Rasse:
    -über die notwendige Sachkunde verfügt.
    -Ob das Umfeld passend ist.
    -Ob diejenige Person in der Lage ist mögliche Tierarztkosten und artgerechtes Hundefutter zu bezahlen.
    -Und natürlich, ob überhaupt genug Zeit vorhanden ist, um sich um einen Hund oder welches Tier auch immer zu kümmern.

    Zudem sollten, meiner Meinung nach, hohe Hundesteuern angesetzt werden,
    da dies eine Großzahl von flüchtig interessierten Tierliebhabern abschrecken würde sich mal eben „kurz, auf die Schnelle“
    ein Hund zuzulegen.

    Wir, als menschliche Lebewesen, angeblich an der Spitze der Evolution stehend,
    sind ausgestattet mit Intelligenz und Intellekt und sollten diese Eigenschaften auch einsetzen und zwar zum Wohle aller Beteiligten.

    Amen.

  13. Michael
    Am 17. Mai 2019 um 19:52

    Ich habe angs vor Behörsenwillkür und vor Menschen welche Hunde nicht mögen.

  14. Michael A.
    Am 17. Mai 2019 um 19:46

    mein Hund ist zwei Jahre alt. Er lebt seit 14 Monaten bei mir und hat in dieser zeit nichts böses gemacht.
    Dennoch habe ich von der Gemeinde Bodelshausen eine Leinen u. Maulkorpzwang aufelegt bekommen.
    Die gemeine hat sich beim Tierheim erkundet, wo ich den Hund her habe. Die haben gesagt das der Hund auf grund seiner größe eine gefaht sein könnte.
    Bin ich und mein Hund dieser wilkür ausgelivert?
    Mein Anwalt bekommt zwar Geld von mir. Aber seit Monaten tut sich nichts! Mein Anwalt bekommt keine Akten einsicht weil niemand weis wo diese Akten sind.

  15. Christina
    Am 3. Mai 2019 um 8:54

    Hallo,
    die Tochter (18) einer Freundin lebt im Familienhaus und hat sich ohne das Wissen der Mutter(Eigentümerin) einen Pitbull Terrier Welpen gekauft. Sie lebt in Hessen und kann natürlich nicht überzeugt werden mit gut Zureden, dass alleine schon der Erwerb des Hundes ohne Einwilligung aller Familienmitglieder ein absolutes NO GO ist. Jetzt auch noch ein Listenhund…Die Mama macht da nicht mit, ist aber mit Reden nicht weiter gekommen. Frage an euch: Gesetzesbestimmung? Darf Sie den Hund einfach weggeben? Ihn zurückbringen ? (wobei die Tochter nicht verrät, woher Sie ihn hat.) Dem Hund ist ja jetzt schon keine gute Zukunft vorausgesagt, wenn er schon als Welpe nicht gewollt wird. Bitte versteht meine Freundin nicht falsch, Aber ihre Tochter geht noch zur Schule, hat keine eigenen Einkünfte, und sie muss doch rechtliche Möglichkeiten haben, diesen Hund….klar text geredet…loszuwerden. Danke für eure Sachkundigen Antworten;-)

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