Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.
Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.
Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mietwagen nach einem Unfall
Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.
In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.
Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.
Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen
Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!
Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.
Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!
Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?
Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.
Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.
Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!
Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!
Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.
Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!
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hallo muß ich den Mietwagen, selbst vorstrecken auch wenn ich das wirtschaftlich gar nicht kann? Wir hatten ein Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden an unserem Auto auf dem Weg in den Urlaub. Die Schuldfrage ist geklärt, der Unfallgegner trägt die volle Schuld. Nun haben wir ein Leihwagen vom ADAC mit dem sind wir in den Urlaub in den Norden gefahren. Wir dürfen diesen Wagen nur bis zum 20. behalten und müssen ihn dann abgeben. Wir erhalten keinen weiteren Leihwagen (für die 3.Woche unseres Urlaubs) es sei denn wir strecken die Kosten von 500 Euro vor. Das kann doch so nicht sein. Wir haben keine 500 Euro zum Vorstrecken.
Hallo Nancy,
im Normalfall müssen Sie als Geschädigter des Unfalls nicht die Kosten übernehmen. Daher sollten Sie dies mit Ihrer Versicherung besprechen, damit diese sich mit der Gegenseite zusammensetzt. Diese können Ihnen auch sagen, wie lang genau der Anspruch gewährt wird. Eine Selbstbeteiligung ist meist nur dann der Fall, wenn ihre Versicherung einspringt, was aber laut ihrer Darstellung hier nicht der Fall ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ein LKW hat mich von der Spur gedrängt und somit einen Schaden verursacht. Mein Auto steht seit dem in der Werkstatt (nicht fahrbereit), da der VN den Unfall bisher nicht gemeldet hat (8 Wochen). Meine Anrufe und Mails bei der gegnerischen Versicherung laufen ins Leere, ich bekomme lediglich die Aussage , dass dies noch nicht gemeldet wurde. Ich fahre einen Leihwagen, der von der Versicherung beauftragt wurde . Mittlerweile liegt dies allem einem Anwalt vor.
Nun ist meine Frage , wer trägt die Kosten für den Mietwagen? Ich konnte hierzu keine eindeutigen Aussagen finden, mir wurde von meiner Verischerung (Vollkasko) gesagt, dass ich als Geschädigter den Schaden so gering wie möglich halten muss und mein Auto schon längst hätte reparieren lassen sollen. Da ich dies nicht wusste, mache ich das jetzt erst.
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo Daniela,
normalerweise übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Mietwagen. Da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, wird dieser Sie mit Sicherheit über die weitere Vorgehensweise informieren und Sie unterstützen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir ist einer in die rechte Seite meines Toyota Verso gefahren. Mein Auto ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.Wir haben uns entschlossen den Toyota nicht reparieren zu lassen. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde haben wir einen Skoda Kleinwagen als Mietwagen 12 Tage genutzt, weitere 8 Tage haben wir keinen Mietwagen genutzt sondern sind mit Bus und Bahn gefahren.
Wie sieht es mit der Differenz zwischen Mittelklasse -und Kleinwagen aus? Wie mit der Zeit wo kein Fahrzeug genutzt wurde?
Weitere Frage von uns ist die, wir haben 2 Hunde die wir in unserem Toyota bequem transportieren konnten, weil wir ein Hundeschutzgitter benutzt haben. Dieses alte Hundeschutzgitter kann im neuen Fahrzeug nicht genutzt werden, weil es nicht paßt. Wir haben uns ein neues Hundeschutzgitter in das neue Fahrzeug einbauen lassen, weil es für dieses Fahrzeug kein Hundeschutzgitter im Zoofachhandel gibt. Diese kosten hätten wir gerne erstattet bekommen von der gegnerischen Versicherung.
Hallo Sabine,
ob die Kosten tatsächlich übernommen werden ist mit der Versicherung abzusprechen. Die Rechnungen können der eigenen Versicherung übergeben werden bzw. und von deren Seite der gegenteiligen Versicherung eingereicht werden.
Gemäß dem Gutachten liegt die Entscheidung auf der Seite und laut Absprache der Versicherungsgesellschaften. Dies muss eingehend geprüft werden. Daher können wir Ihnen leider nicht sagen, wie viel der Kosten übernommen werden, da dies immer von dem jeweiligen Fall abhängig ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hatte am 30.5 um 23 Uhr einen Wildunfall in Schweden.Ich bin Mitglid beim ADAC ( plus Mitglied ),der Wagen wurde in eine Werkstatt geschlebt.Wir haben dan bis 1.6 im Hotel verbracht um15 Uhr hatteuns dan einer vom ADAC gesagt wir haben 500 Euro für die Heimreise dann haben wier uns mit hilfe einer Hotelangestellten (Sie konnte Deutsch) selber einen Leiwagen besorgt (ADAC war dazu nicht in der Lage) Wir hatten die ganze Zeit im Hotel versucht eine Lösung mit dem ADAC zu finden, ca.7-8 mal angerufen.Zuhause angekommen fragte ich nach einen Leiwagen ADAC sagte für uns ist der Fall abgeschlossen ,meine Versicherung sagte wen das Fahrzeug in der Werkstatt ist steht mir ein Leiwagen zu. ADAC Hollt den Q5 erst mit ein Sammeltransport in Schweden ab. Ich bin ca. 2 Wochen ohne Auto.ist das OK……..Ich habe keinen Rechtschutz
Hallo Dieter,
das müssen Sie mit dem ADAC klären. Wenn dieser Ablauf vertraglich so festgehalten ist, kann es durchaus rechtens sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Heute in der Früh eine Bus ist in meine auto reingefahren.am parkplatz… .der Gegner ist gänzlich Schuld. ..bekomme ichs leihwagen während der Reparaturzeiten…trägt der gegner versicherung oder zu wem solte ich erklären…was wurden sie empfahlen…danke
Hallo Meiki,
zu allererst sollten Sie den Unfallschaden Ihrer Versicherung melden und diesen auch schriftlich anzeigen. Ist Ihnen das KFZ-Kennzeichen des anderen Fahrzeugs bekannt, können Sie den Unfall auch an die gegnerische Versicherung melden. Dies kann unter der Telefonnummer 0800-2502600, einen Zentralruf der Autoversicherer, geschehen.
Bezüglich eines Leihwagens sollten Sie sich bei der zuständigen Werkstatt und der Versicherung erkundigen, ob Ihnen ein Wagen gestellt werden kann. Hier gelten Grenzen bezüglich der Fahrstrecke und der Kosten. In der Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernehmen, diese wird jedoch meist auch Nachweise über die Kosten und die Standzeit verlangen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hatte einen Unfall mit einen anderen bei der Bavaria versicherten Auto . Es war eindeutig das der andere Fahrer Schuld war , hat er auch so bei der Polizei angegeben .
Das Auto musste in die Werkstatt , der Gutachter kam und hat auch alle Sachen schnell zur Bavaria geschickt .
Wir haben ein Leihwagen über die Versicherung von Sixt erhalten , nun brauchte die Bavaria ca 5 Wochen um der Werkstatt die Kostenübernahme zu schicken . Für den gesamten Zeitraum hatten wir das Auto , wir haben uns aUCH MEHRMALS BEI Bavaria gemeldet um Ihnen Druck zu machen das wir die Übernahme zur Reparatur brauchen .
Nun haben wir unser Auto wieder und bekommen jetzt eine Rechnung von Sixt für die Nutzung des Leihwagen . ca 1000 EURO .
DAs kann ja nicht rechtsens sein oder ???
Hallo Harry,
wir können leider keine Rechstberatung durchführen. Sind genauere Eläuterungen zu Ihrem Fall gewünscht, sollten Sie den Weg zu einem Anwalt nicht scheuen. Entscheidend bei der Frage ist allerdings, ob der verunfallte Wagen in der Zeit auch unbenutzbar und somit die Standzeiten in der Werkstatt gerechtfertigt war. Ist dies gegeben, sollte sich der Anspruch auf den Mietwagen auch begründen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Harry,
hast du es schon klären können ob du die restlichen Kosten noch bezahlt bekommst?
Ich habe so einen ähnlichen Fall!
Hallo bussgelgkatalog.org-Redaktion,
vorab herzlichen Dank für Ihren informativen Bericht.
Ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der den Gesamtwert des fremdverschuldeten Schadens übersteigt das
10-Fache des Fahrzeugwertes. Nach Gutachten beläuft sich der Wiederbeschaffungswert auf 450€. Für den Zeitraum der Wiederbeschaffung (14 Tage) habe ich ein gleichwertiges Fahrzeug der Versicherung erhalten. Nun werde ich es kaum schaffen für 450€ ein Fahrzeug zu kaufen und auf mich zu zulassen um der Versicherung gerecht zu werden.
Meine Frage:
Besteht eine Nachweißpflicht/-Recht zu einem Kauf gegenüber der Versicherung?
Oder wie verhält man sich am sinnvollsten in dieser Situation?
Viele Grüße
Hallo Sebastian,
der Versicherung gegenüber haben Sie eine Nachweispflicht. Sie können allerdings nochmal nachfragen, ob nicht ein weiteres gutachten von einem anderen sachverständigen erstellt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich fahre einen Leasingwagen a5. Nun ist mir am Wochenende jemand reingefallen. D.h. einem unverschuldeten Unfall. Jetzt wollen die mir einen VW turan als leihwagen geben. Muss ich diesen annehmen? Der a5 ist 3 Monate alt.
Hallo Tom,
wenn dieser Wagen Ihnen angeboten wurde und Sie einen Ersatzwagen dringend benötigen, ist es von Vorteil diesen auch anzunehmen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie keinen Leihwagen bekommen, wenn Sie die Annahme verweigern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nachdem ein LKW-Fahrer aufgefahren war, ist unser Auto nach dem Gutachten leider ein Totalschaden. Der Auffahrunfall war fremdverschuldet. Bestätigung seitens Unfallverursacher und Polizei liegt alles vor. So weit konnte auch alles geklärt werden, die gegnerische Versicherung muss alle Kosten tragen und hat auch einen Leihwagen gestellt. Inzwischen haben wir über das Autohaus, von dem wir unser Auto hatten, auch über den Restwert ein anderes Auto gekauft.
Unser Problem ist jetzt:
Unsere Versicherung hat uns kürzlich postalisch mitgeteilt, dass wir zurückgestuft werden in Schadensklasse 0! Bisher zahlten wir 34% des Beitragssatzes. Ist das zulässig? Konnte im Internet nichts dazu finden.
Die Rückstufung berechnet sich ja normalerweise nach der Anzahl der Unfälle pro Jahr. Das wäre somit der 1., allerdings 100% fremdverschuldet. Unsere Versicherung muss somit ja gar keinen Schaden regulieren, da das alles der gegnerischen Versicherung zufällt. Wieso werden wir dann zurückgestuft? Und wieso gleich auf 0?
Hallo Ray,
diesbezüglich sollten Sie sich über den Sachverhalt bei ihrer Versicherung erkundigen, wie es zu der Rückstufung kam. wenn eine Teilschuld angerechnet wurde oder in Ihrem Vertrag bestimmte Klauseln zur Schadenfreiheitsklasse bei jeglicher Art von Unfall erwähnt sind, könnte dies durchaus möglich sein. allerdings kann auch ein Missverständnis vorliegen. Daher sollten sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden, verlangt die Versicherung des Unfallgegners den Nachweis der Ersatzbeschaffung bevor die Kosten für den Mietwagen übernommen werden.
Da ich die Möglichkeit bekommen habe, ein Firmenfahrzeug zu nutzen (mit KFZ-Überlassungsvertrag), habe ich dies angenommen.
Die gegnerische Versicherung behauptet, das dies nicht ausreicht sondern ich unbedingt ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen muss.
Ist dies korrekt?
Hallo Daniel,
auch, wenn Sie sich nach einem Unfall ein Auto von einem Bekannten leihen, haben Sie einen Anspruch auf Mietkosten. Allerdings zahlt die gegnerische Versicherung in dieser Situation nur ca. 50 % dessen, was ein Mietwagen bei einer Firma kosten würde. Dies sollte auch für Ihren Fall gelten. Insofern ist es nicht notwendig, den Wagen auf Ihren Namen zuzulassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
mir ist jemand in mein Auto gefahren und abgehauen. Nun wurde derjenige doch noch gefunden. Natürlich streitet der es ab aber Lack Spuren und die fremdteile die an meinem wagen lagen passen genau zu seinem. Das ganze liegt nun bei der Polizei und muss noch weiter zur Staatsanwaltschaft. Mein Wagen steht jetzt seit fast einer Woche in der Werkstatt und ich fahre einen Leihwagen (eine klasse tiefer) als meiner. Mein Problem ist folgendes: Die gegnerische Versicherung äußert sich nicht bzgl. einer evtl. Begutachtung falls die Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Ich bekomme lediglich die Auskunft mich so zu Verhalten als hätte ich den Schaden selbst verursacht. Also würde ich den Schaden sofort reparieren lassen, sodass im Nachhinein keine Begutachtung erfolgen kann wodurch es ja passieren kann das die Versicherung den Schaden nicht anerkennt und ich auf Kosten sitzen bleibe. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen bis die Schuldfrage geklärt ist? Sollte der jenige nicht schuldig sein ist klar das ich die Kosten tragen muss jedoch meinte die Kripo schon das es eindeutig ist, ist er schuldig trägt die Versicherung dann solange die kosten des Leihwagen bis mein Wagen vollständig repariert ist. Bei der Versicherung bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen. Ich hoffe mein Problem ist verständlich.
Hallo Patrick,
an dieser Stelle verweisen wir auf einen Versicherungsberater – sofern Sie Teil- oder Vollkasko versichert sind, kann Ihnen Ihre Versicherung ebenfalls zu den nötigen Schritten weiterhelfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen.
ich hatte einen Unfallschaden – Beim ausparken ist mir ein anderes Auto reingefahren. Nun meine Frage: Gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich auch bei mir. Ich fahre weniger, bin aber auf Grund meiner schweren Erkrankung auf mein Auto angewiesen . Danke für ihre Antwort
Lächelgruß Brigitta
Hallo Brigitta,
es könnte sein, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ein Anrecht haben. Sie sollten das aber mit der gegnerischen Versicherung klären.
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Habe ich auch Anspruch auf Geld wenn ich nach dem Unfall keinen Mietwagen gebrauchen kann da ich 2 Wochen nach dem Unfall AU geschrieben bin.
Hallo Harun,
in diesem Fall geht es nicht um den Anspruch auf einen Ersatzwagen nach einem Unfall, sondern um Schmerzensgeld. Wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie viel Geld bekommt man pro tag bei der wiedererschafungsdauer wenn man ein vw passat hat dafür gibt es doch auch eine Tabelle oder?
Hallo Julian,
die Dauer der Wiederbeschaffungszeit wird vom Unfallgutachter festgelegt und ist nicht abhängig vom Autotyp.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wann beginnt diese vom Gutachter fest gelegte Zeit?
An dem Tag der Erstellung oder ab dem Tag des Geld Eingangs ? Bei mir liegen da 2 Wochen zwischen?!!
Hallo Iv,
dies sollte Ihnen der Unfallgutachter mitteilen können.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Wie sieht es bei der Spritkostenübernahme aus, wenn die Kosten beim Mietwagen höher ausfallen, als bei dem eigenen Fahrzeug, welches gerade repariert wird? Hoffen auf Kulanz der Versicherung oder muss ich die Mehrkosten selbst tragen?
Der Unterschied in meinem Fall: Benziner Leihwagen gegen Benziner mit LPG Umrüstung und getankt wird in Belgien für derzeit 30 Cent, da man direkt an der Grenze wohnt. Fahrt zur Arbeit und zurück liegt bei ca. 90km pro Tag. Zusätzlich dauert die Reparatur leider noch ein bis zwei Tage länger, da ein zuvor bestelltes Ersatzteil leider defekt war und nachbestellt werden musste.
E10 liegt hier in der Gegend gerade bei 1,12€, LPG bei 0,50€ und in Belgien bei den schon genannten 0,30€.
Das macht dann mind. 20-30€ Differenz – ja nach Dauer der Reparatur.
Klar ist das jetzt nicht die Welt, aber für einen unverschuldeten Schaden, den ganzen Aufwand mit der Werkstatt, die verlorene Zeit, um alles abzuwickeln, den Eingriff in meine Arbeits- und Freizeitzeiten, da man nunmal zur Werkstatt nicht 24/7 fahren kann … dann noch die Mehrkosten für den Sprit übernehmen (müssen)?
Hallo Norbert,
wenden Sie sich in diesem Fall an die Versicherung oder einen Anwalt, diese können Ihnen sagen, wie Sie weiter vorgehen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org