Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen: Weg frei für neue Bußgelder

News von Mathias Voigt

Veröffentlichungsdatum: 8. Oktober 2021

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 19.10.2021: Heute wurden die Änderungen der BKatV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Bußgeldkatalog tritt demnach am 9. November 2021 in Kraft.

Neuer Bußgeldkatalog: Der Bundesrat bewilligt härtere Sanktionen für Verkehrssünder.
Neuer Bußgeldkatalog: Der Bundesrat bewilligt härtere Sanktionen für Verkehrssünder.

Geplant war ein Beschluss der StVO-Novelle noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021. Doch wie das mit dem neuen Bußgeldkatalog so ist, wurde die Entscheidung mal wieder vertagt. Heute war es allerdings soweit! Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle zugestimmt. Damit könnten die neuen Bußgelder Ende Oktober oder Anfang November in Kraft treten.

Höhere Bußgelder für Falschparker und Temposünder beschlossen

Es war das Streitthema bezüglich der StVO-Novelle: Fahrverbote für überhöhte Geschwindigkeit. Sollten diese laut der alten StVO-Novelle, welche im April 2020 kurz in Kraft trat, dann aber wieder ausgesetzt wurde, noch deutlich früher auf Raser zukommen, sind Temposünder mit dem neuen beschlossenen Bußgeldkatalog besser bedient.

Allerdings werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich teurer. Den beiden nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen zukünftig drohen, wenn der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist.

Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wie hoch sind die neuen Bußgelder Park- und Halteverstößen?

Ein neuer Bußgeldkatalog wurde auch für Park- und Halteverstöße beschlossen. Auch hier werden Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, künftig stärker zur Kasse geben.

Unsere Tabellen liefern Ihnen eine Übersicht, mit welchen Sanktionen Sie für Halte- und Parkverstöße rechnen müssen, wenn die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten ist.

Neuer Bußgeldkatalog für Parkverstöße

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €eher nicht
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... über 1 Stunde25 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €eher nicht
... mit Behin­derung40 €eher nicht
... über 1 Stunde 40 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... über 1 Stunde 55 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €eher nicht
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1Hier prüfen **
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 1 Stunde 70 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €eher nicht
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €eher nicht
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1Hier prüfen **
in zweiter Reihe geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung110 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1Hier prüfen **
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €eher nicht
... bis zu 1 Stun­de25 €eher nicht
... bis zu 2 Stun­den30 €eher nicht
... bis zu 3 Stun­den35 €eher nicht
... über 3 Stun­den40 €eher nicht
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... über 3 Stunden70 €eher nicht
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung85 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung105 €1Hier prüfen **
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 3 Stun­den70 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

Neuer Bußgeldkatalog für Halteverstöße

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €eher nicht
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €eher nicht
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... mit Gefähr­dung70 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung90 €eher nicht
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €eher nicht
... mit Behin­derung30 €eher nicht
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €eher nicht
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €eher nicht
nicht platz­sparendes Halten 10 €eher nicht
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €eher nicht

Ab wann gelten die Sanktionen gemäß Bußgeldnovelle?

Aktuell ist noch nicht genau bekannt, wann die Bußgeldnovelle in Kraft tritt.
Aktuell ist noch nicht genau bekannt, wann die Bußgeldnovelle in Kraft tritt.

Nach dem langen Hin und Her und der Verwirrung rund um die StVO-Novelle ist deren Inkrafttreten nun in greifbarer Nähe. Wann es konkret soweit ist, lässt sich aktuell noch nicht genau prognostizieren.

Zunächst einmal muss der neue Bußgeldkatalog im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dann kann es noch bis zu drei Wochen dauern, bis dieser auch in der Praxis Anwendung findet. Es ist also davon auszugehen, dass die neuen Bußgelder ab Ende Oktober oder Anfang November angewendet werden könnten. Aktuell gelten also noch die alten Bußgelder.

Nachfolgend haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Änderungen, welche der neue Bußgeldkatalog mit sich bringen wird, zusammengefasst. Sie sehen zudem, wie die Ordnungswidrigkeiten gemäß des alten Bußgeldkatalogs geahndet wurden:

Ver­stoßNeues Buß­geld (gilt seit 9.11.21)Altes Buß­geld (galt bis 8.11.21)
Verbots­widriges Parken auf Rad- und Geh­wegenbis zu 110 €bis zu 35 €
Halten und Parken in zweiter Reihebis zu 110 €bis zu 35 €
Parken auf Schwer­be­hin­der­ten-Park­platz55 €35 €
Parken auf einem Lade-/Park­platz für E-Autos oder Car­sharing (neuer Tat­be­stand)55 €-
Parken in amt­lich ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten bzw. mit Be­hin­derung von Rettungs­fahr­zeugen100 €bis zu 65 €
Ein­facher Park­verstoßbis zu 55 €15 €
LKW-Fahrer miss­achtet Schritt­ge­schwin­dig­keit beim Rechts­ab­biegen inner­orts70 €-
un­er­laub­te Nutzung des Geh­wegs durch Fahr­zeugebis zu 100 €bis zu 25 €
Auto-Posing: un­nötiger Lärm, ver­meid­bare Abgas­belästi­gungen, nutz­loses Hin- und Her­fahren100 €20 €
un­er­laubtes Nutzen oder Durch­fahren einer Rettungsgasse
(neuer Tat­bestand)
200 - 320 €
(plus 1 M Fahr­verbot)
-

Wichtig: Der neue Bußgeldkatalog umfasst auch noch eine Änderung beim Abbiegen. Wer während des Abbiegevorgangs den Fuß- oder Radverkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 140 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Auch das Dooring wird hart sanktioniert. Wird dadurch der Radverkehr gefährdet, fällt künftig eine Geldbuße in Höhe von 40 bis 50 Euro an.

Nach langem Hin und Her: Der Bundesrat stimmt der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung zu

Was lange währt, wird demnächst endlich in Kraft treten. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig ein neuer Bußgeldkatalog in Deutschland angewendet werden kann. Dieser sieht, wie bereits erwähnt, härtere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen im ruhenden Verkehr vor.

Das es nun nach über einem Jahr tatsächlich zur Einführung der StVO-Novelle kommt, war zwischenzeitlich gar nicht mal so sicher. Nachfolgend finden Sie eine Chronologie der Pannen, welche die Einführung der neuen Bußgelder begleitet haben.

StVO-Novelle: Was bisher geschah

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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44 Kommentare

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  1. Johann K
    Am 28. Oktober 2021 um 23:13

    Wer denkt, dass der Bußgeldkatalog zu heftig ist, sollte mal bei uns im Ort schauen wie da gefahren wird ! Durschnittsgeschwindigkeit 73 km Innerorts.
    Der Top-Racer fährt 124 km !!! Innerorts. 62% der Fahrer fahren deutlich über den erlaubten 50 km.
    Denkt ihr das ist normal ?

  2. Margot H
    Am 28. Oktober 2021 um 9:25

    Selbst Autofahrerin , finde ich für die vielen egoistischen rücksichtlosen, Fahrer die härtere Strafe angebracht.
    Nur für die Postboten und Firmen Auslieferer finde ich es nicht angebracht ,dass Sie nicht mehr in der zweiten Reihe parken dürfen.
    Zudem sollte man die vielen sehr gestressten Pakete Auslieferer total entlasten und mehr Rücksicht nehmen .
    Sie finden meistens keine Parkmöglichkeit und treffen nicht mal die Personen an denen Sie ihre Pakete ausliefern sollten.
    Für diese Personen würde ich vor dem Ort ein Lager einrichten ,dass jeder von den bequemen Personen ihre Pakete da dann selbst abholen müssten

  3. helmut
    Am 24. Oktober 2021 um 5:35

    ich kaufe bei rewe ein fast jeden 2 tag da sind 2 behinderten parkplätze und meistens von nicht behinderten belegt.sagst du etwas bekommst du den finger gezeigt oder sie sagen die sollen doch zuhause bleiben.da sollte man mehr geld verlangen und 1 punkt.ich wohne in einer einbahnstrasse da fahren am tag und nacht 10-12 autos falsch,parken auf dem gehweg wo mann mit hund oder rollator nicht vorbeikommt.oder beim bäcker jeden sonntag parken auf gehweg ist angesagt warum die sind zu faul um 10 meter zu gehen.schauen sie die leute an sie bekommen einen arsch wie ein brauereigaul.viele grüsse

  4. Ella
    Am 13. Oktober 2021 um 9:43

    Autofahren wird unbezahlbar darauf soll es hinauslaufen. Aber es gibt ja auch in den Kommentaren hier genug Leute die sich darüber freuen. Es handelt sich bestimmt um die Spezies, die alleine im Auto sitzen und Maske tragen. Es braucht bitte nur für diese noch viel härtere Sanktionen.

  5. Joermunur
    Am 11. Oktober 2021 um 17:25

    Der größte Fehler ist folgender: Alle Bußgelder sind nur mit einem Betrag angegeben, dabei müsste man die Zahlungen an das Nettoeinkommen anpassen. Nur so können alle gleich belehrt werden ohne bestimmte Gruppen zu diskrimieren.

    • Manfred
      Am 14. Oktober 2021 um 9:41

      Jo, und wie soll man das Kontrollieren? Vor erhalt des Knöllchens bitte die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Die müssen dann geprüft werden und abgelegt werden, so kommen zu deinem Knöllchen von 40 € nochmal 70 €bearbeitungs- und Verwaltungskosten hinzu. Und der ganze Prozess zieht sich pro Knöllchen über Monate.

      Klasse Idee ;)

  6. Albert
    Am 11. Oktober 2021 um 7:49

    Wie hieß es noch zur Begründung ? „Vorrangiges Ziel sei mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger…. “ .
    Mehr Sicherheit könnte man auch schaffen indem man die Verkehrsinfrastruktur verbessert, intelligent angemessenen Parkraum bereitstellt, durchgängig für benutzbare Rad- und Fußwege sorge trägt.
    Klar, das kostet erst mal wieder, und das Steuergeld habt ihr ja bereits sonstewo für sonstewas verbraten.
    Liebe Schilderhintermbaumaufsteller und Sonntagsnachmittagsblitzerfallenbetreiber, seid doch wenigstens so anständig zuzugeben dass ihr in erster Linie mehr Geld vom Bürger braucht. Welches hernach bestimmt wieder nicht zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet wird.

  7. Marek
    Am 10. Oktober 2021 um 14:12

    ES SOLLTE SO LANGE SEIN, ZUSÄTZLICH JE NACH BERUF MIT ZUSATZZAHLUNG

  8. Dirk
    Am 10. Oktober 2021 um 6:20

    Hallo zusammen
    Wenn ich sowas lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Ich bin Lkwfahrer und muß in die gr.Städte rein.Es bleibt uns garnichts anders übrig in zeiter Reihe zu parken.Weil keine Entladebuchten für uns gibt.Aber wenn die Regierung es so will.Fahren wir duch wenn wir nicht halten können.Und der kunde bekommt nicht seine Ware.Jetzt mal meine Frage.wie soll das die Post oder Parktdienste Mühlabfuhr Taxis Stadtwerke machen?

  9. Janni
    Am 10. Oktober 2021 um 3:26

    Der neue Bußgeldkatalog ist einfach nur eine Frechheit. Klar hält man sich an Regeln, aber Hauptsache andere Verkehrsteilnehmer auch.!
    Wo kann man am besten abzocken? An dem Deutschen des Liebsten – dem Auto!!

    • Hans
      Am 25. Oktober 2021 um 15:04

      Dann fahr mal in Ausland. Da sind dann die deutschen Bußgelder im Vergleich ein Trinkgeld!

  10. Johny
    Am 10. Oktober 2021 um 1:47

    1. In der DDR gab es Überholverbot, d.h. an bereits blinkenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Das könnte auch viele Rechtsabbieger- Unfälle mit Radfahrern vermeiden. Besonders, wenn die mit 40… quasi aus dem Nichts kommend, Fußgängerüberwege benutzen.

    2. Eine Abstandsregelung, die Radfahrer zu Fußgängern auf gemeinsam benutzten Wegen einhalten müssen , ähnlich wie KFZ zu Radfahrern, wäre überfällig.

    3. Eine Ampelschaltung „Gelb- Grün“ als Voranzeige, wie u.a. in den USA, Schweden verbreitet (auch in der ehemaligen DDR), wäre angebracht. Damit wäre vorausschauendes Fahren, weniger Treibstoffverbrauch und weniger Umweltbelastung möglich.

  11. Wolfgang
    Am 9. Oktober 2021 um 19:25

    Last doch mal alle Fahrzeuge eine Woche stehen dann bricht die Wirtschaft zusammen

  12. Bosanaz
    Am 9. Oktober 2021 um 14:21

    Und was ist mit Erhöhung der Strafen für zu laute Fahrzeuge wie Motorräder?

  13. Uta
    Am 9. Oktober 2021 um 12:32

    Man sollte langsam auch mal an die Radfahrer angehen. Fahren mit Kopfhörern ist bei sehr vielen schon normal und rote Ampeln gelten bei vielen auch nicht, ganz egal ob Kinder in der Nähe sind und die somit als Vorbildfunktion zählen.

  14. Horst
    Am 9. Oktober 2021 um 0:34

    In so gut wie allen Nachbarstaaten kostet es mehr, und Tempo 120\130 ist Standard auf der Autobahn. Aber hier möchte man kostengünstig Regeln missachten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, hauptsache freie Fahrt für dumme Bürger… Ganz ehrlich, die strafen können gar nicht hoch genug sein….

  15. Peter
    Am 8. Oktober 2021 um 17:34

    Es wurde allerhöchste Zeit für diese Anpassungen. Jeder ist für sich selbst und andere verantwortlich. Einfach an die Regeln halten. Schilder lesen und hoffentlich begreifen, Tacho beobachten, Handy weglegen und immer auch an und für andere Verkehrsteilnehmer denken. Dann klappt es auch.
    Natürlich ist niemand vor kleineren Verstößen gefeit. Die eingenommenen Gelder sollten aber vordergründig für mehr Sicherheit verwendet werden. Bitte mehr Kontrollen.

    • Gertrut
      Am 14. Oktober 2021 um 8:59

      Echt jetzt? Finde ich nicht. Mehr Kontrolle hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Denn diese „Kontrollen“ dienen seltenst einer Gefahrstellenüberwachung. Denn genau dort werden diese viel zu selten durchgeführt – eher dort, wo es keine Gefahr gibt, sich aber gut Bußgelder kassieren lassen. Das gehört auch geregelt!

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