EuGH-Entscheidung: Autofahrer muss Parkverstoß in Kroatien nicht bezahlen
Veröffentlichungsdatum: 13. März 2017
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. März 2017 (Az.: C-551/15) beschlossen, dass Vollstreckungsbescheide, die von kroatischen Notaren als „glaubwürdige Urkunden“ ausgestellt wurden, nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden.
Keine Vollstreckung „glaubwürdiger Urkunden“
„Glaubwürdigen Urkunden“ dürfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden. Denn laut EuGH können kroatische Notare nicht als Gericht eingestuft werden, da ihre Anträge für Vollstreckungsbescheide dem Beschuldigten nicht gemeldet würden und die Vollstreckungsbescheide selbst erst nach dem Erlass zugestellt würden.
Begriffserklärungen
Was ist eine glaubwürdige Urkunde?
Eine glaubwürdige Urkunde bezeichnet eine Erklärung zu einem bestimmten Tatbestand, die z. B. durch einen Notar, einen Gerichtsvollzieher oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurde.
Vollstreckungsbescheid und Vollstreckungstitel
In Deutschland bezeichnet der Vollstreckungstitel eine Zahlungs- oder Handlungsanordnung. Er ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Durch den Vollstreckungsbescheid darf eine sofortige Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, selbst wenn der Beschuldigte noch Zeit hat, um Einspruch einzulegen. Hat der Einspruch jedoch Erfolg, muss dem Beschuldigten Schadensersatz gezahlt werden.
Wie kam es zum Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof?

Ein deutscher Autofahrer hatte im kroatischen Pula geparkt, ohne die geforderte Parkgebühr in Höhe von 13 Euro zu bezahlen. Daraufhin erließ ein kroatischer Notar einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage einer „glaubwürdigen Urkunde“ gemäß der EU-Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen. Diese Vorgehensweise war in Kroatien bisher üblich. Der deutsche Autofahrer legte gegen den Bescheid jedoch Einspruch ein.
Die kroatische Stadt Pula wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte nun, dass solche Vollstreckungsbescheide nur durch Gerichte ausgestellt werden dürfen, damit die Schuldner während des gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, sich zur Tat zu äußern. Der Vollstreckungsbescheid von Notaren sei nur gültig, wenn der Schuldige seine Schuld ausdrücklich anerkannt hat. Der deutsche Autofahrer muss daher kein Bußgeld wegen des Parkverstoßes bezahlen.
Das kosten Parkverstöße in Kroatien
Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein kostet in Kroatien zwischen 10 und 40 Euro – in der Regel jedoch nur, wenn Fahrer direkt vor Ort bezahlen. Erreicht Sie der Bescheid in Deutschland, werden meist mehrere hundert Euro gefordert. Mehr über die Verkehrsregeln in Kroatien erfahren Sie auch in unserem Kroatien-Ratgeber.

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ich wollte die Parkschuld zuhause begleichen, ging aber nicht da kein IBAN und BIC_Code auf dem Zahlschein zu finden war…. und Vorort einzahlen wahr etwas schwierig da WE …. außer wir hätten deswegen ein paar Tage verlängert…
Achtung: Alle Touristen, die mit Pkw oder Mobil nach Kroatien reisen, müssen darauf achten, wo SIE ihren PKW parken und bis der Ticketpark gültig ist. SIE MÜSSEN JEDE PARKKARTE ,VON DEN AUTOMAT rausziehen UND NIEMALS -DIGITAL- ZAHLEN. Wenn Sie zufällig ohne Grund eine Strafe erhalten, dann haben Sie EINEN BEWEIS GEGEN den AMT. -SIE HABEN KEINE MÖGLICHKEIT MIT ANWALT GEGEN KROATISXCHE GESETZE -,. Der beste Ausweg ist, KennZeihnungen zu ändern und nie wieder durch Kroatien zu fahren. Dieser Planet ist groß und Sie haben die Wahl zu reisen. Ich lebe sehr lang in Deutschland und PKW ist mit Deutschland-Kennzeihnungen unterwegs. MEINE ERFAHRUNG : Das Parkplatz wurde über Handy bezahlt und 15 Minuten vor dass GÜLTIGE PARK Zeit aus gehen .Ich hatte mein Auto gestartet und fuhr nach Hause, das war 2017. Jetzt, im September 2019. Jetzt bekomme ich Brief, der mich überraschte, weil das Brief dreimal gelesen hatte und nicht glauben konnte. . Die 2 Mahnungen waren bei mir NIE GEKOMMEN wie in der Brief steht . Disasters. .Lügner und Verbrecher. Meine Fmilia 2 Jahre hatte NIE Briefe vom Staat in meinem Namen erhalten . Ich wollte Sie Alle die Brief zeigen aber Ich könnte esnicht daa pasten. PS_ Bitte nicht die Straffffffe aus Kroatien bezahlen.
Seit meinem letzten Kommentar weiter oben ist nun ein weiteres Jahr vergangen.
Noch einmal für alle Betroffenen der Hergang:
1. Angeblicher Parkverstoß mit Foto in Pula (8/2012)
2. Ca. 2016 kam das erste Mal Post und zwar auch von RA Kuzmanovic direkt mit dem angeblichen Titel (ca. 170€)
3. Innerhalb von 8 Tagen habe ich dank sehr erweitertem Bekanntenkreis auf kroatisch Einspruch eingelegt.
4. Dem Einspruch wurde stattgegeben (7/2018), dieses Schreiben kam vom Gericht in Osijek mit der Aufforderung ca. 14€ zu überweisen (Verfahrenskosten – erledigt)
5. Es kam wieder Post vom RA Kuzmanovic ohne Zahlungsaufforderung oder ähnliches, Inhalt war uns ein Rätsel und wir haben nicht unternommen. Dennoch war klar, dass da noch was kommen muss, sonst schickt er ja nicht weiter Einschreiben.
6. Nun, ein weiteres Jahr später, bekam ich letzte Woche (7/2019) wieder Post vom Gericht in Osijek mit dem Ergebnis, dass das erste Urteil aufgehoben wurde und ich nun doch schuldig sei.
7. Innerhalb eines Monat muss ich nun wieder auf kroatisch tätig werden. Mal sehen was wir machen können, gerne Tipps an mich!
Vermutlich kommt jetzt bald wieder Post von RA Kuzmanovic mit einer noch viel höheren Rechnung in der er seine zweimaligen Verfahrenskosten geltend macht…
Ich habe keine Rechtsschutz und bin nicht sicher, was man nun am besten unternimmt… Ob wirklich ein deutscher Gerichtsvollzieher irgendwann vorbeischauen würde? Und wenn das dann 60€ oder so kostet, das könnte man ja auch riskieren…
Mir ging es genau so. Habe 2017 ein Anwaltsschreiben bekommen (Parkverstoß 2016) und darauf Widerspruch in deutsch und kroatisch eingelegt. Jetzt Kam ein Schreiben vom Amtsgericht Pazin, ich solle den Einspruch übersetzten, obwohl ich Ihn damals schon auf kroatisch übersetzt hatte. Wie soll ich mich hier verhalten. Habt Ihr reagiert?
Daniel
Hatte gleiches Problem,jedoch war ich in Pula schon 15Jahre nicht mehr, das Beweisfoto war ein Fahrzeug das ich nie besass und das Kennzeichen mit einem zahlendreher!!! Eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei (Patrick Kraft ) schickte mir die Forderung.
2Jahre später erhielt ich von einer slowenischen Rechtsanwaltskanzlei (Kucmanovic) einen „vollstreckbaren Titel“ ???? Über Ei paar hundert Euro!!!!! Keiner reagierte auf meine schreiben, die ich sogar auf kroatisch übersetzte.
Würde gerne mal wieder dort Urlauben, doch habe ich sorge dass die von mir Geld eintreiben wollen,wie auch immer.
Und das alles wofür ich nichts kann.wäre interessant wie die überhaupt auf mich kamen mit der falschen Autonummer.
Hallo Bettina,
das kommt mir bekannt vor .Habe heute genau das gleiche Schreiben bekommen Identisch mit Deinem. Bin auch total geschockt über den Betrag. Habe das direkt meinem Anwalt geschickt. Mal sehen was er dazu sagt. Werde berichten. Wäre schön wenn uns jemand seine Erfahrungen oder Tipps mitteilen kann.
Hab vor 3 Tagen auch ein Schreiben von diesem Kucmanovic wegen angeblichen Falschparkens im August 2017 erhalten, wie sollte man sich da verhalten und lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten Forderungshöhe 165,08 innerhalb 8 Tage zu bezahlen.
Im Betreff steht: Zahlungsauffordeung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Ja ich kenne das alles genauso. Der angebliche Parkverstoß war im Mai 2012. Ein gutes Jahr später erhielt ich die erste Aufforderung 112 Euro an einen Berliner Anwalt zu bezahlen, weitere folgten. Im April 2015 kam ein Schreiben mit einem vorgeschlagenen Vollstreckungsbeschluss eines kroatischen Notars über 2700 kn. Hier legte ich fristgerecht Widerspruch ein (auf deutsch), nach Rücksprache mit ADAC Anwalt. Jetzt kam am 21.02.2019 erneut ein Schreiben, allerdings auf kroatisch. Vermute von einem Gericht. Ich soll den Einspruch auf kroatisch bis zum 01.03.2019 auf kroatisch formulieren, also knapp vier Jahre später.
Das nervt alles undendlich und auch ich sage: nie wieder Kroatien.
Meine Fragen sind: muss ich darauf reagieren. Ich kann kein kroatisch und der Google-Übersetzer ist keine Option. Was passiert wenn ich nicht reagiere. Können in Deutschland diesbezüglich kroatische Forderungen an mich gestellt werden. Kann man sich auf obiges EuGH-Urteil beziehen und verlassen.
Wann ist eigentlich so ein „Parkverstoß“ verjährt. Welches Recht gilt hier. Wie wird bei uns mit kroatischem Recht umgegangen.
Hinzu kommt, dass in Deutschland der Fahrer für Vergehen in Kroatien dagegen anscheinend der Halter haftet.
Muss ich jetzt einen kroatischen Anwalt beauftragen, der natürlich auch wieder kostet.
Kann mir jemand gute Tips geben.
Danke und herzliche Grüße
Hans-Peter
hallo Ihr armen Sünder! Mir geht´s wie Euch! War im August 2012 in Kroatien. Habe gestern einen Brief von einem RA Tischler aus Slowenien mit einer Zahlungsaufforderung über rd. 408 € bekommen. Bisher keinerlei vorhergehendes Schreiben! Es wird aber Bezug auf ein Schreiben genommen, auf das ich nicht innerhalb von 8 Tagen reagiert hätte. Kann nur aus dem Kontext
dieses Schreibens erkennen, dass dieser RA eine Firma vertritt, die Parkplätze betreibt. Also ein sehr schöner Urlaub, der mir nach 6 1/2 Jahren durch diese Abzockerbande vermießt wird. Konsequenz: RA einschalten und Kosten tragen. Wer legt diesen
Abzockern endlich das Handwerk?
Im September 2017 parkte ich mit meinem Bus auf einer Parkplatzwiese in Pag.
O.k. es war totale Nachsaison, und ich dachte mir, kontroliert sowieso keiner mehr.
Als ich zum Auto zurück kam,hatte ich natürlich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
Der Betrag 119 KN.
Als ich zu hause war wurde der Bertag von 119 KN sofort auf das Konto der Stadt Pag überwiesen.
Jetzt nach ca 15 Monaten bekomme ich ein Einschreibebrief von Kanzlei M. K. über 172,00 € .
Irgenwie weiss ich nicht was ich machen soll.
Rechtschschutz Selbstbehalt 150€
Hallo Peter,
haben Sie schon versucht, Kontakt zur zuständigen Behörde aufzunehmen? Falls das nicht funktioniert hat, bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Wir haben gestern einen Bescheid in Höhe von 167,00 Euro erhalten. Angeblich haben wir vor zwei Jahren keine Parkgebühr bezahlt. Uns ist das überhaupt nicht bewusst und wir haben auch keinen Zettel an unserem Auto gefunden. Bilder mit unserem Auto sagen aber etwas anderes. Wir wollen innerhalb von 8 Tagen zahlen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin. Wir haben im Urlaub soviel Gebühren bezahlt, dass wir hier leider auch nichts mehr nachverfolgen können. Wir wissen gerade keinen Rat, weil uns Mehrkosten angedroht werden. Kann uns jemand Auskunft geben, ob Widerspruch sinnvoll ist?
Hallo und ein gesundes neues Jahr,
ich habe von einem Bescheid aus 2012 jetzt eine Klageschrift bekommen, vertreten durch den Anwalt Kuzmanovic, wo ich ca. 300,- EUR bezahlen soll. 2015 hatte ich schon Einspruch eingelegt. Wie hier erwähnt ist auch keine Bankverbindung angegeben. Alles sehr seltsam. Was soll ich tun? Wie Stefan E. sagt, einfach aussitzen? Hat von euchjemand auch eine „Klage- mit Antrag auf Erlass einer Zahlungsanordnung“ bekommen?
Danke und liebe Grüße
Mehmet
Hallo Mehmet. Ich wollte fragen was bei euch raus gekommen ist.
Wir waren August 2020 in Kroatien und haben jetzt auch einen Brief von diesem Anwalt Kuzmanovic bekommen. Wir haben auf einer privaten Anlage wohl angeblich falsch geparkt. Kosten 100 Kuna also ungefähr 14 Euro. Jetzt ist die Forderung 160 Euro wegen Anwalt und Übersetzungskosten….
Es ist doch echt ein Irrsinn, wegen so einer Forderung ein Ausländisches Verfahren anzufangen…
Wenn jemand was weiß, bitte melden.
Danke
Hallo,
so auch bei uns. Kuzmanovic erhebt sich wohl zum Staatsdiener hier :-). Haben EInspruch eingelegt, mal scheune, da kommt sicher noch was. Ich fare regelmaessig nach Kroatien mit dem gleichen Fhrzg, mal schauen was da noch kommt ;-)
Sonst geht die Sache bald zum Anwalt, der kann sich dann mit Kuzmanovic & co. rumschlagen.
Es ist einfach unschön.Seid 2 Jahren bekommen wir Post von einem Notar aus Kroatien, wegen eines Parkverstoßes in Pula.
Ich hab eine deutschen Anwalt eingeschaltet, da ein Schreiben vom kroat.Gericht kam.Das hat mich gleich mal 470€ Übersetzungsgeb. gekostet, da die Rechtsschutzversicherung diese Übersetzungskosten nicht übernimmt.
Im Gerichtsurteil wird gesagt, das der Notar in Pula kein Recht hat, diese Forderung einzutreiben.Wir sind nie aufgefordert worden den Sachverhalt darzulegen.Unser Auto hätte auf jeder beliebigen Straße fotografiert werden können.Es war kein Fahrer im Wagen. Also es geht wirklich nicht um den Parkverstoß,nur das Eintreiben des Geldes spielt eine Rolle. Jetzt haben wir wieder ein Schreiben des kroatischen Notars erhalten. Ich habe es zurückgeschickt. Er wird wohl Widerspruch eingelegt haben.
Kroatien nie wieder.
Es ist ganz einfach ein riesen Geschäft mit der Angst. Wann bekommt man schon einen Brief von einem Notar aus dem Ausland.
Ich habe gleich (ohne Anwalt) Widerspruch eingelegt, auf kroatisch. Diesbezüglich aber keine Antwort erhalten bzw. wieder eigenartige Einschreiben des Anwalts aus Pula bekommen ungefähr 1/2 jährlich. Die Annahme verweigere ich inzwischen.
Also Leute auf keinen Fall zahlen. Lasst ihn verhungern!!!!
Ich habe in den Foren noch niemand gefunden, bei dem der Gerichtsvollzieher erschienen ist.
Wenn man ganz sicher sein will, das Nummernschild wechseln.
Stefan
Hallo,
Habe Aufforderung von einem Anwalt aus Slowenien bekommen . 405euro!! . Aus dem Jahr 2011 ?? Ich hätte nicht nach 8 Tagen reagiert , Frist abgelaufen . War dann direkt bei der Polizei hier in D und die sagten ich soll nicht zahlen . Und das Auto hab ich auch seit 2011 nicht mehr ? Hatte auch nie Strafzettel am Auto gehabt . Was soll ich machen ? Hab auch nie ein Einschreiben bekommen . Und der Brief vom Anwalt kam als normale Post .
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Darko,
beim Verdacht eines Betrugs wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen abzuschätzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org