Die MPU im Ausland machen: Geht das?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Keine Chance im Ausland

Ist es sinnvoll, die MPU im Ausland zu machen?
Ist es sinnvoll, die MPU im Ausland zu machen?

Viele Verkehrssünder scheuen sich davor, eine angeordnete MPU zu absolvieren. Anbieter aus dem Internet preisen oftmals vollmundig einfache und preisgünstige Alternativen an, um den Führerschein zurück zu bekommen. Dazu gehört unter anderem das Angebot, eine MPU im Ausland zu machen.

Wie viele andere Vorschläge zur Umgehung der MPU, scheitert auch dieser Ansatz in nahezu allen Fällen.

Zwar muss innerhalb der Europäischen Union (EU) eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen befolgt werden – diese weitet sich aber nicht auf die MPU aus.

Dieser Ratgeber erklärt, weshalb sich das Unterfangen „MPU im Ausland“ nicht lohnt und welche rechtliche Grundlagen dieser Aussage zugrunde liegen.

FAQ: MPU auch im Ausland möglich?

Können Sie die MPU auch im Ausland machen?

Theoretisch ja. Allerdings kann es passieren, dass diese von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden nicht anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen, die für deutsche Begutachtungsstellen gelten, auch von den deutschen Anbietern eingehalten werden.

Ist es billiger, die MPU im Ausland zu machen?

Grundsätzlich können die Kurse im Ausland günstiger sein. Wenn die Gutachten jedoch nicht in Deutschland anerkannt werden, ist die Kostenersparnis wieder hinfällig.

Wann verjährt die MPU-Auflage?

Spätestens nach 15 Jahren müssen Betroffene in Deutschland beim Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel keine MPU mehr fürchten. Dieser Zeitraum ergibt sich aus dem Ablauf der Sperrfrist (maximal 5 Jahre) und der Verjährungsfrist für Eintragungen im Fahreignungsregister (maximal 10 Jahre).

Eine ausländische MPU in Deutschland anerkennen lassen: Stolpersteine

Deutschland ist in Europa nicht das einzige Land, in welchem eine MPU angeordnet werden kann, um den Führerschein zurück zu bekommen. Allerdings gelten hierzulande festgelegte Bestimmungen rund um die MPU.

Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, muss die MPU nicht anerkannt werden:

  • Die Führerscheinbehörde bestimmt, welche Qualifikationen der begutachtende Arzt vorweise muss – dies kann beispielsweise ein Facharztitel für Rechtsmedizin sein
  • Die Bestimmungen gemäß der deutschen MPU-Laborrichtlinien aus 2010 müssen ebenfalls eingehalten werden.

Kaum eine MPU aus dem Ausland – etwa aus Tschechien oder aus Polen – genügt diesen Anforderungen und wird daher nicht anerkannt.

Eine Rechtsprechung zur Anerkennung einer MPU aus dem Ausland gibt es allerdings noch nicht. Dennoch ist zu erwarten, dass eine solche Untersuchung abgelehnt wird – auch wenn sie im europäischen Ausland erfolgte.

MPU und Führerschein im Ausland machen: Der EU-Führerschein

Absolvieren Sie eine MPU im Ausland, wird diese in Deutschland selten anerkannt.
Absolvieren Sie eine MPU im Ausland, wird diese in Deutschland selten anerkannt.

Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU versuchen viele Verkehrssünder, die MPU durch einen Führerschein aus dem Ausland zu umgehen.

Allerdings locken auch hier viele unseriöse Angebote zur Umgehung der MPU, welche im Endeffekt zu einem Geldverlust der Betroffenen führen. Erhalten Sie den EU-Führerschein nämlich innerhalb der Sperrfrist, ist er in Deutschland nicht gültig.

Fahren Sie mit einem solchen Führerschein, können Sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Für diese Straftat droht gemäß StGB eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder ein entsprechend hohes Strafgeld.

Auch wenn Sie den Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist erlangen, muss der Wohnsitz des Verkehrssünders zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs im entsprechenden Land – etwa Polen oder Tschechien – gemeldet sein.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, dass deutsche Behörden auch nachträglich überprüfen können, ob die Bestimmungen für den Führerschein erfüllt sind.

Stellt sich heraus, dass die Fahrerlaubnis aus dem Ausland nicht rechtmäßig erworben wurde, wird sie entzogen. Die Anordnung zur MPU besteht in diesem Falle nach wie vor.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Ehret
    Am 22. September 2018 um 7:27

    Wo kann ich erfahren wie lange meine Sperrfrist ist?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:30

      Hallo Ehret,

      fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Falko
    Am 7. Mai 2018 um 9:50

    Hallo,
    ich habe schon seit 10 Jahren einen polnischen Führerschein. Dieser wurde mir entzogen. Sperrfrist ist abgelaufen. Könnte ich die MPU in Polen machen?

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 13:00

      Hallo Falko,

      es ist zwar möglich, die MPU im Ausland zu absolvieren, allerdings wird diese in den meisten Fällen nicht in Deutschland anerkannt, weil sie nicht den geforderten Richtlinien entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Hans B.
    Am 2. März 2018 um 11:46

    Hallo,

    ich kann meinen Führerschein erst im Jahr 2021 (15 Jahre) neu machen.
    Meine Frage: Wäre es möglich den Führerschein im Ausland zu erwerben und wäre dieser auch hier in Deutschland gültig oder müsste ich bis zum Jahr 2021 warten, damit mein neuer Führerschein gültig ist?

    cheers

    • staging.bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 10:53

      Hallo Hans,

      Sie können einen Führerschein nur dann im Ausland erwerben, wenn Sie mindestens 185 Tage lang in dem entsprechenden Land gewohnt haben. Des Weiteren darf in Deutschland keine Sperrfrist vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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