Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu
Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.

Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.

Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.

Informationen zum Thema „Unfall mit Leihfahrzeug“ erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was ist nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten?.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Kann ich auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.

Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen

Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!

Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.

Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!

Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?

Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.

Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.

Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!

Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann
Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!

Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.

Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (113 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

113 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Rado
    Am 23. Mai 2017 um 12:00

    Hallo,

    als Geschädigter muss ich den Kasko Schutz (Insassenversicherung, Mobilitätsversicherung,…) selbst tragen wenn ich mir ein Mietwagen hole???

    LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:30

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rado
    Am 22. Mai 2017 um 18:11

    Hallo,

    ich hatte vor ca. 5 Monaten einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt weggenommen und Ich hatte einen Totalschaden. Habe mir bei Sixt einen Wagen geholt. Jetzt nach 5 Monaten bekomme ich eine Rechnung, dass die gegnerische Versicherung nicht den Vollkasko Schutz zahlen will. Meine Frage: wie ist das geregelt muss ich als Geschädigter das zahlen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:15

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. P.
    Am 23. April 2017 um 21:39

    Wir hatten vor einiger Zeit einen Verkehrsunfall, bei dem uns die Vorfahrt genommen wurde. Keine schuld, aber einen Totalschaden.
    Wir leben auf dem Land, mein Mann ist tagsüber mit dem 2. Auto zur Arbeit unterwegs. Ich brauche das Auto, um die Kinder zur Kita zu fahren, das ist ohne Auto nicht möglich.
    Wir haben auch problemlos einen Leihwagen für 10 Tage bekommen (ohne Hinweis auf die Bedingungen), der Sachverständige hat den Schaden bewertet, Geld kam… Alles ok.
    Jetzt kommt das Schreiben von Sixt, dass wir die Kosten übernehmen müssen, da die gegnerische Versicherung keine Nachweise über Reperaturzeit/Anmeldung eines Ersatzfahrzeuges erhalten hat.

    Jetzt ist unser Problem folgendes: unser Wagen wurde privat wieder flott gemacht, es gibt entsprechend keine offiziellen Nachweise einer Werkstatt. Auch auf originale Handyfotos können wir nicht mehr zugreifen, da das Aufnahmehandy einen Wasserschaden erlitten hat. So hätte zumindest gezeigt werden können, wie lange der Wagen nicht fahrbereit war.

    Was machen wir denn jetzt? Einfach mit der Versicherung reden und auf ein Einlenken hoffen?! Es sollte doch noch denkbar sein, dass Autos auch privat repariert werden können?!
    Na ja, ich hoffe mal das Beste, finde aber diese Versicherungspraxis unter aller Sau..

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:25

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. S.
    Am 4. März 2017 um 18:38

    Hallo mir ist jemand ins Auto gefahren.

    Ich habe ein Schleudertrauma, meine Nichte im elbocken ein Haarriss.

    Steht mir ein Leihwagen zu?
    Bin alleinerziehende Mutter mit 2 Jungs
    Und die müssen zu schule.
    Also ich muss sie jeden Tag zum Bus fahren.

    Ich arbeite eigentlich auch aber bin krankgeschrieben.
    Steht mir da ein Leihwagen zu? Oder was muss ich beachten. LG s.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:51

      Hallo,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Stefan W.
    Am 2. März 2017 um 14:00

    Hallo
    Hatte am 22.02.2017 einen Verkehrsunfall, bei dem ich absolut nicht Schuld war, mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Fahrzeug hat sich jetzt als wirtschaftlicher Totalschaden erwiesen. Fahrzeug steht beim BMW-Händler und ist über die BMW-Bank finanziert.
    Ich habe seit Donnerstag einen Leihwagen über den BMW-Händler von der Firma AVIS
    Meine Frage muss die gegnerische Versicherung den Leihwagen ab dem 23.02.2017 bezahlen oder erst ab dem Tag an dem die BMW-Bank das Auto als Totalschaden frei gibt oder zur Reparatur frei gibt

    mit freundlichen Grüßen

    Stefan

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:07

      Hallo Stefan,

      in der Regel gilt, dass Unfallgeschädigte während der gesamten Dauer der Wiederbeschaffung Anspruch auf einen Mietwagen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug fahruntüchtig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anita
    Am 18. Februar 2017 um 0:34

    Mir ist ein Taxifahrer nach einem blitzstau hinten drauf gefahren. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ist 14 Jahre Alt (Mercedes c Coupé mit 143 ps)
    Da ich auf dem Weg zur Arbeit war und meine kranken 15 Monate alten Sohn bei meinen Eltern abgegeben habe um dann 50 km auf die Arbeit zu fahren, habe ich nach dem Unfall mein Auto stehen lassen, da es nicht mehr verkehrssicher ist. Ich musste mir ein Mietwagen holen um meinen Sohn abzuholen und einen Arzt aufzusuchen.
    Ich habe der Mietwagen Vermietung den Unfall geschildert und ihnen auch meinen Fahrzeugschein vorgelegt und gebeten mir ein Wagen zu geben der in der selben Klasse ist oder sogar eins drunter. Er hat gesagt er gibt mit einen Upgrade und rechnet mit der Versicherung nur das ab, was meiner Klasse entspricht. Nun hat er mir einen Mercedes E Klasse gegeben.
    Weil ich mich wirklich gewundert habe, was er denn mit der Versicherung abrechnen will, habe ich heute noch einmal nachgefragt und darauf verwiesen, dass ich ihm ja mein Auto und Schein gezeigt habe und ob das denn wirklich ein Auto ist, was mit zusteht. Er hat gesagt er hat alles richtig gemacht und ich habe nun Angst dass die gegnerische Versicherung nun sagt dass sie die Kosten nicht übernehmen wird. Ich bin alleine mit Kind und brauche ein Auto um meine Einkäufe zu erledigen und mein krankes Kind zu meinen Eltern zu bringen damit ich wieder arbeiten gehen kann.
    Aber wenn ich das Auto nun zurück bringe habe ich es nur 5 Tage gehabt und brauche es auch bis ich mir ein neues gekauft habe.
    Ich weiß nicht was ich machen soll ?

    LG
    Anitta

  7. Timo
    Am 3. Februar 2017 um 12:06

    Hallo,

    wenn ich mir für die dauer des Ausfalles einen Wagen leihe von einem freund, wie hoch wäre der Tagessatz, der mir für die 10 Tage zustehen würde in der ich mir ein Auto leihen muss?

    Mit freundlichen Grüßen

    Timo

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 13:08

      Hallo Timo,

      leihen Sie sich ein Auto von einem Freund, erhalten Sie maximal 50 % der Kosten, die Sie bei einer Mietwagenfirma bezahlt hätten. Wie hoch der Betrag ist, hängt davon ab, welche Art von Auto bei dem Unfall beschädigt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sigi
    Am 29. Januar 2017 um 16:51

    Hallo
    auf einem Parkplatz ist uns vor 2 Tagen Jemand seitlich aufs Auto gefahren. Anstatt zu bremsen hat der Fahrer aus Schreck
    zusätzlich das Gaspedal bedient und uns auf ein drittes Auto aufgeschoben.
    Fazit der Werkstatt: Wirtschaftlicher Totalschaden

    Das Auto war ein Garagenwagen, 18 Jahre alt und kam ohne Probleme durch den TüV. Es wäre also mindestens noch 2 Jahre gelaufen.

    Nun habe ich in der kommenden Woche einen Facharzttermin auf den ich viele Wochen gewartet habe.
    Oeffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.

    Einen passenden Gebrauchtwagen zu finden geht ja auch nicht so schnell, zumal wir hier recht provinziell wohnen.

    Schon die Fahrt zur Werkstatt war eine Herausforderung mit defektem Auto hin und 40 Minuten Fahrt mit dem Fahrrad wieder nachhause (bei Minusgrafden)

    Der Werkstattleiter sagte uns stünde KEIN Leihfahrzeug zu bei einen witrsch. Totalschaden – richtig?
    Das kann doch nicht angehen dass man derart hängen gelassen wird wenn man ein älteres Auto hat und nicht in einem Ballungsraum mit Verkehrsanbindungen wohnt oder?

    –Gibt es eine Möglichkeit ein Leihfahrzeug zu bekommen? (auch in Bezug auf Arzttermin)
    –Falls ja – wie lange? (Die Suche nach Gebrauchtwagen bei uns gestaltet sich schwierig und auch DAFüR müssen weitere
    Fahrten in Kauf genommen werden. Nur WIE ohne Auto???)

    Ich bitte um eine schnelle Antwort, in 4 Tagen steht der Termin an
    Dankeschön
    LG

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 13:23

      Hallo Sigi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Sie können sich rechtliche Beratung bei einem Anwalt holen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Sigi
    Am 28. Januar 2017 um 22:35

    Hallo
    uns ist gestern auf einem Parkplatz eine Parkplatzsuchende gegen unser Auto gefahren.
    In der Schrecksituation hat sie wohl zusätzlich auf das Gaspedal gedrückt und unser Auto gegen ein weiteres parkendes Fahrzeug gedrückt.
    Bei uns ist leider ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden! Das Auto hätte noch gut und gerne 2 Jahre Tüv bekommen.

    Der Werkstattleiter sagte es stünde uns in diesem Fall kein Leihfahrzeug zu, ist das richtig?
    Wir benötigen das Auto zwar nicht täglich aber trotzdem zu Fahrten zu Aerzten oder für Besorgungen.
    Gerade nächste Woche habe ich einen Termin bei einem Arzt der 80 km entfernt ist, öffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.
    Einen passenden Gebrauchtwagen so schnell zu finden ist auch nicht einfach.
    –Haben wir nun tatsächlich keinen Anspruch auf einen Leihwagen?
    –Falls doch – wie lange?

    Bitte um schnelle Antwort, schon alleine wegen dem anstehenden Fachrzttermin auf den ich viele Wochen warten musste.

    Danke
    LG

  10. Rebecca
    Am 31. Dezember 2016 um 16:57

    Hallo.

    Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall mit einem Lkw an dem ich keine Schuld habe.
    Ich habe dann einen Leihwagen bekommen und mich auch umgehend um ein neues Auto bemüht als klar war,dass mein Unfallwagen wirtschaftlicher Totalschaden ist.
    Ich habe dann wenige Tage darauf ein Auto von Privat gekauft,welches allerdings noch nicht fahrbereit war, da die Batterie und der Airbag erneuert werden mussten.
    Allerdings musste ich auf Wunsch des Verkäufers das neue Auto noch dieses Jahr auf mich versichern lassen,sodass der Verkäufer die Versicherung und Steuer im neuen Jahr nicht noch einmal zahlen muss.
    Nun habe ich mit der Autovermietung telefoniert und dabei wurde mir mitgeteilt,dass die Kosten für den Leihwagen nur bis zum Versicherungsdatum des neuen Wagens von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
    Gilt dies auch wenn mein neues Auto noch nicht fahrbereit ist und es mir aufgrund der Weihnachtsfeiertage und aufgrund dessen dass ich über die Feiertage bei meiner Familie (600 km entfernt vom Unfallort) nicht möglich war das neue Auto reparieren zu lassen und den Leihwagen zurück zu geben?

    Vielen Dank und Lg

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 15:00

      Hallo Rebecca,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt oder Versicherungsfachmann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lena
    Am 26. Dezember 2016 um 8:48

    Hallo!
    Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall an dem ich unschuldig war. Habe das Auto in die Werkstatt gebracht und in der Zwischenzeit bekam ich einen Vorführwagen von dem Autohaus zur Verfügung gestellt, da ich auf mein Auto angewiesen bin. Es stellte sich am nächsten Tag heraus, dass mein Auto ein Totalschaden ist. Sie wollten mir natürlich auch gleich einen Neuwagen verkaufen. Auf meinen Entschluss hin, dass ich keinen Neuwagen möchte und erstmal etwas nachdenkzeit benötige, wurde mir sofort angedroht, dass mir der Vorführwagen wie noch andere Kosten die für sie entstanden sind (unter anderem Gutachter, Zeitaufwand…), mir verrechnet werden, wenn es zu keinem Kauf-Abschluss bei Ihnen kommen wird. Auch wurde mir vorgeworfen, dass ich undankbar sei und ich ihren Einsatz nicht honoriere.

    Können Sie mir da weiterhelfen?!

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 10:18

      Hallo Lena,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen hier sich zunächst an Ihre Versicherung zu wenden und sich rechtliche Beratung, z. B. bei einem Anwalt, zu holen. Diese können Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Üblicherweise sind Sie nicht gezwungen irgendeinen Kauf abzuschließen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sabine F.
    Am 15. Dezember 2016 um 21:00

    Hallo ich habe seit drei wochen einen leihwagen.jetzt kommt doch raus das die schuldfrage ungeklärt ist.schock für mich.muss ich komplett die kosten übernehmen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 14:41

      Hallo Sabine,
      sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, wird diese entweder noch geklärt oder beiden Fahrern wird eine Teilschuld zugesprochen. Die gesamten Kosten müssten Sie in einem solchen Fall beispielsweise nicht tragen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Katy
    Am 12. Dezember 2016 um 21:51

    Hallo,
    mir ist jemand hinten drauf gefahren. Habe nun einen Leihwagen bekommen, mit dem
    Ich aber absolut nicht zufrieden bin. Ich fahre einen 1er BMW und habe einen kleinen KIA bekommen der nicht mal halb so viel Leistung hat wie mein Auto. Komme mit dem Auto nicht zurecht, kann ich bei der mietwagenfirma an rufen und nach einem anderen Auto fragen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 11:24

      Hallo Katy,

      grundsätzlich ist es zulässig, einen Mietwagen zu nutzen, der dem beschädigen Fahrzeug in der Ausstattung ähnelt. Er darf aber nicht über diesem Standard liegen, da Sie rechtlich zur Kostenvermeidung aufgerufen sind. Möglicherweise sprechen Sie auch die gegnerische Versicherung auf den Wunsch nach einem Fahrzeugtausch an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jakobo
    Am 18. November 2016 um 11:16

    Hallo,
    ich bin Unfallgeschädigter, mein Auto (Golf) war ein Totalschaden. Mein Autohaus hat mir einen Mietwagen (Audi A1) gegeben und wickelt den Unfall über einen Anwalt „für mich“ mit der gegnerischen Versicherung ab. Nun hat mein Autohaus aber wohl einen zu hohen Preis für den Mietwagen verlangt und die gegnerische Versicherung will davon nur 50% tragen (Schreiben vom Anwalt, welcher es abwickelt). Jetzt werde ich von dem Anwalt benachrichtigt, dass ich mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung noch dagegen klagen soll und wir somit vielleicht bis zu 75% des Mietwagenpreises ersetzt bekommen.
    Bleibe ich jetzt tatsächlich auf dem Differenzbetrag und meiner Selbstbeteiligung der Rechtsschutz sitzen?
    Der Unfall hat sich vor ca. genau einem Jahr ereignet. Die Abgabefrist für den Mietwagen und alle anderen Vorgaben haben wir erfüllt.

    Viele Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 12:16

      Hallo Jakobo,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage selbst an einen Anwalt zu wenden. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Chri
    Am 4. November 2016 um 11:10

    Hallo,

    bei einem Unfall wurde mein Auto so stark gerammt, dass es nun ein wirtsch. Totalschaden ist. Die Schuld trägt allein der Unfallgegner. Laut Gutachten steht mir der Mietwagen ab Gutachten 14 Tage zu. 10 Tage sind bereits verstrichen und ich habe immer noch kein Geld zur Wiederbeschaffung von der Versicherung bekommen. Sofern das Geld bis zum verstreichen der Frist bzw. erst einen Tag vorher eintrifft (nun ist ja erst mal Wochenende) kann ich die Kanzlei des Autohauses dazu auffordern die Frist verlängern zu lassen?

    Vielen Dank & Beste Grüße

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:20

      Hallo Chri,
      in der Regel haben Sie bei einem Totalschaden so lange Anspruch auf einen Ersatzwagen, bis Sie über ein neues Fahrzeug verfügen. Daher sollte diese Möglichkeit gegeben sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar