Motor laufen lassen: Regelungen der StVO zur Ordnungswidrigkeit
Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn Sie bei Ihrem Auto den Motor laufen lassen, ist eine Strafe zu erwarten

Viele Fahrer gewöhnen es sich insbesondere im Winter an, ihr Auto im Stand laufen zu lassen, damit die Heizung das Innere des Wagens ausreichend erwärmen kann. Andere wollen den Motor auf diese Weise warmlaufen lassen, weil sie glauben, dass es für diesen schonender ist. In Wirklichkeit stellt ein unnötig laufender Motor jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar – bzw. um genau zu sein, nicht der Motor selbst, sondern die Handlung.
Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet es, zu solchen Praktiken aus Bequemlichkeit zurückzugreifen. Auch das für den Ort entsprechende Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) kann hier zur Anwendung kommen, wenn Sie den Motor unnötig laufen lassen. Welches Gesetz herangezogen wird und welche Strafe Sie erwartet, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Motor laufen lassen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.
Nein. In diesem Fall gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), welches den unnötigen Betrieb des Motors untersagt.
Ja. In der Regel folgt ein Bußgeld von 80 Euro, wenn Sie den Motor laufen lassen.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Thema Motor laufen lassen
| Beschreibung | Bußgeld |
|---|---|
| Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht | 80 € |
| Innerorts unnütz hin- und hergefahren und dadurch Andere belästigt | 100 € |
Laufender Motor in der StVO und im LImSchG

Die StVO äußert sich in § 30 zum Umweltschutz sowie zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot. In Absatz 1 sind die Vorschriften zum laufenden Motor festgeschrieben, die gewählten Worte sind jedoch auslegbar:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden. Autoposer, die ihr Fahrzeug bzw. bestimmte Merkmale hervorheben wollen und deshalb unnütz hin und her fahren, müssen in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter, weswegen dieser der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit des Autofahrers vorgeht. Dennoch kann es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen, bspw. wenn jemand gezwungen ist, aufgrund eines Notfalls bei starken Frost im stehenden Wagen zu warten.
Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Fahrer das Auto anschalten und den Motor laufen lassen beim Eiskratzen. Gemäß dieser Auslegung der StVO fällt das Parken mit laufendem Motor ebenfalls in diese Kategorie. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel bspw. für Taxen bei frostigen Temperaturen. Den Lkw-Motor im Stand laufen zu lassen, ist nicht verboten, wenn Sie die Bremsanlage auffüllen wollen. Dies ist nämlich generell unvermeidbar, weil Lkw Druckluftbremsanlagen haben.
Hier ist zu beachten, dass nicht nur die Abgase belastend sein können, sondern der von dem Fahrzeug ausgehende Lärm zudem die Anwohner in Ihrer Umgebung stören kann. So kann es, wenn Sie wie oben beschrieben für das Auffüllen der Bremsanlagen den Lkw-Motor nachts laufen lassen, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, so dies nicht tagsüber möglich gewesen war oder das Kfz dafür nicht an einen Ort gebracht werden konnte, an dem es keine schlafenden Anwohner belästigt.
Diese Regelungen gemäß der StVO greifen vor allem auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen. In der Regel ist hier der Polizei und/oder das Ordnungsamt zuständig. Wenn Sie aber den Motor laufen lassen auf Ihrem Privatgrundstück, wird das LImSchG herangezogen. So heißt es bspw. in der LImSchG Berlin in § 2 zu den Immissionsschutzpflichten:
Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.
Auch dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 Abs. 2 LImSchG Bln dar.
Strafe für Motor laufen lassen: Welches Bußgeld erwartet mich?
Sollten Sie den Motor laufen lassen und eine Anzeige wegen besagter Ordnungswidrigkeit folgt, müssen Sie in der Regel mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog für die Umweltplakette und Umweltbelastung sieht für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen durch Fahrzeuge ein Bußgeld von 80 Euro vor. Unnötiges Herumfahren innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zieht 100 Euro nach sich, wenn dadurch Anwohner und Umwelt durch Lärm und Abgase belästigt werden.
Motor im Stand laufen lassen: Schädlich für die Umwelt und für den Motor selbst

Die Strafe bei einem solchen Fall ist jedoch nicht nur das Bußgeld. Den Motor laufen zu lassen schadet nicht nur Ihrem Portemonnaie und der Umwelt, die durch die unnötig ausgestoßenen Abgase belastet wird, sondern auch Ihrem Fahrzeug. Das Benzin verbrennt im Leerlauf nicht vollständig. Somit kann der Umstand, Auto bzw. Motor im Stand laufen zu lassen zu einer Strafe für das Kfz wie folgt führen:
- Das Laufenlassen von Motoren zum Erwärmen kann bei Regelmäßigkeit zu einem Kolbenfresser führen oder die Nockenwelle kaputtmachen.
- Außerdem können Motorschäden, Schäden am Katalysator sowie Schwierigkeiten beim Starten des Kfz die Folge sein.
- Die Motorschmierung ist zudem im kalten Zustand schlechter als beim Fahren und kann daher zur Beschädigung des Motors führen.
- Je nach Motorart könnten Sie das Benzin für einen Kilometer Fahrt verbrauchen, wenn Sie den Motor drei Minuten laufen lassen.


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Darf man sein Motorrad bei laufendem Motor in der geöffneten Garage im eigenen Garten reparieren?
Danke für die Info!
strafbar ja war mir klar, was mache ich , wenn wenn nachbar regelmäßig 20-45 min seinen wagen im vorgarten laufen lässt und frech wird? 4 autos im kleinen vorgarten u die laufen ständig warm oder kühl ich hab gegenüber meinen schreibtisch zu stehen. die abgase u der lärm nerven einfach nur
Es ist, wie im Artikel schon beschrieben Verstoß gegen Emissionsgesetze (Lärm und Abgase).
Speziell wenn das/die Fahrzeuge auf privatem Grundstück stehen gilt das LandesImmissionsSchutzGesetz (LImSchG) des jeweiligen Bundeslandes.
Auch das ist im Artikel schon beschrieben!
Vor unserem Wohnblock parken ständig Leute, die
bei laufendem Motor handyguckend auf jemanden warten, der/die vom Arzt, Fitnessstudio, Shopping, Sportkurs
etc. abgeholt werden muss. Manchmal läuft der Motor
20 min und mehr. Der tiefe Brummton macht körperliche Symptome, Fenster öffnen ist wegen der Abgase
unmöglich. Eine Ansprache der Fahrer führt zu Beleidigungen. Ich wurde sogar schon körperlich angegangen.
Was kann man tun? Wie muss man bei Benachrichtigung des Ordnungsamtes das Laufenlassen des Motors
beweisen.
Mit HandyVideokamera aufnehmen und per email dem Ordnungsamt senden, mit Anzeige. Anders Lernen dass die Fahrzeughalter nicht, nur wenn es ans Portemonnaie geht.
Gute Informationen. Das Problem besteht bei mir allerdings nicht mit PKWs sondern mit Lastwagen, die vermutlich mit Diesel betrieben werden. Es ist ein sogenannter Schrotthändler, der Arbeit ich eigentlich sehr unterstütze, da sie doch wesentlich zu einer besseren Recyclingquote beitragen. Sind die Auswirkungen auf Motor und Laster bei Dieselfahrzeugen ähnlich der im Kommentar beschriebenen für Benziner?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wieso regelt man in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen Lärmemmissionen, wenn es eine Vielzahl zu duldender Krachmacher gibt? Fröschequaken, Hähne- und Gockelwettkrähen bei Tag und bei Nacht, häufige Ausnahmen des Nachtflugverbotes an Flughäfen.
Zynisch gesagt, macht es keinen Unterschied, ob der Laubbläser oder ein Gockel mit 130 dbA die Nachtruhe stört. Und wieso wird die Nachtruhe in „reinen“ Wohngebieten anders bewertet?
Nachtruhe sollte als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen werden. Augenwischereigesetze sind Verarschung.
Doch der laubbläser erzeugt nicht nur lärm sondern auch abgase, oder gibts bei dir roboter hühner, die mit diesel laufen? Falls ja, wozu sind die denn gut?
Hä? Zwischen Luftverpestung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren und Froschquaken ist ja wohl ein kleiner Unterschied. Lieber 5 Froschkolonien als 1 zurückgebliebenen Luftverpester. Mein altes Auto war übrigens über 30 Jahre alt. Der Motor lief bis zum Schluß wie ne 1. Und Ich habe nie den Motor im Stand laufen lassen – so viel zu den ganzen „Experten“ hier.
Ich wohne in einer größeren Wohnanlage
(Privatgrundstück) und habe einen sehr grossen
Parkplatz zu einer Hausseite. Täglich kommen hier Paketzusteller und alle möglichen Fahrzeuge. Viele Fahrer lassen den Motor laufen, währenddessen sie Pakete zustellen oder Jemanden abholen wollen.
Einige habe ich darauf schon angesprochen, natürlich erntet man dann nur freche Sprüche und Uneinsicht. Ich frage mich, wo ist das Problem, einen Motor abzustellen und wieder zu starten??
Das passiert auch nach 22.00 Uhr, in der Nacht eigentlich zu jeder Tages-u. Nachtzeit.
Es ist sehr belastet, laut und stinkt.
Ewiger Zankapfel dieses Thema.
Es gib einfach zu viele Leute die das sinnlos auskosten. Besonders Dieselfahrzeuge mit AdBlue sind die Schlimmsten. Schon nach kurzer Zeit gibs Atemnot und stechende Kopfschmerzen durch die Abgase. Dieses Phänomen sehe ich täglich an Ladebays, dessen Sprinter beladen zur Abfahrt bereit stehen. Kein Mensch da aber die Motoren laufen. Nur um über den Fahrtenschreiber ein bisschen mehr Arbeitszeit + Lohn raus zu kitzeln bevor es losgeht? Wie bekloppt und ignorant muss man sein?!?! Leider ist selten Ordnungsamt und Polizei auf Firmen Geländen unterwegs. Hoffe die dürfen das dann überhaupt. Und im Winter ist es eine Todsünde den Motor im Standgas warmlaufen zu lassen. Vernünftig freikratzen + Scheibenenteiser drauf und sofort losfahren. Scheibenwischer aus lassen!, bis der Wagen ausreichend warm ist. Ggf noch Klimaanlage kurz an damit die Innenluft trocknet und die Scheibe nicht von innen beschlägt. Das klappt eigentlich immer. (Fahrzeugabhängig)
Foto machen und mit Ort an die bussgeldstelle
Ich hab Videos gemacht, wo der Nachbar jeden ! Morgen sein Auto zwischen 15 und 25 Minuten laufen lässt.
Zum Ordnungsamt … Resultat… Verfahren eingestellt weil kein Beweis !!! In was für einer Gesellschaft leben wir ?
Soll die Polizei aufbieten … aber bis die da sind ist der Spuk vorbei!
Und auf den Vorschlag, dass sie halt um 5:00 Uhr morgen da sein müssten … keine Antwort !
Aber die Standheizung kann betrieben werden obwohl das Abgas hier in keinsterweise gereinigt wird. Ob die dann auch bald verboten werden.?
Leute, denkt das Szenario doch mal zuende, wenn ich im Winter meine Scheibe freigekratzt habe und meine Scheibe (und das ist so gut wie immer der Fall) beschlagen ist, muss ich den Motor laufen lassen damit sie frei wird. Sogar wenn ich die abtrockne beschlägt sie sofort wieder. Oder wollt ihr diejenigen sein die überfahren werden, weil man mit beschlagenen Scheiben nichts sieht?
Ich gebe euch ja Recht den Motor nicht laufen zu lassen wenn es unnötig ist, aber greift die Leute nicht einfach an, wenn ihr nicht wisst warum er den Motor laufen lässt. mir schon 2Mal passiert. Was sollen die selbst ernannten Polizisten, überlasst das bitte der Polizei oder Ordnungsamt. Ihr könnt sie ja rufen, ist nur die Frage ob derjenige noch da ist wenn sie kommt. Außerdem wisst ihr nie ob derjenige den ihr anlabert evtl. gefährlich ist. Achja, ich lasse auch im Sommer den Motor für die Klimaanlage kurz laufen, wenn im Auto 45-60Grad herrschen, ihr wollt ja im Verkehr sicher sein und das ist mit jemanden der am Steuer einen Kreislaufkollaps bekommt eher schwierig.
Friedliche Grüße an euch Alle!
Wer gefährlich ist, gehört eingesperrt. Dafür gibt es Gefängnisse.
Um freie Scheiben zu bekommen muß kein Motor laufen!
Wozu gibt´s Warmwasser, das man z.B. in 2 Plastikflaschen füllen und direkt hinter die Frontscheibe legen kann?
Da hat man SOFORT Wärme und das Eis schmilzt auch schneller.
Bei Bedarf kann Wischwasserfrostschutz, gemischt mit Wasser, außen aufgesprüht werden, was vorher in der warmen Stube stand oder lauwarmes Wasser tut´s auch.
Und wozu gibt´s in jedem Baumarkt die silbrigen Antibeschlagsfolien?
Hab´ sogar schon einen Tip gesehen wo am Abend zuvor rohe Kartoffeln außen auf der Scheibe gerieben wurden, um ein Anfrieren zu verhindern.
Der Kreativität sind -so man will- keine Grenzen gesetzt :-)
Sich dann wundern wenn der Sprit immer teurer wird ? – kein Wunder wenn er im Unverstand vernichtet wird!!
Die Zeche zahlen dann alle Autofahrer!
Darf ich beim Auto des Nachbarn den Motor abstellen, wenn er diesen im Winter 10 Minuten warmlaufen lässt?
Gilt das Laufenlassen des Motors zum Betrieb einer Klimaanlage oder Heizung als «unnötig und vermeidbar»? Heute habe ich einen Fahrer angesprochen, der seinen Motor auf einem öffentlichen Parkplatz während eines langen Telefongesprächs laufen lies. Er hat versucht, sich damit herauszureden… oder wäre das doch zulässig? (Die Aussentemperatur war etwa 25 Grad).
Es sind überwiegend die Dieselfahrer die ihre Stinker laufen lassen – logische Folgerung ; Diesel ist noch viel zu biilig
Der Spirt muss einfach 20 Euro kosten pro liter, dann denken die Laufenlasser…innen auch mal nach und wenn das nicht reicht.
dann 40 Euro der Liter
Wenn man es genau betrachtet, dann kann ich beim Motorsport Energie vergeuden ohne Probleme mit dem Umweltschutz zu bekommen.
Mit meinem Motorboot wochenlang hin und herfahren.
Die Dakar Rally, für verwöhnte Millionäre, wird sogar noch von den Medien übertragen.
Irgendwie verblöden wir wohl……also, immer schön den Motor ausmachen:-))
Hallo, ich habe eine Frage zur Heizbaren Frontscheibe: die funktioniert nur mit laufendem Motor und ist innerhalb einer Minute eisfrei.
Wie ist da die Rechtslage?
MfG Harald K