Nötigung im Straßenverkehr: Wann gilt dieser Tatbestand als erfüllt?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nötigung im Straßenverkehr: Diese Folgen sind möglich

Tatmögliche Strafen
Drohen mit GewaltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drohenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 - 3 Monate)

Was bedeutet Nötigung eigentlich?

Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr
Drängeln gehört auch zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor? Um diese Frage zu beantworten, sind sehr viele Faktoren wichtig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, weshalb beim Strafbestand Nötigung im Straßenverkehr keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Zuerst ist die Nötigung im Straßenverkehr von dem Delikt der Beleidigung zu unterscheiden. Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen, ist regelmäßig nicht als Nötigung zu sehen. Hier greift vielmehr der Tatbestand der Beleidigung, welcher jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt und als solche zumindest mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einer Nötigung im Straßenverkehr gilt es, einige Punkte abzuwägen, ob es sich tatsächlich um eine solche Tat handelt.

Der Einsatz der Lichthupe ist noch keine Nötigung, da das deutsche Strafrecht davon ausgeht, dass jeder Mensch einen bestimmten Grad an Besonnenheit aufweist und darüber hinwegsehen kann. Aufgrund vieler Urteile über das Strafmaß der Nötigung im Straßenverkehr haben wir hier einige Fälle zusammengestellt, die den Tatbestand erfüllen.

FAQ: Nötigung im Straßenverkehr

Was ist als Nötigung anzusehen?

Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?

Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.

Im Video: Alles Wichtige zur Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.
Nötigung im Straßenverkehr: In unserem Video erfahren Sie mehr darüber.

Spezifische Ratgeber zur Nötigung im Straßenverkehr

Was ist eine Lichthupe? Gemeint ist ein kurzes, stoßweises aufblenden mit dem Fernlicht.

Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Nötigung im Straßenverkehr: Was,, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Nötigung gibt es auch im Straßenverkehr - doch wie wird verfahren, wenn es zu einer Anzeige kommt und eine Aussage gegen die andere steht? Bedeutet das immer einen Freispruch? » Weiterlesen...

Die Definition im Strafgesetzbuch: Nötigung

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Erst wenn dieser Tatbestand erfüllt ist, handelt es sich auch um eine Nötigung im Verkehr.

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle: § 240 Abs. 1 StGB)

Die Absätze 2 und 3 regeln, dass auch der Versuch strafbar ist sowie die Tat dann rechtswidrig ist, “wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“.

Das bedeutet, dass Nötigung im Straßenverkehr als Straftat angesehen werden kann, wenn der vermeintliche Täter vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz liegt immer dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer den Entschluss gefasst hat, den anderen zu nötigen. Er muss also in voller Absicht gehandelt haben. Da dieses Merkmal fast immer bei einer Nötigung vorliegt, ist die Tat oftmals strafbar.

Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß
Nötigung und Beleidigung unterscheiden sich im Strafmaß

Die Nötigung kann also durch

  • Gewalt oder
  • durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel

erfolgen. Diese beiden Optionen sollen in dem nächsten Abschnitt erklärt werden.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Gewalt

Das Strafmaß der Nötigung ist nur dann erfüllt, wenn der Begriff der Gewalt weit oder eng ausgelegt wird. Die weite Auslegung ist dann gegeben, wenn das Opfer der Nötigung im Straßenverkehr in der Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Der vermeintliche Täter wirkt also so auf das Opfer ein, dass es sich subjektiv zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Hierbei handelt es sich nicht um physische, sondern psychische Gewalt. Die enge Auslegung meint genau das Gegenteil. Hier wird von der körperlichen Gewalt gesprochen.

Der vermeintliche Täter versetzt das Opfer in eine Art körperlichen Zwang, sodass der Betroffene tatsächlich körperlich beeinträchtigt wird. Dazu muss der Täter jedoch eine „körperliche Kraftentfaltung“ walten lassen, also das Opfer schlagen etc.

Nötigung im Straßenverkehr mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Eine Drohung ist es immer dann, wenn der Täter den Eintritt eines bestimmten Verhaltens beim Opfer erzwingen möchte, weil er denkt, auf dieses Einfluss zu haben und diesen auch schließlich ausübt. Die Drohung ist dahingehend von der Warnung abzugrenzen, da hier ein Hinweis auf ein Ereignis ausgesprochen wird, welches in eine Tat resultiert, auf das der Täter keinen Einfluss hat.

Ein empfindliches Übel wiederum ist ein Wertverlust in einer solchen Größe, dass es das Verhalten des Opfers bestimmt. Ein Übel ist also eine Werteinbuße bzw. ein Nachteil. Merkt der Genötigte also, dass ihm ein großer Nachteil entstehen könnte, ändert er sein Verhalten. Er tut dies nicht aus freien Stücken, weshalb eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung darstellt.

Nötigung im Straßenverkehr und ihre Folgen

Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.
Nötigung im Straßenverkehr: Die Strafe wird in der Regel von einem Gericht festgesetzt.

Während das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr zu einer Beleidigung zählt und mit einer Geldstrafe geahndet wird, ist die Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Sie kann sogar mit einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft werden.

Jedoch kann die Nötigung im Straßenverkehr auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fahrer nur kurz drängelt. Zudem ist auch der Abstand entscheidend. Die Umstände sollten also individuell geprüft werden. In diesen Fällen kann der vermeintliche Täter ein Bußgeld erwarten.

Eine Strafe ist es beispielsweise dann, wenn der Drängler den Abstand auf unter einen Meter verkürzt. Denn dann bedroht er den Vordermann so sehr, dass dieser sich genötigt fühlt, schneller zu fahren. Das Oberlandesgericht Stuttgart definierte den Eintritt der Nötigung im Straßenverkehr als einen Vorgang, der von einiger Dauer und größerer Intensität ist.

Das versteht die deutsche Rechtsprechung von Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ausbremsen: Ein grundloses Bremsen oder ein überraschender Fahrbahnwechsel ist ein Hindernis und somit eine Gewalteinwirkung. Ausnahme: Es liegt kein Vorsatz vor. Beispiel für keinen Vorsatz: Kinder am Straßenrand, die ein plötzliches Bremsen rechtfertigen.
  • Auffahren: Wenn der Drängler mit der Fortsetzung des gefährlichen und beängstigenden Verhalten nicht aufhört und sich das Opfer in einer Zwangslage befindet, handelt es sich in der Regel um Nötigung im Straßenverkehr. Wichtige Aspekte im Straßenverkehr: Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände, Streckenlänge und Dauer der Tat
  • Überholbehinderung: Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist in der Regel dann gerechtfertigt, wenn eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren gemeinsam mit einem plötzlichen Ausscheren oder ein beharrliches Linksfahren bei freier rechter Straße vorliegt.

Die Nötigung im Straßenverkehr kann auch Punkte zur Folge haben. Drei Punkte in Flensburg werden fällig, wenn das Gericht die Nötigung als Strafbestand urteilt. In diesem Fall kann auch der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Das Gericht spricht oftmals eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren aus, in der der vermeintliche Täter keinen neuen Führerschein beantragen darf. Dies ist jedoch kein Regelfall. Eher kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden.

Steht es bei der Nötigung im Straßenverkehr Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ohne Zeugen durchgeführt, entscheidet der Richter, so wie er überzeugt ist. Dennoch kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu engagieren, da er vergleichbare Gerichtsurteile kennt und dem Beklagten mit einer gezielten Argumentation vor Gericht helfen kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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145 Kommentare

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  1. Rowdy
    Am 28. Dezember 2020 um 1:09

    Heute fuhr eine Dame einfach in meine Spur, abdrängen.tuschierte mit ihrem Spiegel meinen Spiegel Fahrerseite.sie fuhr weiter,trotz hupen keinerlei Rückzieher der dame.sie fuhr weiter.habe dann Lichthupe gemacht und weiter gehupt.sie fuhr nicht rechts ran.
    Ich war links auf gleicher Höhe, sie grinste nur dämlich rüber.
    Keinerlei entschuldigen oder dergleichen.
    Was könnte diese Dame erwarten?(Theorie)

  2. Sandrina
    Am 8. Dezember 2020 um 13:21

    ich finde keine Option wo ich mein Anliegen reinschreiben kann.

    A N Z E I G E gegen ebay- Verkäuferin …
    + wegen vorsätzlichen Betrugs—angegbliche Echtschmuck-Artikel
    + Nötigung
    + Beleidigung
    … die mit vollster Absicht betrügt und einen nötigt, sein Geld bei ihr zu lassen.

    Habe für 2 Paar Creolen 333 ( so hat sie es beschrieben) 42,90 überwiesen.
    Bis heute keine Rückerstattung erfolgt. Rücksendung der Creolen gleich am nächsten Tag nach Erhalt erfolgt.
    am 23.11.2020. (Rücksendung)
    Sie lügt, weiss nicht was sie tut und das jeden Tag….Jeden Tag ein neuer roter Punkt…ihr egal.
    ebay lässt es zu.
    Die Person verkauft schrott als Echtgold Schmuck .
    (entfernt von der Redaktion)
    Für weitere Hilfe oder bin ich unter der email zu erreichen, die ich angegegen habe.

    Gruss
    Sandrina

  3. Andree
    Am 7. November 2020 um 18:35

    Was man täglich am Bremer Kreuz erlebt ist wirklich manchmal nicht zu glauben.

  4. T. Schumacher
    Am 7. Oktober 2020 um 18:53

    Hallo und guten Tag
    Meine Frage. Ich parke in Fahrtrichtung auf der falschen Seite vor einer Bäckerei morgens 05.30uhr(mir ist klar das ich dafür evtl. 15 € Bußgeld zahlen muss).
    Ein anderer Verkehrsteilnehmer der mich schon einmal darauf angesprochen hat und mich erziehen will, fährt extrem nah auf mein Auto auf.
    Also bin ich gezwungen zurück zu stoßen um an seinem Auto vorbei zu kommen.
    Wohlgemerkt ist sonst alles frei.
    In meinen Augen ist das ein Tatbestand der Nötigung, da er mich zu einer Handlung drängt.
    Wie sieht das ganze rechtlich aus.
    Schon mal danke für ihre Antwort.

  5. Birgit
    Am 6. September 2020 um 20:24

    Hallo, ich bin heute in Thüringen auf der A9 Richtung Berlin unterwegs gewesen. Nachdem 2 Fahrzeuge vor mir auf der Linken Spur ( keine Geschwindigkeitsbwgrenzung) recht langsam unterwegs waren zog ich auf die Mittelspur. Das erste Fahrzeug wechselte dann recht dicht vor mir ebenfalls auf die mittlere Spur. Der Fahrer des zweiten Wagens fuhr dann auf meiner Höhe und zeigte mir ben Vogel. Stört mich nicht. Als ich dann den Wagen vor mir überholen wollte bremste mich der Fahrer des zweiten aus. Das ganze Spiel ging dann einige Kilometer lang weiter. Ich bin Stinksauer… dem Typen sollte man von der Straße holen. Frage: würde eine Anzeige Sinn ergeben?

  6. Juliane R.
    Am 23. Juli 2020 um 0:21

    Ich hatte heute Nacht den Vorfall, dass ich ein Auto auf der Landstraße überholen wollte. Auf Höhe der B-Säule des anderen Autos ist dieses plötzlich langsam auf die linke Spur, also meine Spur dann, gekommen. Aus Panik und um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich natürlich gehupt. Als ich an ihm vorbei bin und wieder auf die rechte Spur gewechselt habe, fuhr das besagte Auto mit Fernlicht ganz dicht auf und raste quasi hinter mir her. Um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich Warnblinkanlage und Nebenschlussleute eingesetzt, doch keinen Erfolg. Das Auto fuhr weiterhin dicht hinter mir her. Um noch zu ergänzen, ich habe ihn überholt da er auf der Landstraße 50 fuhr, und plötzlich dann Gas gab als ich vor ihm wieder einscheerte.
    Durch das Fernlicht von ihm und das plötzliche Verlassen seiner Spur, hätte ich fast 2 Unfälle gebaut.
    Kann man dieses Verhalten des anderen Autofahrers als Nötig ansehen?
    Und könnte mich der Autofahrer anzeigen wegen der Hupe?

  7. Juliane R.
    Am 23. Juli 2020 um 0:12

    Ich hatte heute Nacht den Vorfall, dass ich ein Auto auf der Landstraße überholen wollte. Auf Höhe der B-Säule des anderen Autos ist dieses plötzlich langsam auf die linke Spur, also meiner Spur dann, gekommen. Aus Panik und um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich natürlich gehupt. Als ich an ihm vorbei bin und wieder auf die rechte Spur gewechselt habe, fuhr das besagte Auto mit Fernlicht ganz dicht auf und raste quasi hinter mir her. Um ihn darauf aufmerksam zu machen habe ich Warnblinkanlage und Nebenschlussleute eingesetzt, doch keinen Erfolg. Das Auto fuhr weiterhin dicht hinter mir her. Um noch zu ergänzen, ich habe ihn überholt da er auf der Landstraße 50 fuhr, und plötzlich dann Gas gab als ich vor ihm wieder einscheerte.
    Durch das Fernlicht von ihm und das plötzliche Verlassen seiner Spur bei meinem Überholmanöver, hätte ich fast 2 Unfälle gebaut.
    Kann man dieses Verhalten des anderen Autofahrers als Nötig ansehen?
    Und könnte er mich Anzeigen aufgrund meiner Reaktion mit der Hupe? Und wenn ja, was hätte das für Konsequenzen für mich?

  8. S.H.
    Am 10. Juli 2020 um 13:40

    Guten Tag.

    Ich fuhr innerorts mit dem Auto und setzte den Blinker zum rückwärts in eine Parklücke einparken. Der Fahrer hinter mir hielt erst brav abstand, aber als ich zurück setzen wollte um einzuparken, überholte er mich sehr zügig auf der Gegenfahrbahn. Hätte ich nicht schnell gebremst, wäre er mir auf der Fahrerseite ins Auto gefahren. Ich zeigte ihm den Vogel. Darauf hin hielt er 10m weiter mit Warnblinker auf einer Kreuzung an, stieg aus, kam zu meiner Fahrertür. Er beledigte mich, sowie meine Familie ( die nicht mit im Auto saß) , fragte ob ich nicht wüsste wer er sei und das man sich immer 2x im Leben sehe. Ich habe die Tür verriegelt und das Fenter nur einen Spalt auf gemacht, da ich Angst um meine Gesundheit hatte. Meine Freundin saß als Zeugin daneben, sowie mehrere Passanten sahen die Szene. Das Kennzeichen habe ich mir notiert. Was mache ich am besten in so einem Fall? Anzeige? Den Vogel zeige ich auf jeden Fall niemanden mehr so schnell.

    Danke im Voraus.

  9. Lisa
    Am 29. Juni 2020 um 13:58

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar wurde ich heute auf der Autobahn von einem LKW Fahrer fast von der Fahrbahn gedrängt zählt dies zur Nötigung bzw. kann man dies zur Anzeige bringen?

    Der LKW Fahrer fuhr auf der mittleren Fahrbahn ich hingegen auf der rechten vor und hinter mir waren ebenfalls LKWs, weswegen ich nach dem einordnen auf die Autobahn nicht direkt die Spur wechseln konnte. Der LKW Fahrer links neben mir blinkte plötzlich und fing an rüber zuziehen. Da ich ihm nicht ausweichen konnte und auch nicht plötzlich bremsen konnte aufgrund des LKWs hinter mir bekam ich selbstverständlich Panik das er mich von der Fahrbahn drängt. Ich hubte kurz, um ihn zu signalisieren, dass er sich in seiner Spur halten solle und damit er mich bemerkt, jedoch hielt ihn das nicht von einem erneuten Versuch ab. Dies ging vier mal so. Beim vierten Mal zog er dann letztendlich ohne Rücksicht auf mich oder die anderen Fahrer rüber. Ich musste stark bremsen um nicht von ihm weggedrängt zu werden. Zum Glück konnte ich mir das Kennzeichen merken und habe es direkt nach der Autofahrt aufgeschrieben. Ich hoffe, sie können mir sagen ob man dies zur Anzeige bringen kann.

  10. Gerd
    Am 17. Mai 2020 um 13:02

    Hallo,
    ich bin heute in einer 30 Zone , wo viele Kinder spielen,vorschriftsmäßig gefahren. Von hinten kam ein Fahrzeug an und war sichtlich genervt, dass ich „nur“ 30 fahre. Ständig hob sie die Hände genervt vom Lenkrad. In einer Kurve musste ich die Geschwindigkeit verlangsamen. Nach der Kurve muss ich mit ca. 25 km/h weitergefahren sein. Das Fahrzeug drängelte und überholte dann kurz vor einer Kreuzung. Ich habe daraufhin gehupt und kurz die Lichthupe betätigt. Ist hier in meinem Fall mit einer Anzeige wegen Nötigung zu rechen?

  11. Sieglinde
    Am 8. Mai 2020 um 14:57

    Ein Autofahrer hat auf einem Radweg für seinen Einkauf gehalten. Dabei hat er mich so zugeparkt, das ich nicht ins Auto einsteigen konnte. Laut Polizei bekommt er ein Busgeldbescheid. Da ich daran gehindert wurde weiterzufahren, ist mein Frage, unter was Zählt dies?

  12. Anja
    Am 8. Mai 2020 um 6:04

    Gestern fuhr ich innerhalb der Ortschaft, wo ich links ein Fahrzeug auf der Linksabbiegerspur sah und als ich an ihm geradeaus auf meiner Spur weiter fahren wollte, kam er auf einmal rechts rüber und wollte vor mir noch auf meine Spur wieder wechseln, weil er sich wohl falsch eingeordnet hatte. Er fuhr recht langsam immer weiter auf meine Spur rüber, sodass ich rechts ausweichen musste.
    Dachte nur, sieht er mich überhaupt nicht? Ich habe dann die Hupe betätigt und sah hinter mir im Spiegel, dass er mir den Mittelfinger zeigte, anstatt sich mal mit einer Geste zu entschuldigen. Ich habe angehalten und sein Beifahrer stieg auch direkt wütend aus und meinte, was mir einfallen würde, er hätte schließlich den Blinker rechts gesetzt und ich wäre einfach weiter gefahren und hätte ihn nicht reingelassen, aber Hauptsache ich hätte auf mein Recht bestanden auf meiner Spur weiter geradeaus fahren zu dürfen. Der Fahrer hatte dann auch das Fenster runter gemacht und mich auch noch verbal beleidigt und ich solle mich doch gefälligst in mein Auto setzen und weiterfahren. Dass der Fahrer den Blinker gesetzt hatte, habe ich gar nicht gesehen, da ich durch seine Fahrweise, wie er einfach auf meine Spur rechts rüber wechseln wollte, schon genug damit zu tun hatte, ob er mir jetzt in mein Auto fährt, oder nicht. Ich habe mich dann wieder in mein Auto gesetzt, aber das Kennzeichen gemerkt. Leider habe ich keinen Zeugen, er hat natürlich seinen Beifahrer. Normalerweise würde ich hier jetzt gar nichts unternehmen, aber ich war so aufgeregt und habe mich so sehr darüber geärgert, dass ich nun doch überlege, ob ich da irgendetwas unternehmen kann und überhaupt irgendwelche Chancen haben, und wenn es nur dafür ist, dass er mal einen Denkzettel bekommt, weil ich jetzt schon eine verdammte Dreistigkeit fand, sich erst die Vorfahrt zu erzwingen, mit der Begründung, er hätte schließlich den Blinker nach rechts gesetzt und mir dann auch noch den Mittelfinger zu zeigen.

  13. Lina
    Am 21. April 2020 um 16:02

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage: in einem Wohngebiet parken viele Autos auf der mir entgegenliegenden Straßenseite. Mir kommt ein Autofahrer entgegen und droht mir und bedrängt mich, damit ich rückwärts fahre. Obwohl er nicht im Recht war und er genug Platz gehabt hätte vor den Engstelle Platz zu machen. Kann man soetwas auch schon als Nötigung sehen und ist es eine Beleidigung wenn seine Begleitung mir Beifall klatsch, dass ich endlich rückwärts fahre?

    vielen Dank
    L.

  14. Thomas
    Am 31. Oktober 2019 um 19:31

    Folgende Situation: Ich fahre heute auf der A2 im dreispurigen Bereich auf der mittleren Spur. Plötzlich wechselt ein LKW von links auf meine mittlere Spur, weshalb ich bremsen musste. Als Ortsunkundiger habe ich dann links zum Überholen angesetzt und dann festgestellt, dass ich in ca. 1 km wieder von der Autobahn abfahren musste. Ich befand mich nun vor diesem LKW und setzte den Blinker nach rechts, wo ich nicht sofort einscheren konnte, da dort auch Fahrzeuge fuhren. Der LKW hinter mir machte keine Anstalten seine Geschwindigkeit rücksichtsvoll zu verringern und machte Lichthupe und hupte zusätzlich. Ich konnt dann doch noch abbiegen. Könnte mein Verhalten nun als „Ausbremsen“ gewertet werden?

  15. Ruppel
    Am 24. Oktober 2019 um 6:33

    Guten Tag,

    Am gestrigen Abend wollte ich ein langsameres Auto überholen. Ich setzte den Blinker und wollte gerade ausscheren, da sehe ich ein heranfahrenden PKW auf der Gegenspur. Daraufhin brach ich den Überholvorgang ab und scherte wieder ein. Der Abstand zum Vordermann war etwas geringer als vorgeschrieben, lies mich aber wieder auf den Regelabstand fallen.
    An der darauffolgenden Ampel [ca. 2km] später, Bremste der Vordermann, bei dem Umschalten der Ampel auf Gelb, Distanz zur Ampel ca. 200m, sehr stark ab und bleibt stehen. Steigt aus und droht mir mit einer Anzeige wegen Nötigung.
    Info: ich hatte noch zwei Insassen im Auto, welche diesen Vorfall bezeugen können.

    Muss ich jetzt etwas befürchte und wenn ja was?

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