Mit Blaulicht fahren: Dürfen Sie das als Privatperson?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Blaulicht missbräuchlich zu verwenden, kann teuer werden

Ist es illegal, mit Blaulicht zu fahren, wenn Sie in einem Zivilfahrzeug sitzen?
Ist es illegal, mit Blaulicht zu fahren, wenn Sie in einem Zivilfahrzeug sitzen?

Sie haben es eilig, aber stecken mal wieder in einem dicken Stau fest. Dann sehen Sie, wie ein Polizeiwagen sich mit Blaulicht und Martinshorn eine Rettungsgasse verschafft, durch die er zügig durch den stockenden Verkehr fahren kann. Und Sie würden gerne selbst schneller vorankommen, indem Sie mit einem Blaulicht fahren.

Es gibt verschiedene Anbieter, welche Blaulichter für jedermann legal zum Kauf anbieten. Auch mit ihrem normalen Auto könnten Sie sich als Zivilstreife ausgeben und sich im Stau den nötigen Platz verschaffen.

Deshalb fragen Sie sich: Darf ich – speziell in Deutschland – mit Blaulicht fahren, wenn ich eine Privatperson bin? Und welche Strafen kann mich bei Missbrauch von einem Blaulicht erwarten? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Mit Blaulicht fahren

Dürfen Sie mit Blaulicht an einem Privatfahrzeug fahren?

Nein. Als Privatperson ist es Ihnen nicht erlaubt, mit einem Blaulicht am Kfz unterwegs zu sein.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn Sie sich über dieses Verbot hinwegsetzen?

Welche Konsequenzen auf Sie zukommen können, wenn Sie als Privatperson mit Blaulicht unterwegs sind, erfahren Sie hier.

Wer darf mit Blaulicht fahren?

Ausschließlich die Polizei, die Militärpolizei, die Bundespolizei, der Zolldienst, der Katastrophenschutz, Rettungsdienste, die Feuerwehr sowie Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist es erlaubt, mit Blaulicht unterwegs zu sein.

Wer darf mit Blaulicht fahren?

Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Damit ist es schon einmal ausgeschlossen, dass ein Blaulicht an einem Privatfahrzeug verwendet werden darf, da diese nicht von vornherein mit so einer Anlage ausgestattet sind und auch nicht an Einsätzen teilnehmen dürfen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden müssen.

Mit Blaulicht fahren dürfen nur bestimmte Fahrzeuge, wie beispielsweise von der Polizei.
Mit Blaulicht fahren dürfen nur bestimmte Fahrzeuge, wie beispielsweise die der Polizei.

Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genauer:

  • Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
  • Feuerwehr, Katastrophenschutz
  • Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
  • Rettungsdienste

Wenn Sie nicht zu einer dieser Institutionen gehören, begehen Sie mit einem Blaulicht also einen Missbrauch.

§ 38 Absatz 1 der StVO definiert, in welchen Fällen ein Blaulicht zusammen mit einem Martinshorn genutzt werden darf. Dies ist nur der Fall, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch flüchtige Personen dürfen mit Blaulicht und Einsatzhorn verfolgt werden.

Welche Strafe kann unbefugt mit Blaulicht fahren bringen?

Fahren Sie mit Blaulicht am Auto, kann eine Strafe in Höhe von 20 Euro drohen.
Fahren Sie mit Blaulicht am Auto, kann eine Strafe in Höhe von 20 Euro drohen.

Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie grundsätzlich aufgrund Ihrer beruflichen Stellung zum Einsatz eines Blaulichts befugt sind (also nicht für Privatpersonen).

Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation wegen einer Straftat belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt etwa dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt wären.

Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können.

Nicht nur öffentliche Amtsträger wie die Polizei, sondern auch privat organisierte Rettungsdienste dürfen mit Blaulicht fahren. Von daher muss bei Einsatz eines Blaulichts also nicht zwangsläufig eine Amtsanmaßung vorliegen.Wenn Ihr Auto auf den ersten Blick wie der Krankenwagen eines Rettungsdienstes aussieht und nicht wie eine Zivilstreife der Polizei, haben Sie zwar einen Verstoß gegen den Blaulichtnutzungsparagraph begangen, aber keine Amtsanmaßung.

Wenn es bei Ihrer Blaulichtfahrt zur Nötigung, Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer beziehungsweise zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kam, werden Sie ebenfalls für diese Verstöße belangt. Was nur Polizei oder Feuerwehr gestattet ist, bleibt für Sie auch dann verboten, wenn Sie sich illegal ein Blaulicht aufs Dach gesetzt haben.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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172 Kommentare

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  1. Resul
    Am 8. Juni 2018 um 2:19

    Hallo, es gibt auch als Handwerker fälle, da muss man schnell hin. Wie z.b als Elektriker da es bei uns zu sehr großen Sachschaden und Gesundheitsschaden kommen kann haben wir oft Notfälle. Zum Beispiel dass der Schrank stinkt ist für uns ein Zeichen das etwas angefangen hat zu schmelzen evt. zu brennen. Wie ist es bei solchen Fällen mit Blaulicht oder Rotlich zu fahren?????

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:47

      Hallo Resul,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einem Blaulicht ausgerüstet werden. Die Fahrzeuge von Handwerkern gehören nicht dazu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Danni L.
    Am 31. Mai 2018 um 0:15

    Was wäre mit einem Polizisten, der in seinem privaten Pkw fährt und eine Straftat beobachtet (Unfallflucht) oder eine Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß / Handy am Steuer). Wenn dieser Polizist in seinem Pkw ein Magnetblaulicht (mit E-Zulassung) auf das Dach setzt, um das Auto anzuhalten, ist das dann erlaubt? Es ist nicht fest verbaut, also keine Eintragung nötig. Er ist Polizist also keine Amtsanmaßung, er kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, sofern er es für nötig hält. Sehe ich das alles richtig?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:23

      Hallo Danni,

      das stimmt. Das Sonderrecht ist nicht auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt, sondern kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch bei einem privaten Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Marco
        Am 22. November 2018 um 20:25

        Und warum dürfen dann nicht Angehörige der FFW diese Rechte in Anspruch nehmen da sie ja auch mit hoheitlichen rechten im Einsatz Fall auf dem weg zum GH befinden ??? kann man da nichts im Gesetzestext ändern??? Bzw. Damit währe doch allen geholfen?!!!

        • Sven
          Am 7. März 2022 um 1:23

          Weil viele der Angehörigen der FFW nicht über entsprechendes Training von Blaulichtfahrten verfügen, vorallem nicht mit den Fahrten in einem PKW, welche sich massiv zu den in einem LF unterscheiden! Zudem wäre die Kontrolle durch die Polizei praktisch unmöglich, bzw. extrem schwierig. Zudem wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und damit meine ich nicht speziell durch FFW-Mitglieder. Das wären einfach 1 Millionen Leute die mit blau fahren dürften und die Polizei kann niemals wissen ob das nun FFW ist oder nicht.

          • Stephan
            Am 11. Februar 2023 um 19:02

            Wieso sollte es die Polizei nicht kontrollieren können jeder Angehörige der ffw hat im regelfall einen dienstausweis und auf dem funkmeldeempfänger stehen die einsätze im display. Zumal es auch technisch möglich wäre um missbrauch vorzukommen die anlage nur im einsatzfall freizuschalten.

  3. Lukas
    Am 14. Mai 2018 um 12:39

    Hallo, wie schaut es mit der rechtslage aus wenn ich led Blaulicht im kühlergrill vorne drin habe , man es zwar von außen sieht , aber es nicht funktioniert ohne im Motorraum es zu betätigen. also quasi nur als Design vorhanden . Weil man darf es ja nur nicjt im fahrerraum haben und nicht betätigen dürfen . also würde das ja straffrei sein oder lieg ich da falsch ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:52

      Hallo Lukas,

      informieren Sie sich bitte beim TÜV, ob die Änderungsmaßnahme an Ihrem Fahrzeug zulässig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mad Ce
    Am 22. April 2018 um 11:34

    Ich habe eine rechtliche Frage zum Gebrauch von Blaulicht und Polizeisirene oder Martinshorn AUSSERHALB des Strassenverkehrs. Meine fragen:
    1. Darf ich bsp.weise Blaulicht und Sirene auf privaten Gelände benutzen?
    2. Darf ich bsp.weise Blaulicht und Sirene auf öffentlichem Gelände abseits der Straße, wie z.B. in einem Park benutzen?
    Bei beiden Fragen handelt es sich um an der Person oder an einem Bollerwagen mitgeführte Sirenen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 15:12

      Hallo Mad Ce,

      der Gebrauch von Blaulicht und Sirene durch Privatpersonen ist im öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Dazu kann auch ein Privatgrundstück fallen, wenn es z. B. nicht deutlich von einer öffentlichen Straße abgesperrt ist oder so dicht dran ist, dass der Gebrauch einer Sirene auf den öffentlichen Straßenverkehr Einfluss nimmt. Hier kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. Ein öffentlicher Park gilt in der Regel ebenfalls zum öffentlichen Verkehrsraum.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Troes
    Am 18. April 2018 um 17:36

    Darf Mann wenn Mann ein alten Feuerwehr Auto fährt das Blaulicht drauf behalten und es vileicht benutzen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 14:08

      Hallo Troes,

      weder Blaulicht noch Blaulichtattrappen sind in der Regel an Zivilfahrzeugen zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. S. Lutz
    Am 16. April 2018 um 21:12

    Wenn man ein Blaulicht im Fahrzeug hat, was nicht angeschlossen ist bzw. nicht in Betrieb ist ?
    Viele Grüße Lutz S.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:34

      Hallo S. Lutz,

      auch Blaulichtattrappen fallen im Regelfall unter das Verbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Higher Spirit
        Am 16. August 2018 um 21:31

        Wie leiten Sie oder die Justiz dies aus dem Gesetz ab?
        a) ist als „Verwendung“ eines Blaulichtes die Inbetriebnahme („anschalten“) oder das bloße Anbringen gemeint?
        b) wenn nur das Schutzgehäuse ohne technische Komponenten montiert wird, wie soll dies als Kennleuchte oder allgemein Leuchtmittel eingestuft werden?

        • staging.bussgeldkatalog.org
          Am 5. Oktober 2018 um 16:36

          Hallo Higher Spirit,

          allein weil die Außenabmessungen des Fahrzeugs verändert würden, wäre eine Attrappe u. W. n. nicht zulässig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tobias K.
    Am 30. März 2018 um 21:59

    Ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr tätig und habe eine recht lange Anfahrt zum Gerätehaus. Ich wohne zwar in einer Mittel großen Stadt mit einer Berufsfeuerwehr, jedoch ist mein Löschzug für das Randgebiet zuständig.
    Ich überlege ob es sinnvoll ist mir ein Blaulicht für die Windschutzscheibe zu kaufen.
    Kann mir eine Strafe auferlegt werden wenn ich das Blaulicht nutze mich aber ausweisen kann als Feuerwehrmann mit meinem Dienstausweis?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:40

      Hallo Tobias,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt laut § 38 Abs. 2 StVO Folgendes: „Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.“ An Ihrem Privatfahrzeug dürfen Sie in der Regel kein Blaulicht anbringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Daniel S.
        Am 4. Juni 2022 um 0:38

        Hey liebe bussgeldkatalog Redaktion,

        Sobald bei uns als Ehrenamtliche bei der Freiwilligen Feuerwehr ein Einsatz auf denn Pager ankommt fängt für uns dann der Hoheitliche Dienst an, ergo eigentlich eine Einsatzfahrt bis zum Gerätehaus, ist es dennoch verboten auch wenn wir laut §1 (Glaube es müsste dieser sein) von der STVO befreit sind ?

        MFG

        • Daniel R
          Am 5. August 2022 um 20:12

          Da wirst du Probleme kriegen. Und zwar aufgrund des § 51 Abs. 3. In deinen Fall ist Nummer 2 ausschlaggebend. Der besagt folgendes:
          „(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:
          […] 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind“
          Also muss dein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug deutlich erkennbar sein müssen. Und du weißt ja, wie das dann mit Zivilfahrzeugen ist. Siehe auch weiter unten. Ich sage nur fehlendes Training für „Blaulichtfahrten“.

  8. Sergeant
    Am 23. März 2018 um 9:58

    Wir sind bei der FFW in einem kleinen Dorf, und unsere FFW hat „nur“ einen TSA, der vom jeweiligen verfügbaren Traktor gezogen wird.
    Ist es erlaubt auf diesen Traktor, hinter dem im Alarmierungsfall der TSA hängt, ein Blaulicht zu benutzen.

    es ist ja mehr oder weniger unsinnig, für jeden im dorf verfügbaren Traktor eine Sondergenehmigung für den Fall der Fälle zu beantragen.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 12:03

      Hallo Sergeant,

      dies ist in der Regel nicht erlaubt, auch wenn dies praktisch mit viel Bürokratie einhergeht. Die Verwendung eines Blaulichtes unterliegt strengen Auflagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Yogibär66
    Am 2. März 2018 um 8:01

    Diese Diskussion um Blaulicht bringt nichts. Es ist für Ottonormalverbraucher verboten.
    Was ist aber mit Grünlicht?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 10:36

      Hallo Yogibär66,

      grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland nicht im Straßenverkehr erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Alex
    Am 1. März 2018 um 1:46

    Hallo,

    meine Frau ist im 9ten Monat schwanger, wenn es dann los geht, muessen wir ans andere Ende der Stadt zu Ihrem Spittal, wenn es in der rushhour passiert koennte wir unter Umstaenden ueber eine Stunde im Autobahn Stau stecken bleiben. Rettung rufen kommt nicht in Frage da Sie sonst in das naechste Spittal kommt und nicht dahin wo Ihre vertrauten Aerzte sind. Ich fahre einen 7er BMW, wuerde man im normalfall nicht unbedingt mit einem Zivilpolizeiauto verwechseln aber das kann ich dann vor Gericht wohl lange erklaeren. Die 20 EUR Strafe (oder von mir aus bis 200 EUR Strafe waere es mir wert), dies einmalig so zu nutzen. Allerdings habe ich Bedenken wegen Amtsanmassung etc. Wie realistisch ist es in meinem Fall, einmalig damit durch zu kommen? Die Leuchte werf ich nachher freiwillig in den Müll.
    Kann mir der Fuehrerschein entzogen werden? Kann mir der Waffenschein oder Gewerbeschein entzogen werden? Danke

    • Peter
      Am 11. November 2021 um 9:36

      Alex, du bist der Knaller!
      Musste gerade lachen. Ernsthaft. Nice.
      Fahre schwarzen 7er BMW mit illegalem Blaulicht – kann mir der Waffenschein entzogen werden???
      Das klingt so dermaßen nach Mafia-Portfolio, dass du wahrscheinlich einmal direkt vorstellig werden solltest.
      Aber cooler Auftritt. Ich feiere es.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:18

      Hallo Alex,

      in Deutschland ist Privatpersonen das Fahren mit Blaulicht nicht erlaubt. Dies kann als Amtsanmaßung strafrechtlich verfolgt werden. Für genauere Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ulrich M.
    Am 21. Februar 2018 um 13:46

    Hallo,
    wie sieht es mit Strafen bei einem roten Blinklicht aus?
    Der Effekt auf vorausfahrende Fahrzeuge dürfte ähnlich sein aber evt. weniger Ärger nach sich ziehen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:57

      Hallo Ulrich M.,

      auch dies sollte verboten sein, da es strikte Regeln für die zulässige Beleuchtung am Fahrzeug gibt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Wilfgang
    Am 5. Februar 2018 um 10:01

    Dürfte man als Beschäftigter des Ordnungsamts, jedoch kein Beamter, wenn man in einem Dienstfahrzeug zu einem Einsatzort unterwegs bin, welches wiederum mit einem Blaulicht ausgestattet ist, dies auch einsetzen, sofern keine Dringlichkeit vorliegt, sondern man eben beispielsweise einfach nur in einem Stau fest steckt, um sich damit freie Fahrt zu verschaffen? Unter der Prämisse, dass man niemanden nötigt oder gefährdet, versteht sich …

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:17

      Hallo Wilfgang,

      in der Regel darf das Ordnungsamt kein Blaulicht einsetzen. Insbesondere dürfen Sondersignale wie das Blaulicht nur verwendet werden, wenn Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht, flüchtige Personen verfolgt werden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. Aziri
    Am 25. Januar 2018 um 13:32

    Hallo,
    Wie ist es wenn man mit rot/blaulicht auf dem öffentlichen Straßen erwischt wird.
    Und 1.2promille Alkohol getrunken hat..
    Ist der Führerschein für immer weg?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:18

      Hallo Aziri,

      Ihnen wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet. Solange Sie diese nicht bestehen und Ihren Führerschein nicht neu bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, dürfen Sie auch kein Fahrzeug führen. Ihr Führerschein ist nicht für immer weg, Sie müssen sich nur selbst darum kümmern, ihn wieder zu erlangen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Simon
    Am 21. Januar 2018 um 18:37

    Hi ich bin dabei mir ein ausgemusterten NEF zu besorgen welcher eine Sondersignalanlage eingebaut hat. Reicht es wenn ich diese so außer Kraft setzte das man sie nicht bestätigen kann ohne technische Dinge zu ändern bsp. Steuergerät entfernen oder die Blaulichthauben durch undurchsichtige ersetzen und die Hörner komplett entfernen bzw. Drucklufthörner abklemmen
    Gruß Simon

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:19

      Hallo Simon,

      erkundigen Sie sich bitte bei der Zulassungsstelle, ob das Blaulicht komplett abmontiert werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Tom
    Am 13. Januar 2018 um 21:18

    Guten Tag,

    wie verhält sich die Situation, wenn ein Polizeibeamter privat ein magnetisches Blaulicht am privaten KFZ benutzt.
    Und durch einen gegeben Anlass z.B. einen Unfall oder beobachten einer Straftat, sich der Polizeibeamte in den Dienst „versetzt“. Darf in diesem Fall das Blaulicht verwendet werden? – Amtsanmaßung wäre ausgeschlossen oder?

    Gruß.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:19

      Hallo Tom,

      am privaten Kfz sollte die Verwendung von Blaulicht unzulässig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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