Mofa fahren trotz angeordneter MPU: Geht das überhaupt?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 22. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mofa fahren trotz MPU: Wie Sie am besten vorgehen

Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung ist erlaubt. Lediglich eine Prüfbescheinigung muss vorliegen.
Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung ist erlaubt. Lediglich eine Prüfbescheinigung muss vorliegen.

Über 90.000 Verkehrssünder mussten 2014 zu einer MPU, rund ein drittel der Betroffenen fällt beim ersten Anlauf durch. Für manche bedeutet dies dann, noch länger auf den Führerschein zu verzichten und nicht mobil zu sein.

Doch neben dem Auto gibt bekanntermaßen noch weitere Verkehrsmittel, welcher sich ein Betroffener bedienen könnte. Dazu zählt neben dem Fahrrad auch das Mofa. Allerdings stellt sich bei letztem Fall die Frage, ob dieses ohne Führerschein überhaupt gefahren werden darf und ob eine Mofa-Prüfbescheinigung trotz MPU zu erlangen ist?

Wir erklären, ob es erlaubt ist, Mofa zu fahren trotz ausstehender MPU und wie eine Prüfbescheinigung zu bekommen ist. Außerdem gehen wir darauf ein, ob ein Verkehrsteilnehmer mit dem Geburtsjahr 1965 mit ausstehender MPU trotzdem Mofa fahren darf.

FAQ: Mofa fahren trotz MPU

Darf ich trotz ausstehender MPU Mofa fahren?

Wurden Sie 1965 oder früher geboren oder verfügen über eine entsprechende Prüfbescheinigung, dürfen Sie in der Regel auch dann mit dem Mofa fahren, wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde und Ihnen eine MPU bevorsteht.

Welche Optionen habe ich, wenn meine Prüfbescheinigung nicht auffindbar ist?

In einem solchen Fall können Sie normalerweise eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Damit kann nachgewiesen werden, dass Sie die Prüfung für einen „Mofa-Führerschein“ abgelegt haben.

Wann kann es verboten sein, trotz angeordneter MPU mit dem Mofa unterwegs zu sein?

Hat das Gericht entschieden, dass Sie ausdrücklich keine Form von Kraftfahrzeug steuern dürfen, während die MPU noch aussteht, dürfen Sie auch kein Mofa fahren.

Mofa fahren trotz ausstehender MPU: Ist das erlaubt?

Wer wegen eines Alkoholdeliktes oder zu vieler Punkte in Flensburg seinen Führerschein entzogen bekommt, kann von der Führerscheinstelle eine Aufforderung zur MPU erhalten. Erst wenn diese bestanden ist, erhalten die Verkehrsteilnehmer in der Regel die Fahrerlaubnis zurück.

Wer sich in puncto Führerscheinklassen auskennt, weiß, dass für Mofas keine Fahrerlaubnis benötigt wird, sondern eine Prüfbescheinigung. Verkehrsteilnehmer, die bereits eine Fahrerlaubnis für die Klasse B vorweisen können, benötigen weitergehend keine extra Prüfbescheinigung. Diese kann jedoch beim TÜV mit Vorlage des Führerscheins beantragt werden.

Ist es demnach erlaubt, Mofa zu fahren trotz MPU? Betroffene, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mofa fahren. Wer ein Fahrverbot absitzt, welches auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist, darf ebenfalls auf ein Mofa steigen. Handeln Sie sich ein allgemeines Fahrverbot ein, ist das Mofa für Sie tabu.

Allerdings muss der Betroffene eine entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen oder einen B-Führerschein besitzen. Ersteres dürften die meisten Besitzer eines B-Führerscheins nicht in der Schublade liegen haben.

Der „Lappen“ ist allerdings wegen der anstehenden MPU auch nicht mehr in ihrem Besitz, weshalb der Gang zum TÜV mit Problemen behaftet sein könnte – schließlich ist der Führerschein nötig, um die Bescheinigung zu beantragen.

Um dieses Problem zu lösen, kann eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beantragt werden, welche beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden kann. Mit dieser können Sie vorweisen, dass Sie die Prüfung für den Führerschein abgelegt haben. Andernfalls besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine theoretische Prüfung abzulegen, für die es im Vorfeld jedoch nötig ist, einige Stunden Theorieschulung und anderthalb Stunden Fahrpraxis abzuleisten, um letztendlich Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung.

Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren. In diesem Fall müssen Sie nur einen Personalausweis oder ähnliches dabei haben, damit Sie ihr Alter nachweisen können.

Wie erhalten Sie die Prüfbescheinigung?

Ein Mofa-Führerschein kann trotz MPU oder Fahrverbot erlangt werden.
Ein Mofa-Führerschein kann trotz MPU oder Fahrerlaubnisentzug erlangt werden.

Um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten, müssen sechs Theoriestunden je 90 Minuten besucht werden. Nur bei einer Theoriestunde darf der Prüfling fehlen, ansonsten kann keine Prüfung abgelegt werden.

Zudem sind – wie bereits erwähnt – anderthalb Stunden Fahrpraxis abzulegen.

Mofa fahren ohne Führerschein: Welches Bußgeld droht?

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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144 Kommentare

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  1. Digeo
    Am 31. August 2018 um 9:16

    Hallo,

    Ich habe mir gestern bei der Führerscheinstelle einen Registerauszug geholt und diese auch bekommen.

    Da steht geschrieben wann der Führerschein ausgehändigt wurde und wann er wieder eingezogen wurde bzw. wann ich ihn wieder abgegeben habe.

    Nun war ich ebend bei der Dekra und der Herr meinte das funktioniert so nicht ich müsse eine „VZA“ vorweisen und ich benötigt einen Auftrag von der Führerscheinstelle.

    Was soll ich nun tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:34

      Hallo Digeo,

      wenden Sie sich für nähere Informationen an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Alex.w
    Am 13. Juli 2018 um 2:01

    Hallo.

    Ich habe mit 14 Jahren eine Mofa Prüfbescheinigung gemacht. Ich hatte auch einen normalen Führerschein und habe ihn verloren noch eine Sperrfrist von zwei Jahren gehabt diese ist aber schon seit 2 Jahren abgelaufen. Jetzt ist meine Frage ich muss zur MPU wegen Alkohol et cetera, habe diese nicht bestanden.

    Ich habe die Führerscheinstelle angeschrieben sie meinte sie hat nichts damit zu tun sollt mich zum TÜV wenden. Darf ich jetzt aber trotzdem eine Mofa habe ja eine Mofa Prüfbescheinigung

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 10:16

      Hallo Alex,
      in der Regel dürfen Sie trotz anstehender MPU ein Mofa führen, wenn Sie eine entsprechende Prüfbescheinigung besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jens G.
    Am 11. Juli 2018 um 14:38

    Guten Tag, ich hatte noch nie eine Fahrerlaubnis, wurde aber schon am Steuer erwicht unter Alkohol und Drogeneinfluss…Ich möchte jetzt den den Führerschein für bis 50ccm machen, muss ich dann eine MPU machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 16:51

      Hallo Jens G.,

      ob Sie eine MPU machen müssen, entscheidet die Führerscheinstelle. Aber vermutlich ist eine MPU zu absolvieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Paddy
    Am 3. Juli 2018 um 9:56

    Habe eine frage was muß ich tun um mofa fahren zu dürfen, habe 2010 meinen FS(Pkw fs) wegen Alkohol (1,66%) abgeben müssen , möchte jetzt aber mofa (25 kmh) fahren. Was und wohin muss ich mich wenden um fahren zu dürfen, oder was gibt es für Möglichkeiten ohne das ich mpu machen muss (geldnot) .

    Mfg paddy

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 12:14

      Hallo Paddy,

      Sie benötigen eine Prüfbescheinigung, um Mofa fahren zu dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andreas
    Am 19. Juni 2018 um 14:13

    Bin mit Canabis am Steuer im Februar erwischt worden. Führerschein abgegeben. MPU angeordnet.
    Mir wurde gesagt ich kann ein Mofa 25 km/h fahren bis ich den Führerschein wieder bekomme.
    Da ich die Prüfbescheinigung nicht besitze, bin ich zur Fahrschule gegangen um sie erwerben.
    Als ich zur Prüfung ging, hat der Tüv-Prüfer eine Fahreignungsbescheinigung von mir gefordert.
    Da ich davon keine Kenntnis hatte, durfte ich die Prüfung nicht machen.
    Was soll ich tun?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:26

      Hallo Andreas,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. jens
    Am 11. Juni 2018 um 5:01

    hallo
    ich habe ende 2009 leider dürch drogen also THC meine prüfbescheinigung verloren und ein bussgeld bekommen
    habe keine mpu oder so ähnliches aufgetragen bekommen.
    ich möchte wieder MOFA fahren wie gehe ich da nun vor ?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:58

      Hallo Jens,
      wenden Sie sich dafür an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Kenneth P.
    Am 27. Mai 2018 um 20:18

    Hallo, ich wurde vor etwa 2 jahren mit meiner Mofa angehalten und hatte THC im blut.
    Ich war auch vor gericht wegen fahren ohne führerscheins, durchs frisieren meines gefährtes.
    Habe aber nie post bekommen das ich nicht mehr im straßenverkehr teilnehmen darf und auch beim gericht wurde dies nicht gesagt. Genauso hab ich nie post bekommen das ich eine MPU machen muss für meinen führerschein.
    Meine frage, darf ich mich jetzt einfach so aufs mofa wieder setzen ? Natürlich bin ich sauber und hab auch meine Prüfbescheinigung noch

    Mit freundlichen Grüßen
    K.P.

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:28

      Hallo Kenneth,

      aus der Ferne ohne eine Überprüfung der Unterlagen lässt sich dies nur schwer einschätzen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann eine solche Überprüfung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. yuno
    Am 27. Mai 2018 um 6:39

    darf man 50kmh Mofas mit der Bescheinigung fahren?

    • H.-U. Neumann
      Am 7. März 2022 um 17:57

      Ein 50 km/h schnelles motorisiertes Zweirad erfordert in der Regel einen Führerschein, es gilt sogar als vollwertiges Motorrad, so es nicht ein Fahrzeug ist, welches in einem Zeitraum gebaut wurde, in der Mopeds und Mokicks bis 50 km/h schnell waren oder es sich um ein Fahrzeug wie die „Schwalbe“ aus der früheren „DDR“ handelt. Heutzutage haben entsprechende Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und man man benötigt einen Führerschein dafür. Mofas haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, dafür benötigt man eine Prüfbescheinigung, die einige Stunden Theorie mit einer theoretischen Prüfung und etwas praktisches Fahren ohne Prüfung erfordert. Schon für die 45 km/h schnellen Fahrzeuge ist eine richtige Fahrprüfung erforderlich. Von der Pflicht zum Erwerb einer Prüfbescheinigung ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. März 1965 geboren wurden, für diese waren und sind Mofas frei ohne Fahrerlaubnis zu führen.

  9. yuno
    Am 27. Mai 2018 um 6:03

    meine eigentliche frage war auch sollte ich bei der DEkra angeben dass ich den FS entzogen bekommen habe und auf die Bescheingung jetzt angewiesen bin?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:44

      Hallo Yuno,

      mit einer Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Sie müssen bei der DEKRA keine Begründung angeben, diese muss aber die Prüfbescheinigung nicht zwingend ausstellen, wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. yuno
    Am 27. Mai 2018 um 6:00

    Hallo,

    ich habe gestern den Brief bekommen, dass der FS offiziell entzogen und ungültig ist wegen Cannabis am Steuer 2 x erwischt… Wiedererlangung nach 1 Jahr mit Vorlegung eines medizinisch psychischen Untersuchung möglich bzw Antrag…

    nun ich arbeite mit dem Mofa, den Lappen habe ich bei der Dekra gemacht, könnten die mir den Mofa Schein als Kopie ausdrucken und das genügt? bzw. wie ist das ist das nur ein Blatt dass ich brauche oder brauche ich das im selben Format wie der FS?

    lg

  11. jenni
    Am 15. Mai 2018 um 14:38

    Ich hätte mal eine Frage mir wurde vor sieben Jahren mein Führerschein weggenommen ich bin nicht im Straßenverkehrs gefahren bei mir wurden Drogen gefunden dadurch wurde mir mein Führerschein weggenommen Ich wollte fragen wie es aussieht ob ich eine Mofa fahren darf die 25 fährt ich hatte auch mal einen Mofaführerschein habe den aber leider verloren habe den in der Schule gemacht

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 15:03

      Hallo jenni,

      bitte fragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nach. Häufig ist das Fahren eines Mofas noch erlaubt. Allerdings benötigen Sie die Prüfbescheinigung. Die damit verbundenen Probleme, wenn diese erst erlangt werden muss, können Sie im obigen Text nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Axel
    Am 7. Mai 2018 um 6:44

    Guten Morgen, ich war Freitag beim TÜV und wollte mir eine Prüfbescheinigung ausstellen lassen. Hatte meine Abschrift aus der Führerscheinkartei dabei, die Führerscheinstelle hat sie mir ohne weiteres übersandt. Doch der TÜV wusste nichts davon, das man diese bekommen kann wenn man den Führerschein abgeben musste. Ich werde jetzt noch zur DEKRA gehen und da mein Glück versuchen. Ich halte euch auf dem laufenden.

    Gruß Axel

  13. Axel
    Am 4. Mai 2018 um 9:10

    Guten Morgen, ich habe jetzt meine Abschrift aus der Führerscheinkartei. Jetzt kann ich zum TÜV oder Dekra und mir eine Prüfbescheinigung ausstellen lassen?

    Gruß Axel

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 13:49

      Hallo Axel,

      sobald Sie die theoretische Mofa-Prüfung beispielsweise beim TÜV abgelegt und bestanden haben, erhalten Sie dort Ihre Mofaprüfbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Johann
    Am 2. Mai 2018 um 12:21

    hallo ich habe meinen Führerschein 2016 verloren in der Probezeit wegen drogenkonsum am Steuer. Mir wurde eine sperre und danach mpu aufgelegt. Letztes jahr kurz nach ablauf der sperre wurde ich nochmals ohne FS unter BTM am Steuer erwischt. Das verfahren läuft noch. Ich habe damals mit 15 eine Prüfbescheinigung gemacht. Kann ich diese jetzt erneut anfordern ? und wo muss ich mich melden um sie wieder zu bekommen ?

  15. Marc
    Am 20. April 2018 um 14:38

    Hallo zusammen…
    Mir wurde 1997 der Führerschein entzogen wegen Alkohol. 1,44%… habe damals 1 Jahr Sperre bekommen.das war auch das einzige mal das ich negativ aufgefallen bin.
    Habe dann damals die wiedererteilung beantragt mit dem ergebniss das ich eine MPU machen soll.
    Diese habe ich aber nie gemacht…

    2007 hab ich erneut eine wiedererteilung beantragt. ^ da kam das Gesetz raus das nach 10 Jahren der Führerschein ohne mpu wiedererteilt werden kann^… ich bin aber 2001 und 2002 jeweils mit fahren ohne Führerschein erwischt worden. Deswegen habe ich 2007 auch nur eine wiedererteilung mit voheriger MPU bekommen.

    Das war die Vorgeschichte…
    Jetzt heute ist der Lappen gesamt 22 Jahre weg und ich habe in den letzten 16 Jahren keinerlei Delikte im Strassenverkehr ect.mir zu Schulden kommen lassen…
    Ist das richtig das ich den jetzt ohne MPU bzw Auflagen vom strassenverkehrsAmt wieder bekommen muss bzw.kann ???
    Danke schön schon mal im Vorfeld für eure Hilfe…

    Gruss Marc

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 16:21

      Hallo Marc,

      in der Regel sollte die Wiedererteilung mit erneuter MPU-Aufforderung die Verjährung gehemmt haben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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