Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu
Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.

Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.

Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.

Informationen zum Thema „Unfall mit Leihfahrzeug“ erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was ist nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten?.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Kann ich auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.

Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen

Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!

Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.

Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!

Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?

Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.

Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.

Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!

Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann
Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!

Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.

Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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113 Kommentare

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  1. k. günther
    Am 9. Februar 2025 um 10:03

    hatte mai 2014 einen verkehrtsun fall mit einen anderen auto hatte 21 tage ein mit auto die gegeneische ver sicherung zahlt nur 50 % DER MIETWAGEN KOSTEN DIE anderen kosten soll ich übernehmen volllkasko zahlt vkeine miet wagen kosten frage muss ich die rest kosten selbst zahlen

  2. jung
    Am 15. November 2021 um 14:39

    Nach einem Unfall ist man verunsichert, will nichts falsch machen und hat daher viele Fragen. Aber die Antworten hier auf dieser Seite sind für die Ratsuchenden nicht zu empfehlen. Wer sich auskennt, merkt sehr schnell, dass die Sache hier entweder zu groben Fehlern neigt oder absichtlich Antworten gegeben werden, die dem Unfallgegner helfen, Geld zu sparen. Und das ist nicht im Interesse der Fragenden.
    Beispiel: es gibt keine generelle Erkundigungspflicht nach günstigen Ersatzwagen. Im Gegenteil, wer einen Ersatzwagen benötigt, muss keine Marktforschung betreiben. Nach einem Unverschuldeten Unfall zum Anwalt, den bezahlt der Gegner. Und Erdtberatung ist oft kostenlos.
    FJ

  3. Hans-Jürgen S.
    Am 21. August 2020 um 14:23

    Zuvörderst befinde ich es grundsätzlich sehr gut, wenn Fachleute hier eine kostenlose Beratung über Verkehrsunfälle machen für die Allgemeinheit.
    Aus zeitlichen Gründen konnte ich hier nicht alles lesen.
    Jedoch kennt der oder die Verfasser von den Ratschlägen wohl leider nicht, was die Begriffe „Leihe und leihen“ und „Miete und mieten“ rechtlich bedeuten. Ein Leihwagen kostet nichts. Das Leihen einer Sache ist rechtlich kostenfrei, weil die Leihe kein Entgeld-Geschäft ist. Ergo wenn ich mir von einem Freund dessen Auto leihe, dann hat mein Freund keinen Rechtsanspruch dafür eine monetäre Gegenleistung zu fordern.
    Völlig anders ist es beim Mieten einer Sache, denn dafür muss das Mieten einer Sache vom Mieter bezahlt werden.

    Ja ich weiß es leider, dass es Autovermieter -Firmen gibt, die nicht wissen was sie tun und vielleicht auch noch Rechtsanwälte füttern, die auch nicht den Unterschied zwischen leihen und mieten rechtlich kennen.
    Die Hinterwäldler von Autovermieter-Firmen nennen sich oft dann „Autoverleih“ und keiner sagt denen, dass die falsch firmieren und dass es ach so hohe Richter gibt, die auch nicht viel taugen und ebenso nicht wissen, dass mieten und leihen nicht das Gleiche rechtlich sind..

    Aber zu der konkreten Frage von dem Eric
    Tja lieber Eric , gemäß Deinen Ausführungen hast Du keinen Rechtsanspruch um die Kosten eines Mietwagens seitens einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt zu bekommen.
    Falls Dein Auto einen Totalschaden erlitten hatte, durch Schuld eines Dritten, dann hast Du zwar in der Tat den Rechtsanspruch die Kosten ersetzt zu bekomrnen für einen Mietwagen seitens der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung.
    Aber wenn Du nur einen VW-Polo hattest, dann bezahlt Dir niemand die Anmietung von einer höheren Autoklasse., sondern nur die Kosten für die VW-Polo Klasse.
    Jedoch gilt das alles nur zur Beschaffung, damit Du Dir 14 Tage lang ein Ersatzauto suchen und kaufen kannst. Wenn Du Dir kein Ersatz-Auto kaufst, muss die Versicherung Dir keinen Mietwagen längstens 14 Tage lang bezahlen.
    Jedoch falls Du kein Geld hast und auch keinen Kredit bekommst um ein Ersatz- Auto zu kaufen, dann rate ich Dir dringend einen Rechtsanwalt zu bemühen.
    Ohne Deine finanziellen Verhältnisse zu kennen, ist hier kein Rat möglich.

  4. Alissa
    Am 3. August 2020 um 21:38

    Liebes Bußgeldteam,

    Leider wurde ich in einem Unfall verwickelt.
    Mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Ich habe von der gegnerischen Versicherung für 14 Tage einen Leihwagen erhalten.
    Diesen habe ich bereits vor einer Woche abgegeben. Geld für den Unfallsschaden habe ich noch immer nicht erhalten. Es ist mir nicht möglich, ein neues Auto, ohne die Zahlung des Schadens zu beschaffen.

    Habe ich nun noch länger Anrecht auf einen Leihwagen?

    PS. ich bin beruflich viel unterwegs….

    Vielen Dank.

  5. Eric
    Am 8. Januar 2020 um 10:43

    Guten Tag ich habe eine frage mir wurde nach mein Unfall den ich nicht verursacht habe gesagt mir steht ein leihwagen für 2 Wochen zu den habe ich mir auch für 2 Wochen genommen. Jetzt wurde mir gesagt da ich mir kein nderes Auto gekauft habe soll ich die kosten für den Leihwagen selber tragen ist das rechtens?

  6. Kiko
    Am 12. Dezember 2019 um 17:11

    Hallo,
    nach einem unverschuldeten Unfall bekam ich komplette Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zugesagt.
    Heute!!! flatterte eine Rechnung der Mietwagenfirma ins Haus vom 30.10.19, ich solle die Benzinkosten zahlen. Dabei blieb ich unter 1000 km, was im Mietvertrag eigentlich kostenfrei sein sollte.
    Muss ich die Rechnung bezahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Kiko

  7. Kenan
    Am 26. Oktober 2019 um 1:44

    Hallo kann jemand erklären ich habe nicht verstanden
    in vorgenannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz.
    Wir dürfen Sie um Mitteilung bitten, ob Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, damit wir gegebenenfalls wegen der noch ausstehenden Mietwagenkosten in Höhe von EUR 695,32 Klage erheben können.
    Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, bitte wir Sie ebenfalls um eine kurze Mitteilung.

  8. Dirk W.
    Am 17. Oktober 2019 um 11:08

    Am 23.09.2019 wurde mein geparktes Kfz vom Unfallverusacher beschädigt. Die Gegenerische Versicherung stellte mir unverzüglich einen Leihwagen zu Verfügung und veranlasste auch dass ein Gutachter mein Kfz begutachtet. Der Gutachter hat das Kfz am 01.10.2019 begutachtet. Mir liegt bis heute, den 17.10.2019, kein Gutachten oder sonstiges vor. Erst auf meine Anfrage am 10.10.2019 beim Gutachter wurde das Gutachten an die gegnerische Versicherung gesendet. Nun sollte ich den Leihwagen zum 13.10.2019 wieder abgeben. Da die Verzögerung der Bearbeitung nicht in meiner Schuld liegt stellt sich mir die Frage:
    Wie lange steht mir der Leihwagen zu? ab Kenntnis und Vorlage des Gutachten, da ich ja nicht weis ob es ein Totalschaden ist und auch nicht weis wie hoch die Entschädigung ist, also bis wie viel Euro kann ich für ein neues Kfz veranschlagen.
    Ich möchte noch erwähnen dass die gegnerische Versicherung nicht bereit ist das Gutachten, welches sie ja per Mail vom Gutachter erhalten hat, an mich per Mail weiter zu leite, angeblich aus Daten Sicherheitsgründen ;-)

  9. Corinna
    Am 1. Juli 2019 um 9:44

    Ich habe nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall zehn Wochen lang einen Mietwagen benötigt. Grund ist, dass die gegnerische Versicherung so lange die Regulierung nicht übernehmen wollte. Das lag, wie ich recherchiert habe, vor allem daran, dass der Unfallgegner den Schaden dort selbst erst auf Drängen meiner Werkstatt gemeldet hat. Da die Angelegenheit zwischenzeitlich beim Anwalt lag, verweigerte mir die Versicherung auch Auskunft über den Sachstand bzw. Fortschritt der Entscheidung über die Kostenübernahmen.
    Zusammengefasst heißt das: Ich brauchte zehn Wochen lang einen Mietwagen, weil die Versicherung selbst die Reparaturfreigabe so lange verschleppt hat. Die Versicherung zahlt aber nur anteilig die Kosten und verweist auf meine Schadenminderungspflicht. Ich bin der Ansicht, dass ich dieser zur Genüge nachgekommen bin, da ich a) den Unfall selbst noch am selben Tag bei der Hotline der Versicherung gemeldet habe und b) einen Mietwagen erhalten habe unterhalb der Klasse, die mir eigentlich zugestanden hätte.
    Muss daher nicht die Versicherung die vollen Mietwagenkosten übernehmen? Können Sie mir helfen?
    Danke und freundliche Grüße
    C.

  10. Patrick S.
    Am 17. April 2019 um 8:05

    Hallo, ich hab da mal ne Frage..
    Ich hatte einen unverschuldeten Unfall wo mir jemand draufgebrettert ist, Auto ist Totalschaden und wurde beim ADAC abgestellt. Reparaturen würden sich auf 12000 Euro belaufen.
    Diesbezüglich habe ich einen Leihwagen für 10 Tagen erhalten.

    Meine Frage, habe ich Anspruch auf weitere Mietzeit ohne Kosten solange wie die gegnerische Versicherung noch nicht für den Schaden aufgekommen ist und ich den Wiederbeschaffungswert auf meinem Konto verzeichnen kann???

    Würde mich mal interessieren.

    Vielen Dank.

  11. M. Bloch
    Am 10. Januar 2019 um 1:56

    Guten Tag.

    Danke für diese Seite mit den Infos.
    Wir haben ebenfalls eine Frage: unser Auto wurde beim Einparken beschädigt. Der Unfallverursacher ist bekannt – Termin für die Reparatur im Autohaus steht fest.
    Die gegnerische Versicherung hat angeblich Maximalbeträge für Ersatzwagen – diese übersteigen die Kosten für die das Autohaus uns einen (adäquaten) Ersatz stellen würde.

    Unsere Frage: wir haben mit 3 Kindern einen Touran, weil wir darauf angewiesen sind 3 Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen. Das geht nur bei sehr wenigen Automodellen. Haben wir Anspruch darauf, dass wir ebenfalls einen baugleichen Wagen erhalten …bzw eben ein ‚Familienvan‘ der in der Lage ist diese Anforderung zu erfüllen? Oder können wir mit einem anderen Auto ‚angespeist‘ werden?

    Danke
    M.Bloch

  12. JH
    Am 23. Oktober 2018 um 8:11

    Hallo,
    ich hatte hatte heute in der Früh einen Auffahrunfall, bei dem leider ich Schuld bin/ war. Es wurde schon alles ausgetauscht (Nummern, Addresse etc.) und die Polizei wurde auch informiert. Natürlich wird meine KFZ-Versicherung informiert und sich mit dem Unfallgeschädigten austauschen. Es ist kein Personenschaden entschaden, nur Schaden am Auto, bei mir schlimmer als bei der Person der ich aufgefahren bin.

    Jetzt meine Frage, da ich jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fahren muss, bräuchte ich ein Auto. Steht mir eigentlich ein Leihwagen zu bzw. zahlt den die Versicherung? Oder muss ich den selber zahlen?

  13. Mucha J.
    Am 5. August 2018 um 21:28

    Hallo Team Busgeldkatalog,

    ich bitte Sie um ein paar Tipps wie ich mich verhalten soll. Im Mai 2018 hatte ich einen unverschuldeten Unfall während meines Urlaubs in Polen. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen und dem Gegner seine Schuld mit Busgeld und Punkten bestätigt. Ich wurde aufgeklärt den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung (hier ALLIANZ Polen) zu melden, was ich auch getan habe. Die Versicherung hatte die Schadenregulierung mit Fallnummer bestätigt (alle Angaben mit Bildern waren beigefügt, sie haben selbst Bestätigung der Polizei angefordert) und mir vorgeschlagen den Schaden in einer autorisierten Werkstatt in Polen zu beheben und mir für die Zeit der Reparatur einen Leihwegen zu geben. Dem habe ich zugestimmt. Leider in der vorgeschlagener Werkstatt habe ich erst in 6 Wochen einer Termin bekommen können. Da mein Urlaub in anderthalb Wochen zu Ende war müsste ich nach Deutschland zurück. Die ALLIANZ Polen hatte dann vorgeschlagen die Schadensregulierung an ALLIANZ Deutschland abzutreten und die Reparatur in meiner autorisierten Werkstatt durchzuführen. Leider war und ist die ALLIANZ Deutschland nicht kooperativ. Sie hatten mir aber neue Schadenfallnummer vergeben und bestätigt die Kosten zu übernehmen. Ich habe den Fall aber schon vorher an DRESEN (meine Werkstatt wo ich meinen Wagen gekauft habe) abgegeben und die haben mit der ALLIANZ soweit alles besprochen. In dem Schadensregulierungsbestätigung haben die aber ein Satz zugefügt “ ….wird nach Schadensersatzrecht Polen erfolgen“ Die Rechnung für die Reparatur haben sie beglichen.
    Nun es geht mir um die Verweigerung der gegnerischen Versicherung (ALLIANZ Deutschland) der Kostenübername für ein Leihwagen (5 Tage Reparaturdauer). Ich habe den kleinsten 1.0 Liter Wagen für nicht mal 39 Euro pro Tag genommen, da ich zur Arbeit müsste (täglich 35 Km gemacht) Sie verlangen von mir einen Nachweis des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit z.B. als Außendienstmitarbeiter, dann werden die Kosten übernommen. Die ALLIANZ Polen hatte mir aber den Leihwagen zugestimmt. Ich arbeite in Büro. Die Fahrt zur Arbeit mit dem Bus würde aber etwa 1,5 Stunden (Hinfahrt mit einmal Umsteigen) dauern. Zurück wäre es noch länger da ich in dieser Woche Spätschicht bis 23:00 Uhr hatte. Die Fahrt mit dem Auto dauert bis ca. 25 Minuten. Für mich wäre es unerträglich (bin schwerbehindert mit 50 GdB). Was würden Sie mir raten? Hat die Versicherung Recht mich als Geschädigten so zu behandeln ? Oder soll ich direkt einen Anwalt hineinziehen ?
    Vielen Dank

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:55

      Hallo Mucha J.,

      ein Anwalt wäre in diesem Fall die richtige Wahl.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marco K.
    Am 20. Juli 2018 um 10:37

    Ich habe mit meinem Privat PKW einen Unfall auf einer Dienstfahrt gehabt. Jetzt ist mein Wagen kaputt und ich sitze ohne Wagen hier. Ich finde nirgendwo Leistungen die der öffentliche Arbeitgeber dann leisten muss. Gibt es Leihwagen etc… welche Kosten werden übernommen?
    Ich hoffe irgendjemand weiss Bescheid… Von seitens des AG kommen immer unklare Angaben!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:04

      Hallo Marco K.,

      dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von vielen Umständen – wie z. B. der Schuldfrage – abhängt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sarah
    Am 18. Juli 2018 um 10:34

    mir ist ein älterer Herr in mein parkendes Auto reingefahren. laut gutachter ist mein Wagen ein totalschaden. hab am gleichen Tag ein Leihwagen erhalten für 10 Tage. jetzt ist es so nach 3 monaten hab ich endlich ein Auto gefunden jedoch der Halter ist mein Schwiegervater und die Versicherung läuft auf mich. muss ich trotzdem den Mietwagen bezahlen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:48

      Hallo Sarah,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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